Parlamentskorrespondenz Nr. 329 vom 16.05.2003

BERICHT ÜBER DIE MASSNAHMEN FÜR DIE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

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Wien (PK) - Die im von der Bundesregierung vorgelegten Bericht enthaltenen Maßnahmen gemäß Paragraph 9 LWG im Jahre 2003 sind die agrarpolitische Konsequenz aus dem Grünen Bericht 2001 und für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Förderungsfinanzierung entscheidend.

In Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Agenda 2000 und dem Landwirtschaftsgesetz werden im Jahr 2003 - auch unter Bedachtnahme auf die Empfehlungen der Paragraph 7-Kommission - eine Reihe von Schwerpunktmaßnahmen für erforderlich erachtet. Bei den EU-kofinanzierten Maßnahmen steht dabei die Förderung des ländlichen Raums im Mittelpunkt (Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raum, 2000-2006). Im Konkreten geht es dabei um folgende Zielsetzungen: Betriebliche Investitionsförderung und Beihilfen für die Erstniederlassung, Berufsbildung, Förderung in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten, Umweltförderung und biologischer Landbau (70 % der bäuerlichen Betriebe nehmen ÖPUL in Anspruch), Verarbeitungs- und Vermarktungsförderung, Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten (Direktvermarktung, Infrastruktur, erneuerbare Energie- und Rohstoffpotentiale, Kulturlandschaft, Umwelt), forstliche Maßnahmen und Investitionen.

NATIONALE FÖRDERUNGSMASSNAHMEN

Bei den nationalen Förderungsmaßnahmen wird ein Hauptaugenmerk auf Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gelegt. Um die Forschung effizient und zielgerichtet gestalten zu können, hat das Ressort das Programm PFEIL 05 (Programm für Forschung und Entwicklung im Lebensministerium) vorgelegt, wobei insbesondere die folgenden neun Themenbereiche verstärkt werden sollen: Biologische Landwirtschaft, Strategien und Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung, prozessintegrierter Umweltschutz und ökoeffiziente Produkte, Klimaschutz, stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe, Umweltökonomie, Ressourcenmanagement Wasser, Energie, Ernährungssicherheit. Weitere nationale Schwerpunktmaßnahmen beziehen sich auf die Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung sowie im Pflanzenbau, die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete, bauliche und landtechnische Investitionen, Energie aus Biomasse, die Förderung von Innovationen, Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur, Werbung und Markterschließung, die Förderung landtechnischer Maßnahmen sowie auf die Forstwirtschaft.

ALLGEMEINE SITUATION

Die allgemeine Situation der heimischen Landwirtschaft ist durch Anpassungsprozesse an die weiterentwickelte GAP 2000 geprägt, heißt es im Bericht weiter. Im Regierungsübereinkommen vom März 2003 bekennt sich die Bundesregierung zu einer starken österreichischen Land- und Forstwirtschaft. Diese gewährleistet die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Versorgung der Bevölkerung mit sicheren Nahrungsmitteln höchster Qualität. Daneben trägt eine breite Palette von Förderungsmaßnahmen dazu bei, den bäuerlichen Unternehmern Zukunftsmärkte erschließen zu können. Im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsmittel wird eine EU-weite Harmonisierung angestrebt.

Für den Fortbestand einer umweltorientierten bäuerlichen Landwirtschaft ist die Teilnahme an den verschiedenen EU-Förderungsprogrammen notwendig. Priorität haben Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe und die Schaffung leistungsfähiger Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen. Das Bio-Aktionsprogramm wird auch in den Jahren 2003/04 fortgeführt. Es setzt sich grundsätzlich zum Ziel, dass Österreich führendes Bioland bleibt. Die Verbesserung der Marktposition der österreichischen Land- und Forstwirtschaft sowie des Verarbeitungs- und Vermarktungsbereiches ist auch im Hinblick auf die bevorstehende  Erweiterung der Gemeinschaft von Wichtigkeit. Eine konsequente  Qualitätsorientierung  in der Lebensmittelproduktion sowie in der Verarbeitung und Vermarktung ist weiter zu forcieren. Auf Konsumentenschutz und Verbraucherinformation ist besonderes Augenmerk zu legen, um das Vertrauen der Konsumenten in die heimischen Produkte nach der BSE-Krise sowie der Maul- und Klauenseuche in der EU wieder herzustellen. Österreich wird sich deshalb dafür einsetzen, dass bei einer weiteren Liberalisierung des Welthandels mit Agrarprodukten und Nahrungsmitteln im Rahmen der WTO ökologische und soziale Grundsätze stärker als bisher berücksichtigt werden.

Österreich ist innerhalb der EU ein Land mit einem hohen Anteil an Berggebieten und benachteiligten Regionen. Die Erhaltung eines attraktiven touristischen Raumes und die besonderen ökologischen und regionalen Erfordernisse dieser Gebiete machen die Aufrechterhaltung der Landschaftspflege und die Erbringung der ökologischen Leistungen in notwendigem Ausmaß zu einer vordringlichen, nicht von der Landwirtschaft abkoppelbaren Aufgabe. Ziel muss es auch sein, mit den Instrumentarien der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen sowie mit dem Marktchancen und den EU-Marktordnungsregelungen eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Bewirtschaftung in Verbindung mit einer angemessenen Einkommensbildung dauerhaft zu realisieren.

EINKOMMENSENTWICKLUNG 2001

Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wiesen mit 22.914 Euro je Familienarbeitskraft (FAK) im Jahr 2001 im Bundesmittel eine Steigerung von 17 % gegenüber 2000 auf. Dies ist vor allem auf verbesserte Erträge aus der Schweinehaltung, höhere Milchpreise sowie auf die Anhebung der öffentlichen Gelder im Zuge der Umsetzung der Agenda 2000 zurückzuführen.

Innerhalb der Betriebsformen bestehen deutliche Unterschiede. 2001 erzielten die Veredelungsbetriebe die höchsten Einkommenszuwächse, gefolgt von den Gemischt-, Dauerkultur- und Marktfruchtbetreiben, die Futteraufbaubetriebe die geringsten. Bei den Bergbauernbetrieben verbesserten sich die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2001  je FAK im Mittel um 16 % gegenüber 2000 auf 12.789 Euro, der Einkommensabstand zum Bundesmittel hat sich leicht vergrößert, was dokumentiert, dass die Vorschläge der EU-Kommission kritisch zu überprüfen sind.(Schluss)