Parlamentskorrespondenz Nr. 157 vom 26.03.2003

ORIENTALISCH-ORTHODOXE KIRCHEN GLEICHGESTELLT

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Wien (PK) - Die Gleichstellung der koptisch-orthodoxen Kirche mit den anderen orientalisch-orthodoxen Kirchen fand die einhellige Zustimmung aller Fraktionen. Abgeordneter AMON (V) erläuterte, die orientalisch-orthodoxen Kirchen würden drei Strömungen kennen, die syrisch-orthodoxe Kirche, die koptisch-orthodoxe Kirche und die armenisch-orthodoxe Kirche. Die armenisch-orthodoxe Kirche sei bereits 1972 und die syrisch-orthodoxe Kirche 1988 als Religionsgemeinschaft anerkannt worden, skizzierte er, es sei daher im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gleichbehandlung geboten, nunmehr auch der koptisch-orthodoxen Kirche die gleiche Rechtspersönlichkeit zu gewähren.

Abgeordneter Dr. RADA (S) wies darauf, dass sich bei der letzten Volkszählung 1600 Personen zur koptisch-orthodoxen Kirche bekannt hätten. Eine Folge des vorliegenden Gesetzes ist ihm zufolge, dass Pflichtschüler mit koptisch-orthodoxem Glauben nunmehr auch verpflichtenden Religionsunterricht hätten.

Abgeordnete ROSSMANN (F) skizzierte, seit 1985 bemühten sich 5000 Anhänger und 1600 ausdrücklich Bekennende der koptisch-orthodoxen Kirche um die Anerkennung ihrer Kirche als Religionsgemeinschaft. Sie selbst zeigte sich über das vorliegende Gesetz ebenfalls erfreut.

Abgeordneter BROSZ (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zum vorliegenden Gesetzentwurf an. Kritik äußerte er daran, dass behinderte Studierende nach wie vor kein vollwertiges Lehramtszeugnis bekommen könnten. Auch hier hält er einen raschen Beschluss des Nationalrates für erforderlich.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) machte geltend, dass sich die koptisch-orthodoxe Kirche als erste Kirche in Afrika betrachte und die ursprüngliche Kirche Ägyptens sei. Ihre Anerkennung als Religionsgemeinschaft wertete er als "weitsichtige Maßnahme", nicht nur im Hinblick auf die Gleichberechtigung der orientalisch-orthodoxen Kirchen, sondern auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung der ökumenischen Bemühungen der christlichen Kirchen.

Unterrichtsministerin GEHRER erklärte, ihr sei es seit 1997 ein Anliegen, die koptisch-orthodoxe Kirche als Religionsgemeinschaft anzuerkennen. In diesem Sinne bedankte sie sich bei den Abgeordneten für die angekündigte Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Der Nationalrat nahm das Orientalisch-orthodoxe Kirchengesetz einstimmig an. (Schluss Kirchen/Forts. NR)