Parlamentskorrespondenz Nr. 526 vom 02.07.2003

WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS BESCHLIESST INTEGRATIVE BERUFSAUSBILDUNG

Noch Uneinigkeit über Berufsschulpflicht

Wien (PK) - Um benachteiligte Jugendliche besser als bisher in die Berufsausbildung zu integrieren - die "Vorlehre" wurde nur wenig in Anspruch genommen - sprach sich der Wirtschaftsausschuss heute Abend mit den Stimmen der Regierungsparteien für einen Entwurf zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes (109 d.B.) aus. Benachteiligte Jugendliche werden damit in den Regelungsbereich des Gesetzes einbezogen. Zugleich soll eine Rechtsgrundlage für die Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten auf die Lehrzeit geschaffen und die starke Zersplitterung bei der Organisation und Abwicklung von Prüfungen bei der Berufsausbildung durch Straffung der behördlichen Entscheidungsprozesse überwunden werden. Um darüber hinaus die Begabungen von Lehrlingen für den Spitzensport auszuschöpfen, erhalten junge Menschen die Möglichkeit, ihre Lehrausbildung für Zwecke der Sportausbildung "modulhaft" zu unterbrechen und die Lehrzeit für diesen Zwecke insgesamt um 18 Monate zu verlängern. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden außerdem die Ordnungsvorschriften der Lehrberufe gestrafft, die Antrittsvoraussetzungen zur gewerberechtlichen Befähigungsprüfung mit jenen zur Lehrabschlussprüfungen im 2. Bildungsweg harmonisiert und die besonderen Nachtarbeitsuntersuchungen für Jugendliche in die allgemeinen Jugendlichenuntersuchungen integriert.

In der Debatte wurden die grundsätzlichen Intentionen des Gesetzes von allen Fraktionssprechern begrüßt. So sahen die Abgeordneten Franz-Josef Huainigg und Werner Amon (beide V) darin einen wesentlichen Schritt für die Integration behinderter Jugendlicher, Abgeordnete Mares Rossmann (F) meinte anerkennend, mit diesem Gesetz werde die Integration nun endlich auf die Berufsausbildung ausgeweitet.

Differenzen zwischen Regierungsparteien und Opposition traten allerdings in der Frage der Berufsschulpflicht zu Tage. Abgeordnete Christine Lapp (S) bedauerte, behinderte Jugendliche würden nun zwar die Möglichkeit haben, am Arbeitsplatz zu lernen, der Besuch der Berufsschule stehe ihnen aber nach wie vor nicht offen. Das Gesetz schreibe somit die Diskriminierung fort und verlasse den Weg der dualen Ausbildung.

Die Sozialdemokraten forderten in einem Abänderungsantrag eine generelle Berufsschulpflicht auch für die so genannten Teilqualifikationen, konnten sich damit bei der Abstimmung aber nicht durchsetzen.  

Auf das Problem der Berufsschulpflicht reagierten die Koalitionsparteien mit einem §-27-Antrag, der nunmehr eine grundsätzliche Berufsschulpflicht für bestimmte mit der Teilqualifizierung in untrennbarem Zusammenhang stehende Ausbildungsinhalte normiert, wenn dies zur Erreichung der festgelegten Ausbildungsziele erforderlich und zweckmäßig ist. Weiters soll durch diese von den Abgeordneten Werner Amon (V) und Mares Rossmann (F) eingebrachte Initiative ein Recht auf Berufsschulbesuch verankert werden, wenn der Schulbesuch das Erreichen der Ausbildungsziele fördern kann, aufgrund der persönlichen Lebenssituation des Jugendlichen jedoch eine Verpflichtung zum Schulbesuch zu Schwierigkeiten führen würde.

Abgeordneter Dieter Brosz (G) betrachtete das Gesetz ebenfalls als Fortschritt, bemängelte den Antrag der Regierungsparteien aber als zu ungenau. Das Abstellen auf die Zweckmäßigkeit könnte die Intentionen aushöhlen, befürchtete er.

Seitens der Sozialdemokraten setzte man auf weitere Verhandlungen: Der Antrag von ÖVP und FPÖ sei ein Schritt in die richtige Richtung, die Zeit bis zum Plenum sollte noch für einen Konsens genützt werden, meinten die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Franz Riepl.

Bundesminister Martin Bartenstein trat für eine differenzierte Haltung in der Frage der Berufsschulpflicht ein. Junge behinderte Menschen, die mit einer verlängerten Lehrzeit das Ausbildungsziel erreichen sollen, müssten jedenfalls einer Berufsschulpflicht unterliegen. Jene behinderten Jugendlichen, die eine Teilqualifikation erwerben wollen, werden ein Recht auf Berufsschulbesuch erhalten, wenn dies die Ausbildungsziele festlegen, präzisierte er.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen, der Antrag der Regierungsparteien erhielt die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und SPÖ. Einstimmigkeit herrschte hingegen über eine Ausschussfeststellung, die von einer Evaluierung des Gesetzes bis 2005 ausgeht.      

             

EINSTIMMIGE KENNTNISNAHME DES JAHRESBERICHTES DER ENERGIE-CONTROL

Im weiteren Verlauf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses stellte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein den Jahresbericht 2002 der Energie-Control GmbH (III-37 d.B.) zur Diskussion, der die epochalen energiepolitischen Ereignisse der letzten Jahre dokumentiert. Unter dem Titel Liberalisierung der Energiemärkte wurden am 1. Oktober 2001 der Strommarkt und am 1. Oktober 2002 der Gasmarkt für alle Kunden geöffnet und Österreich damit zu dem in punkto Energieliberalisierung mit großem Abstand führenden Land in der Europäischen Union. Im Zuge dieser Marktöffnung entwickelte sich die zunächst auf den Elektrizitätssektor beschränkte Regulierungsbehörde E-Control zur umfassenden Energie-Control mit Zuständigkeit auch für Überwachung, Aufsicht und Regulierung des Erdgasmarktes. Trotz der technischen Unterschiede zwischen dem Elektrizitäts- und dem Gasbereich konnte die E-Control beträchtliche Synergien nutzen, etwa in Unternehmen, die zugleich Gas liefern und Strom erzeugen. Den ökonomischen Erfolg der Liberalisierung brachte der Wirtschaftsminister mit dem Satz auf den Punkt: "Ohne Liberalisierung wären die Strom- und Gasrechnungen jährlich rund 800 Mill. € höher".

Positive Hinweise liefert der Bericht auch dafür, dass Deregulierung und Umweltschutz einander nicht ausschließen. Mit dem Ökostromgesetz 2002 setzt Österreich als erstes Land die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien um und erfüllt seine Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls zur Reduktion der C02-Emissionen. Österreich baut seinen Vorsprung bei der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie weiter aus: Der Anteil erneuerbarer Energieträger am erzeugten Strom wird von derzeit 72 % (1970: 70 %) auf 78 % im Jahr 2007 erhöht. Im Vergleich zu den vormaligen Länderregelungen auf Basis des ElWOG bringt das Ökostromgesetz mit seinen einheitlichen Fördermaßnahmen Kostensenkungen: Der voraussichtliche Bedarf an Fördermitteln für erneuerbare Energieträger sinkt nach den Berechnungen der Energie-Control bis 2007 von 400 Mill. € auf 260 Mill. €.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) bezeichnete die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes als Erfolgsstory. Der Bericht zeige darüber hinaus, dass ökologischer Anspruch und Liberalisierung in keinem Widerspruch zueinander stehen, meinte er. In diesem Sinn äußerte sich auch Abgeordneter Maximilian Hofmann (F), der zudem dafür eintrat, im Bereich der erneuerbaren Energieträger stärker auf die Photovoltaik zu setzen.

Voll des Lobes für den Bericht war auch Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S). Mit dem Ökostromgesetz sei vom Ansatz her ein guter Wurf gelungen, nun gehe es darum, durch effizienteren Mitteleinsatz das Kyoto-Ziel zu erreichen, sagte er.

Eine kritische Note brachte Abgeordneter Werner Kogler (G) in die Diskussion ein, der die Kostenstruktur im Strombereich bemängelte und der Industriellenvereinigung vorwarf, eine Kampagne gegen Ökostrom zu betreiben. Er forderte überdies mehr Transparenz bei den Netztarifen.

In diesem Punkt sah auch Bundesminister Martin Bartenstein Handlungsbedarf. Nach seinen Worten ist nun der Regulator gefordert, in angemessener Form einzugreifen, um die Netztarife auf ein europäisches Durchschnittsniveau zu senken und die großen innerösterreichischen Unterschiede auszugleichen. Bartenstein nahm weiters zu dem den Grünen kritisierten Projekt einer 380-kV-Leitung in Südostösterreich Stellung. Anlässlich der derzeitigen Energieengpässe sei diese Leitung hinsichtlich der Standortrelevanz eine absolute Notwendigkeit, betonte er.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss)