Parlamentskorrespondenz Nr. 91 vom 05.03.2003

FINZ: TROTZ SPARKURS STEIGERUNG BEI DIREKTFÖRDERUNGEN

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Wien (PK) - Der Förderungsbericht 2001 (III-5 d.B.) wurde in der heutigen Sitzung des Budgetausschusses mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen und gilt damit als "enderledigt". In dem Bericht  dokumentiert die Bundesregierung ein leichtes Plus bei den Direktförderungen des Bundes, die 3.665,4 Mill. € oder 6,1 % der Budgetausgaben ausmachten. Rückläufig entwickelten sich 2001 hingegen die indirekten Förderungen, und zwar von 8.214 Mill. € im Jahr 2000 auf 7.746 Mill. € im Jahr 2001.

In der Debatte kamen aus den Reihen der Opposition kritische Töne zu einzelnen Förderungen. So bemängelte Abgeordnete Melitta Trunk (S) Kürzungen bei Frauenprojekten und bei der Förderung zeitgenössischer Kunst, deponierte Abgeordneter Werner Kogler (G) seine ablehnende Haltung in Bezug auf Förderungen im Landesverteidigungsbereich, insbesondere Förderungen des Wehrgedankens, und vermisste Abgeordneter Heinz Gradwohl (S) Verteilungsaspekte bei den Agrarsubventionen.

Abgeordnete Mares Rossmann (F) zeigte sich hingegen zufrieden über die Kulturförderungen, wobei sie vor allem die Berücksichtigung der Kulturhauptstadt Graz begrüßte.

Staatssekretär Alfred Finz betonte, trotz des Sparkurses der Bundesregierung sei es gelungen, die Direktförderungen anzuheben. Gerade die Bereiche Kunst, Wirtschaft und Verkehr würden Steigerungen verzeichnen. Detailfragen zu einzelnen Förderungen konnte Finz nicht beantworten. Das Finanzministerium sei auf diesem Gebiet bloß eine Clearingstelle, habe aber keine inhaltliche Verantwortung für die einzelnen Subventionsposten, sagte er.

BUNDESRECHNUNGSABSCHLUSS 2001 MIT GESAMTSTAATLICHEM NULLDEFIZIT 

Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde auch der Bundesrechnungsabschluss 2001 genehmigt. Das Zahlenwerk (III-2 d.B.) zeigt, dass der Gesamtstaat - Bund, Länder und Gemeinden zusammen - im Jahr 2001 erstmals seit 1974 positiv bilanzierte. Ein Überblick zur Entwicklung der öffentlichen Finanzen seit Mitte der neunziger Jahre macht den Konsolidierungserfolg besonders deutlich: Verbuchte die Republik 1995 noch ein Minus von 122,4 Mrd. S/8,9 Mrd. €, erzielte sie im Jahr 2001 einen Überschuss von 4,5 Mrd. S/0,33 Mrd. €. Der Rechnungshof begrüßte in seinen Anmerkungen das Bemühen, das öffentliche Defizit auf null zu stellen, bemängelt aber, "dass im Jahr 2001 noch keine ausreichenden Maßnahmen zur nachhaltigen Budgetkonsolidierung gesetzt wurden." Die Absenkung des Defizits sei überwiegend auf das gestiegene Steueraufkommen zurückzuführen.

Während in der Debatte die Abgeordneten Johann Kurzbauer (V) und Maximilian Hofmann (F) der Regierung attestierten, mit ihrer Budgetpolitik auf dem richtigen Weg zu sein, wandten die Abgeordneten Christoph Matzenetter (S) und Werner Kogler (G) ein, die Budgetkonsolidierung sei bloß einnahmenseitig erfolgt.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler meinte dazu, die Erreichung des Überschusses sei überwiegend einnahmenseitig zustande gekommen. Von seiner diesbezüglichen Behauptung im Bericht rücke er "keinen Millimeter" ab. Ausgabenseitige Maßnahmen seien zwar auch gesetzt worden, hätten jedenfalls noch nicht in jenem Umfang gegriffen, wie dies wünschenswert wäre, auch gebe es nach wie vor keine ausreichenden Maßnahmen zur nachhaltigen Budgetkonsolidierung.

Staatssekretär Alfred Finz trat seinerseits der Behauptung, die Konsolidierung sei bloß einnahmenseitig erfolgt, entgegen. Gegenüber dem Jahr 1999 habe man eine deutliche Reduzierung der Ausgabenquote verzeichnet, auch seien im vorliegenden Bundesrechnungsabschluss erstmals die Personalausgaben niedriger als ursprünglich veranschlagt. Finz kündigte an, die Regierung werde ihren Stabilitätskurs auch angesichts der beabsichtigten Steuerreform beibehalten.

DETAILBERICHTE ZUM BUDGETVOLLZUG 2002

Schließlich nahm der Budgetausschuss eine Reihe von Ressortberichten (5/BA bis 9/BA) mit Detailinformationen über einzelne Aspekte der Haushaltsführung im Jahr 2002 zur Kenntnis. Die Unterlagen enthielten Daten über Vorbelastungen und überplanmäßige Ausgaben im 4. Quartal 2002, zur Tätigkeit des Finanzschuldenmanagements, die Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen und zur Entwicklung der Bundeshaftungen.

In Beantwortung einer Frage des S-Abgeordneten Kurt Gartlehner wies Staatssekretär Alfred Finz darauf hin, dass die angesprochenen 73,8 Mill. Euro Vorbelastungen im Bereich der Landesverteidigung u.a. die Beschaffung von Ersatzteilen, Munition, Bekleidung, Radaranlagen sowie Sanitätsgerät betreffen. Einen Überblick über die Gesamtentwicklung der Vorbelastungen werde er den Abgeordneten schriftlich zukommen lassen, kündigte er an.

Hinsichtlich der überplanmäßigen Personalausgaben im Bildungsministerium (Frage von Abgeordneter Michaela Sburny, G) teilte der Staatssekretär mit, dass das Budget für das Jahr 2002 bereits im Jahr 2000 vorgelegt wurde; zu diesem Zeitpunkt waren aber die Bezugserhöhungen noch nicht ausverhandelt. Bezüglich der Hochwasserhilfe könne er noch keine endgültigen Aussagen treffen, da die Länder, die für die Durchführung und Vergabe der Mittel zuständig sind, die Abschlussberichte noch nicht vorgelegt haben. Insgesamt gehe man aber von einer Schadensbilanz in der Höhe von 3,1 Mrd. Euro aus, was 1,42 % des BIP entspricht. Neben den Mitteln der Länder habe auch die EU im Rahmen des Strukturfonds (134 Mill. Euro) sowie der Bund (500 Mill. Euro) Gelder zur Verfügung gestellt. Dabei wurden von Seiten des Bundes bis dato (Stand 20. 2. 2003) knapp 237 Mill. Euro an die Länder ausbezahlt. Überdies erinnerte Finz daran, dass auch ein steuerliches Maßnahmenpaket geschnürt wurde, um die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe zu lindern.

Alle Berichte wurden sodann mit V-F-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

(Schluss)