Parlamentskorrespondenz Nr. 533 vom 03.07.2003

ALTE VERSPERRBARE BRIEFFACHANLAGEN MÜSSEN BIS 1.7.2006 GETAUSCHT SEIN

EU setzte Frist für Austausch bis 1.1.2009

Wien (PK) - Ein breites Themenspektrum hatte heute der Verkehrsausschuss zu bewältigen. Fragen der Luftfahrt wurden ebenso behandelt wie der Austausch der versperrbaren Postkästen, die Umsetzung von EU-Richtlinien im Zusammenhang mit der Telekommunikation und die Auflösung der „Errichtungsgesellschaft Marchfeldkanal“. Vorerst aber befassten sich die Ausschussmitglieder mit einem Bericht über die geplanten und durchgeführten Maßnahmen zur Entschärfung besonders gefährlicher Straßenstücke (Unfallschwerpunkte) aufgrund einer Entschließung des Nationalrates, der der Enderledigung zugeführt wurde.

Die Relation von Straßenzustand und Unfallhäufigkeit ist Ausgangspunkt eines Berichtes des Verkehrsministers über die Bemühungen des Ressorts zur Hebung der Verkehrssicherheit. Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Unfällen als Folge des Zustandes des Straßenbelages sei bei nassen Fahrbahnen tendenziell höher als auf trockenen Straßen, heißt es darin grundsätzlich. Das Ziel des Straßenerhalters müsse daher ein möglichst guter Straßenbelag sein. Konkret bedeute dies gute Griffigkeit und geringe Spurrinnen.

In Österreich wurden bundesweite Griffigkeitsmessungen am Bundesstraßennetz vor rund zehn Jahren begonnen und in einer zweiten Phase im Herbst 2002 abgeschlossen. Der Vergleich der Ergebnisse der beiden Messdurchgänge zeigt, wie der Bericht betont, eine signifikante Verbesserung der Griffigkeit auf allen Bundesstraßen. Griffigkeits- und Spurrinnenmessungen haben auch für das ehemalige Bundesstraßen-B-Netz wesentliche Verbesserungen gegenüber den Erstmessungen Mitte der neunziger Jahre ergeben.

Zu den Fragen der Abgeordneten Evelin Lichtenberger (Unfallschwerpunktforschung, Gewährleistungsansprüche), Eduard Mainoni (Unfallursachen), Werner Miedl (Senkung der Unfallzahlen) und des Ausschussobmannes Kurt Eder, der verkehrssicherheitstechnische Fragen stellte, meinte Bundesminister Hubert Gorbach, aufgrund der knappen Geldmittel und der zunehmenden Rechtsauseinandersetzungen bei und nach Unfällen spiele der Straßenzustand eine große Rolle. Eine Koordination zwischen den Ländern bestehe; die Baudirektoren koordinieren in ihren Sitzungen regelmäßig die Sicherheitsmaßnahmen. Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Sicherheit für Lkw wurde ein Round Table geschaffen. Bei der Unfallschwerpunktforschung bestehe in Österreich ein Nachholbedarf, teilte der Ressortchef mit.

Der Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen.

ÄNDERUNG DES LUFTFAHRTGESETZES BESCHLOSSEN

Die Änderung des Luftfahrtgesetz es ist notwendig geworden, da sich aufgrund der Erfahrungen in der Vollziehung und der Höchstgerichtsjudikatur in den letzten Jahren ein Anpassungsbedarf ergeben hat. Außerdem müssen einige internationale Regelungen der Joint Aviation Authorities (JAA) umgesetzt, womit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Luftverkehrswirtschaft erhalten wird, und durchführende Regelungen zu Verordnungen der Gemeinschaft erlassen werden. Schließlich sind noch im Luftfahrtgesetz enthaltenen Schilling-Beträge in Euro-Beträge umzuwandeln.

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) hält es für notwendig, dass bis zur zweiten Lesung noch einige Punkte der Vorlage abgeändert werden, so die zwingende Befristung von Außenabflügen, die Transformation der JAA-Vorschriften in nationales Recht, die Tariffestlegung durch den Bundesminister und die Durchführung von Ambulanz- und Rettungsflügen mit zweimotorigen Maschinen.

G-Abgeordnete Evelin Lichtenberger zeigte sich froh darüber, dass durch einige Änderungen die Lesbarkeit des Gesetzes erhöht wird. Kritisch merkte sie an, dass aufgrund der zunehmenden Lärmbelästigung Bürgerbeteiligungen nicht gepflegt, sondern abgebaut werden und dass man den Argumenten bestimmter Gruppen wie dem Aero-Club zuviel entgegen gekommen sei. Auch sah sie keinen Sicherheitsvorteil, wenn im Hochgebirge zweimotorige Maschinen eingesetzt werden.

Die Diskussion um die zweimotorigen Maschinen bei den Rettungsflügen ist nicht neu, betonte Ressortchef Hubert Gorbach, es habe lange Übergangsfristen gegeben, meinte er, hielt aber eine Diskussion, ob im alpinen Bereich eine einmotorige genauso gut oder besser als eine zweimotorige Maschine sei, für führenswert.

Abgeordneter Roderich Regler (V) trat für eine echte Kosteneffizienz ein und hielt den Wunsch des F-Abgeordneten Hofmann, die Zeitnischen im § 142 Abs. 3 zu streichen, für nicht durchführbar.

Was Hofmann wünsche, gehe über das hinaus, was Inhalt der Vorlage sei, sagte Staatssekretär Helmut Kukacka. Er kann sich auch nicht vorstellen, dass bis zur zweiten Lesung die von ihm angesprochenen Fragen gelöst werden können, denn diese Fragen bedürften Gespräche mit Experten. Auch machte Kukacka darauf aufmerksam, dass erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Flugverkehr erhöhte Kosten für die Passagiere bedeuten.

Die Vorlage wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossen.

Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr – es fasst die Instrumente des diesbezüglichen Warschauer Systems zusammen und regelt insbesondere Fragen der Beförderungsdokumente, der Haftung des Luftfrachtführers sowie der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – wurde gemeinsam mit der Änderung des Luftfahrtgesetzes behandelt und bei der Abstimmung einhellig genehmigt.

EU VERLANGT BRIEFFACHANLAGEN MIT EINWURFSCHLITZ

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine weitere Liberalisierung des Postmarktes beschlossen. Das Monopol für Briefsendungen wird demnach ab 1.1.2003 von 350 Gramm auf 100 Gramm gesenkt; ab 1.1.2006 erfolgt dann eine weitere Absenkung auf 50 Gramm. Die Novelle zum Postgesetz 1997 enthält auch neue Rechtsgrundlagen für Brieffachanlagen, für die es derzeit keine verbindlichen Vorschriften über deren Gestaltung und Ausstattung gibt. Mehrheitlich werden Anlagen mit einer versperrbaren Fachtür, aber ohne Einwurfschlitz verwendet, die zum überwiegenden Teil (rund 1,1 Mill. von insgesamt 1,7 Mill. Brieffächern) im Eigentum der Österreichischen Post AG stehen. Zu diesen Anlagen haben nur die Zusteller der Post Zugang. Um einen chancengleichen Wettbewerb zu schaffen, dürfen nur mehr solche Brieffachanlagen verwendet werden, die eine Benützung durch alle Diensteanbieter ermöglichen, also über einen Einwurfschlitz verfügen. Diese Regelung soll zunächst für alle neu errichteten Anlagen gelten; werden bestehende Anlagen, die nicht der neuen Norm entsprechen, beschädigt oder unbenützbar, sind sie durch neue Anlagen zu ersetzen. Seitens der EU wird eine Frist für den Austausch bis zum 1. Jänner 2009 gesetzt.

Laut einem Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ sind die Breifachanlagen bis 1. Juli 2006 zu erneuern, was dazu führte, dass S-Abgeordnete Peter Marizzi erklärte, die Verkürzung der Frist sei unsinnig, weil man innerhalb von dreieinhalb Jahren den Austausch von 1,1 Millionen Briefkästen nicht bewältigen könne. Außerdem hätten die Konsumenten den Austausch zu bezahlen. Er gab auch zu bedenken, dass sich durch die neuen Briefkästen mit Einwurfschlitz Postwurfsendungen mit wichtigen Postsendungen vermischen werden.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) konnte dem Anliegen, innerhalb kurzer Zeit 1,8 Millionen Briefkästen mit einem Kostenaufwand von 160 Mill. € zu ersetzen, nichts abgewinnen. Die Rednerin verwies auch auf Details, die aus Sicht der Grünen besser geregelt gehören: So enthalte die Vorlage keine klare Definition der Direktwerbung, es gebe zwar keinen Postzeitungsdienst mehr, aber eine Preiskommission und die Regulierung des Marktes werde nicht berücksichtigt. Auch sei nicht zu verstehen, weshalb das Gesetz rückwirkend mit 1.1.2003 in Kraft tritt.

V-Abgeordneter Roderich Regler machte darauf aufmerksam, dass mit 2009 in der EU die völlige Liberalisierung des Postdienstes geplant sei. Auch glaubt er, dass der Austausch der Fächer bis 2006 bewältigbar sei.

Abgeordneter Werner Miedl (V) wies darauf hin, dass nur mehr Portugal eine ähnliche Situation mit den Briefkästen habe wie Österreich. Seiner Meinung nach wird es möglich sein, bis 1. Juli 2006 die Briefkästen auszutauschen.

Ausschussobmann Kurt Eder kam nochmals auf die Kosten von 150 Mill. € für die 1,8 Millionen Briefkästen zu sprechen und hielt die von der EU bestimmte Frist bis 2009 für richtig. Der Austausch kostet, gleichgültig, ob die Kästen 2006 oder 2009 ausgetauscht werden, warf F-Abgeordneter Eduard Mainoni ein. S-Abgeordneter Parnigoni meinte, die EU sei deshalb für eine längere Frist, da man von massiven Umstellungsproblemen ausgehe. Die EU hat uns schon öfters aufgefordert, einen freien Zugang für alle Zusteller zu ermöglichen, sagte Staatssekretär Helmut Kukacka. Die Postzustellung sei liberalisiert, die Ausnahme bilde der persönlich adressierte Brief unter 100 Gramm.

Bundesminister Hubert Gorbach gab zu, dass die Preiskommission durch die Nationalratswahlen in Verzug geraten sei. Die Anregung, die „Direktwerbung“ klarer zu definieren, überraschte Gorbach, weil dieser Begriff in der Vorlage gar nicht vorkomme. Verwundert war er auch über die angegebenen Kosten von 150 Mill. €, er ging vielmehr von 15 bis 20 € pro Briefkasten aus.

Die Vorlage wurde in der Fassung des V-F-Abänderungsantrages von den beiden Regierungsparteien angenommen. (Fortsetzung)