Parlamentskorrespondenz Nr. 138 vom 19.03.2003

SONDERSITZUNG DES NATIONALRATS IM SCHATTEN DER NÖ LANDTAGSWAHLEN

----

Wien (PK) - Die von der Fraktion der Grünen beantragte Sondersitzung des Nationalrats stand, bedingt durch die Themenstellung, im Schatten der niederösterreichischen Landtagswahlen vom 30. März.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) warf in seiner Begründung des Dringlichen Antrags ÖVP und FPÖ Machtmissbrauch vor und sprach von einem plumpen Versuch der Wählertäuschung. Die Bestimmung der Wahlordnung, schwer unterscheidbare Parteienbezeichnungen zu vermeiden, sei von den Regierungsparteien, die in der Wahlbehörde die Mehrheit stellen, in rechtswidriger und willkürlicher Weise interpretiert worden. Van der Bellen stellte klar, dass die GRÜNÖ mit den Grünen politisch und ideologisch in keiner Weise auch nur irgendetwas zu tun habe und meinte, diese Gruppierung sei in ihrer europafeindlichen Haltung am ehesten mit der FPÖ zu vergleichen. ÖVP- und FPÖ-Funktionären sei es nicht "zu blöd" gewesen, im Vorfeld dieser Kandidatur eine Partei zu unterstützen, die die EU-Erweiterung als "Ostfeldzug des Vierten Reiches" bezeichnet, empörte sich der Redner.

Van der Bellen forderte eine Änderung der Nationalratswahlordnung, um Verwechslungsgefahren bei Parteibezeichnungen klar auszuschließen. Darüber hinaus sollte auch das Recht von Abgeordneten, einzelne Gruppierungen zu unterstützen, entfallen. Für den Verfassungsgerichtshof wiederum schlug er die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung im Vorfeld von Wahlen vor.

Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL sah für eine Änderung der Nationalratswahlordnung keinen zwingenden Grund. Die aktuellen Bestimmungen reichten aus, um Verwechslungsgefahren hintanzuhalten, betonte er. Jede Entscheidung der Wahlbehörde, aber auch jedes Wahlergebnis sei zudem beim Verfassungsgerichtshof anfechtbar. Sämtliche Korrektur- und Kontrollmöglichkeiten lägen damit in den Händen der unabhängigen Justiz - dort gehörten sie auch hin, und nicht in eine Sondersitzung des Nationalrates, sagte Schüssel.

Eingriffe des Bundes via Bundesverfassungsgesetz in die Landeswahlordnungen, wie dies die Grünen fordern, lehnte Schüssel überdies als ungerechtfertigt ab. Dies würde den falschen Eindruck erwecken, die Länder seien weniger demokratisch als der Bund, argumentierte er. Im Übrigen meinte der Bundeskanzler, der kommende Verfassungs-Konvent sei ein sinnvolles Diskussionsforum für weitere Verbesserungsvorschläge des Wahlrechts.

Was die bevorstehenden Landtagswahlen in Niederösterreich betrifft zeigte sich Schüssel zuversichtlich, "dass die politische Mitte und deren Europakurs gestärkt wird".

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) erinnerte an die Bedenken von Verfassungsrechtlern gegen die Entscheidung der Wahlbehörde und meinte, die ÖVP habe ihre Vormachtstellung zu Lasten der Grünen ausgenützt. Sie warf der Volkspartei vor, mit einer konzertierten Unterschriftenaktion zur Kandidatur der GRÜNÖ beigetragen zu haben, um die Wähler in Niederösterreich zu täuschen. Eine Partei, die in den Umfragen mit einem derartigen Vorsprung voran liegt, sollte es eigentlich nicht notwendig haben, sich auf ein so tiefes Niveau hinab zu begeben, bemerkte Petrovic.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) empfand es als beklemmend, dass die Grünen vor dem Hintergrund des Irak-Krieges eine Sondersitzung der Kurzbezeichnung einer wahlwerbenden Gruppe widmen. Der Redner sprach von Politspektakel und meinte, Tatsache sei doch, dass eine ehemalige Spitzenkandidatin der Grünen die Partei verlassen und eine eigene Gruppe gegründet habe. Es wäre absurd, würde das Parlament nun wegen dieses Familienkrachs bei den Grünen die Verfassung ändern. Das Problem der Grünen liege vielmehr in der ÖVP, die ihnen mit ihrer erfolgreichen Umweltpolitik in Niederösterreich die Kernkompetenz entzogen hat, schloss Stummvoll.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) bemerkte, diese "tiefe Lade" entspreche nicht dem Standard Erwin Prölls. Er setzte sich kritisch mit dem niederösterreichischen Landeshauptmann auseinander, dem er Doppelspiel vorwarf. Pröll habe zwar die schwarz-blaue Koalition abgelehnt, seine niederösterreichischen Abgeordneten stimmten nun aber dieser Regierung zu. Bezüglich der Landtagswahl meinte Wittmann, die Börsenspekulationen des niederösterreichischen Finanzlandesrats mit Wohnbaugeldern zeigten, dass Macht Kontrolle braucht.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) hielt der Kritik der Grünen entgegen, es bestehe kein Anlass, aus der Unterstützung einer Liste eine Identifikation mit ihren Inhalten herauszulesen. Überdies würden die GRÜNÖ den Grünen und nicht der FPÖ nahe stehen. Niederösterreich wäre eine Sondersitzung wert, die Grünen gehen aber am Thema vorbei, meinte Rosenkranz. Probleme in Niederösterreich wie die Osterweiterung, die Arbeitslosigkeit oder die Zukunft des Wirtschaftsstandortes würden nach den Worten der Rednerin viel eher eine ausführliche Diskussion verdienen.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) erklärte, es gehe in dieser Sondersitzung nicht um den niederösterreichischen Wahlkampf, sondern um verfassungsrechtliche Mindeststandards, um Machtverteilung und um Demokratiepolitik. Den Grünen, erinnerte sie, werden immer wieder Prügel vor die Füße geworfen, was seit 1986 nachweisbar sei. In einem Entschließungsantrag fordern die Grünen die Aufhebung der Ungleichverhältnisse in manchen Bundesländern: In Hinkunft darf eine Stimme in einem Bundesland nicht weniger wert sein als in einem anderen.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) vermutet, dass die Grün-Mandatare den niederösterreichischen Wahlkampf in das Parlament hineintragen wollen. Übergehend zur niederösterreichischen Wahlordnung meinte die Rednerin, juristisch gesehen gehe es nicht um GRÜNE oder GRÜNÖ, sondern um eine Gesamtbetrachtung. Eine Verwechslung der Parteien sei, da es neben der Kurzbezeichnung auch eine Langbezeichnung gibt, nicht möglich.

In einer tatsächlichen Berichtigung strich S-Abgeordneter Dr. CAP heraus, dass die heutige Sitzung nicht von der Opposition, sondern von den Grünen verlangt worden sei. Auch vertrat er die Ansicht, der Kanzler hätte sehr wohl vor der Behandlung des Dringlichen Antrages eine Erklärung zum Irak, wie dies der weltpolitischen Situation entsprochen hätte, abgeben können.

Einen Muster-Stimmzettel präsentierte Abgeordneter HEINZL (S), der auf diesem nicht die von der Verfassung geforderte Unterscheidbarkeit erkennen kann. Auch erinnerte er daran, dass die Sozialdemokraten bei der Sitzung der Landeswahlbehörde gegen die Zulassung einer Kurzbezeichnung gestimmt haben. Den Beschluss von ÖVP und FPÖ in der Landeswahlbehörde wertete er als den Versuch einer Wählertäuschung. Landeshauptmann Pröll wirft Heinzl vor, seit Jahren ein Doppelspiel zu betreiben.

Für F-Abgeordneten WATTAUL steht fest: Angst der Grünen vor einer Parteispaltung ist der wahre Grund für diese Sondersitzung. Da sich in Niederösterreich niemand für die Politik der Grünen interessiere und der G-Wahlkampf nicht so richtig laufe, habe eine Sondersitzung einberufen werden müssen, meinte der Redner.

Abgeordneter BROSZ (G) wies darauf hin, dass anerkannte Verfassungsrechtler im Gegensatz zu Stummvoll sehr wohl Gründe für eine Wahlanfechtung sehen, und befürchtet, dass bei der nächsten Wahl in Niederösterreich wieder das Problem auftreten könne. Er unterstrich jedoch, dass keiner der G-Mandatare in der laufenden Sitzung etwas zur niederösterreichischen Landespolitik gesagt habe.

Die Grünen unterstellen den Wählern in Niederösterreich - so Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) -, dass sie nicht in der Lage sind, an der richtigen Stelle ihr Kreuz zu machen. Die Proponentin der neuen Partei GRÜNÖ sei viele Jahre für die Grünen im Gemeinderat von Perchtoldsdorf und das "Aushängeschild" im Bezirk Mödling gewesen. Gabriele Wladyka sei ein Teil eines Grünspektrums gewesen, das gegen die EU war. Deshalb mögen die Grünen keine Kindesweglegung betreiben.

Als eigenartig empfand S-Abgeordneter Dr. BAUER, dass die Zulassung der Partei erfolgte, sei doch die Kurzbezeichnung ein wesentlicher Bestandteil einer Parteibezeichnung. Außerdem sollte jede Verwechslung ausgeschlossen werden. Der Redner sprach auch die Regelung in der Wahlordnung an, dass der angestrichene Name vor der angekreuzten Partei gehe. In dem Fall, in dem also zwei Parteien betroffen sind, sollte keiner der beiden Parteien die Stimme zugerechnet werden.

Abgeordnete SBURNY(G) gab bekannt, dass die Nazi-Äußerungen der jetzigen Spitzenkandidatin von GRÜNÖ zu einem Parteiausschlussverfahren geführt haben.

Abgeordnete BINDER (S) meinte, mit dieser Kurzbezeichnung möchte man bewusst die Grünen schwächen. Sie sprach in diesem Zusammenhang von bewusster Wählertäuschung. Landeshauptmann Pröll unterstellt sie, ein Doppelspiel zu betreiben. Binder wies auch darauf hin, dass Plakate anderer Parteien verhüllt oder weggeräumt werden, wenn der Landeshauptmann kommt. Auch unterstellte sie Pröll, bereits beschlossene Gelder für Kindergärten nicht auszubezahlen.

Ihr Fraktionskollege PARNIGONI sprach auch von der Doppelstrategie des niederösterreichischen Landeshauptmannes und davon, dass Plakate von SPÖ und FPÖ verhüllt oder weggeräumt werden, wenn Pröll komme. Auch gebe es im Rahmen des Wahlkampfes von Pröll Spatenstiche für Projekte, die erst im Jahr 2006 umgesetzt werden sollen.

Abgeordneter DONABAUER (V) erklärte, wenn Van der Bellen schon eine Wahlrechtsreform einfordere, dann hätte er zumindest etwas zur Briefwahl, die man sich in Niederösterreich wünscht, sagen können. Sein Bundesland habe ein modernes Wahlrecht, strich er heraus. Das Problem der Grünen liegt laut Donabauer darin, dass die Wähler die G-Kandidaten kaum kennen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) fasste nochmals zusammen: Es gehe um die Verletzung bundesverfassungsgesetzlicher Regelungen, um eine demokratiepolitische Frage und um Machtmissbrauch. Ein neues Regieren sei daher angesagt.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) fest, dass es kein Monopol für eine politische Gruppierung gebe, als Grüne Partei zu kandidieren. Unter Bezugnahme auf die Wortmeldung des Abgeordneten Kogler erklärte er, dass es richtig sei, dass in der Steiermark die Grünen Österreichs, die Grünalternative Liste Steiermark, die Grüne Steirische Liste und Grünes Kernöl kandidiert habe. Keine dieser Listen wurde in irgendeiner Form durch die steirische Volkspartei unterstützt bzw. finanziert.

Wir hätten uns gewünscht, merkte Abgeordneter ÖLLINGER (G) in Richtung seines Vorredners an, dass der neue VP-Generalsekretär die demokratiepolitischen Anliegen etwas ernster nimmt. Die Grünen mussten und müssen offensichtlich lernen, dass die ÖVP in Niederösterreich der Opposition keine Chance geben und sie schwächen wolle, wo es nur geht. Dies sei nicht gut für das Land, betonte Öllinger; und eine verantwortungsvolle Opposition müsse auf diese Missstände hinweisen.

Bei der Abstimmung wurden sowohl der Selbständige Antrag als auch der Entschließungsantrag der Grünen betreffend eine Änderung der Nationalratswahlordnung und die Schaffung bundesverfassungsrechtlicher Mindeststandards für Landtagswahlordnungen abgelehnt. (Schluss)