Parlamentskorrespondenz Nr. 64 vom 25.02.2003

REGIERUNGSVORLAGE FÜR EIN GESETZLICHES BUDGETPROVISORIUM

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Wien (PK) - Wegen der Nationalratswahlen vom 24. November 2002 hat die Bundesregierung keinen Entwurf für ein Bundesfinanzgesetz 2003 vorgelegt. Da der Nationalrat vor Ende des Vorjahres keinen Budgetbeschluss für 2003 fassen konnte, wird der Bundeshaushalt seit 1. Jänner 2003 in Form eines Budgetprovisoriums geführt. Grundlage der Gebarung bildet im Wesentlichen das Bundesfinanzgesetz 2002, allerdings mit den für ein automatisches Budgetprovisorium geltenden Einschränkungen: Der Ausgabenrahmen ist pro Monat mit einem Zwölftel der Gesamtausgaben limitiert und Finanzschulden dürfen insgesamt nur bis zur Hälfte der für 2002 vorgesehenen Höchstbeträge eingegangen werden.

Um das Erreichen dieses Limits zu verhindern, hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für ein gesetzliches Budgetprovisorium vorgelegt. Bis zu Inkrafttreten eines ordentlichen Budgets sollen das Bundesfinanzgesetz 2002 und seine neun Novellen Basis der Haushaltsführung bleiben, für die Vollziehung aber nicht die besonderen Regelungen eines automatischen Budgetprovisoriums gelten, sondern das allgemeine Haushaltsrecht.

Der Gesetzentwurf sieht für die Ermessensausgaben eine Bindung von fünf Prozent (2002: 3 %) vor. Dadurch soll eine stabile Grundlage für die Erstellung des Bundesvoranschlages 2003 geschaffen und die

Einhaltung des Stabilitätsprogrammes sichergestellt werden. Denn die Gebarung des Budgetprovisoriums soll in das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2003 einfließen und somit eine einheitliche Gebarung für das Finanzjahr 2003 gewährleisten, heißt es in den Erläuterungen (10 d.B.). (Schluss)


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