Parlamentskorrespondenz Nr. 541 vom 07.07.2003

BAUTENAUSSCHUSS: KAPITALSTEUERBEFREIUNG FÜR GEMEINNÜTZIGEN WOHNBAU

Vier-Parteien-Antrag bringt Klarstellung im Gesetz

Wien (PK) - Die Kapitalsteuerbefreiung für Wohnungsgemeinnützigkeitsträger wurde heute vom Bautenausschuss durch einen einstimmig angenommenen Vier-Parteien-Antrag ausdrücklich klargestellt. Die von den Abgeordneten Wolfgang Großruck (V), Doris Bures (S), Detlef Neudeck (F) und Gabriela Moser (G) eingebrachte Initiative präzisiert in diesem Sinn, dass unter dem Begriff Vermögensverwaltung die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder die Vermietung, Verpachtung oder Überlassung zur sonstigen Nutzung zu verstehen ist. Dies gilt mit der Einschränkung, dass das Reservekapital zweckentsprechend zu verwenden ist.

Von einer wichtigen Änderung mit großem Volumen sprach Abgeordneter Walter Tancsits (V). Der Initiativantrag zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes sei gewählt worden, weil die von den vier Parteien gewünschte Interpretation auf dem Erlassweg nicht sichergestellt werden konnte, erklärte Tancsits unter Hinweis auf die unabhängigen Finanzsenate. (Schluss)