Parlamentskorrespondenz Nr. 505 vom 01.07.2003

ÖVP UND FPÖ ERMÄCHTIGEN FINANZMINISTER ZUM VERKAUF DER BUWOG

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Wien (PK) - Nach der Sitzung des Finanzausschusses über den Bericht von Nationalbank-Gouverneur Klaus Liebscher traten die Ausschussmitglieder zu einer weiteren Sitzung mit einer umfangreichen Tagesordnung zusammen. Zur Debatte standen unter anderem die BUWOG-Veräußerung, Österreichs Beiträge zu internationalen Finanzinstitutionen, das Bundesgesetz über den Immobilienfonds sowie zahlreiche Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen.

Zunächst versah die Mehrheit der Koalitionsparteien - nach einer überaus kontroversiellen Debatte mit der Opposition - die Regierungsvorlage für ein " Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaft " (78 d.B.), das den Finanzminister ermächtigen soll, die BUWOG "bestmöglich zu veräußern", mit einer Empfehlung des Ausschusses zur Annahme durch das Plenum.

In der Debatte hatte Doris Bures (S) den Gesetzentwurf als unpräzis und widersprüchlich kritisiert und viele aus ihrer Sicht offene Fragen angesprochen. So sei immer noch keine Entscheidung darüber getroffen worden, ob die ÖIAG oder die BIG die Transaktion durchführen soll. Das Versprechen an Investoren, Mieterlöse erwerben zu können, stehe im Widerspruch zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, in dem das Kostendeckungsprinzip vorgesehen sei. Weiters bemängelte Bures, dass das Gesetz zwar fixe Beratungskosten vorsehe, den zu erwartenden Erlös aber nicht beziffere.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) fügte hinzu, er sehe keinerlei Notwendigkeit, ein solches Gesetz zu beschließen.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) wies darauf hin, dass die 62.000 BUWOG-Wohnungen einen großen Teil des Wohnungsmarktes darstellten. Diese Wohnungen der Gemeinnützigkeit zu entziehen, würde den sozial erschwinglichen Wohnungsmarkt wesentlich verkleinern. Moser sprach von "Murkserei" bei der geplanten Veräußerung und forderte eine parlamentarische Kontrolle für den Veräußerungsvorgang statt eines Freibriefs für den Finanzminister.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) schloss sich dieser Kritik seiner Vorrednerin an und unterstrich das Recht des Steuerzahlers auf einen sorgfältigen Umgang mit seinem Geld. Ein "Freibrief" für den Finanzminister, BUWOG-Wohnungen zu veräußern, stimme ihn skeptisch, sagte der Redner, und machte auf eine Reihe von Unzulänglichkeiten und Missständen "im Freundes- und Dunstkreis" des Finanzministers aufmerksam. Ohne begleitende parlamentarische Kontrolle könne man als Abgeordneter diesem Gesetz nicht zustimmen. Außerdem forderte der Redner Sicherheit für die Kinder und Enkelkinder der BUWOG-Mieter vor Mieterhöhungen.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) verteidigte den Gesetzentwurf gegen die oppositionelle Kritik, indem er einen gewissen Spielraum für den Verwerter als notwendig bezeichnete, um bestmögliche Erlöse zu erzielen. Es entspreche internationalem Standard, bei einem Verwertungsprojekt dieser Dimension einen Berater beizuziehen. Die Kosten dafür seien mit deutlich weniger als einem Prozent des Gesamtvolumens als gering einzustufen. Der Finanzminister habe, wie die Abstimmung über den letzten Misstrauensantrag gezeigt habe, das Vertrauen der Mehrheit des Nationalrates, fügte der Abgeordnete hinzu.

Abgeordneter Thomas Prinzhorn (F) erkundigte sich nach den Kriterien einer bestmöglichen Verwertung und registrierte im Übrigen große Probleme der Opposition, ihre Ablehnung des Gesetzes zu begründen.

Abgeordneter Dietmar Hoscher (S) forderte die Regierungsparteien dazu auf, es klar auszudrücken, wenn sie das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz für unnütz halten.

Abgeordneter Werner Kogler (G) verlangte klare Antworten auf die Frage, wie der Bestbieter ermittelt werde und welche Rolle ein Immobilienmakler spiele, der als  Freund des Finanzministers in mehreren Aufsichträten sitze. Wie könne verhindert werden, dass aufgrund eines derartigen Gesetzes Bundeseigentum unter dem Wert verkauft werde? lautete Koglers Frage.

Abgeordneter Hans Moser (S) bezeichnete die Rolle und die Leistung des Beraters und die Auftragsvergabe an die Beratungsfirma Lehmann Brothers als unklar. Wie sein Vorredner Kogler riet auch Moser dazu, den diesbezüglichen Rechnungshofbericht abzuwarten.

Staatssekretär Alfred Finz leitete seine Ausführungen mit einem Hinweis auf den gestern konstituierten "Österreich-Konvent" ein, der eine Analyse der Staatsaufgaben durchführen werde, wobei er sich überzeugt zeigte, dass es keine "Kernaufgabe" des Staates mehr sei, Wohnungen für Bundesbedienstete zur Verfügung zu stellen. Dass dafür, im Unterschied zur Nachkriegszeit, kein wirklicher Bedarf mehr bestehe, zeigten die Probleme, leer werdende BUWOG-Wohnungen zu besetzen. Der Schutz der Mieter sei gewährleistet und werde durch eine von den Regierungsparteien eingebrachte Ausschussfeststellung unterstrichen, die klar mache, dass ein Eigentümerwechsel ohne Auswirkungen auf die Mieterrechte bleiben werde.

An Beratungskosten sind laut Finz bisher 5 Mill. € angefallen, das sei mit 0,82 % an der Projektsumme nicht teuer, sagte der Staatssekretär. Für Sonderrechte der Kinder von Beamten zeigte Finz kein Verständnis. Die Skepsis gegenüber Finanzminister Grasser, der hervorragende Arbeit leistet, sei unbegründet. Da der Veräußerungsvorgang der vollen Kontrolle des Hauptausschusses unterliege, bedürfe es daher keiner weiteren Auflagen.

Der Erlös des Verkaufs der BUWOG-Wohnungen werde das Bundesdefizit mindern und in weiterer Folge den Zinsaufwand für die Staatsschuld. Dem gegenüber seien die bisher lukrierten Dividenden in der Höhe von 25-30 Mill. € nicht gerade gewaltig, schloss Staatssekretär Finz. (Fortsetzung)