Parlamentskorrespondenz Nr. 472 vom 26.06.2003

E-CONTROL-BERICHT 2002 - DIE ENERGIEMÄRKTE SIND VOLL LIBERALISIERT

Großer Vorsprung Österreichs beim Einsatz erneuerbarer Energien

Wien (PK) - Die letzten Jahre werden in die Geschichte der österreichischen Energiewirtschaft als eine Epoche markanter Veränderungen eingehen: Nachdem im Oktober 2001 der Strommarkt für alle Kunden geöffnet wurde, folgte am 1. Oktober 2002 auch die Vollliberalisierung des Gasmarktes. Damit ist das Ziel der EU, die Energiemärkte zu liberalisieren, um die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, in Österreich viel rascher erreicht worden, als dies die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktrichtlinien vorsehen. Mit unbeschränkt zugänglichen Energiemärkten zählt Österreich in puncto Liberalisierung nun zu den führenden Ländern der Europäischen Union. Die Vorteile, die die Öffnung der ehemaligen Monopolmärkte den Konsumenten und der Wirtschaft bringt, zeigt der Jahresbericht 2002 der Energie-Control GmbH (III-37 d.B.), den Wirtschaftsminister Martin Bartenstein kürzlich dem Nationalrat vorgelegt hat: "Ohne Liberalisierung wären die Strom- und Gasrechnungen jährlich rund 800 Mill. € höher", schreibt der Ressortleiter und fügt mit Stolz hinzu, dass das österreichische Konzept des regulierten Netzzugangs in Verbindung mit einer effizienten Regulierungsbehörde, der Energie-Control GmbH, zum Vorbild für viele Länder geworden sei, sowohl für solche, die ihre Energiemärkte bereits liberalisiert haben, als auch für jene, die erst gemäß den EU-Vorgaben im Jahr 2007 vollständig liberalisieren werden.

Minister Bartenstein wertet die Ergebnisse des Berichts auch als Beweis dafür, dass Deregulierung und Umweltschutz einander nicht ausschließen. Denn mit dem Ökostromgesetz 2002 setzt Österreich als erstes Land die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien um und erfüllt seine Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls. Bei der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie baut Österreich seine Vorreiterposition noch weiter aus: Der Anteil erneuerbarer Energieträger am erzeugten Strom wird von derzeit 72 % auf 78 % im Jahr 2007 erhöht. Im Vergleich zu den vormaligen Länderregelungen auf Basis des ElWOG bringt das Ökostromgesetz mit seinen einheitlichen Fördermaßnahmen Kostensenkungen: Der voraussichtliche Bedarf an Fördermitteln für erneuerbare Energieträger sinkt nach den Berechnungen der Energie-Control bis 2007 von 400 Mill. € auf 260 Mill. €.

Der zweite Bericht der Energie-Control ist zugleich der erste, den die E-Control als zuständige Behörde auch für den Gasmarkt vorlegt. Der Gesellschaft war zunächst aufgrund des ElWOG für die Regulierung in der Elektrizitätswirtschaft gegründet worden, seit September 2002 obliegt der weiterhin unter der Kurzbezeichnung E-Control firmierenden "Energie-Control Österreichische Gesellschaft für die Regulierung in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft GmbH" die Regulierung des gesamten Energiemarktes (Strom und Gas). Ihr Tätigkeitsbericht informiert über den Ablauf der Liberalisierung des Gasmarktes, die Umsetzung des neuen Oköstromgesetzes, die neuen behördlichen Kompetenzen der E-Control, etwa bei der Streitschlichtung und über das Projekt "Neue Netztarife". In diesem Zusammenhang betont Energie-Control-Geschäftsführer DI Walter Boltz die gute Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der E-Control-Kommission, bei der ein Gutteil der behördlichen Kernkompetenzen der Strom- und Gasmarktliberalisierung liegen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Energie-Control, Univ.-Prof. DDr. Walter Barfuß, zugleich Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, bescheinigt der E-Control in seinem Vorwort zum Bericht sehr gute Arbeit und würdigt die zügige und erfolgreiche Umsetzung der Gasmarktliberalisierung als eine beachtliche Managementleistung.

VON DER ELEKTRIZITÄTS-CONTROL ZUR ENERGIE-CONTROL - LIBERALISIERUNG UND REGULIERUNG

Alle Erfahrungen zeigen, dass das Funktionieren vollliberalisierter Energiemärkte einen unabhängigen Regulator voraussetzt. Daher wurde das Konzept der Regulierungsbehörde, das sich im Elektrizitätssektor bestens bewährt hatte, bei der vollständigen Öffnung des österreichischen Gasmarktes im Oktober 2002 auch auf den Erdgasbereich ausgedehnt. Die E-Control entwickelte sich von der Elektrizitäts-Control zur Strom und Gas umfassenden Energie-Control, die nun auch für Überwachung, Aufsicht und Regulierung des Erdgasbereiches zuständig ist. Dabei kann die E-Control Synergien nutzen, da trotz technischer Unterschiede zwischen dem Elektrizitäts- und dem Gasbereich Verflechtungen bestehen, etwa in Form von Unternehmen, die Gas liefern und Strom erzeugen, und die beiden Energiemärkte wirtschaftlich-organisatorische Parallelen aufweisen. So existiert mit dem Bilanzgruppenmodell ein einheitliches Marktmodell für den Strom- und den Gasmarkt, das ähnliche Regulierungsaufgaben bedingt, sodass es zweckmäßig und wirtschaftlich sinnvoll war, eine einzige Regulierungsbehörde mit der Energieaufsicht zu betrauen, liest man im Jahresbericht der E-Control.

Die E-Control nimmt die Überwachungs- und Aufsichtsfunktion über die Marktteilnehmer und über das Unbundling wahr, also die Entflechtung von Erzeugungs-, Netz- und Vertriebsbereich der ehemaligen Monopolunternehmen. Zum Überwachungs- und Aufsichtsbereich der E-Control zählen auch die Erdgaslieferungen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer und mit einem Umfang von mehr als 225 Mill. m3 sowohl aus der EU wie aus Drittstaaten. Zu den Informationsaufgaben der E-Control gehört die Veröffentlichung von Preisvergleichen für die Endverbraucher, etwa in Form der "Erdgaspreisstatistik" und des "Gastarifkalkulators".

STICHWORT ÖKOSTROM

Bereits im Jahr 1970, dem Basisjahr für die europäische Strategie zur Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger bei der Stromerzeugung, hatte Österreich mit einem 70 %-Anteil die Rolle eines Vorreiters inne. Hinsichtlich der Umsetzung der diesbezüglichen EU-Richtlinie vom Oktober 2001 hat sich Österreich verpflichtet, seinen Ökostromanteil am Bruttoinlandsverbrauch von 70 % auf 78,1 % zu steigern. Mit dem Förderungsinstrumentarium des Ökostromgesetzes baut Österreich seine europäische Spitzenposition weiter aus, wie ein Ländervergleich zeigt: Schweden, das den zweiten Rang einnimmt, wird 2010 einen 60 %-Anteil an erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung aufweisen, Portugal folgt mit einem Anteil von 39 % auf Platz drei.

Als Ergebnis der öffentlichen Diskussion um eine gegenüber dem ElWOG effizientere Form der Ökostrom-Förderung vereinheitlicht das Ökostromgesetz die heterogenen Rahmenbedingungen für alternative Energien, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung von Ökostrom, Kleinwasserkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplungen liegt.

Die Zielquote für den Anteil von Ökostrom (ohne Wasserkraft) am Inlandsverbrauch beträgt für 2004 2 %, für 2006 3 % und für 2008 4 %, wobei Strom aus Tiermehl, Klärschlamm oder Abfällen nicht zum Ökostrom gezählt wird.

Die Anteile der einzelnen erneuerbaren Energieträger am Zielvolumen 78,1 % des Bruttoinlandsverbrauchs werden von der E-Control in ihrem Bericht wie folgt beziffert: 62 % des Stroms aus erneuerbarer Energie wird aus Großwasserkraftwerken mit mehr als 10 Megawatt Leistung stammen, die aber keine Ökostrom-Unterstützung erhalten. 9 % sollen Kleinwasserkraftwerke liefern, die über Einspeistarife unterstützt werden. Dasselbe gilt für Ökoanlagen (Wind, Biomasse, Fotovoltaik), die 4 % der erneuerbaren Energien in Strom umwandeln werden. Ein 2 bis 3-Prozent-Anteil wird anderen, nicht geförderten erneuerbaren Energien (gemischte Siedlungsabfälle, Tiermehl u.a.) zugeordnet. Die Unterstützung öffentlicher Fernwärmeerzeugung, die wesentlich zur Einsparung von Primärenergieträgern und damit zur Verminderung der CO2-Emissionen beiträgt, wird fortführt. (Schluss)