Parlamentskorrespondenz Nr. 618 vom 04.09.2002

ANTRAG 748, BERICHTE

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THEMA ABFANGJÄGER - SPÖ GEGEN TEURES UND ÜBERFLÜSSIGES KRIEGSGERÄT

Sozialdemokratische Abgeordnete mit Alfred Gusenbauer und Josef Cap an der Spitze wollen den Kauf von Kampfflugzeugen einer Volksabstimmung unterwerfen. Ihr Entwurf für ein "Bundesverfassungsgesetz betreffend den Ankauf von Kampfflugzeugen" bindet jede Anschaffung von Abfangjägern und Überwachungsflugzeugen durch die Republik Österreich an ein eigenes Bundesgesetz, das überdies "einer Volksabstimmung zu unterziehen ist". Die SP-Abgeordneten argumentieren mit der Ablehnung der Abfangjäger durch die Bevölkerung und schreiben in der Begründung ihres Antrages von "teurem und überflüssigem Kriegsgerät", da ihrer Meinung nach seit dem Ende des Kalten Krieges weit und breit kein Staat erkennbar sei, der Österreich militärisch bedrohe (748/A).

BERICHT DES FINANZMINISTERS ÜBER VORBELASTUNGEN UND ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABEN IM 2. QUARTAL 2002

Finanzminister Karlheinz Grasser hat dem Budgetausschuss des Nationalrates im Rahmen der begleitenden Budgetkontrolle kürzlich zwei Berichte über die Vollziehung des Bundesfinanzgesetzes 2002 im 2. Quartal dieses Jahres vorgelegt.

Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Durchführung von Einzelvorhaben in den Monaten April bis Juni 2002 in den kommenden Budgetjahren finanzielle Belastungen im Umfang von insgesamt 259,089 Mill. € nach sich ziehen wird. Die bedeutendsten Beträge resultieren aus der Sanierung von Altlasten (119,625 Mill. €), aus Beschaffungen des Bundesheeres (48,699 Mill. €), aus der Förderung von Technologie und Forschung (46,572 Mill. €) sowie aus der Wildbach- und Lawinenverbauung (23,599 Mill. €) (40 BA).

Im selben Zeitraum hat der Ressortleiter überplanmäßige Ausgaben mit einer Summe von 1,193397 Mill. € bewilligt. Davon wurden 419,057 Mill. € durch Ausgabeneinsparungen und 774,34 Mill. € durch Mehreinnahmen bedeckt. Es handelt sich also um saldenneutrale Umschichtungen im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes 2002. Die größten Überschreitungsbeträge und Bedeckungssummen (jeweils 611,644 Mill. €) verbuchten die Finanzschuldenmanager bei der Tilgung von Bundesschatzscheinen, bei Ausgaben im Zusammenhang mit Währungstauschverträgen und bei der Begebung von Anleihen im Ausgleichshaushalt. Im Rahmen des allgemeinen Haushalts erzielte die Kassenverwaltung Mehreinnahmen von 231 Mill. €, die Finanzschuldenmanager lukrierten 63,392 Mill. € aus Währungstauschverträgen.

Eine Reihe saldenneutraler Umschichtungen im Umfang von 166,626 Mill. € resultierten aus Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz. 51,81 Mill. € wurden für universitäre Infrastruktur, 35,128 Mill. € für die Unterstützung von Forschungsprogrammen, u.a. für das GENOM-Programm, und 25,989 Mill. € für die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit aufgewendet (41 BA).

BERICHT ÜBER DIE ENTWICKLUNG DER HAFTUNGSINSTRUMENTE FÜR ATOMSCHÄDEN

Seit dem Inkrafttreten des Atomhaftungsgesetzes am 1. Jänner 1999 ist keines der bestehenden internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden geändert worden, heißt es im Bericht der Bundesregierung nach § 30 Atomhaftungsgesetz (III-168 d.B.) Beim letzten Treffen der Vertretungsparteien des Pariser Nuklearhaftungsübereinkommens wurde die Anhebung der Haftungsmindestgrenze des Betreibers auf 700 Mill. € vereinbart. Die Höchstgrenze für Kompensationszahlungen wurden mit 1,5 Mrd. € festgelegt. Die Änderungen sind allerdings noch nicht in Kraft. (Schluss)