Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 01.07.2003

BUNDESTIERSCHUTZGESETZ: VERFASSUNGSAUSSCHUSS SETZT UNTERAUSSCHUSS EIN

Abgeordnete nahmen bereits Beratungen auf

Wien (PK) - Die Mitglieder des Verfassungsausschusses des Nationalrats beschlossen heute einstimmig, zur Vorberatung mehrerer Anträge zum Thema Tierschutz einen Unterausschuss einzusetzen. Es geht insbesondere um eine Kompetenzverschiebung für Tierschutzangelegenheiten von den Ländern zum Bund und um die Schaffung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes. Das Bundeskanzleramt, das laut Bundesministeriengesetz für die Koordination von Tierschutzangelegenheiten auf Bundesebene zuständig ist, hat dazu eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt und will bis zum Herbst dieses Jahres einen ersten Begutachtungsentwurf vorlegen.

Dem Tierschutz-Unterausschuss, der bereits heute seine Arbeit aufnahm, gehören fünf Abgeordnete der ÖVP (Karl Donabauer, Maria Grander, Fritz Grillitsch, Michael Prasssl und Ulrike Baumgartner-Gabitzer), vier Abgeordnete der SPÖ (Ulrike Sima, Günther Kräuter, Katharina Pfeffer und Elisabeth Grossmann) sowie ein Abgeordneter der Freiheitlichen (Klaus Wittauer) und eine Abgeordnete der Grünen (Brigid Weinzinger) an. Weiters werden zu den Sitzungen vier von den Parteien nominierte Experten zugezogen: Universitätsprofessor Josef Troxler (nominiert von der ÖVP), Alfred Kallab (nominiert von der SPÖ), Bundesrat Peter Böhm (nominiert von der FPÖ) und Regina Binder (nominiert von den Grünen). Vorsitzende des Unterausschusses ist SPÖ-Abgeordnete Ulrike Sima.

In der heutigen ersten Sitzung des Unterausschusses berichtete Gerald Eberhard als Vertreter des Bundeskanzleramtes den Abgeordneten über den Stand der Arbeiten der im Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppe Tierschutz. Die nächste Sitzung des Unterausschusses soll abgehalten werden, sobald der Begutachtungsentwurf des Bundeskanzleramtes zum Bundestierschutzgesetz vorliegt, spätestens jedoch im Oktober 2003.

Verhandlungsgegenstände des Tierschutz-Unterausschusses sind ein Antrag der ÖVP (2/A), zwei Anträge der SPÖ (5/A und 9/A), ein Antrag der Grünen (12/A) und ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und Grünen (127/A).

Sowohl die SPÖ als auch die ÖVP schlagen in ihren Anträgen vor, Tierschutz künftig in der Bundesverfassung als Kompetenz des Bundes zu verankern, allerdings soll ihrer Ansicht nach der Bund nur für die Gesetzgebung zuständig sein und die Vollziehung weiter in den Ländern bleiben. Die Grünen wollen demgegenüber Gesetzgebung und Vollziehung von Tierschutzangelegenheiten dem Bund übertragen.

SPÖ und Grüne haben jeweils bereits einen umfassenden Gesetzesvorschlag für ein Bundes-Tierschutzgesetz ausgearbeitet. Der Antrag der SPÖ enthält neben allgemeinen und organisatorischen Bestimmungen (u.a. Begriffsbestimmungen, Grundsätze der Tierhaltung, Definition von Tierquälerei, Töten von Tieren, Veranstaltungen mit Tieren) spezielle Regelungen über die Haltung von Heim- und Wildtieren sowie von Nutztieren. Das Gesetz diene dem Ziel, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen und zu verhindern, dass einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, heißt es im Entwurf. In Aussicht genommen ist weiters die Einrichtung eines Tierschutzbeirates und die Einrichtung von Tierschutzanwaltschaften in den Ländern. Im Falle einer Übertretung der Vorschriften sieht der Entwurf Geldstrafen in der Höhe von bis zu 7.300 € vor. Unter bestimmten Umständen soll die zuständige Behörde zudem Personen, die wegen Tierquälerei bestraft wurden, das Halten von Tieren für einen gewissen Zeitraum verbieten können.

Der Entwurf der Grünen gliedert sich in zwölf Abschnitte: Allgemeine Bestimmungen, Pflichten gegenüber Tieren, Haltung von und Umgang mit Tieren, Betäubung, Schlachtung und Tötung von Tieren, Behandlung von und Eingriffe an Tieren, Tierquälerei, tierschutzrechtliche Bewilligungen, Überwachung, Behördliche Maßnahmen, Vollziehung, Strafbestimmungen sowie Schlussbestimmungen.

Als Zielsetzung des Tierschutzgesetzes wurde von den Grünen das "Wohlbefindensprinzip" formuliert, das sie als Freiheit von Schmerzen, Leiden, Qualen und Angst bzw. - positiv formuliert - als Gewährleistung tiergerechter Lebens- bzw. Haltungsbedingungen definieren. Sie sehen außerdem die Gesellschaft dazu verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zum Schutz der Tiere zu leisten, wobei sie als notwendige fördernde Maßnahmen u.a. nennen: die Einrichtung einer Tieranwaltschaft, Zuschüsse zur Förderung tiergerechter Haltungssysteme im Bereich landwirtschaftlicher Nutztierhaltung, die Errichtung und Erhaltung von Tierheimen und Auffangstationen, Zuschüsse an praktizierende Tierärzte zur Behandlung von Heimtieren bedürftiger und mittelloser Personen, Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzes in der Gesellschaft (insbesondere in Erziehung, Unterricht und Bildung) sowie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ist im Entwurf der Grünen eine Höchststrafe von 22.000 € vorgesehen. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)