Parlamentskorrespondenz Nr. 547 vom 08.07.2003

REGIERUNGSMEHRHEIT BEI MUSTERSCHUTZ UND ARTENSCHUTZ-VORBEHALT

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Wien (PK) - Jeweils mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen wurden die Musterschutzgesetz-Novelle 2003 und ein Vorbehalt Österreichs zu Anhang III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen angenommen.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) wies darauf hin, dass die Entwicklung von Design zunehmend mit hohen Kosten für Unternehmen verbunden sei, und begrüßte daher die Erarbeitung von Richtlinien der EU zum Wettbewerbsschutz in diesem Bereich. Auch die Umsetzung der EU-Vorgaben durch Österreich wurde von Hoscher prinzipiell positiv bewertet. Ihm zufolge kann die SPÖ dem vorliegenden Gesetzentwurf aber dennoch nicht zustimmen, weil eine "Reparaturklausel" fehle. Konkret drohen laut SPÖ durch das absolute Nachbauverbot von Mustern im Kfz-Bereich Nachteile für Konsumenten und eine Verteuerung von sichtbaren Ersatzteilen. Hoscher brachte aus diesem Grund einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf ein, dem zufolge der Musterschutz zwar auch im Kfz-Bereich grundsätzlich erhalten bleiben, der sofortige Nachbau von Ersatzteilen gegen entsprechende finanzielle Abgeltungen aber möglich bleiben soll.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) gab zu bedenken, dass die EU-Vorgaben eine Novellierung des Musterschutzgesetzes erforderlich machten. Geändert werden ihm zufolge unter anderem Definitionen, zudem wird die maximale Schutzdauer für Muster auf 25 Jahre verlängert.

Abgeordnete SBURNY (G) erklärte, die Grünen würden eine europäische Angleichung der Bestimmungen im Bereich des Musterschutzes im Prinzip für sinnvoll halten. Sie kündigte dennoch eine Ablehnung der Gesetzesvorlage durch ihre Fraktion an und begründete dies damit, dass die Verlängerung der maximalen Schutzdauer auf 25 Jahre große Unternehmen bevorzuge und kleine Betriebe benachteilige.

Die Musterschutzgesetz-Novelle 2003 wurde mit VP-FP-Mehrheit verabschiedet.

In der Debatte zu Anhang III des Washingtoner Artenschutzabkommens kritisierte Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S), durch den vorgeschlagenen Vorbehalt komme es in einer Art und Weise zu einer Aufweichung des Übereinkommens, "die uns gar nicht gefällt". Er sieht im Vorbehalt den Beginn des Unterlaufens von internationalen Tierschutzbestimmungen. Die SPÖ werde den vorliegenden Staatsvertrag daher ablehnen, bekräftigte Gartlehner.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) machte geltend, dass der Handel mit tierischen und pflanzlichen Produkten einer der Hauptgründe für die Ausrottung bestimmter Tier- und Pflanzenarten sei. Aus diesem Grund verbiete das Washingtoner Artenschutzabkommen den Handel mit geschützten Tieren und Pflanzenarten. Was den vorgeschlagenen Vorbehalt betrifft, meinte Scheuch, es handle sich hier um keine problematische Materie, vielmehr gehe es nur um ein paar Wiesel- und Fuchsarten. Österreich sei angehalten, hier in Einklang mit der EU vorzugehen.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) erinnerte daran, dass Österreich bereits 1982 dem Washingtoner Artenschutzabkommen beigetreten sei und seither gewisse Verpflichtungen habe. Nun zwinge die EU Österreich, einen Teil der eingegangenen Verpflichtungen wieder zurückzunehmen, bemängelte sie. Weinzinger zufolge ist der Grund für den Vorbehalt, dass Irland einige Fuchstierarten weiter kommerziell nutzen wolle. Sie zeigte kein Verständnis dafür, dass "wegen einer Handvoll irischer Pelztierzüchter" der Artenschutz ausgehöhlt werden solle, noch dazu, wo Daten zeigten, dass selbst 64 % der irischen Bevölkerung die kommerzielle Pelztierzucht ablehnten.

Der Vorbehalt der Republik Österreich zu Anhang III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen wurde mit VP-FP-Mehrheit genehmigt.

(Schluss Musterschutz und Washingtoner Abkommen/Forts. NR)