Parlamentskorrespondenz Nr. 189 vom 08.04.2003

JUSTIZAUSSCHUSS: "AUS" FÜR DEN JUGENDGERICHTSHOF

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Wien (PK) - Das "Aus" für den Jugendgerichtshof und die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorberatung des Strafprozessreformgesetzes standen am Ende der Beratungen der heutigen Sitzung des Justizausschusses.

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des Jugendgerichtsgesetzes bedeutet das "Aus" für den Jugendgerichtshof Wien: Alle bezirksgerichtlichen Agenden des Jugendgerichtshofes aus dem Straf- und Pflegschaftsbereich werden im Zuge einer Umstrukturierung auf die bestehenden Vollbezirksgerichte in Wien übertragen. Das Landesgericht für Strafsachen Wien übernimmt die in die Gerichtshofzuständigkeit fallenden strafrechtlichen Materien des Jugendgerichtshofes. Die besondere Ausbildung und Spezialisierung der Richter, die die Beschäftigung mit jungen Straftätern voraussetzt, soll durch Zuweisung zu eigenen Gerichtsabteilungen sichergestellt werden (26 d.B.). Ein bei der Sitzung des Justizausschusses von Abgeordnetem Werner Miedl (V) eingebrachter Abänderungsantrag umfasst Präzisierungen in Details.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sah die Auflösung des Jugendgerichtshofs in einer Linie mit der sachlich nicht gerechtfertigten Kriminalisierung im Land, zu der er auch die Änderung der Grenzmengenverordnung nach dem Suchtmittelgesetz zählte. Die Auflösung werde zwar mit dem Argument einer Verbesserung der Haftbedingungen begründet, tatsächlich sei aber eine Verschlechterung der Haftbedingungen zu beklagen. Es wäre auch ökonomisch sinnvoller gewesen, den Jugendgerichtshof zu sanieren, statt, wie es der Justizminister plant, eine weitere Strafanstalt zu errichten. Jarolim mahnt den Justizminister zu mehr Sachlichkeit in der Jugendgerichtsbarkeit wie in der Justizpolitik insgesamt. Die Auflösung des Jugendgerichtshofes werde zu einer massiven Beeinträchtigung in der Rechtssprechung führen, befürchtete Jarolim und zeigte sich überzeugt, dass Kostenargumente fehl am Platz seien, wo es darum gehe, Jugendliche von der kriminellen Schiene wegzubringen. Jarolim kritisierte weiters das dramatische Ansteigen der Häftlingszahlen von 7.000 auf 8.000 im letzten Jahr und machte darauf aufmerksam, dass die Jugendlichen nun gemeinsam mit erwachsenen Häftlingen im Grauen Haus untergebracht seien. Erfolge bei der Verminderung der Rückfallquote würden so aufs Spiel gesetzt.

Auch Abgeordnete Gisela Wurm (S) sprach von einer massiven Kriminalisierungswelle und wies auf steigende Selbstmordzahlen in den Haftanstalten hin. In diesem Zusammenhang klagte die Abgeordnete über die Verschlechterung des zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen Beamten und Häftlingen und über die mangelnde psychologische Betreuung in den Anstalten.

Abgeordneter Werner Miedl (V) wies die Kritik der Sozialdemokraten entschieden zurück. Es sei dafür gesorgt, dass Jugendliche im Strafvollzug anders behandelt werden als Erwachsene. Miedl unterstützte einmal mehr die Herabsetzung der Grenzmenge nach dem Suchtmittelgesetz und wies Abgeordnete Wurm darauf hin, dass ein Heroinsüchtiger mehr als die doppelte Menge bei sich tragen dürfe, die er pro Tag brauche. "Wir müssen den Jugendlichen Grenzen setzen, weil sie ein Recht darauf haben, sich an klaren Regeln anhalten zu können". Die Freigabe von Drogen sei nicht die Linie, die er und seine Partei verfolgen, sagte Miedl.

Es gebe viele Mechanismen um zu verhindern, dass Jugendliche in Haftanstalten landen. Er unterstütze den Justizminister in seinem Bemühen, für Jugendliche in Wien die gleichen Bedingungen zu schaffen wie anderswo in Österreich. Das Ziel laute, Jugendliche aus den Gefängnissen herauszubringen, die bereit sind, einen geraden Weg einzuschlagen - die Kritik der SPÖ sei demgegenüber ausschließlich parteipolitisch motiviert. "Sie geben den Jugendlichen ein völlig falsches Signal".

Abgeordnete Karin Hakl (V) berichtete von ihren Erfahrungen als Gerichtspraktikantin in Tirol und wies darauf hin, dass in Wien wesentlich höhere Strafen über jugendliche Straftäter verhängt werden als in Westösterreich. Hakl bekannte sich dazu, sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenen-Strafrecht durch geringere Strafen eine höhere Resozialisierungsquote zu erreichen und sprach die Hoffnung aus, dass sich die Richter in Wien an der westösterreichischen Praxis orientieren.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) klagte über die Law-and-order-Politik der schwarz-blauen Koalition, die immer weniger Spielraum für die Kriminalpolitik lasse. Folge dieser Politik seien die überfüllten Gefängnisse.

Die Auflösung des Jugendgerichtshofes sei "eine Groteske, wie sie Thomas Bernhard nicht besser hätte schreiben können". Ein sachlicher Hintergrund sei für diese Entscheidung nicht erkennbar, die zitierten Menschenrechtsverletzungen im Jugendgerichtshof bezeichnete die Abgeordnete als ein unlauteres Vorgehen. Tatsächlich sei ein Netzwerk mit alter Tradition, das Jugendorganisationen und Pflegschaftsrichter umfassste, zerschlagen worden.

Bundesminister Dieter Böhmdorfer erinnerte zunächst daran, dass die Strafbarkeitsgrenze von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt wurde, gleichzeitig aber eine Einschleifregelung getroffen wurde, die dazu führt, dass Straftäter bis 21 Jahre die Privilegien des Jugendstrafrechts genießen können. Der Präsident des Jugendgerichtshofs Jesionek habe zugelassen, dass eine stark wachsende Zahl von Häftlingen in die Strafanstalt Erdberg "hineingestopft" wurde, sodass in den viel zu kleinen Zellen Zustände angetroffen wurden, die der Folterkonvention widersprochen haben. In dieser Situation habe er, Böhmdorger, den Konsens mit den Koalitionsparteien gesucht und sich dafür eingesetzt, den vorhandenen Haftraum in der Anstalt Josefstadt - dem modernsten Gefängnis Österreichs - für die Jugendlichen zu nützen. Diese Entscheidung bringe mehrere Vorteile. Die Jugendlichen müssen nicht mehr zwischen verschiedenen Anstalten hin- und hertransportiert werden, was in de Veegangenheit zu Kontakten mit erwachsenen Kriminellen geführt habe, sie seien besser untergebracht, es sei vorgesorgt, dass sie keinen Kontakt mit erwachsenen Häftlingen haben und überdies könnten Kosten gespart werden. Zudem konnte die Doppelzuständigkeit zwischen dem Pflegschaftsgericht und dem Strafgericht beseitigt werden.

Die steigenden Häftlingszahlen seien auf zunehmende Drogendelikte und auf zunehmende Ladendiebstähle zurückzuführen, bei denen ein gewerbsmäßiger Hintergrund angenommen und daher U-Haft verhängt wird.

Abgeordneter Eduard Mainoni (F) bekannte sich dazu, neuen Haftraum zu schaffen, wenn dies erforderlich sei und unterstützte nachdrücklich die Auflösung des Jugendgerichtshofs, zumal sie zu besseren Haftbedingungen für die Jugendlichen führe.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) trat für die österreichweite Angleichung der Bedingungen in der Jugendgerichtsbarkeit ein und wies die Kritik der Opposition als nicht nachvollziehbar zurück.

Die Regierungsvorlage wurde bei der Abstimmung in der Fassung des Abänderungsantrages mit V-F-Mehrheit angenommen.

STRAFPROZESSREFORM WIRD IN UNTERAUSSCHUSS BERATEN

Konsens bestand über die Einsetzung eines Unterausschusses zur Beratung der Strafprozessnovelle. Die Parteien werden dabei im Verhältnis V 6, S 5, F und G je 1 vertreten sein, wobei jede Fraktion das Recht hat, einen zusätzlichen Abgeordneten mit beratender Stimme beizuziehen. Der Ausschuss wird überdies auf einen weiten Kreis an Experten zurückgreifen. So werden u.a. Vertreter der Rechtswissenschaft, der Oberstaatsanwaltschaft, der Richtervereinigung, der Opferhilfeeinrichtungen, des Bewährungshilfevereins Neustart und des Verfassungsdienstes die Abgeordneten bei ihren Beratungen unterstützen.

Neben der Regierungsvorlage zur StPO-Reform wird sich der Unterausschuss auf Antrag des Abgeordneten Johann Maier (S) auch mit einem SP- Entschließungsantrag betreffend Stärkung der Rechtsstellung der Privatbeteiligten im Strafprozess befassen. (Schluss)