Parlamentskorrespondenz Nr. 388 vom 03.06.2003

WANECK KÜNDIGT NOVELLE DES LEBENSMITTELGESETZES FÜR HERBST AN

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Wien (PK) - In einer knapp einstündigen Sitzung erledigte heute Morgen der Gesundheitsausschuss eine umfangreiche Tagesordnung, die von der Änderung des Tabakgesetzes, einer Verbesserung der Bildungsmaßnahmen bei den Gesundheitsberufen, einer Novellierung des Gesetzes über den gehobenen medizinisch-technischen Dienst bis zum Abschluss einer Patientencharta mit dem Bundesland Tirol reichte. Eine breitere Diskussion gab es zum Thema Lebensmittelrecht. Staatssekretär Reinhart Waneck kündigte in diesem Zusammenhang an, dass im Herbst eine Novelle zum Lebensmittelgesetz vorgelegt werden soll. Anlässlich der Behandlung des SPÖ-Antrages betreffend die Risiken der Magnetfeldtherapie kündigte der Staatssekretär an, dass eine Verordnung vorbereitet wird, die eine ärztliche Verschreibung vorsieht.

VERBOT VON GESUNDHEITSBEZOGENEN ANGABEN BEI LEBENSMITTELN

Der V-F-Antrag betreffend Änderung des Lebensmittelgesetzes dient vor allem der Umsetzung einer EU-Richtlinie und sieht eine EU-konforme Definition des Begriffs "Lebensmittel" vor. Gemäß dem Urteil des EuGH vom 23. Jänner 2003 sehen die vorgeschlagenen Bestimmungen nun das Verbot von Angaben vor, die einem Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Zusatzstoff eine Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuschreiben. Wahrheitsgemäße Angaben über diätetische Zwecke sollen jedoch erlaubt sein. Der Begriff "Lebensmittel" soll in Zukunft auch Nahrungsergänzungsmittel" umfassen. Für Nahrungsergänzungsmittel sind durch ein besonderes Meldesystem Schutzmaßnahmen für die VerbraucherInnen vorgesehen. Weiters enthält der Gesetzesvorschlag Anpassungen für Kosmetikprodukte. 

Mit in Verhandlung stand auch ein Antrag der Grünen, in dem auf die Vollzugsdefizite im Lebensmittelrecht hingewiesen wird. Die AntragstellerInnen kritisieren insbesondere, dass eine nicht unbeträchtliche Zahl von Verfahren vielfach aus formalen Gründen oder "fast mutwillig" vom Unabhängigen Verwaltungssenat eingestellt würde, die Verwaltungsstrafen niedrig ausfielen und die Überantwortung der lebensmittelrechtlichen Verantwortlichkeiten auf die ArbeitnehmerInnen, im Regelfall auf die FilialleiterInnen, fielen.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) bemängelte vor allem, dass wieder nur minimale Anpassungen vorgenommen werden und drängte auf eine umgehende Novellierung des Lebensmittelgesetzes. Es habe nun schon so viele Diskussionen, Enquetekommissionen, Stellungnahmen von Experten etc. gegeben; sie verstehe daher nicht, warum die Probleme wieder auf die lange Bank geschoben werden.

Auch die Abgeordnete Ulrike Sima (S) hielt eine Novellierung für längst überfällig, da u.a. die Verwaltungsstrafen zu niedrig seien und die Verfahren oft eingestellt werden. Es sei eine grobe Ungerechtigkeit, dass bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht die "kleinen Filialleiter" zum Handkuss kommen, meinte auch Sima. Nicht ausreichend sei zudem die Information der Konsumenten, da man sich, z.B. bei Überschreitungen der Pestizidbelastung bei Gemüse, auf den Datenschutz berufe und keine Details nenne.

Es sei richtig, dass mit dem vorliegenden Antrag jetzt die erforderlichen Mindestanpassungen vorgenommen werden, räumte Staatssekretär Reinhart Waneck ein. Sein Ressort werde aber bald eine Novelle zum Lebensmittelgesetz vorlegen, die wahrscheinlich im Herbst dem Parlament zugeleitet wird. Dabei werde man auch die Anregungen der Opposition berücksichtigen, kündigte der Staatssekretär an. Was die Strafandrohungen betrifft, so seien diese seiner Meinung nach ausreichend, da Höchststrafen bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen sind. Hinsichtlich der Information der Konsumenten merkte Waneck an, dass es diesbezüglich ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes gibt, das besagt, dass die Nennung von Firmennamen nicht möglich ist.

Der Antrag der Regierungsparteien fand sodann die Zustimmung von ÖVP und FPÖ; der von der Abgeordneten Moser eingebrachte Vertagungsantrag sowie der G-Entschließungsantrag wurden abgelehnt.

SPÖ WILL KLARHEIT ÜBER NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL

Auf die Gefahren von "Nahrungsergänzungsmitteln", die mit anabolen Steroiden verunreinigt sind, reagiert ein Entschließungsantrag der SPÖ. Abgeordneter Johann Maier verlangt eine umfassende Untersuchung der in Österreich erhältlichen Nahrungsmittel auf vom IOC als Dopingmittel verbotene Stoffe. Darüber hinaus sollte gesetzliche Vorsorge getroffen werden, dass bei verbotenen Stoffen in Nahrungsergänzungsmitteln öffentlich, und zwar unter vollständiger Namensnennung, über gesundheitliche Risken und Dopingrelevanz informiert und gewarnt werden kann. Auch die Abgeordnete Gabriela Moser (G) unterstützte die Forderungen von Maier und sprach von einem sehr wichtigen Antrag.

Er stimme seit langem mit der Meinung des Abgeordneten Maier hinsichtlich der Dopingmittel überein und sei sehr bemüht, Verbesserungen in diesem Bereich vorzunehmen, stellte Staatssekretär Reinhart Waneck fest. Er halte es nicht für zweckmäßig, neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Die Lebensmittelaufsichtsorgane können hier tätig werden und dies werde auch Bestandteil der bereits angekündigten Lebensmittelgesetznovelle sein. Anpassungen werden außerdem im Arzneimittelgesetz vorgenommen, informierte Waneck.

Der Vertagungsantrag wurde sodann einstimmig angenommen.

MAGNETFELDTHERAPIE NUR MEHR GEGEN ÄRZTLICHE VERSCHREIBUNG

Magnetfeldtherapie sollte in Zukunft nur nach ärztlicher Verschreibung angewendet werden, verlangt Abgeordneter Johann Maier (S) in einem Entschließungsantrag. Der Konsumentenschutzsprecher der Sozialdemokraten erwartet sich davon bessere Möglichkeiten, Irreführung, Konsumententäuschung und unseriöse Geschäftemachereien in Bezug auf diese Behandlungsform zu unterbinden. Neben einem Verbot des Verkaufes von Magnetfeldprodukten im Direktvertrieb, bei Werbeveranstaltungen und ohne ärztliche Verschreibung will Maier durch seinen Antrag auch sicherstellen, dass für Ärzte und sonstige medizinische Berufe Werbung in Massenmedien sowie Vertrieb und Verkauf dieser Produkte ausdrücklich verboten sind. Geht es nach den Sozialdemokraten, dann dürfen Ärzte bei ärztlicher Verschreibung auch keine wie immer gearteten finanziellen Vorteile, etwa in Form von Provisionen, lukrieren.

Staatssekretär Waneck teilte mit, dass man in dieser Causa tätig geworden ist und den Obersten Sanitätsrat damit befasst habe. Die dann in Auftrag gegebene Stellungnahme, die seit dem 24. 5. vorliegt, belegt, dass die Magnetfeldtherapie lediglich im Bereich der Osteologie gewisse positive Effekte hat. Allerdings gebe es eine Reihe von Kontraindikationen, weshalb in Zukunft eine ärztliche Verschreibung für die Anwendung dieser Therapie notwendig sein soll. Eine entsprechende Verordnung befindet sich in Vorbereitung und soll im Juni fertig sein, erläuterte er. - Der Antrag der SPÖ wurde bei der Abstimmung abgelehnt.

ÄNDERUNG DES TABAKGESETZES: STRENGERE GRENZWERTE BEI ZIGARETTEN

Die Umsetzung einer EG-Richtlinie zur "Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen" bringt strengere Grenzwerte bei den Zigaretten: Ab 1. Jänner 2004 wird die erlaubte Höchstmenge an Teer-Gehalt von 12 mg auf 10 mg herabgesetzt; für die Inhaltsstoffe Nikotin und Kohlenmonoxid werden die Maximalwerte von 1,0 mg bzw. 10 mg festgesetzt. Weiters sind Warnhinweise betreffend die Schädlichkeit des Tabakkonsums auf allen Packungen anzubringen. Die Hersteller und Importeure von Tabakwaren haben überdies jährlich detaillierte Listen über ihre Produkte und deren Inhaltsstoffe an das für Gesundheitsangelegenheiten zuständige Bundesministerium zu übermitteln - einerseits zur Kundentransparenz, andererseits zur Weiterleitung an die Europäische Kommission. - Bei der Abstimmung wurde die Vorlage - ebenso wie eine Ausschussfeststellung - einstimmig angenommen.

VERBESSERUNG DER BILDUNGSMASSNAHMEN BEI GESUNDHEITSBERUFEN

Im Rahmen einer umfassenden Novelle wird das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste geändert (GuKG-Novelle 2003). Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung einer gesetzlichen Weiterbildungsmöglichkeit für Angehörige der Pflegehilfe. Ausgedehnt wird aber auch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Im Sinne des Wohls der PatientInnen sei es unabdingbar, dass die Durchführung notwendiger Maßnahmen im Rahmen der Notfallmedizin auch ohne schriftliche ärztliche Anordnung zulässig ist. Als Beispiele werden u.a. die Defibrillation mit halbautomatischen Geräten sowie die Verabreichung von Sauerstoff genannt.

Aufgrund der zahlreichen Ausbildungsangebote im Bereich Lehr- und Führungsaufgaben sei es erforderlich, das derzeit bestehende "Gleichhaltungssystem" klarer zu gestalten, heißt es weiter in der Novelle. Das Ziel sei es, ein lückenloses System zu schaffen, das die Berücksichtigung sämtlicher gleichwertiger Ausbildungsangebote in diesem Bereich ermöglicht.

Nach Gesprächen mit Vertretern der Berufsgruppe habe er den Eindruck gewonnen, dass das Subdelegationsprinzip nicht befriedigend geregelt sei, meinte Abgeordneter Kurt Grünewald (G). Die Verantwortung bleibe nämlich bei den Diplomschwestern und -pflegern hängen.

Ein Vertreter des Ministeriums wies darauf hin, dass die schriftliche Anordnung nur für Ärzte gelte. Er glaube schon, dass das Problem nun ausreichend gelöst wurde; sollten jedoch wieder Probleme auftreten, werde sich das Ressort gerne darum kümmern.

Staatssekretär Reinhart Waneck machte darauf aufmerksam, dass es sich beim Akkreditierungsrat um ein Fachgremium handle, das die Gleichwertigkeit von Ausbildung beurteile. Es sei nicht ausgeschlossen, dass in den Rat auch Interessenvertreter entsandt werden. Dies müsse daher nicht gesondert festgelegt werden, wie es der SPÖ-Abänderungsantrag vorsieht, meinte er. - Bei der getrennten Abstimmung wurde die Vorlage teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen; der S-Abänderungsantrag fand nur die Zustimmung der SPÖ und der Grünen und wurde somit abgelehnt.

ZUGANG ZU GESUNDHEITSBERUFEN WIRD FÜR SCHWEIZER ERLEICHTERT

Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten einerseits und die Schweiz andererseits haben ein Abkommen über die Freizügigkeit abgeschlossen. Dadurch ist Österreich verpflichtet, Schweizer Staatsbürgern den Zugang zu einer unselbständigen Erwerbstätigkeit und die Niederlassung als Selbständiger - unter gegenseitiger Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise - zu ermöglichen. Dies bedeutet u.a. dass nunmehr auch Schweizer die Berechtigung zum selbständigen Betrieb einer öffentlichen Apotheke erlangen können. Weiters wird im Rahmen dieser Regierungsvorlage in Aussicht genommen, die Verleihung des staatlichen Apothekerdiploms vom Sozialministerium weg an die zuständige Kammer zu übertragen. Nach dem Vorbild anderer Berufsgesetze soll die Bezeichnung "ApothekerIn" sowie die Bezeichnung "Apotheke" ausdrücklich geschützt werden. Klar gestellt wird zudem, dass der Apothekerkammer nur die Erteilung der Konzession von bereits bestehenden öffentlichen Apotheken obliegt; für neue öffentliche Apotheken ist weiterhin die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) wies darauf hin, dass im Rahmen dieser Vorlage auch die Konzessionsvergabe neu geregelt wird. Sie verlangte deshalb eine getrennte Abstimmung. Die Abgeordneten sprachen sich teils mehrheitlich, teils einstimmig für die Annahme des Bundesgesetzes aus.

Dieses Abkommen mit der Schweiz bedingt auch Änderungen beim EWR-Psychotherapiegesetz sowie beim EWR-Psychologengesetz, wo ebenfalls der Zugang zu diesen Berufen - sei es im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder einer freiberuflichen Tätigkeit - ermöglicht wird. - Beide Regierungsvorlagen wurden einstimmig angenommen.

ÜBERGANGSREGELN FÜR IN AUSBILDUNG BEFINDLICHE MASSEURE

Eine Erweiterung der Übergangsregeln für in Ausbildung stehende Heilbademeister und Heilmasseure sieht ein Initiativantrag der Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ vor, der in der Fassung eines Abänderungsantrages einstimmig angenommen wurde. Als Beispiel wird ein vom BMBWK bewilligter Schulversuch an der HBLA Murau angeführt, der die „alte" Heilbademeister- und Heilmasseurausbildung in den Lehrplan integriert hat, jedoch diese Ausbildung auf Grund des bewilligten Lehrplanes erst frühestens Ende 2005 abschließen kann. Um auch für die Absolventen dieser Ausbildung eine Berufsberechtigung gemäß MMHmG zu gewährleisten, ist die gegenständliche Gesetzesänderung erforderlich.

NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DEN GEHOBENEN MEDIZISCHEN-TECHNISCHEN DIENST

Aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich betreffend die Bedingungen zur Aufnahme und Ausübung bestimmter medizinischer Heilberufe sowie auf Grund einer Klage der Europäischen Kommission ist es erforderlich, für sämtliche im MTD-Gesetz geregelten Berufe den Zugang zur Freiberuflichkeit zu schaffen. Änderungen des Berufsbildes sind nur beim radiologisch-technischen Dienst vorzunehmen, da eine Klarstellung hinsichtlich der Anwendung von Kontrastmittel - diese dürfen nur nach ärztlicher Anordnung und in Zusammenarbeit mit ÄrztInnen erfolgen - notwendig erschien. Die Zuständigkeitsveränderungen nach dem Verwaltungsreformgesetz 2001 erfordern auch eine Kompetenzverschiebung hinsichtlich der Ausstellung von Berufsausweisen vom Landeshauptmann auf die Bezirksverwaltungsbehörde. Weiters wird mit dieser Regierungsvorlage das Freizügigkeitsabkommen der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz umgesetzt. - Bei der Abstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.

PATIENTENCHARTA MIT TIROL ABGESCHLOSSEN

Einstimmig angenommen wurde schließlich auch die Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte zwischen dem Bund und dem Land Tirol (" Patientencharta "). Bereits Anfang der 90er Jahre setzten Diskussionen über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte ein. Da es sich dabei um eine Querschnittsmaterie handelt, die zudem sowohl in Bundes- als auch in Landesvorschriften geregelt ist, wurde der Versuch unternommen, auf Grundlage von 15a B-VG-Vereinbarungen eine vollständige und übersichtliche Zusammenfassung der Patientenrechte vorzunehmen. Bisher haben bereits die Bundesländer Kärnten, Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark eine derartige bilaterale Vereinbarung abgeschlossen.(Schluss)