Parlamentskorrespondenz Nr. 534 vom 03.07.2003

VERKEHRSAUSSCHUSS: V-F-MEHRHEIT FÜR NEUES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ

Verhandlungen für Zustimmung der Opposition gehen weiter

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner Sitzung behandelte der Verkehrsausschuss eine Regierungsvorlage für ein neues Telekommunikationsgesetz (128 d.B.) zur Umsetzung einschlägiger Richtlinien in die innerstaatliche Rechtsordnung. Die wesentlichen Regelungsinhalte sind die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und –dienste, der Universaldienst und die Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten. Ein in der Debatte von VP-Abgeordneter Karin Hakl eingebrachter und erläuterter V-F-Abänderungsantrag enthält eine Anti-Spamming-Regelung, eine Definition der Zugangsdaten zur Identifikation eines Teilnehmers und eine Reihe redaktioneller Korrekturen. Die  Regierungsvorlage wurde bei der Abstimmung unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages mit der Mehrheit der Regierungsparteien angenommen.

Die Sprecher der Oppositionsparteien - die Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kurt Eder und Kai Jan Krainer für die SPÖ und Gabriela Moser für die Grünen - signalisierten die Bereitschaft, dem Gesetz, das laut Moser einen "akzeptablen Vorschlag zur Marktregelung" darstelle, im Plenum zuzustimmen, wenn bestimmte Änderungswünsche noch berücksichtigt werden. Der SPÖ ging es in ihrem von Kurt Eder vorgelegten Abänderungsantrag - der bei der Abstimmung in der Minderheit blieb - um zusätzliche Konsumentenschutzbestimmungen, während die Grünen gesundheits- und demokratiepolitische sowie anrainerrechtliche Zielbestimmungen im Gesetz verankert wissen wollten, wie sie das in ihrem letztlich abgelehnten Antrag 49/A formuliert hatten.

Bundesminister Hubert Gorbach zeigte sich an einer möglichst breiten Zustimmung zum neuen Telekommunikationsgesetz interessiert und bot seine Hilfestellung bei den Verhandlungen bis zum Plenum an.

Der SP-Entschließungsantrag 44/A [E] zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft im Telekom-Bereich sowie für eine flächendeckende Breitbandversorgung in Österreich und den raschen Ausbau der UMTS-Netze blieb ebenso in der Minderheit wie der Entschließungsantrag 91/A der Grünen für einen Verhaltenskodex für Anbieter von Mehrwertdiensten.

ZUSATZSCHILDER ZU ORTSTAFELN SOLLEN ERLAUBT SEIN

Einstimmig wurde Antrag 162/A der Regierungsfraktionen verabschiedet, mit dem ÖVP und FPÖ sicherstellen wollen, dass außer dem Schild "Erholungsdorf" auf Ortstafeln auch andere Zusatzschilder angebracht werden dürfen, wenn die Erkennbarkeit der Tafel nicht beeinträchtigt wird. Pro Ortstafel soll aber nur ein Zusatzschild montiert werden können, dieses darf nicht breiter sein als die Ortstafel und es muss so angebracht sein, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.

Abgelehnt wurde hingegen SP-Entschließungsantrag 79/A[E], der auf der einen Seite die Sicht- und Erkennbarkeit von Ortstafeln gewährleisten soll, es den Gemeinden auf der anderen Seite aber ermöglichen wollte, Zusatz- und Hinweistafeln mit gemeinderelevanten Informationen auf den Ortstafeln anzubringen.

MARCHFELDKANALGESETZ EINSTIMMIG AUFGEHOBEN

Weiters beschloss der Ausschuss die Aufhebung des Marchfeldkanalgesetzes und die Übertragung der Rechte und Verpflichtungen der Errichtungsgesellschaft in Form einer Gesamtnachfolge an die Betriebsgesellschaft.

Einigkeit bestand unter den Fraktionen in der Beurteilung des Kanalprojektes als Erfolg, sodass einer einstimmigen Beschlussfassung nichts im Wege stand.

ERLEICHTERUNGEN BEI KONZESSIONSÜBERTRAGUNG FÜR INHABER VON KRAFTFAHRLINIEN

Einstimmig angenommen wurde auch ein Antrag der Regierungsparteien auf Änderung des Kraftfahrliniengesetzes, der die verfahrensfreie Übertragung der Konzession für die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen auch im Falle von Umgründungen vorsieht. Der Nachfolgeunternehmer muss jedoch die Voraussetzungen für den Erhalt der Konzession erfüllen. Hintergrund der Initiative ist die geplante Übertragung der Postbus AG an die ÖBB.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) bedauerte, dass es nur zu einer Minimalreparatur gekommen ist, und meinte, eine generelle Neuregelung der Materie wäre überfällig. Insbesondere bedürfe es mehr geregelten Wettbewerbes und eines Abgehens vom Konzessionsprinzip zugunsten des Bestellerprinzipes, forderte sie. Bei der geplanten Privatisierung müsste jedenfalls verhindert werden, dass die rentablen Linien an die Privaten gehen und die schlechten Linien bei den Öffentlichen verbleiben, warnte sie.

Ein Abverkauf der guten Linien im Zuge der Privatisierung kam auch für die Abgeordneten Werner Miedl (V) und Eduard Mainoni (F) nicht in Frage.

Für eine Gesamtreform der Materie sprach sich auch Staatssekretär Helmut Kukacka aus. Das derzeitige System halte den Liberalisierungstendenzen und der Einführung von mehr Wettbewerb nicht stand, gab er zu bedenken.

GRÜNEN-ANTRAG AUF GENERELLES NACHTFAHRVERBOT FÜR LKW VERTAGT

Ein Antrag der Abgeordneten Evelin Lichtenberger (G) auf ein ausnahmsloses Nachtfahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen wurde schließlich mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Lichtenberger verstand ihre Initiative als Signal an die EU und argumentierte, gerade jetzt angesichts des Abstimmungsergebnisses im Europäischen Parlament müsse Österreich eigene Maßnahmen setzen, um der Transitlawine entgegenzuwirken.

Grundsätzliches Verständnis für das Anliegen äußerte Abgeordneter Klaus Wittauer (F), der aber die Verhandlungen auf EU-Ebene noch abwarten wollte. In diesem Sinn sprach sich auch Abgeordnete Karin Hakl (V) aus, die für ein gemeinsames Lobbying der Mitglieder des Verkehrsausschusses in Brüssel eintrat, um der österreichischen Position Nachdruck zu verschaffen.

Abgeordneter Gerhard Reheis (S) hingegen unterstützte den Antrag der Grünen und stellte fest, die Regierung sei in Brüssel gescheitert und stehe auf der Seite der Frächter. Die einzige Lösung des Problems sei die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene und der Bau des Brenner-Basistunnels.

Staatssekretär Helmut Kukacka hielt eine Beschlussfassung des Antrags für kontraproduktiv. Österreich, das seine Argumentation immer auf der besonderen Umweltsituation in Tirol aufgebaut habe, unterminiere seine Verhandlungsposition, wenn es nun ein generelles Verbot fordert, sagte er. (Schluss)