Parlamentskorrespondenz Nr. 466 vom 25.06.2003

ERFOLGSGESCHICHTE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

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Wien (PK) - "Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat sich zu einem effizienten und anerkannten Instrument der Umweltvorsorge entwickelt", schreibt Umweltminister Josef Pröll im Zweiten Bericht zur Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (III-26 d.B.), der dem Nationalrat nunmehr vorliegt. Der Bericht dokumentiert Erfahrungen mit dem neuen Instrument der Umweltpolitik, insbesondere seit der Novellierung des UVP-Gesetzes im Jahr 2000, analysiert Stärken und Schwächen und gibt einen Überblick über die europäische und internationale Entwicklung.

Die Vorbehalte, die gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Beschluss über das UVP-Gesetz im Jahr 1993 bestanden haben, konnten ausgeräumt werden. Behörden und Projektwerber haben positive Erfahrungen gesammelt, vor allem durch den intensiven Informationsaustausch, in den alle Teilnehmer an einem UVP-Verfahren einbezogen werden. Die Autoren des Berichts sprechen von einem Lernprozess, der in der steigenden Qualität der Verfahrensunterlagen seinen Niederschlag finde. Positiv werden auch die Erfahrungen mit der UVP-Gesetz-Novelle 2000 beschrieben. Obwohl die Zahl der UVP-Verfahren deutlich zugenommen habe, konnte die Dauer der Genehmigungsverfahren halbiert werden. Die Konzentration des Verfahrens und seine Vereinfachung habe sich bewährt.

WAS IST EINE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG?

Das UVP-Gesetz 2000 definiert das Verfahren als Prüfung und Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen eines Projektes vor dessen Verwirklichung unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Gemäß UVP-Gesetz 2000 sind alle Genehmigungsbestimmungen aller Materiengesetze von der Landesregierung als UVP-Behörde in einem konzentrierten Verfahren anzuwenden. Ausgenommen sind bestimmte Straßen- und Eisenbahnvorhaben, für die der Verkehrsminister eine Trassenverordnung erlassen muss.

Ein Anhang des Gesetzes listet Projekttypen und Mengenschwellen auf, bei denen eine UVP durchzuführen ist, wobei für schutzwürdige Gebieten niedrigere Schwellenwerte gelten. Die UVP-Pflicht wird von der Landesregierung in einem eigenen Feststellungsverfahren geprüft. Berufungsbehörde ist der unabhängige Umweltsenat.

Die Entwicklungstrends auf internationaler und europäischer Ebene gehen in Richtung stärkere Einbindung der Öffentlichkeit im Sinne der Aarhus-Konvention, zur Ausweitung des Anwendungsbereiches des UVP-Regimes auf Länder außerhalb der EU gemäß Espoo-Konvention, zur Abstimmung mit anderen Instrumenten des vorsorgenden Umweltschutzes und in Richtung Strategische Umweltprüfung.

ERFOLGSSTORY UVP 

Die bisherige Geschichte der Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine Erfolgsstory. Blicken wir zurück: Im Jahr 1985 beschloss die damalige EG eine Richtlinie über die Prüfung der Umweltverträglichkeit bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. In Österreich wurde diese Richtlinie - noch vor dem EU-Beitritt - durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 1993 umgesetzt.

Die ECE-Espoo-Konvention der UNO über grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen und eine Richtlinienänderung zur Ausweitung des Geltungsbereichs, für Schwellenwerte und andere Kriterien bei der Festlegung der UVP-Pflicht und zur Einführung eines Vorverfahrens zur Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes machten in Österreich eine Novellierung notwendig, die am 11. August 2000 unter dem Titel UVG-Gesetz-Novelle in Kraft trat. Seither unterliegen 88 Vorhabenstypen (vorher 50) dem UVP-Regime, gleichzeitig wurde den bis dahin gesammelten Erfahrungen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Vereinfachung und Straffung des Verfahrens Rechnung getragen. So konnte die von der Wirtschaft geforderte Verfahrensbeschleunigung erreicht werden. Die Dauer der Verfahren wurde halbiert, obwohl die Zahl der Verfahren deutlich zunahm.

Das System des konzentrierten Genehmigungsverfahrens bei einer Behörde habe sich bewährt und sei zum Vorbild für andere Anlagengenehmigungsverfahren geworden, schreiben die Autoren des Berichts in ihrem Resümee der Erfahrungen mit der UVP-Gesetz-Novelle 2000. Die intensive Beteiligung der Öffentlichkeit habe zu einer vertieften inhaltlichen Diskussion beigetragen, was sich positiv auf die Qualität der Vorhaben und ihre Akzeptanz ausgewirkt habe.

Dieser Befund entspricht auch den Erfahrungen auf internationaler und europäischer Ebene, wo die Entwicklung in Richtung stärkere Einbindung der Öffentlichkeit, Ausweitung des Anwendungsbereiches der UVP auf Länder außerhalb der EU und auf die Abstimmung der Umweltverträglichkeitsprüfung mit anderen Instrumenten des vorsorgenden Umweltschutzes - Stichwort Strategische Umweltprüfung - geht. (Schluss)