Parlamentskorrespondenz Nr. 8 vom 15.01.2003

BUDGETAUSSCHUSS ERHÖHT AUSGLEICHZULAGEN FÜR EHEPAARE UM 7,3 %

----

Wien (PK) -  Der Budgetausschuss konstituierte sich heute Vormittag unter der Leitung von Nationalratspräsident Andreas Khol und wählte einstimmig VP-Abgeordneten Günter Stummvoll zu seinem Obmann. Ebenfalls einstimmig wurden die Abgeordneten Thomas Prinzhorn (F), Kurt Gartlehner (S) und Jakob Auer (V) zu Obmann-Stellvertretern gewählt. Auch die Schriftführer Rainer Wimmer (S), Edeltraud Lentsch  (V) und Maximilian Hofmann (F) erhielten einstimmige Voten.

BESOLDUNGSNOVELLE 2003

An der Spitze der Tagesordnung stand VP-FP-Antrag 6/A für eine Besoldungs-Novelle 2003, mit der der Gehaltsabschluss zwischen dem Bund und den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes sowie der Post- und Fernmeldebediensteten vom 29. Oktober 2002 die erforderliche Gesetzesform erhalten soll. Die Gehälter der Beamten, Vertragsbediensteten und Landeslehrer werden um 2,1 %, mindestens aber um 30 Euro erhöht. Der Mehraufwand für diese Bezugserhöhung wird für das Jahr 2003 auf 205 Mill. € geschätzt. - Ein von den Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Thomas Prinzhorn (F) vorgelegter Abänderungsantrag zu Artikel 5 des Beamtendienstrechtsgesetzes zielte darauf ab, im Innenministerium für höchstrangige Leitungsfunktionäre im Exekutivdienst befristete Verwendungen zu ermöglichen, die vergleichbaren Regelungen im Verwaltungsdienst und im militärischen Dienst entsprechen.

Abgeordneter Otto Pendl (S) zeigte sich erfreut über den Gehaltsabschluss und die heutige Beschlussfassung, die der hervorragenden Leistung des Öffentlichen Dienstes im Interesse der Bürger und der Republik Rechnung trage. Hinsichtlich des Abänderungsantrages kritisierte Pendl zunächst die späte Vorlage durch die Regierungsparteien und äußerte auch inhaltliche Bedenken, da es sich bei der Änderung des BDG um Detailregelungen handle, die man nicht notwendigerweise schon heute, sondern im größeren Zusammenhang mit einer Änderung des Bundesministeriengesetzes beschließen könnte.

Auch Abgeordneter Matznetter (S) wertete den Abänderungsantrag als ein falsches Signal, plädierte für eine umfassende Lösung statt einer Einzelregelung und beantragte eine getrennte Abstimmung.

Abgeordneter Alexander van der Bellen (G) fand es bedenklich, eine gesetzliche Bestimmung für einen einzigen Beamten zu schaffen.

Staatssekretär Alfred Finz wies demgegenüber darauf hin, dass es sich bei der Abänderung um eine legistische Anpassung handle, die zu einer Strukturreform gehöre, in deren Zuge zahlreiche Sektionen eingespart würden. Die Möglichkeit, Funktionen befristet zu besetzen, sei im Sinne einer flexibleren Organisation im Innenministerium notwendig.

Auch Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) kritisierte eine gesetzliche Maßnahme für eine einzige Person. Wie sein Fraktionskollege Matznetter schlug Gradwohl vor, den Beschluss über Art. 5 des B-DG zu verschieben und eine sozialpartnerschaftlich akkordierte Lösung herbeizuführen.

Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) begrüßte die gesetzliche Umsetzung des Gehaltsabschlusses zwischen dem Bund und den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes und unterstrich den sozialen Aspekt einer Mindesterhöhung um 30 €.

Abgeordneter Michael Spindelegger (V) machte darauf aufmerksam, dass es das Legalitätsprinzip sei, das den Gesetzgeber zwinge, jeden Flexibilisierungsschritt auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Ob dies so bleiben solle, könne man diskutieren, diese Diskussion werde aber sehr umfassend zu führen sein und daher längere Zeit in Anspruch nehmen.

Abgeordneter Kurt Eder (S) drängte auf eine Diskussion über das Legalitätsprinzip, um künftig zu verhindern, dass Gesetze für Einzelpersonen gemacht werden müssen.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Art. 5 des B-DG mit V-F-Mehrheit angenommen. Die restlichen Bestimmungen der Besoldungs-Novelle 2003 wurden dem Plenum einhellig zur Annahme empfohlen.

HÖHERE AUSGLEICHSZULAGEN FÜR EHEPAARE

Unter dem Titel eines Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2003 stimmte der Budgetausschuss sodann auf Antrag von FPÖ und ÖVP einstimmig einer Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare von bisher 900,13 € auf 965,53 € zu. Die Erhöhung resultiert aus der EU-konformen Anhebung des Schwellenwerts für die Feststellung der Armutsgefährdung und aus einer Indexanpassung. Damit steigt der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare gegenüber dem Vorjahr um 7,3 %. Der Ausgleichzulagenrichtsatz für Alleinstehende erreicht im Jahr 2003 643,54 €, liegt über den internationalen Schwellenwerten und bedarf daher keiner außertourlichen Erhöhung, heißt es in der Erläuterung des Antrages. 

Die Erhöhung des Ausgleichzulagenrichtsatzes für Ehepaare wurde von den Abgeordneten Kurt Gartlehner (S), Alexander van der Bellen (G) und Jakob Auer (V) durchwegs begrüßt. Sozialminister Herbert Haupt sprach von einer beispielhaften Konsequenz aus den Ergebnissen der Armutskonferenz und kündigte für die kommende Plenarsitzung eine vergleichende Darstellung zur Armutsbekämpfung zwischen Österreich und den anderen EU-Ländern an.

Den Vorschlag des Abgeordneten Christoph Matznetter (S), den Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare jeweils automatisch um das Eineinhalbfache des Richtsatzes für Einzelpersonen anzuheben, hielt der Sozialminister für überlegenswert.

Bei der Abstimmung wurde auch ein von den Abgeordneten Stummvoll und Prinzhorn eingebrachter Abänderungsantrag mit legistischen Anpassungen berücksichtigt. (Schluss)