Parlamentskorrespondenz Nr. 453 vom 18.06.2003

NATIONALRAT BESCHLIESST RAHMEN FÜR ÖSTERREICH-KONVENT

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Wien (PK) - Im Anschluss an die 25. Sitzung fand eine weitere Sitzung des Nationalrates statt. Auf der Tagesordnung standen zwei Vier-Parteien-Anträge, die einerseits die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents und andererseits eine Änderung des Parlamentsmitarbeitergesetzes zum Inhalt hatten.

Er sei heute ans Rednerpult getreten, weil es um eine wichtige und grundlegende Angelegenheit gehe, die von tragender Bedeutung für das Gemeinwesen ist, erklärte Abgeordneter Dr. KHOL als erster Redner. Es liege ein  Vier-Parteien-Antrag betreffend die Einrichtung des Österreich-Konvents zu einer erneuerten Bundesverfassung vor. Nach dem Modell des Europa-Konventes, der in diesen Tagen zu Ende geht, sollen auch in Österreich die hunderten Verfassungsbestimmungen, die vielen Nebengesetze, der unübersichtliche Grundrechtskatalog sowie überholtes Verfassungsrecht überarbeitet und zu einer prägnanten, vollständigen, zeitgemäßen Verfassung zusammengeführt werden.

Die österreichische Verfassung habe sich in ihren Grundsätzen bewährt, unterstrich Khol. Sie habe Frieden, Recht, Freiheit, sozialen Rechtsstaat, Bundesstaat und Demokratie in Österreich dauerhaft ermöglicht und daran solle auch festgehalten werden. Der Konvent werde mit 70 Delegierten in 18 Monaten unter dem Vorsitz von Rechnungshofpräsident Franz Fiedler eine erneuerte Verfassung erarbeiten, die die Stellung Österreichs als EU-Mitglied berücksichtige, einen übersichtlichen Grundrechtskatalog enthalte, eine schlagkräftige Kontrolle und einfachere Verfahren vorsehe; und dies alles in einer verständlichen Sprache. Er sei froh darüber, dass gerade in einer Zeit, in der es sehr viele Konflikte im Hohen Haus gegeben habe, auf diese Weise ein Zeichen eines Grundkonsenses gesetzt werde. Sodann brachte Khol noch einen V-S-F-Abänderungsantrag ein, der die Vollzugsklausel betrifft.

Auch Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (S) war davon überzeugt, dass sich die zentralen Elemente der Verfassung von Kelsen bewährt haben. Trotzdem bestehe ein großer Handlungsbedarf, die Verfassung an die modernen Herausforderungen anzupassen. Eine Diskussion über Staatsreform dürfe jedoch nicht nur aus Einsparungsvorschlägen bestehen, meinte der SP-Chef. Wichtig seien für ihn eine "gestärkte Bürgernähe, die Garantie des Sozialstaates, eine Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes, eine Transparenz der Verwaltung, eine Abschaffung des Amtsgeheimnisses und eine effiziente Kontrolle". Es sollen grundlegende Konzepte für zentrale Bereiche des Staates vorgelegt werden.

Nach Auffassung von Gusenbauer gehe es um eine aufgabenorientierte Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen, eine Reform der Vollziehung mit dem Anspruch einer Regionalisierung, eine Reform des Legalitätsprinzips sowie um die Einführung eines Zwei-Ebenen-Prinzips. Die Sozialdemokraten seien der Auffassung, dass man sich nicht mit Stückwerk zufrieden geben solle, sondern dass eine grundsätzliche, weitreichende Reform das Ziel sei. Die neuen Ideen sollen auch mit Menschen diskutiert werden, die bisher abseits der gesetzgebenden Körperschaften tätig waren und es solle die Möglichkeit bestehen, vorurteilsfrei an alle Vorschläge heranzugehen.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass mit den Beratungen im Konvent eine ganz große, vielleicht sogar epochale Neuordnung des Verfassungsgefüges gelingen kann. Dazu seien aber einige Voraussetzungen notwendig. Vor allem sei es wichtig, dass die tages- und parteipolitischen Interessen in den Hintergrund treten und dass versucht werde, einen Konsens zu finden. Es gelte zu überprüfen, ob die Bundesverfassung noch immer dem entspricht, was ein moderner Staat des 21. Jahrhunderts braucht.

Man werde vor allem in eine Aufgabenkritik gehen müssen, forderte Scheibner. Weiters müsse man sich die Frage stellen, wie es zu schaffen sei, dass die öffentliche Verwaltung zum Dienstleister am Bürger wird. Weitere Themenbereiche betreffen die Verbesserung der Instrumente der Demokratie, das Wahlrecht, die Kontrolle, die Höchstgerichte etc. Wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten, dann könne es gelingen, ein neues und zukunftsweisendes Verfassungswerk zu schaffen, war Scheibner überzeugt.

Die Grünen begrüßen grundsätzlich das Vorhaben, eine große Verfassungsreform durchzuführen, erklärte Abgeordneter GLAWISCHNIG (G). Gleichzeitig möchte sie aber auch einige Warnungen aussprechen, die letztendlich dazu geführt hätten, dass ihre Fraktion dem Gesetz nicht zustimmen könne. Sie glaube, dass ein Unterschied zwischen einer EU-Verfassung und einem EU-Konvent und einer österreichischen Verfassungsreform existiert. In Österreich gebe es einen Verfassungsgesetzgeber, und ihre Partei hätte es daher begrüßt, wenn der Nationalrat im Rahmen einer Enquete-Kommission, also auf einer ganz klaren parlamentarischen Basis, "diese Verfassungsreform auf die Reise schickt".

Was die Aufgaben einer solchen Reform betrifft, so müsse es Überlegungen geben hinsichtlich der Neuordnung der Kompetenzen, der Überprüfung der Struktur des staatlichen Handelns sowie der Gründzüge der Finanzverfassung. Notwendig sei auch die Erarbeitung eines neuen Verfassungstextes, die Aktualisierung des Grundrechtskatalogs sowie eine Weiterentwicklung der direkt-demokratischen Mitsprachemöglichkeiten. Auch über eine Modernisierung des Wahlrechtes im Hinblick auf eine erweiterte Partizipationsmöglichkeit sowie über eine Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte müsse ausführlich diskutiert werden. Glawischnig warnte davor, dass es beim Konvent ausschließlich um Themen wie Straffung, Effizienz und Einsparungen geht. Sie bemängelte darüber hinaus, dass die Mitarbeiter des Konvents ausschließlich aus den Ministerien entsandt werden sollen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

Zum zweiten Tagesordnungspunkt - Novellierung des Parlamentsmitarbeitergesetzes - lagen keine Wortmeldungen vor. Bei der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf einstimmig angenommen.

(Schluss)