Parlamentskorrespondenz Nr. 467 vom 25.06.2003

ZEHN ANTRÄGE (151 - 160), EINE BÜRGERINITIATIVE UND EINE PETITION

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SPÖ FÜR PARLAMENTARISCHE KONTROLLE DER ERNÄHRUNGSSICHERHEITSAGENTUR

Die SPÖ urgiert in einem Entschließungsantrag eine Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes. Sie will erreichen, dass sowohl die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) als auch das Bundesamt für Ernährungssicherheit der parlamentarischen Kontrolle unterliegen, und verlangt in diesem Sinn, das gegenüber der Regierung bestehende Fragerecht der Abgeordneten und der Mitglieder des Bundesrates auf beide Anstalten auszudehnen. Außerdem fordert die SPÖ die Vorlage eines jährlichen Berichts über die Tätigkeit der AGES und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit an den Nationalrat. (151/A[E])

SPÖ WOLLEN ÄNDERUNG DES ERBRECHTS

Ein weiterer Entschließungsantrag der SPÖ zielt auf eine Änderung von § 730 ABGB ab. Abgeordneter Johann Maier und seine FraktionskollegInnen machen geltend, dass mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 1989 nicht, wie beabsichtigt, eine gänzliche erbrechtliche Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern herbeigeführt wurde, vielmehr gebe es nach wie vor eine Vielzahl von Ungleichbehandlungen nicht nur zwischen ehelichen und unehelichen Kindern, sondern auch unter den ehelichen Kindern. Insbesondere bemängeln die Abgeordneten den Entfall des Erbrechts trotz festgestellter Abstammung, wenn diese nicht zu Lebzeiten des Erblassers erfolgte. (152/A[E])

PRIVATE PENSIONSVORSORGE: SPÖ WILL KONSUMENTENSCHUTZ VERBESSERN

Die SPÖ spricht sich dafür aus, die im Investmentfondsgesetz festgelegten Regelungen zur Prospektpflicht zu erweitern, und legt einen entsprechenden Entschließungsantrag vor. Ihrer Meinung nach soll der Finanzminister alle Möglichkeiten, die ihm das europäische Recht einräumt, ausnutzen, um zu gewährleisten, dass sich Anleger ein fundiertes Urteil insbesondere über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und dessen Entwicklungsaussichten und über die mit den Anteilen oder den Veranlagungen verbundenen Rechte und Risiken bilden können. In den Erläuterungen weisen die Abgeordneten darauf hin, dass es ihnen vor allem um erweiterte Publizitätsvorschriften für Fondsprodukte, die im Rahmen der "Zukunftsvorsorge neu" angeboten werden, geht. (153/A[E])

Auch bei der von SPÖ beantragten Änderung des Kapitalmarktgesetzes geht es den Abgeordneten um eine bessere Information der Konsumenten im Hinblick auf den Abschluss einer privaten Pensionsvorsorge. Laut SPÖ warnen Konsumentenschützer bereits jetzt vor üblen Geschäftspraktiken beim Verkauf privater Vorsorgeprodukte. Außerdem zweifeln die Abgeordneten daran, dass die Renditeversprechungen bei der "Zukunftsvorsorge neu" eingehalten werden können und sehen trotz staatlicher Förderung auch noch andere Fragen offen. So ist ihrer Meinung nach nicht gesichert, dass die Kapital- und die Prämiengarantie sowie die Steuerfreiheit langfristig aufrecht bleiben. Zudem sei die Höhe diverser Gebühren - Ausgabeaufschlag und jährliche Managementgebühren - ungeklärt. Für bemerkenswert erachtet die SPÖ, dass keine Mindestverzinsung in Höhe der Inflation garantiert wird. Auch die österreichische Nationalbank habe "als neutrale Institution" auf die Kursrisken in der neuen staatlich geförderten Privatvorsorge aufmerksam gemacht, heißt es im Antrag.

Die konkreten Forderungen der Abgeordneten betreffen eine Verlängerung der Rücktrittsfrist auf 14 Tage, die Beilage beglaubigter Übersetzungen in deutscher Sprache bei englischsprachigen Prospekten und eine Ausdehnung der Haftung für Prospektkontrollore, Anbieter und Vermittler in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben. Die derzeitige Beschränkung der Schadensersatzhöhe im Kapitalmarktgesetz ist nach Meinung der SPÖ nicht gerechtfertigt und stellt außerdem eine Verschlechterung gegenüber den Schadenersatzbestimmungen im ABGB dar. (154/A)

SPÖ FÜR EIGENEN AUSSCHUSS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE IM NATIONALRAT

Eine von der SPÖ beantragte Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrates hat die Einrichtung eines eigenen Ausschusses für Kinder und Jugendliche zum Ziel. Dieser Ausschuss soll die Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen beurteilen, die die rechtliche Stellung von Kindern und Jugendlichen, Bildung und Ausbildung, Arbeitsmarkt und Beruf sowie Wohnen und Freizeit betreffen, und Stellungnahmen beschließen können. Diese Stellungnahmen wären, geht es nach der SPÖ, vom jeweils für den Gesetzentwurf zuständigen Ausschuss bei seinen Beratungen zu berücksichtigen. (155/A)

SPÖ: VERANKERUNG DER GEBÄRDENSPRACHE IN DER VERFASSUNG

Die SPÖ beantragt die Verankerung der österreichischen Gebärdensprache in der Verfassung. Sie soll als eigenständige Sprache und als Ausdruck der Kultur der Gehörlosen sowie als deren Werkzeug geschützt und geachtet werden. Die derzeitige Situation sei für die Gehörlosen unbefriedigend, hält die SPÖ in ihrem Antrag fest, da in der Schulzeit in erster Linie die Kommunikation zwischen Gehörlosen und Hörenden gelehrt und vermittelt, die für Gehörlose so wichtige Gebärdensprache hingegen zu wenig gefördert werde. Sie macht darauf aufmerksam, dass rund 10.000 ÖsterreicherInnen die österreichische Gebärdensprache als Erstsprache verwenden. (156/A)

BESONDERE SPORTFÖRDERUNG: GRÜNE FÜR UNABHÄNGIGES KONTROLLGREMIUM

Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass künftig ein unabhängiges Gremium die widmungsgemäße Verwendung und Abrechnung von Mitteln der Besonderen Bundessportförderung kontrolliert und Förderrichtlinien für die Besondere Bundessportförderung erstellt. In den Erläuterungen verweisen sie darauf, dass die stimmberechtigten Mitglieder des derzeitigen Kontrollausschusses aus dem ÖFB, dem ASVÖ, der ASKÖ, der Sportunion und vom Bundes-Sportfachrat kommen, was bedeute, dass die Förderungsempfänger nicht nur wesentlichen Einfluss auf die Förderungsrichtlinien hätten, sondern auch die widmungsgemäße Verwendung der Mittel selbst kontrollierten. (157/A)

GRÜNE URGIEREN VERBESSERUNG DER VERBRAUCHERiNNENBILDUNG

Die Grünen wollen die "VerbraucherInnenbildung" verbessern und verlangen in einem Entschließungsantrag eine entsprechende Initiative der Regierung. Begründet wird dieser Vorstoß damit, dass KonsumentInnen neben ProduzentInnen von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung seien und sich geringe Warenkenntnis, wenig grundlegendes Rechtswissen, mangelnder kritischer Umgang mit Marketing und Werbung sowie geringe praktische ökonomische Kenntnisse gesamtökonomisch ungünstig auswirkten. (158/A)

GRÜNE BEANTRAGEN ÄNDERUNG DES SCHULUNTERRICHTSGESETZES

Die Grünen beantragen eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes. Sie wollen damit bewirken, dass SchülerInnen, die die 4. Klasse der Hauptschule oder die Polytechnische Schule nicht erfolgreich abgeschlossen haben, weiterhin in einem freiwilligen 10. bzw. 11. Schuljahr die Hautschule oder die Polytechnische Schule mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der Schulbehörde besuchen können, wenn sie zu Beginn des betreffenden Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine entsprechende Regelung ist im Herbst 2002 ausgelaufen und, bedauern die Grünen, "trotz des guten Erfolgs" nicht verlängert worden, obwohl sie vielen Jugendlichen erst den erfolgreichen Abschluss der Pflichtschule ermöglichen würde. (159/A)

GRÜNE WOLLEN ÖKOLOGISCHEN HOCHWASSERSCHUTZ FORCIEREN

Die Grünen wollen den "ökologischen Hochwasserschutz" forcieren und wenden sich mit einem Entschließungsantrag an den Umweltminister. Unter anderem fordern sie folgende Maßnahmen ein: Durchführung eines umfassenden Rückbauprogramms für Österreichs Fließgewässer, die Investition von einer Mrd. € für Renaturierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2015, keine weitere Errichtung von Wasserkraftwerken an großen Flüssen, natürlichen und naturbelassenen Fließstrecken, Strecken mit hohem Renaturierungspotential, in Natura-2000-Gebieten, Nationalparks und anderen Schutzgebieten, ökologische Kriterien für die Wildbach- und Lawinenverbauung, Maßnahmen zur Verringerung der Bodenverdichtung, Maßnahmen zur Entsiegelung landwirtschaftlicher Wege sowie eine Wiedervernetzung von Auwäldern, Mooren und Feuchtwiesen. Außerdem sollen durch eine Novellierung des Wasserrechtsgesetzes eine Verbesserung des Zustands der Gewässer, die Erweiterung des Hochwasserabflussbereichs und wasserrechtliche Genehmigungspflichten für Bauten bzw. Versiegelungen größeren Ausmaßes in Hochwasserabflussbereichen bewirkt und strengere Kriterien für neue Wasserkraftwerke festgesetzt werden. (160/A)

BÜRGERINITIATIVE (4)

Eine von der SPÖ initiierte und von zahlreichen Prominenten unterstützte Bürgerinitiative wendet sich gegen die von der Regierung vorgelegte Pensionsreform, weil diese ihrer Ansicht nach sozial unausgewogen und frauenfeindlich ist, eine Geldbeschaffungsaktion der Regierung darstellt und kein einheitliches Pensionsrecht für die Zukunft schafft. Die UnterzeichnerInnen fordern dem gegenüber eine ausgewogene, faire, zukunftsorientierte, gerechte und auch die Anliegen der Frauen in angemessener Weise berücksichtigende Pensionsreform, der eine sachliche, verantwortungsbewusste, umfassende und konsensorientierte Diskussion vorangehen soll. Weiters treten sie für eine Volksabstimmung über die Pensionsreform ein. (4/BI)

PETITION (10)

Die SPÖ-Abgeordneten Anton Heinzl, Beate Schasching und Kurt Gaßner haben dem Nationalrat eine Resolution des Gemeinderates von St. Pölten als Petition übermittelt. Die Resolution richtet sich gegen die Abschaffung der Notstandshilfe für Langzeitarbeitslose und deren Ersatz durch die "Sozialhilfe neu". Der St. Pöltner Gemeinderat fürchtet dadurch weitere finanzielle Belastungen für Städte und Gemeinden und rechnet vor, dass, werden die Regierungspläne umgesetzt, allein in St. Pölten die finanzielle Absicherung von rund 700 Menschen letztlich in die Verantwortung der Stadtgemeinde übertragen würde. In diesem Zusammenhang wird auch zu bedenken gegeben, dass bereits in den letzten Jahren eine ganze Reihe zusätzlicher Aufgaben auf die österreichischen Städte und Gemeinden übergewälzt worden sei, ohne dass eine Honorierung dafür erfolgt wäre. (10/PET) (Schluss)