Parlamentskorrespondenz Nr. 187 vom 08.04.2003

JUSTIZAUSSCHUSS: GRUNDSATZDEBATTE ÜBER EXEKUTIONSORDNUNG

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Wien (PK) - Zu einer Grundsatzdebatte über Fragen der Exekutionsordnung kam es heute im Justizausschuss, dessen geplante Tagesordnung auf Initiative von Vorsitzender Maria Theresia Fekter umgereiht wurde. Eine Novelle zur Exekutionsordnung wurde mit Mehrheit, die Vorlage für ein Bundesgesetz über das Internationale Insolvenzrecht wurde einstimmig angenommen.

Nach dem Thema Mediation wandten sich die Mitglieder des Ausschusses zunächst einer Vorlage für ein Bundesgesetz für das Internationale Insolvenzrecht zu, mit der die Konkursordnung dem europäischen Recht angepasst wird. (33 d.B.) Die Vorlage fand nach kurzer Debatte, in der die Abgeordneten Peter Michael Ikrath (V) und Christian Puswald (S) auf die durch die Vorlage erzielten Fortschritte hinwiesen, die einhellige Zustimmung des Ausschusses.

Eine längere Diskussion entspann sich dann zur Exekutionsordnungs-Novelle (39 d.B.). Durch ein Vollzugsgebührengesetz soll das System der bei Amtshandlungen von Gerichtsvollziehern anfallenden und diesen zukommenden Vollzugs- und Wegegebühren übersichtlicher gestaltet werden. Ziel der neuen Regelung ist eine Senkung des Verwaltungs- und Kontrollaufwandes der Gerichte sowie eine Vereinfachung für die Gläubiger. Parallel dazu wird durch Anpassungen in der Exekutionsordnung die Selbständigkeit des Gerichtsvollziehers auf das gesamte Fahrnisexekutionsverfahren und auf die übrigen Exekutionsmittel ausgeweitet. Eine motivationssteigernde Entlohnung der Gerichtsvollzieher, die den Einbringungserfolg stärker berücksichtigt, soll überdies zu einer effizienteren Gestaltung der Vollzüge und zu höheren Verwertungserlösen führen.

Von den grünen Abgeordneten Gabriela Moser und Terezija Stoisits wurden dabei grundsätzliche Themen angesprochen. So diagnostizierte Moser eine "Schieflage" zugunsten der Gläubiger und forderte, dass die Perspektive der Betroffenen stärker eingebracht werden solle. Sie wies auf den Hintergrund der gesellschaftlichen Problematik hin und trat für stärkere prophylaktische Akzente ein. Für einschlägig gefährdete Menschen müsse es Schutzmaßnahmen geben. Insgesamt sei die Sozialverträglichkeit des Gesetzes zur Diskussion zu stellen. Abgeordnete Stoisits, die zwar im Entwurf Vorteile für Gläubiger wie Schuldner ortet, meinte, die Erfolgsorientierung führe in eine "Grauzone". Kritik übte sie daran, dass man in Österreich "nichts leichter bekommt als einen Kredit", auch in der Form des Einkaufs bei Versandhäusern; die entsprechenden Anregungen der Schuldnerberatungsstellen sollten einbezogen werden. Zudem greife die Novelle zu kurz.

Abgeordneter Puswald (S) kritisierte die Äußerungen der Grünen als "praxisfremd" und trat für die Einführung von Erfolgsprämien für Vollstreckungsbeamte ein; seine Fraktionskollegin Bettina Stadlbauer sieht in der Novelle nur einen "nächsten Schritt". Abgeordneter Maier (S) wies auf die zunehmende Verschuldensrate hin und regte eine grundsätzliche und gesellschaftspolitische Diskussion an. Er bekannte sich zu dem Grundsatz, dass zurückzahlen müsse, wer etwas schuldig sei, doch sei die Frage berechtigt, ob das System insgesamt sozialverträglich sei.

VP-Abgeordneter Heribert Donnerbauer wandte sich kritisch gegen Äußerungen der Grünen und meinte, auch die Gläubiger seien als Betroffene zu sehen. Sein Fraktionskollege Werner Miedl hielt den Grünen entgegen, das Exekutionsrecht sei nicht dazu da, prophylaktisch zu wirken. Peter Michael Ikrath (V) bestritt, dass "die Banken" leichtfertig Kredite vergeben, während Josef Trinkl darauf hinwies, dass nicht nur die Banken Gläubiger seien.

Abgeordneter Eduard Mainoni sieht die von den Grünen konstatierte "Schieflage" zugunsten der Gläubiger in der Natur der Materie begründet. Er begrüßte die durch die Novelle erreichte Senkung des Verwaltungsaufwands und brach eine Lanze für eine "konsequente und gerechte Exekutionsordnung". Auch Justizminister Dieter Böhmdorfer meinte in Richtung Grüne, die Exekutionsordnung sei "kein Feld des sozialen Ausgleichs".

Die Vorlage fand bei der Abstimmung die Mehrheit von V, F und S. Die Grünen kündigten eine abweichende Stellungnahme an.

(Schluss Exekutionsordnung/Forts. Justizausschuss)