Parlamentskorrespondenz Nr. 550 vom 09.07.2002

EINIGKEIT DER DREI GROSSPARTEIEN BEI VERKEHRSVORLAGEN

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Wien (PK) - In Abwesenheit der Grünen waren sich die Fraktionen von SP, FP und VP einig bei Maßnahmen im Kampf gegen Drogen sowie gegen Alkohol im Verkehr sowie bei der Einführung des Mehrphasen-Führerscheins.

Abgeordneter EDER (S) begrüßte die strengen Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr und führte die getroffene Lösung auf die Initiative der SPÖ zurück. Als wesentliche Punkte hob Eder die Gleichstellung von Drogen und Alkohol beim Strafausmaß sowie die Qualitätssicherung bei den Bluttests und das Verbot der Heranziehung dieser Tests für Anzeigen nach dem Suchtgiftgesetz hervor. Wichtig ist es für Eder auch, dass Willkür von Exekutivorganen bei der nun gefundenen Regelung ausgeschlossen ist, zumal das Gesetz eine Blutabnahme nur bei Verkehrsauffälligkeit erlaubt.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) bezeichnete die Lösung als Ausdruck der konsequenten Linie der ÖVP und konzedierte der SPÖ Lernfähigkeit und verkehrspolitische Vernunft. Mit Nachdruck stellte Kukacka klar, dass die Bluttests kein Instrument der Drogenfahndung, sondern bloß ein Mittel zur Durchsetzung von Verkehrssicherheit darstellen.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) zeigte sich zufrieden über den mit der SPÖ gefundenen Konsens und unterstrich ebenfalls, dass es bei dieser Maßnahme nicht um Kriminalisierung, sondern nur um die Verkehrssicherheit gehe.

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) sprach sich sowohl gegen Drogen als auch gegen Alkohol am Steuer aus und meinte, bei diesem Gesetz dürfe es nicht um eine Diskriminierung von Drogenkonsumenten gehen. Zentrales Anliegen Dietachmayrs war es darüber hinaus, dass Bluttests nur von qualifizierten Labors ausgewertet werden dürfen.

Abgeordneter MIEDL (V) stellte fest, dass der Bluttest genau sei, und vertrat die Auffassung, dass man auch einen Urin-Test brauche. Denn dann könne man rückrechnen, ob zum Zeitpunkt des Fahrens der oder die Betroffene unter Drogen gestanden ist. Miedl sprach sich auch gegen die Freigabe von Drogen aus, da zum Beispiel nach Einnahme von Cannabis die Pupillen ganz offen seien und somit die Gefahr von Blendung enorm groß sei. Das Signal der vorliegenden Regelung laute, dass jemand, der Drogen eingenommen hat, nichts im Auto verloren habe, so der VP-Mandatar. 

Abgeordneter SODIAN (F) machte darauf aufmerksam, dass Drogenmissbrauch im Straßenverkehr kein Randproblem mehr sei und untermauerte dies mit neuesten Untersuchungen. Die Einführung verpflichtender Bluttests soll nun dafür sorgen, dass drogenabhängige Lenker aus dem Verkehr gezogen werden.

Abgeordnete BINDER (S) betonte, dass es der SPÖ darum gehe, Drogenkonsum im Verkehr umfassend zu ahnden und bekräftigte, dass Alkohol am Steuer noch immer das größte Problem im Straßenverkehr darstelle. Sie möchte vor allem verhindern, dass aufgrund fehlender sicherer Tests kranke Menschen, die Medikamente nehmen müssen, kriminalisiert werden. Für Binder bleibt trotz Zustimmung die Frage offen, wie der Begriff "Auffälligkeit" definiert wird. Weiters kritisierte sie, dass es im Gegensatz zum Alkohol bei Drogen keine Grenzwerte gibt. 

Abgeordnete Mag. MIKL-LEITNER (V) entgegnete, dass es hinsichtlich des Alkohols im Straßenverkehr einen gesellschaftlichen Grundkonsens gebe, Drogen stellten aber eine ebenso große Gefahr dar, auch wenn der Konsum noch geringer sei. Sie wies auch darauf hin, dass dem Arzt die Entscheidung überlassen werde, ob eine Blutabnahme erfolgt oder nicht. Zu der Kritik, es gebe keine Grenzwerte, meinte die Rednerin, dass nach dem Stand der Technik eine genaue Feststellung und Überprüfung von Grenzwerten nach Drogenkonsum noch nicht möglich sei. Mikl-Leitner sprach sich für eine verstärkte Aufklärungsarbeit über die Gefahren von Drogenkonsum aus. 

Abgeordneter WATTAUL (F) bedankte sich bei Abgeordnetem Eder und den Autofahrer-Clubs für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung des Gesetzes.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) betonte, dass es sich in dieser Sache um ein sehr sensibles Thema handle und zeigte sich über die sachliche Debatte zufrieden. Er warnte aber davor zu glauben, über Strafmaßnahmen gesellschaftspolitische Veränderungen herbeiführen zu können. Auf vielen Verkehrsteilnehmern laste oft ein unheimlicher Druck, um die Arbeit nicht zu verlieren oder wirtschaftlichen Erfolg zu haben, weshalb dann zu Drogen gegriffen werde. Man müsse sich daher überlegen, wie Arbeitsbedingungen so geregelt werden könnten, dass der Griff zur Droge nicht notwendig wird, sagte Schwemlein.

Bundesminister Ing. REICHHOLD äußerte sich über den gefundenen Kompromiss zufrieden. Er räumte ein, dass wichtige und schwierige Fragen zu klären gewesen seien, damit nicht Unschuldige kriminalisiert würden. Der Anfang, der mit diesem Gesetz gemacht wird, sei ihm sehr wichtig und er sei überzeugt davon, dass das nun gefundene Verfahren ein sehr gutes sei. Mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnissen werde man die Untersuchungen verbessern könne, hofft der Ressortchef.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) beklagte, dass die SPÖ so lange gezögert habe, Drogen am Steuer zu ahnden. Man hätte einen hohen Blutzoll vermeiden können, so der Redner.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) bedankte sich ebenfalls bei Abgeordnetem Eder für dessen Überzeugungsarbeit in der SPÖ-Fraktion. Scheuch unterstrich, dass dieses Gesetz sich nicht gegen unbescholtene BürgerInnen oder "Mohnstrudel-Esser" richte. Er sprach sich dafür aus, Harn- und Speicheltests weiter zu entwickeln und stellte dezidiert fest, dass die FPÖ sich auch in Zukunft gegen die Freigabe von die Drogen wenden werde.

Bei der Abstimmung erhielt die Vorlage die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit und ist somit mehrheitlich angenommen. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung wurde ebenso mit Mehrheit angenommen.

MEHRPHASENFÜHRERSCHEIN KOMMT

Abgeordnete BINDER (S) begründete die Notwendigkeit einer Mehrphasenausbildung mit dem hohen Unfallrisiko bei Führerschein-Neulingen. Sie hält es aber auch für notwendig, die Regelungen für die Fahrschulen einheitlich und neu zu gestalten und erinnerte an den diesbezüglichen SP-Antrag, der dem Haus vorliegt. In diesem Zusammenhang schlug sie vor, eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kuratoriums für Verkehrssicherheit einzurichten.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) bezeichnete es als eine erfreuliche Tatsache, dass man nun ein weiteres Gesetz im Interesse höherer Verkehrssicherheit beschließen könne. Damit werde die Verkehrssicherheitsarbeit fortgesetzt und Gott sei Dank nehme die Zahl der Verkehrstoten trotz erhöhten Verkehrsaufkommens und Güterverkehrs ab, meinte der Redner. Er appellierte an die Fahrschulen, Autofahrer-Clubs und Versicherungen dafür zu sorgen, dass die Ausbildung nicht teurer wird. Vor allem die Versicherungen hätten einen Nutzen von den neuen Regelungen, sagte Kukacka.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) fasste die Zielsetzungen des vorliegenden Gesetzes zusammen, die sowohl im Individualbereich als auch im gesamtwirtschaftlichen Bereich lägen. Es gehe, so Firlinger, erstens um eine Unfallreduktion. In Europa liege man nämlich bei den 18- bis 22-jährigen Unfalltoten im Spitzenfeld. Firlinger rechnete vor, dass ein durch Unfall getöteter Erwerbstätiger Kosten von 908.000 € verursache. Der Redner wies auch darauf hin, dass sich der Gesetzgeber um Kostenneutralität bemüht habe. So habe man die theoretischen Stunden zugunsten der praktischen reduziert.

Abgeordneter MARIZZI (S) erinnerte daran, dass von der SPÖ die Initiative zum Mehrphasen-Führerschein ausgegangen sei. Bei der Ausbildung müsse es um weniger Technik, mehr Praxis und die Beherrschung der Geschwindigkeit gehen. Auch er thematisierte die Notwendigkeit eines neuen Fahrschulgesetzes, um mehr Wettbewerb zu erzielen.

Abgeordneter KURZBAUER (V) würdigte das vorliegende Gesetz als wichtige Maßnahme zur Unfallreduktion bei FahranfängerInnen. Auch er erwartet sich, dass es zu keiner Verteuerung der Fahrausbildung kommen werde.

Abgeordneter WATTAUL (F) betonte, dass auch bei diesem Gesetz die Sicherheit im Vordergrund stehe. Ebenso wie sein Vorredner sprach er die Kosten des Führerscheins an und forderte, dass der Führerschein billiger werden müsse. Seiner Ansicht nach muss es zu einer Liberalisierung bei den Fahrschulen kommen. Er appellierte daher an die Wirtschaftskammer, hier einzulenken.

Abgeordneter KIERMAIER (S) ging mit seinem Vorredner konform, meinte aber, dass es keines Umweges über die Wirtschaftskammer bedürfe, zumal ein SPÖ-Antrag zu einem Fahrschulgesetz vorliege. Kiermaier wies auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Fahrpraxis hin, wenn es um das Lenken von Feuerwehr- und Einsatzautos geht. Er beklagte, dass für viele AutofahrerInnen Geschwindigkeitsbegrenzungen kein Thema seien. Leider gebe es derzeit keine geeigneten Maßnahmen, gegen diese Verkehrssünder vorzugehen. Deshalb regte er Gespräche an, auch in diesem Zusammenhang gemeinsam geeignete Schritte zu setzen.

Abgeordnete STADLER (V) wies darauf hin, dass es mit dem Mehrphasenführerschein zu keiner Verteuerung des Führerscheins kommen werde und langfristig Versicherungsprämien für junge Lenker abgesenkt werden. Wir müssen alles versuchen, betonte die Rednerin, um die Zahl der Unfallopfer zu senken. Mit dem Mehrphasenführerschein werde ein wichtiger Schritt gesetzt, um Jugendliche theoretisch und auch praxisgerecht auszubilden.

Bundesminister Ing. REICHHOLD strich heraus, dass man mit dem Mehrphasenführerschein auf dem Stand der Wissenschaft sei. Er sprach auch davon, dass diese Art von Führerschein von anderen Ländern übernommen werden wird. Dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, dem Fahrschulverband, dem ARBÖ und dem ÖAMTC dankte er für die Ausarbeitung dieses Modells. Weiters kündigte Reichhold an, dass man im Herbst über eine Reform des Führerscheinwesens und einer Kostensenkung debattieren werde.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) wies darauf hin, dass mit der Mehrphasenausbildung Österreich eine Vorreiterrolle übernimmt. Stolz vermerkte er, dass es ein Kärntner Minister ist, der mit seinen Maßnahmen dazu beiträgt, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird und Menschenleben gerettet werden.

Abgeordneter KNERZL (F): Um der mangelnden Fahrroutine, der hohen Risikobereitschaft der jungen Lenker und der jugendlichen Unbekümmertheit zu begegnen, wird in Zukunft die Führerscheinausbildung weniger theorielastig sein. Jeder Schüler werde somit mehr Zeit hinter dem Lenkrad verbringen als im Saal beim Theorieunterricht.

Die Vorlage wurde einstimmig verabschiedet. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung fand einhellige Zustimmung.

THEMA TELEKOMMUNIKATION

Abgeordneter EDER (S) erinnerte an die Unterausschusssitzungen, in denen man zwar eine Menge Informationen erhalten habe, aber schlussendlich zu keinem Ergebnis gekommen sei. Da man der Telekom Austria eine echte Marktchance einräumen möchte, präsentierte der Redner einen S-G-Entschließungsantrag, den er bereits im Ausschuss eingebracht hat.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) zeigte sich gesprächsbereit über ein neues Telekomgesetz, hielt es aber für wichtig, heute einen Entschließungsantrag zu verabschieden, der sich mit einem zukunftsorientierten Telekomgesetz befasst und mit dem der erfolgreiche Weg der Telekom-Liberalisierung fortgesetzt wird. Er machte darauf aufmerksam, dass die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde auch in Zukunft sichergestellt bleiben muss. Die Überlassung und die Übertragung von Frequenzen sollte unter der Aufsicht und der Zustimmung der Regulierungsbehörde liberalisiert werden.

Abgeordneter PARNIGONI (S) hielt fest, es sei deshalb kein gemeinsamer Entschließungsantrag zu Stande gekommen, weil die ÖVP auf einer gemeinsamen Regulierungsbehörde für den Telekom- und den Medienbereich bestanden habe und die SPÖ Nachteile für den Telekomsektor sah. Die Sozialdemokraten sind auch gegen den Handel mit Frequenzen, können sich aber gewisse Möglichkeiten für eine Weitergabe vorstellen. Zudem will die SPÖ einen stärkeren Konsumentenschutz.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) meinte, die Telekom-Angelegenheiten seien für den Standort Österreich so wichtig, dass man Parteipolitik aus diesem Bereich heraushalten sollte. Unbestritten ist für ihn, dass Österreich die Rahmenrichtlinie der EU umsetzen muss, die Freiräume, konkrete Vorgaben, aber auch extreme Einengungen beinhaltet.

Abgeordneter Dr. ZERNATTO (V) bezeichnete die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Erstellung einer Regierungsvorlage für ein neues Telekommunikationsgesetz als vernünftig, kommt es doch nicht häufig vor, dass man sich vor Vorlage eines Gesetzentwurfes bereits mit der Materie befasst und Meinungen austauscht. Der Installierung einer Rechtsmittelinstanz sollte seiner Meinung nach besonderes Augenmerk zukommen, da die jetzige Situation durch die Überlastung des Gerichtshofes nicht zufriedenstellend ist.

Abgeordneter SODIAN (F) wies darauf hin, dass nach den Unterausschussberatungen und einem Telekom-Gipfel ein Entwurf für ein Telekommunikationsgesetz im Juli in Begutachtung gehen werde. Mit dem neuen Gesetz soll u.a. der Wettbewerb weiter erhöht werden.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) wies darauf hin, dass Innovation und Forschung weder in der Medizin noch in der Technik ohne Telekommunikationstechnologie möglich sind. Daher müssen ihrer Ansicht nach Rahmenbedingungen geschaffen werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichzeitig müssen die Leistungen der Telekommunikation für den Bürger und die Unternehmen leistbar sein und ihnen zur Verfügung stehen.

Einstimmig wurde der Abschluss des Abkommens genehmigt. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung fand mehrheitliche Annahme. Der Entschließungsantrag von SPÖ und G verfiel der Ablehnung. (Schluss Verkehr/Forts. NR)