Parlamentskorrespondenz Nr. 186 vom 08.04.2003

JUSTIZAUSSCHUSS: MEDIATION IM ZIVILRECHT PLENUMSREIF

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Wien (PK) - Mit Übereinstimmung aller vier Fraktionen nahm heute der Justizausschuss des Nationalrats in seiner ersten Arbeitssitzung die Tätigkeit in der neuen Gesetzgebungsperiode auf: Alle vier Fraktionen stimmten der Regierungsvorlage zu, durch die die Mediation Eingang ins Zivilrecht finden soll. Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (24 d.B.) schafft die gesetzlichen Grundlagen für die außergerichtliche Konfliktregelung und zielt dabei vor allem auf Qualitätssicherung ab. Geregelt werden in diesem Sinn die Voraussetzungen und das Verfahren für die Eintragung von Mediatoren in eine vom Justizministerium zu führende Mediatorenliste, aber auch die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen und Lehrgängen für Mediatoren. Beim Justizministerium soll ein Beirat für Mediation eingerichtet werden. Ein von den Regierungsfraktionen eingebrachter Abänderungsantrag, der gleichfalls die einhellige Zustimmung fand, trifft für diesen Beirat entsprechende Regelungen.

In der Debatte äußerten sich die Sprecher aller Fraktionen positiv über das Gesetzesvorhaben: Abgeordnete Terezija Stoisits (G) sprach von Freude und Dank über den nun erfolgenden Abschluss eines Prozesses. VP-Abgeordneter Josef Trinkl zeigte sich stolz auf eine neuerliche Pionierleistung Österreichs. Für die Sozialdemokratie gab Abgeordneter Johannes Jarolim der Hoffnung Ausdruck, ähnliche Regelungen würden auch Eingang in andere Rechtsbereiche finden, für den Koalitionspartner FP sprach Abgeordneter Eduard Mainoni von einem "großen Wurf des Ministeriums". Justizminister Dieter Böhmdorfer wies darauf hin, dass mit dem Gesetz Neuland betreten werde und dass das Ausland auf Österreich schaue.

(Schluss Mediation/Forts. Justizausschuss)