Parlamentskorrespondenz Nr. 228 vom 24.04.2003

AUSSCHUSS BESCHLIESST EINSTIMMIG EMISSIONSHÖCHSTMENGENGESETZ-LUFT

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Wien (PK) - Nach der Aktuellen Aussprache befasste sich der Umweltausschuss mit dem Bundesgesetz über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak) sowie den Änderungen des Ozongesetzes und des Immissionsschutzgesetzes-Luft; damit werden zwei neue EG-Richtlinien umgesetzt.

Zur Verringerung von Versauerung, von Eutrophierung und bodennahem Ozon wurde eine Strategie entworfen, die es ermöglichen soll, für alle Gebiete der europäischen Gemeinschaft Mindestverbesserungen in allen drei Problembereichen zu erzielen. Es wurden deshalb nationale Emissionshöchstmengen festgelegt, die ab dem Jahr 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Die Ozonrichtlinie erfordert neue Schwellenwerte und eine neue Systematik hinsichtlich der Information und Warnung der Bevölkerung, heißt es in der Vorlage. Vorwarnstufe 1 und Warnstufen 1 und 2 werden daher durch die Informationsschwelle und die Alarmschwelle ersetzt.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat für jedes Kalenderjahr Emissionsinventuren für die im Gesetz festgelegten Schadstoffe zu erstellen und bis Ende des Folgejahres der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur zu übermitteln. Die Bundesregierung hat ein Programm zur fortschreitenden Verminderung der nationalen Emissionen mit dem Ziel zu erstellen, bis Ende 2010 die Höchstmengen einzuhalten oder zu unterschreiten. Zur Verwirklichung des Zieles setzt die Bundesregierung ihre bisherige bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit Drittländern und den zuständigen internationalen Organisationen im Bereich der technischen und wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung sowie im Hinblick auf eine Verbesserung der Grundlagen für Emissionsverminderungen fort. Das Bundesgesetz gilt für Emissionen von Schadstoffen aus anthropogenen Quellen. Es gilt nicht für Emissionen des internationalen Seeverkehrs und für Emissionen von Flugzeugen außerhalb des Lande- und Startzyklus.

Nachdem ein Abänderungsantrag der beiden Regierungsparteien kurzfristig dem Ausschuss vorgelegt wurde, hinterfragten G- und S-Abgeordnete den Inhalt dieses Antrages. G-Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer kritisierte die Ausnahme des Flugverkehrs, S-Abgeordnete Petra Bayr strich heraus, dass es im Westen Österreichs keine Messstellen mehr gebe und ihre Fraktionskollegin Ulrike Sima wollte den Hintergrund für die Streichung der Definition, was eine bestehende IPPC-Anlage ist, erfahren. Abgeordneter Hermann Gahr (V) wollte etwas über nationale Modelle im EU-Bereich bei Schadstoffüberschreitungen erfahren.

Bundesminister Josef Pröll sprach im Zusammenhang mit dem Abänderungsantrag von einer Effizienzsteigerung bei Maßnahmen, die der Landeshauptmann zu setzen hat. 9 Monate seien für die Ausarbeitung des Planes und 6 Monate für die Umsetzung konkreter Maßnahmen vorgesehen. Außerdem wird der Zeitraum, für den eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, von 6 auf 12 Monate erweitert. Der Satz betreffend die bestehenden IPPC-Anlagen wurde laut Pröll deshalb gestrichen, um Rechtssicherheit, Klärung und Präzision zu erreichen.

Mit dem vorliegenden Paket werde ein Schwerpunkt in Richtung saubere Luft für Österreich gesetzt. Dieses Gesetz biete die Möglichkeit, klar zu definieren, was ein Zielwert ist und welche Maßnahmen umgesetzt werden, um die Werte zu erreichen. In einzelnen Bereichen liege Österreich sehr gut, fügte der Ressortchef hinzu.

Weiters teilte der Minister mit, dass bis jetzt vier Messstellen fix seien, drei weitere seien nicht ausgeschlossen. Voraussichtlich werde es eine in Tirol geben.

Auch verwies Pröll darauf, dass im Rahmen des Flugverkehrs die Start- und Landeemissionen, nicht aber die Überflugemissionen erfasst werden.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) stellte klar, dass die Definition der bestehenden Anlagen deshalb entfalle, weil es Anlagen gibt, die vor Inkrafttreten der EG-Novelle genehmigt wurden und den Betrieb aufgenommen haben.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrages einstimmig verabschiedet. Auch eine Ausschussfeststellung wurde mit Stimmeneinhelligkeit verabschiedet. (Forts.)