Parlamentskorrespondenz Nr. 553 vom 08.07.2003

ZU SPÄTER STUNDE EIN THEMENBÜNDEL AUS DEM LEBENSMINISTERIUM

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Wien (PK) - Zu später Stunde standen weitere Vorlagen aus dem Landwirtschaftsausschuss zur Debatte. Das Agrarrechtsänderungsgesetz sei wieder einmal ein Beispiel dafür, wie verschiedene Rechtsmaterien in eine Sammelnovelle "gemanscht" werden, meinte Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G). Seine Fraktion werde eine getrennte Abstimmung verlangen, weil man etwa dem Pflanzenschutzgesetz sehr wohl zustimmen könne, während die Änderungen im Ernährungssicherheitsgesetz und im Forstgesetz nicht seine Zustimmung finden. So sei etwa nach wie vor überfällig, dass vom Bundesamt für Ernährungssicherheit ein umfassender, jährlicher Lebensmittelbericht vorgelegt wird.

Beim vorliegenden Agrarrechtsänderungsgesetz handle es sich um EU-Anpassungen, erläuterte Abgeordneter FREUND (V). Was die Änderungen im Pflanzenschutzgesetz betrifft, so gehe es dabei vor allem um die Beförderung von Pflanzen, wo die Gefahr einer Einschleppung von Schadorganismen eingedämmt werden soll. Durch die Umsetzung der Richtlinie kommt es zu einer Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für die heimischen Betriebe, war Freund überzeugt.

Die Sozialdemokraten werden der Vorlage zustimmen, auch wenn beim Agrarrechtsänderungsgesetz noch mehr möglich gewesen wäre, erklärte Abgeordneter DI KUMMERER (S). Als Beispiel nannte er Evaluierungen beim Futtermittelgesetz oder beim Forstgesetz. Sodann befasste er sich mit der Agrarpolitik im allgemeinen. 80 % der Förderungen entfallen auf die Entwicklung des ländlichen Raums. Es wäre interessant zu wissen, was genau mit den Mitteln passiert und wieviel für den nicht-bäuerlichen Raum reserviert sind.

Das Agrarrechtsänderungsgesetz enthalte u.a. verbesserte Einfuhrbestimmungen für Pflanzen- und Pflanzenerzeugnisse, erläuterte Abgeordneter DI SCHEUCH (F). Weiters komme es zu Kosteneinsparungen und Verwaltungsvereinfachungen, hob der Redner positiv hervor. Legistische Änderungen werden im Forstgesetz vorgenommen, wodurch der Forstwirt hinsichtlich der vereinfachten Rohdung besser gestellt wird.

Das Agrarrechtsänderungsgesetz mache wieder einmal bewusst, dass die internationale Verflechtung der Wirtschaft immer stärker werde, bemerkte

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V). Interessant sei, dass bei landwirtschaftlichen Betriebsmitteln der freie Markt noch nicht besteht; hier bestehe seiner Meinung nach noch Handlungsbedarf.

Bundesminister DI PRÖLL (V) erläuterte die Eckpunkte des Agrarechtsänderungsgesetzes. Eine Sammelnovelle habe sich schon in der Vergangenheit bewährt und sei der richtige Weg, war der Ressortchef überzeugt. Mit dem Pflanzenschutzgesetz etwa sollen neue Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern festgelegt werden. Vor allem soll es eine bessere Zusammenarbeit mit den Zollbehörden geben. Bei der Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes beispielsweise gehe es im wesentlichen um eine Verwaltungsvereinfachung und eine Konzentration der Tarife für landwirtschaftliche Betriebsmittel.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) begrüßte die einzelnen Maßnahmen der Sammelnovelle. Dies gelte sowohl für die neuen Bestimmungen hinsichtlich der Einfuhr von Pflanzen aus Drittländern als auch für die Anpassung der Vorschriften beim Güterexport in Holzverpackungen. Problematisch sei jedoch, dass die Bestimmungen im Rahmen einer Sammelnovelle geändert werden, gab sie zu bedenken.

Auch Abgeordneter WITTAUER (F) ging auf die Bestimmungen hinsichtlich der Einfuhr von Pflanzen aus Drittländern ein, wodurch eine EU-Richtlinie umgesetzt werde. Eine Gleichstellung gebe es hinsichtlich der Holzverpackungen von Gütern. Dies sei wichtig, weil dadurch für alle die gleichen Voraussetzungen geschaffen werden und eine Wettbewerbsverzerrung vermieden werde, erklärte der Mandatar und brachte einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) wies zunächst darauf hin, dass mit der Novellierung des Forstgesetzes ganz wesentliche Verwaltungsvereinfachungen erreicht wurden. Als Beispiel nannte er die Verbesserungen bei den Rodungsbewilligungen sowie den Ausbildungsbereich.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) kündigte die Ablehnung des Antrags durch seine Fraktion an und argumentierte, im Aufsichtsrat würde es nun zu einer Machtverschiebung zugunsten der ÖVP kommen, während der Einfluss des Konsumentenschutzes zurückgeschraubt werde. 

Abgeordneter GRADWOHL (S) befürchtete durch den Abänderungsantrag ebenfalls eine Verschlechterung des Konsumentenschutzes. Aufgrund dieses Antrages werde die SPÖ, wie Gradwohl erklärte, nun im Plenum dem Agrarrechtsänderungsgesetz nicht zustimmen.

Bei der Abstimmung wurde der Entwurf in der Fassung des Abänderungsantrages mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen.

EINSTIMMIGE ÄNDERUNG DES LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN LANDESLEHRER-DIENSTRECHTSGESETZES

Abgeordneter DI HÜTL (V) sah die Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer als wesentlichen Punkt zur generellen Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Abgeordneter WIMMER (S) begrüßte ebenfalls die Gesetzesänderung aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes. Kritisch setzte sich Wimmer mit Landwirtschaftsminister Pröll auseinander, dem er vorwarf, bloß die Interessen der großen Bauern zu vertreten.

Der Entwurf wurde einstimmig angenommen.

ALLE FRAKTIONEN FÜR ERRICHTUNG DES NATIONALPARKS GESÄUSE

Abgeordneter DI AUER (V) bezeichnete die sechs bestehenden österreichischen Nationalparks als "Erfolgsstory". Entscheidend waren für Auer dabei vor allem die Einbeziehung der Grundbesitzer und der regionalen Bevölkerung.

Abgeordneter FAUL (S) begrüßte ebenfalls die Einrichtung des Nationalparks, von der er sich auch Impulse für den Tourismus erwartet.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) unterstützte grundsätzlich den Nationalparkgedanken, kritisierte allerdings, dass nun die EU-Förderungen für jene Bauern besteuert werden, die wegen des Nationalparks auf die Bewirtschaftung verzichten.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) führte die Errichtung des Nationalparks auf das Engagement der Grünen und deren Widerstand gegen ein geplantes Kraftwerk in Admont zurück. Sie schlug vor, nun eine Verbindung zwischen den Nationalparks Kalkalpen und Gesäuse zu schaffen und die Nationalparks generell besser zu bewerben.

Abgeordneter DI MISSETHON (V) sah im Nationalpark Gesäuse eine Chance zum Einstieg in einen nachhaltigen Tourismus.

Die Vereinbarung wurde einstimmig genehmigt.

EINSTIMMIG FÜR ÄNDERUNG DES WEINGESETZES UND FÜR DIE GRÜNDUNG DER INTERNATIONALEN ORGANISATI ON FÜR REBE UND WEIN

Abgeordnete HÖLLERER (V) erläuterte die Details der Änderung des Weingesetzes und informierte zudem die Kollegen, dass sich bis jetzt ein gutes Weinjahr abzeichne.

Abgeordneter GRADWOHL (S) äußerte sich ebenfalls zustimmend zu den Änderungen des Weingesetzes und hob insbesondere die neuen Möglichkeiten der Etikettierung als positiv hervor. 

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) meinte abschließend, er werde als Konsument die Weinbauern unterstützen und seine Redezeit nicht ausnützen, dafür aber ein Glas österreichischen Weins trinken.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) erwartete sich von der Novelle insbesondere eine Qualitätssicherung für Weinbauern und Konsumenten.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) hob die Qualität des heimischen Weins hervor und lud die Abgeordneten ein, in der Sommerpause die edlen österreichischen Tropfen mit der notwendigen Muße zu genießen.

Bei der Abstimmung wurde der Vertrag einstimmig genehmigt, die Novelle des Weingesetzes passierte das Plenum ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit. (Schluss)