Parlamentskorrespondenz Nr. 40 vom 04.02.2003

ANTRÄGE (28 - 42)

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GRÜNE: BESSERE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR PHOTOVOLTAIKNUTZUNG

Eine Novellierung des Ökostromgesetzes soll dazu beitragen, den Photovoltaik-Markt dynamischer und wirtschaftlicher zu gestalten. Dies fordern die Grünen in einem Entschließungsantrag, da die Förderung von Strom aus Photovoltaik durch höhere Einspeisetarife bei 15 Megawatt für ganz Österreich begrenzt ist, was zu einer massiven Behinderung des heimischen Marktes in diesem zukunftsträchtigen Bereich führe. (28/A[E])

SPÖ FORDERT PFAND FÜR EINWEGGEBINDE ODER EINE EINWEGABGABE

Die vor zwei Jahren in Kraft getretene Getränkezielverordnung samt freiwilliger Selbstverpflichtungserklärung habe zu einem "dramatischen Rückgang der Mehrweggebinde in Österreich geführt", argumentieren Abgeordnete der SPÖ. Laut Umsetzungsbericht der Wirtschaftskammer sei der Mehrweganteil für alle Getränke auf rund 56 % gefallen. Sie fordern daher den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf, zur Reduktion des Verpackungsanfalls auch in Österreich ein Pfand für Einweggebinde oder eine Einwegabgabe einzuführen. Freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft sollen durch entsprechende Sanktionsauflagen (Geldstrafen) ergänzt werden. (29/A[E])

SPÖ WILL ZUSAMMENARBEIT VOLKSANWALTSCHAFT - PARLAMENT STÄRKEN

Als "Basis der Erörterung", wie man im Hinblick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen die Volksanwaltschaft verfassungsrechtlich sowie geschäftsordnungsmäßig stärken kann, will die SPÖ ihren Antrag zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates sehen. Konkret wird darin vorgeschlagen, der Volksanwaltschaft das Recht einzuräumen, über die jährlichen Berichte hinaus, dem Nationalrat bei wichtigen Fragen auch Einzelberichte übermitteln zu können. Darüber hinaus sollen in Hinkunft die Berichte der Volksanwaltschaft im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen beraten werden, der dementsprechend auch "Ausschuss für Angelegenheiten der Volksanwaltschaft, Petitionen und Bürgerinitiativen" genannt werden soll.

Um das politische Engagement Jugendlicher zu fördern, beabsichtigt die SPÖ, den Zugang zu parlamentarischen Bürgerinitiativen für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr zu eröffnen. (30/A)

SPÖ: AUSSCHÜSSE DES NATIONALRATES SOLLEN ÖFFENTLICH SEIN

Mit dem Ziel, "Österreichs Parlamentarismus transparenter zu gestalten", tritt die SPÖ für die Öffnung aller Ausschusssitzungen ein. Damit sollen Medien und die interessierte Öffentlichkeit an Ausschussberatungen als Zuhörer teilnehmen können. Auch Ton- und Bildaufnahmen sollen grundsätzlich zulässig sein, nicht jedoch bei der Anhörung von Auskunftspersonen im Rechnungshofausschuss. Um bestimmte Themen ohne Öffentlichkeit beraten zu können, wie etwa Angelegenheiten der nationalen Sicherheit, sieht der Antrag die Möglichkeit vor, auf Grund eines Beschlusses keine Ton- und Bildaufnahmen zuzulassen, bzw. die Öffentlichkeit auszuschließen. (31/A)

SPÖ SETZT INITIATIVE ZUR REFORM DER FRAGESTUNDE IM NATIONALRAT

Da der traditionelle Ablauf der Fragestunde im Nationalrat nach Meinung der SPÖ nicht mehr den "modernen Anforderungen eines Dialogs zwischen Abgeordneten und Mitgliedern der Bundesregierung" entspricht, haben SP-Abgeordnete einen Antrag zur Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes eingebracht. Beabsichtigt ist, mehr Spontaneität und Lebendigkeit zu erzielen. Konkret schlagen die AntragstellerInnen vor, das Erfordernis, mündliche Anfragen 48 Stunden im vorhinein schriftlich einzureichen, zu streichen. Die Abgeordneten, die eine mündliche Anfrage einbringen wollen, sollen dies vor Beginn der Fragestunde beim Präsidenten melden. Sie werden dann aufgerufen und können zur besseren Verständlichkeit für die ZuhörerInnen eine kurze Begründung für ihre Frage anfügen. Um mehrere und aktuelle Themen behandeln zu können, soll es auch möglich sein, mehrere Mitglieder der Bundesregierung zu einer Fragestunde einzuladen. (32/A)      

SPÖ BEANTRAGT ERLASSUNG EINES FAHRSCHULGESETZES

SPÖ-MandatarInnen haben einen Initiativantrag zu einem Fahrschulgesetz vorgelegt, der die derzeit unübersichtlichen Bestimmungen in einem Gesetz zusammenfassen und neue Regelungen schaffen soll. Ziel der Initiative ist es, mehr Wettbewerb unter den Ausbildungsinstituten, eine Verbesserung der Führerscheinausbildung, eine Verbesserung der Ausbildung der FahrlehrerInnen, Unabhängigkeit der FahrlehrerInnen von der Fahrschule und mehr Transparenz der Ausbildungskosten sowie der Ausbildungsbedingungen für die FührerscheinkandidatInnen zu gewährleisten. Die AntragstellerInnen streben auch eine weitgehende Abstimmung mit den einschlägigen deutschen Bestimmungen zum Fahrschulausbildungs- und Fahrlehrerausbildungswesen an.

Konkret soll es einen erleichterten Marktzutritt geben, denn derzeit schützten Zulassungsbedingungen vor neuer Konkurrenz. Die Voraussetzungen zum Betrieb einer Fahrschule sollen analog zum Güterbeförderungsgesetz neu definiert werden (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung). Hauptschulabschluss und Berufslehre sollen wesentliche Voraussetzungen sein, um FahrlehrerIn zu werden, bzw. eine Fahrschulbewilligung zu bekommen. Darüber hinaus soll die FahrlehrerInnenaus- und -weiterbildung in Anlehnung an die Vorschriften in Deutschland reformiert werden. So ist z.B. eine FahrlehrerInnenakademie geplant.

Die Fahrschulen sollen auch verpflichtet werden, ihrer Informationspflicht mehr nachzukommen. Für sie ist eine verstärkte Qualitätskontrolle vorgesehen. Die AntragstellerInnen halten es auch für notwendig, das "Zuviel an Theorie" durch die Praxis zu ersetzen, die etwa für die "Mehrphasenausbildung" vorgesehen ist. Die Unterscheidung zwischen FahrlehrerIn und FahrschullehrerIn soll aufgehoben werden, der Ausweis soll durch den/die FahrlehrerIn selbst beantragt werden können und nicht über den/die FahrschulbesitzerIn. Geplant ist darüber hinaus die freie Auswahl der Fahrschulen durch die FührerscheinkandidatInnen. Schließlich zielt der Antrag darauf ab, alle Bescheide nur mehr von der Behörde erster Instanz zu erlassen, und in zweiter Instanz die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern entscheiden zu lassen.

Die SozialdemokratInnen erwarten sich durch mehr Wettbewerb eine Kostenreduktion für die KundInnen, da ihrer Auffassung nach allein die Kosten für die praktische Fahrstunde um 20% zu hoch angesetzt sind. "Nicht Musterkalkulationen von Unternehmen sollen den Marktpreis bestimmen, sondern der Wettbewerb", meinen die SPÖ-Abgeordneten. (33/A)

ÖVP UND FPÖ: BEFEREIUNG VON DER SCHENKUNGSSTEUER BIS ENDE 2003

ÖVP und FPÖ haben gemeinsam einen Antrag zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes eingebracht. Diese soll unter anderem bewirken, dass im Rahmen der prämienbegünstigten Pensions- und Zukunftsvorsorge PartnerInnen, die mit den jeweiligen VersicherungsnehmerInnen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt haben, den EhegattInnen und Kindern als RentenbezieherInnen gleichgestellt sind. Darüber hinaus soll die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge und der überwiesenen Prämien im Ausmaß von 40 % in Aktien statt bisher in 60 % erfolgen.

Weiters will man im Hinblick auf ein laufendes Verfahren beim EuGH sicherstellen, dass der Vorsteuerabzug in Österreich für einen im Ausland geleasten Gegenstand auch weiterhin bis Ende 2005 nicht möglich sein soll. Andernfalls müsste der Staat durch Verlagerung des Inlandsleasings und Inlandskaufs in das Ausland Einnahmensausfälle von rund 350 Mill. € in Kauf nehmen.  

Schließlich soll die mit 31. Dezember 2002 ausgelaufene Schenkungssteuerbefreiung für die Zuwendung von Sparbüchern um ein Jahr verlängert werden, wobei dies bei Personen der Steuerklasse V nur mehr bis zu einem Betrag von 100.000 € gelten soll. (34/A)

FPÖ-ÖVP-ANTRAG ZUR ERHÖHUNG MINDESTSATZES FÜR BEAMTE

Die Initiative von FPÖ und ÖVP dient der Anhebung des Mindestsatzes für verheiratete Bundesbedienstete auf das Eineinhalbfache des Mindestsatzes für Alleinstehende. Damit soll die Erhöhung des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für ASVG-Versicherte für BeamtInnen nachvollzogen werden. (35/A)

SPÖ FÜR NEUKODIFIKATION DES KONSUMENTENSCHUTZGESETZES

Eine Neukodifikation des Konsumentenschutzgesetzes verlangen Abgeordnete der SPÖ in einem Entschließungsantrag. Vorbild dafür soll das deutsche Schuldrechts-Modernisierungsgesetz sein. Die AntragstellerInnen argumentieren, dass die Bestimmungen des Konsumentenschutzes in Österreich durch die Aufteilung auf verschiedene Rechtsmaterien und völlige Zersplitterung "unübersichtlich, widersprüchlich und unsystematisch" seien. Dem soll ein Konsumentenschutzgesetz-Neu entgegenwirken, wobei, wie im Antrag formuliert, die Einbindung in das ABGB zu überprüfen sei.

Auf Grund der besonderen Problemstellung treten die SP-MandatarInnen aber für ein eigenes Reisevertragsgesetz ein. (36/A[E])

SPÖ WILL 2-EURO-BANKNOTE

Angesichts der Münzflut gebe es immer schwerere Brieftaschen, beklagen SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Laut einer Umfrage des Handelsverbandes seien 92 % der großen Handelsunternehmen mit der derzeitigen Stückelung des Euro nicht zufrieden, 82 % wünschten sich die Einführung einer 2-Euro-Banknote. Der Bundesminister für Finanzen wird daher aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene durch entsprechende Initiativen für die raschestmögliche Einführung von 2-Euro-Banknoten einzusetzen. (37/A[E])

SPÖ GEGEN HAUSTÜRGESCHÄFTE IM BEREICH ENERGIE, TELEKOMMUNIKATION UND MEDIZINPRODUKTE

Aggressive und unseriöse Machenschaften bei Haustürgeschäften, um neue KundInnen für Energie-, Telekommunikations- und Medizinproduktefirmen zu akquirieren, haben grüne MandatarInnen veranlasst, eine Änderung des § 57 Gewerbeordnung zu beantragen. Dadurch soll das Aufsuchen von Privatpersonen zum Zweck des Sammelns von Bestellungen auf Energielieferverträge und Dienstleistungen im Telekombereich verboten werden. Das Gleiche soll für Medizinprodukte gelten. (38/A)

EINSATZ NICHT ZUGELASSENER MEDIKAMENTE BEI TERRORANSCHLÄGEN

Besondere Gefahrensituationen, wie Terroranschläge mit biologischen Waffen, können die Verwendung nicht zugelassener Arzneimittel erfordern, um damit Menschenleben zu retten. Alle vier Parlamentsparteien sind sich daher einig, dass man gesetzliche Vorkehrungen schaffen muss, um in Notsituationen angesichts nicht zur Verfügung stehender zugelassener Medikamente auch nicht zugelassene Arzneimittel einsetzen zu können. Eine entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes soll die entsprechenden Voraussetzungen dazu schaffen. (39/A) 

GRÜNE: LANDWIRTSCHAFTLICHE ANLAGEN MIT GEWERBEBETRIEBEN GLEICH BEHANDELN

Die Errichtung von Stallungen unterliege keiner gewerberechtlichen Betriebsanlagenprüfung, gegen nicht genehmigte Bauten oder Überbelag werde unzureichend vorgegangen und die Schwellenwerte für die Landwirtschaft im Umweltverträglichkeitsgesetz sowie im Wasserrechtsgesetz seien zu hoch, kritisieren die Grünen. Darüber hinaus gelte das Bundesluftreinhaltegesetz nicht für die Land- und Forstwirtschaft. Die Folge davon sei, dass Gerüche und Lärm für die Nachbarschaft oft unzumutbar seien, die mit gesundheitsschädlichen Pilzen, Bakterien und Ammoniak belastete Abluft aus den Stallungen zur Versauerung des umliegenden Waldes beitrage, übermäßige Mist- oder Gülleausbringung sowie Kunstdüngereinsatz das Grundwasser mit Nitrat kontaminiere und übermäßiger Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Genussuntauglichkeit des Wassers führe.

Mit der Novellierung des Umweltverträglichkeitsgesetzes, des Wasserrechtsgesetzes und des Bundesluftreinhaltegesetzes soll daher eine Gleichbehandlung landwirtschaftlicher Anlagen mit anderen Sektoren, wie z.B. mit Gewerbeanlagen erzielt werden. Konkret fordern die Grünen in ihrem Antrag unter anderem, die Schwellenwerte für Intensivtierhaltung zu senken, ab einer bestimmten Schwelle das volle UVP-Verfahren vorzusehen und den Nachbarn ein Antrags- und Partizipationsrecht im Feststellungsverfahren einzuräumen. Zusätzlich soll im Wasserrechtsgesetz die Unbedenklichkeitsvermutung für die Landwirtschaft und im Bundesluftreinhaltegesetz die "unsachliche Privilegierung der Landwirtschaft" gestrichen werden. (40/A)

GRÜNE FORDERN UMGEHENDE AUSSCHREIBUNG DER VAKANTEN STELLE DER PRÄSIDENTIN/ DES PRÄSIDENTEN DES JUGENDGERICHTSHOFES

Nachdem die seit 1. Jänner 2003 vakante Stelle der Präsidentin/ des Präsidenten des Jugendgerichtshofes trotz "eindeutiger Rechtslage" noch nicht ausgeschrieben wurde, vermuten die Grünen einen Zusammenhang mit der Übersiedlung des Jugendgerichtshofes Wien (JGH) in das Gebäude des Landesgerichts für Strafsachen Wien. In der Begründung ihres Entschließungsantrages argwöhnen sie, dass Bundesminister Böhmdorfer beabsichtige, den JGH als eigenständige Organisationseinheit überhaupt aufzulösen. Der Justizminister wird daher aufgefordert, umgehend die Ausschreibung einzuleiten und dem Nationalrat darüber zu berichten. (41/A[E])

GRÜNE URGIEREN SCHAFFUNG EINES ENTWICKLUNGS- UND SICHERHEITSRAUMES FÜR EINE GENTECHNIKFREIE UND NACHHALTIGE LANDWIRTSCHAFT

Ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Schaffung gentechnikfreier Zonen auf nationaler und europäischer Ebene stellen die Grünen in einem an die Bundesregierung gerichteten Entschließungsantrag. Sie kritisieren, dass gemeinschaftliche Rechtsvorschriften über gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft, bei Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut unübersichtlich seien. Auf lange Sicht sei die Koexistenz von GVO-freier Produktion und dem Einsatz der Gentechnik in der kleinräumigen österreichischen Agrarstruktur nicht oder nur mit nicht vertretbarem Aufwand möglich. Ziel, so die Begründung, müsse es daher sein, "unter der Berücksichtigung der Sicherheitszonen für Biobetriebe, des Umweltschutzes und der Aufrechterhaltung der Biodiversität flächendeckend gentechnikfreie Zonen festzulegen und auszuweisen.

Die AntragstellerInnen schlagen unter anderem vor, das EU-Memorandum für die Zulassung von GVO aufrechtzuerhalten und ein flächendeckendes Konzept zur Schaffung gentechnikfreier Zonen unter oben genannten Rahmenbedingungen zu erstellen. Darüber hinaus wollen sie die Grenzwerte für Saatgutverunreinigung mit GVO europaweit mit maximal 0,1 Prozent festsetzen und Hersteller für wirtschaftliche und andere Schäden im Zusammenhang mit der Freisetzung von GVO haftbar machen. (42/A[E])

(Schluss)