Parlamentskorrespondenz Nr. 126 vom 18.03.2003

HALBJAHRESBERICHT DES VERSÖHNUNGSFONDS IM HAUPTAUSSCHUSS

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Wien (PK) - Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Hauptausschusses stand ein Bericht des Kuratoriums des Österreichischen Versöhnungsfonds über seine Tätigkeit im zweiten Halbjahr 2002. Daraus geht hervor, dass mit Stichtag 12. Dezember 2002 insgesamt 91.281 Anträge von ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeitern genehmigt und rund 215,03 Mill. € an die Betroffenen ausbezahlt wurden. Um möglichst alle noch lebenden ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeiter zu erreichen, hat man sich dazu entschlossen, die Frist zur Stellung von Anträgen um zehn Monate, bis 27. September 2003, zu verlängern. Der im Jahr 2000 eingerichtete Versöhnungsfonds erbringt an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich finanzielle Leistungen als freiwillige Geste.

Wie der Vorsitzende des Komitees des Versöhnungsfonds, der ehemalige Botschafter Ludwig Steiner, den Mitgliedern des Hauptausschusses heute auf eine Anfrage von Abgeordneter Helene Partik-Pable (F) mitteilte, gibt es nach wie vor Schwierigkeiten mit der russischen Partnerorganisation des Versöhnungsfonds, die interne Probleme habe. Allerdings hat sich die Situation seiner Auskunft nach bereits wesentlich gebessert und Steiner zeigte sich zuversichtlich, dass in einigen Wochen wieder "normaler Betrieb" herrschen wird.

Im Zusammenhang mit der Fristverlängerung für Anträge soll im Übrigen auch die Funktionsdauer des Fonds bis Ende 2004 verlängert werden. Ein entsprechender Vier-Parteien-Antrag steht morgen auf der Tagesordnung des Verfassungsausschusses.

Die im vorliegenden Bericht dokumentierten Tätigkeiten und Leistungen des Fonds geben unter anderem auch Aufschluss über dessen oft sehr aufwändige Bemühungen, eine möglichst hohe Anzahl noch lebender Sklaven- und Zwangsarbeiter zu erreichen. Das Büro sowie der Generalsekretär des Versöhnungsfonds unterhalten daher mit den sechs Partnerorganisationen in Polen, in Ungarn, in der Tschechischen Republik, in der Russischen Föderation, in der Ukraine und in Belarus laufende Kontakte. Eine intensive Kooperation gibt es auch mit dem Internationalen Wanderungsamt (IOM), mit der Jewish Claims Conference und dem österreichischen Nationalfonds.

Darüber hinaus hat das Kuratorium beschlossen, sich am Projekt der österreichischen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie zugunsten ehemaliger Sklaven- und Zwangsarbeiter finanziell zu beteiligen. Im Rahmen dieses Projekts sollen betroffene Personen, die seinerzeit auf dem Territorium des heutigen Österreich zur Sklaven- und Zwangsarbeit verpflichtet waren und an einer schweren Gelenksabnützung leiden, kostenlos operiert und mit einer Endoprothese versorgt werden.

Mit Stichtag 12. Dezember 2002 hat das Komitee des Österreichischen Versöhnungsfonds insgesamt 91.281 Anträge von ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeitern genehmigt. Davon entfielen 78.068 Anträge auf die Partnerorganisationen (Ukraine: 34.058, Polen: 18.570, Tschechische Republik: 10.584, Russische Föderation: 10.335, Belarus: 2.861 und Ungarn: 1.660), dazu kommen 13.213 genehmigte Individualanträge. Insgesamt wurden 173.512.625 € an die Partnerorganisationen überwiesen, auf die Individualanträge entfiel ein Betrag von 41.518.264 €. Für die Claims Conference wurden 16.370.226 € aufgewendet.

Der vom Bundeskanzleramt vorgelegte Halbjahresbericht des Versöhnungsfonds wurde von den Mitgliedern des Hauptausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen. Zweiter Nationalratspräsident Heinz Fischer dankte Steiner für dessen Arbeit im Fonds. (Fortsetzung Hauptausschuss)