Parlamentskorrespondenz Nr. 156 vom 26.03.2003

EINIG IM UMGANG MIT LASTEN AUS DER VERGANGENHEIT

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Wien (PK) - In den Abendstunden fanden die Vorlagen betreffend das Versöhnungsfonds-Gesetz und das Gesetz über den Nationalfonds die Zustimmung aller vier Fraktionen. Abgeordnete Dr. FEKTER (V) begrüßte die einhellige Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzesänderungen im Verfassungsausschuss. Ihr zufolge ist es notwendig, die im Versöhnungsfonds vorgesehenen Fristen zu verlängern, weil sich die ursprünglichen Fristen trotz enormen Engagements der Mitarbeiter des Fonds als zu kurz erwiesen hätten. Allen Anspruchsberechtigten solle die Möglichkeit geboten werden, Leistungen aus dem Fonds zu erhalten, bekräftigte Fekter.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) führte aus, mit der vorgesehenen Verlängerung der Fristen werde etwas sachgerecht zu Ende geführt, was in den neunziger Jahren unter dem Titel "Vergangenheitsbewältigung" begonnen habe. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Rede des damaligen Bundeskanzlers Franz Vranitzky, in der dieser erstmals festgestellt habe, dass Österreicher nicht nur Opfer des Nationalsozialismus, sondern auch Täter gewesen seien. Mit den Leistungen des Versöhnungs- und des Nationalfonds könnten die materiellen Schäden nicht wettgemacht werden, sagte Posch, es handle sich aber um eine Geste der Versöhnung.

Abgeordneter BUCHER (F) wies darauf hin, dass mit der Einrichtung des National- und des Versöhnungsfonds auch ein Beitrag zur "Imagepolitur" Österreichs geleistet worden sei, und kündigte die Zustimmung der FPÖ zu den Fristverlängerungen an.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) erinnerte daran, dass alle im Zusammenhang mit dem Nationalfonds und dem Versöhnungsfonds stehenden Gesetze immer einstimmig beschlossen worden seien. An die Verantwortlichen appellierte sie, alles zu tun, um den betroffenen Menschen die Chance zu geben, von den Leistungen des Versöhnungsfonds zu erfahren. Ausdrücklich verwies Stoisits darauf, dass alle geleisteten Zahlungen nur als Geste verstanden werden können.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) begrüßte die Verlängerung der Antragsfrist für Leistungen aus dem Versöhnungsfonds und die Verlängerung der Funktionsdauer des Fonds. Abgelehnt wird von ihr, wie sie sagte, der Vorwurf der Kollektivschuld für nachfolgende Generationen. Moralische Schuld dürfe nicht weiter vererbt werden, unterstrich Frieser.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) äußerte Lob für Bundeskanzler Schüssel im Zusammenhang mit von Österreich getätigten Leistungen für NS-Opfer. Die vorgesehenen Fristverlängerungen im Versöhnungsfonds-Gesetz machten ihrer Meinung nach Sinn.

Die Änderung des Versöhnungsfonds-Gesetzes und die Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus erhielten von den Abgeordneten einhellige Zustimmung. (Schluss Fondsgesetze/Forts. NR)