Parlamentskorrespondenz Nr. 564 vom 09.07.2003

DIE WEITEREN TAGESORDNUNGSPUNKTE

----

Wien (PK) – Unter einem wurden im Nationalrat hierauf 6 Vorlagen verhandelt: die Änderung des Konsulargebührengesetz es 1992, die Änderung des Abkommen s mit der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien,  das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Südafrika andrerseits, die Änderung von Artikel 1 des Übereinkommen s über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, das Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde und das Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung Argentiniens.

Abgeordneter MURAUER (V) befasste sich zunächst mit der Regierungsvorlage, die die Rechtsstellung der multinationalen Eingreiftruppe der UNO regelt. Sodann ging er auf die Waffenkonvention ein. In diesem Bereich habe sich Österreich schon einen Namen gemacht, zeigte Murauer auf und erinnerte an den Vier-Parteien-Antrag im Zusammenhang mit den Anti-Personen-Minen. Ziel des vorliegenden Gesetzes sei es nun, ein Totalverbot einzuführen, was auch im Vertrag von Ottawa geregelt ist.

Er hätte sich mit denselben Anträgen befasst wie Kollege Murauer, meinte einleitend Abgeordneter SCHEIBNER (F). Angesichts der fortgeschrittenen Zeit wolle er daher nur seine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass alle Fraktionen den Anträgen zustimmen.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) konzentrierte sich in ihrer Wortmeldung zunächst auf das Konsulargebührengesetz, dem die Grünen natürlich zustimmen werden. Es war ein Anliegen ihrer Fraktion, dass auch die ausländischen MitarbeiterInnen der Akademie der Wissenschaften miteinbezogen werden, erinnerte sie. Da sie gehört habe, dass die Außenministerin eine entsprechende Weisung erteilen wird, werde sie keinen diesbezüglichen Antrag einbringen. Weiters widmete sich Lunacek dem Handelsabkommen der EU mit Südafrika, dem lange Verhandlungen vorausgegangen sind. Notwendig wäre es ihrer Meinung nach gewesen, dieses Freihandelsabkommen auch mit jenen Staaten zu verhandeln, die Mitglieder der südafrikanischen Zollunion sind.

Abgeordneter LEDOLTER (V) wies darauf hin, dass die Verzögerungen, die bei den Verhandlungen über das Handelsabkommen entstanden sind, darauf zurückzuführen sind, dass Südafrika sich lange gegen die Herkunftsbezeichnungen gewehrt hat. Mit diesem Abkommen soll dem wichtigsten Handelspartner südlich der Sahelzone auch signalisiert werden, dass es notwendig sei, für stabile Verhältnisse zu sorgen.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung des Konsulargebührengesetzes mehrheitlich angenommen und die Abkommen mit Stimmenmehrheit genehmigt.

Sodann nahm der Nationalrat die Verhandlungen über die Änderung des Studienförderungsgesetz es und das Abkommen mit Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich auf.

Wir haben uns bemüht, beim Studienförderungsgesetz zu einer Einigung zu kommen, erklärte einleitend Abgeordneter BROUKAL (S). Der zweite Entwurf bringe zwar einige Verbesserungen, aber enthalte auch einiges nicht, was notwendig gewesen wäre. Primär bemängelte der S-Mandatar die fehlende Anpassung der Studienbeihilfen an die Geldentwertung der letzten vier Jahre. Da die Budgets für 2003 und 2004 schon beschlossen sind, habe man den Vorschlag gemacht, dass der Nationalrat der Bundesregierung in deutlichen Worten sagen möge, dass ab dem Jahr 2005 eine Anpassung erwartet wird. Weiters habe sich seine Fraktion dafür ausgesprochen, dass die Studienförderung nach dem Jahr 2005 automatisch angepasst werden soll, wie dies etwa bei den Wohnungsmieten der Fall ist.

Broukal kritisierte, dass gerade in diesem Bereich gespart werde, zumal für andere Sachen genug Geld da sei: Landwirtschaftsförderung, Kauf der Abfangjäger, "Steuerschenkung" für nicht entnommene Gewinne. Weiters kritisierte er die Kürzung der Budgets für die Universitäten sowie die "Austrocknung" des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Dies führe z.B. dazu, dass an der Uni Wien heuer die Fensterscheiben nicht mehr geputzt werden können und dass die Veterinärmedizinische Uni bei der Tierrettung sparen muss. "Genieren Sie sich nicht dafür, die Universitäten so auszuhungern", meinte Broukal in Richtung der Bundesregierung.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) stellte zunächst klar, dass bei den Fonds Sondermittel immer im reichlichen Maße dazugekommen sind. Es gebe Verwendungszusagen, vor allem aufgrund der eingereichten Schwerpunkte und Projekte. Was nun die Novellierung des Studienförderungsgesetzes betrifft, so komme es in vielen Punkten zu einer Reihe von Verbesserungen für die Studenten und ihre Eltern, unterstrich Brinek. Es werde nicht nur eine einfachere Antragstellung ermöglicht, sondern es gebe Verbesserungen für Studenten an den Fachhochschulen, für behinderte Studierende sowie für berufstätige Studenten. Weiters ist ein Studienabschlussstipendium speziell für Berufstätige vorgesehen, wobei man auch nach dem 40. Lebensjahr noch um ein solches Stipendium ansuchen kann. Zu dieser Thematik brachte Brinek einen Antrag ein. Abschließend wies Brinek noch darauf hin, dass sich nach Einführung der Studienbeiträge der Hochschulzugang im Hinblick auf die Herkunft der Studierenden nicht verändert hat.

Es gebe Studien, wonach das Humankapital die entscheidende Ressource einer modernen volkswirtschaftlichen Gesellschaft ist, erklärte Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G). Alle Mittel, die in Bildung, Innovation und Wissenschaft gesteckt werden, stellen daher keine bloß unnötigen und defiziterhöhenden Ausgaben dar, sondern es gebe eine hohe Rendite. "Unschön" sei auch die Argumentation, Studieren dürfe nicht gratis sein, meinte Grünewald. Studierende verzichten jahrelang auf Erwerbstätigkeit und Einkommen und zahlen dann über die Steuern 95 % aller Transferleistungen wieder an den Staat zurück. Man dürfe nicht vergessen, dass der offene Hochschulzugang dazu geführt hat, dass sich der Anteil an Frauen, an bildungsferneren Schichten und Jugendlichen, deren Eltern den einkommensschwächeren Schichten angehören, erhöht hat. Weiters kritisierte Grünewald, dass die Stipendien nicht erhöht und auch nicht der Inflation angepasst wurden. Trotz einiger Verbesserungen sei daher von einem Meilenstein keine Spur, bemängelte der G-Mandatar.

Es sei nicht verständlich, warum die Opposition gegen die Novelle des Studienförderungsgesetzes stimmen wird, meinte Abgeordnete DI ACHLEITNER (F). Dies bedeute nämlich, dass Sie sich gegen Verbesserungen für berufstätige, für behinderte Studenten sowie für Studierende mit Kindern aussprechen, hielt die F-Mandatarin ihrem Vorredner entgegen. Die Novelle beinhalte zudem eine Erweiterung der Studienabschlussstipendien, eine Berücksichtigung von Frauen im Mutterschutz sowie eine Verwaltungsvereinfachung bei der Neuberechnung der Studienbeihilfen.

Bundesministerin GEHRER war überzeugt davon, dass mit der Novelle zum Studienförderungsgesetz ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Sie wies darauf hin, dass im Jahr 2001 die Studienförderung von 109 Mill. € auf 145 Mill. € erhöht wurde. Weiters hat es im Jahr 2000 28.700 Förderungsfälle gegeben, derzeit werden 34.300 Studierende gefördert. Außerdem wurden die Gehaltsgrenzen für die Stipendien erhöht, hob Gehrer hervor. 20 % der Studenten in Österreich erhalten eine Förderung; in Deutschland betrage dieser Prozentsatz nur 15 %. Sodann ging sie auf die zahlreichen Verbesserungen im vorliegenden Gesetz ein, von der u.a. behinderte Studierende und Studenten mit Kindern profitieren werden. Weiters machte sie noch auf die Ausweitung der Studienabschlussstipendien sowie auf die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit der Studienbeiträge aufmerksam. Was das Gesamtbudget für die Universitäten angeht, so habe man einen generellen Abschlag von 1 % sowie bei den Ermessensausgaben eine Bindung von 5 % eingeführt. Für 2004 gebe es zudem ein ausgesprochen gutes Budgets, urteilte Gehrer, denn es stehe ein Globalbudget in der Höhe von 1,660 Mrd. € zur Verfügung. Die Mittel werden nicht nach dem Gießkannenprinzip vergeben, sondern jene, die eine gute Arbeit machen, bekommen die Personalkosten auch ersetzt, unterstrich sie. Man dürfe sich erwarten, meinte Gehrer, dass die modernen Manager an den Universitäten ihre Planungen machen können, da auch für die folgenden beiden Jahre die Budgets im Gesetz festgeschrieben sind.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) hielt in Richtung Bildungsministerin Gehrer fest, die SPÖ werde ein Nachtragsbudget für höhere Stipendien sicher unterstützen. Beklagt wurde von ihr, dass die Koalition Alternativvorschläge der Opposition nicht in das Studienförderungsgesetz eingebaut habe.

Abgeordnete FUHRMANN (V) machte geltend, dass nach Einführung der Studiengebühren die Zahl der Studierenden, die in einem Semester keine Prüfungen ablegen, zurückgegangen sei. Sie sieht darin für jene, die das Studium in der Mindeststudiendauer absolvieren wollen, einen Vorteil. Kein Verständnis zeigte Fuhrmann dafür, dass die Opposition die Zustimmung zu Stipendienerhöhungen für bestimmte Zielgruppen verweigere, nur weil sie die Arbeit der Regierung generell nicht gut finde.

Abgeordneter Dr. RADA (S) räumte ein, dass der vorliegende Gesetzentwurf die eine oder andere Verbesserung bringe. Er kritisierte allerdings den generellen Zugang der Koalition zu Studiengebühren und Stipendien. Nicht hinwegsehen kann man Rada zufolge über die Tatsache, dass viele Studierende arbeiten gehen müssten, um ihr Studium zu finanzieren, und dass es ein enormes Stadt-/Landgefälle unter den Studierenden gebe. 

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) äußerte Unverständnis über die ablehnende Haltung der Opposition zum vorliegenden Gesetzentwurf. Sie bezweifelt außerdem, dass es Fälle von jungen Menschen gibt, die studieren wollen, aus finanziellen Gründen aber nicht können. "Zeigen Sie mir diese Fälle", forderte sie die Opposition auf. Im Übrigen wies Bleckmann darauf hin, dass Vorschläge der Opposition in einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf aufgenommen worden seien.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) brachte namens der SPÖ einen Entschließungsantrag ein, der die Forderung nach Abschaffung der Studiengebühren und nach einer Verbesserung des Studienförderungsgesetzes enthält. Kuntzl zufolge werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zwar Schritte in die richtige Richtung gesetzt, die Stipendienerhöhungen sind ihrer Ansicht nach aber zu klein und treffen auch den Kern des Problems - die Studiengebühren - nicht.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) hielt fest, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiere die Koalition auf Härtefälle, die es unter den Studierenden gebe. Der Entwurf enthalte eine ganze Reihe von Verbesserungen, vor allem für behinderte Studierende und Studierende mit Kindern gebe es mehr Geld.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) brachte einen Entschließungsantrag ein, dem zufolge Bildungsministerin Gehrer bis Juni kommenden Jahres ein Gesamtkonzept zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Studium vorlegen solle. Die SPÖ urgiert unter anderem eigene Studienangebote für berufstätige Studenten, mehr Abend- und Blockveranstaltungen und einen verstärkten Einsatz neuer Kommunikationstechnologien wie dem Internet bei der Wissensvermittlung.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) nahm zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Stellung und qualifizierte das Abkommen als ganz wichtig. Damit werde die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen und die Verwendung von Studiengraden neu geregelt, skizzierte er. Die alte Regelung hat Brader zufolge der gewünschten Mobilität zwischen den Universitäten nicht ausreichend Rechnung getragen.

Abgeordneter BROSZ (G) brachte ebenfalls einen Entschließungsantrag zur Abschaffung der Studiengebühren ein. Der Bildungsministerin warf er unseriösen Umgang mit den Daten des Berichts über die soziale Lage der Studierenden vor. Die Ministerin habe in einer Pressekonferenz die negativen Auswirkungen der Studiengebühren vollkommen verschwiegen, klagte Brosz. Er machte geltend, dass immerhin 44 % der Studierenden über erhöhten Zeitdruck und über erhöhten finanziellen Druck klagten und ein Teil der Studierenden die Lebensführung einschränken habe müssen.

Die Änderung des Studienförderungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung eines V-F-Zusatz- und Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit beschlossen. Die beiden Entschließungsanträge der SPÖ betreffend Abschaffung der Studiengebühren und Verbesserung des Studienförderungsgesetzes bzw. betreffend Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Studium sowie der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Abschaffung der Studiengebühren fanden keine Mehrheit.

Einstimmig genehmigte der Nationalrat das Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich.

Die letzten beiden Vorlagen: ein Vier-Parteien- Antrag zum Unterrichtspraktikumsgesetz und der G- Antrag betreffend ein freiwilliges 10. bzw. 11. Schuljahr.

Abgeordneter AMON (V) befasste sich zunächst mit dem Antrag der Grünen, zu dem es eine Vier-Parteien-Einigung gibt. Dies beweise, dass die Regierungsparteien konstruktive Vorschläge der Opposition ernst nehmen und auch unterstützen. Sodann erläuterte er noch die Änderungen des Unterrichtspraktikumsgesetzes. Es werde sichergestellt, dass jenen Absolventen eines Lehramtsstudiums, die ein Jahr Unterrichtspraktikum im Ausland vorweisen können oder schon zwei Jahre im Inland unterrichtet haben, diese Zeit auch angerechnet wird. Zuletzt dankte er noch allen LehrerInnen für ihre wertvolle Arbeit im Interesse der Kinder und Jugendlichen.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den vorliegenden Gesetzen an. Beim Unterrichtspraktikumsgesetz komme es zu Erleichterungen für jene Lehramtsabsolventen, die bereits anderswo Erfahrungen gesammelt haben. Besonders erfreulich sei auch, dass für die jungen Menschen die Möglichkeit geschaffen wurde, in zusätzlichen Schuljahren ihren Abschluss nachzuholen.

Abgeordnete ROSSMANN (F) zeigte sich erfreut darüber, dass in beiden Bereichen ein Vier-Parteien-Konsens zustande gekommen ist. Sie bedankte sich noch bei den Kollegen im Unterrichtsausschuss für die gute Zusammenarbeit sowie bei Bundesministerin Gehrer.

Abgeordneter BROSZ (G) erinnerte daran, dass es in den letzten vier Jahren keinen einzigen Antrag der Opposition gegeben hat, der die Mehrheit gefunden hat. Sodann kündigte er die Zustimmung seiner Fraktion zu beiden Vorlagen an.

Der letzte Antrag zeige, dass "dieser Eiertanz" wirklich nicht immer notwendig sei, gab Abgeordnete FUHRMANN (V) zu bedenken. Daran könne man sich ein Beispiel nehmen für die Zukunft.

Abgeordneter Dr. RADA (S) sprach im Zusammenhang mit den Änderungen beim Unterrichtspraktikum von einem sehr wichtigen Gesetz. Er würde sich jedoch wünschen, dass dieses Gesetz auch evaluiert wird. Handlungsbedarf gebe es noch bei den Unterrichtspraktika für berufsbildende Schulen, da zu wenig Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) begrüßte vor allem die Möglichkeit, ein freiwilliges 10. oder 11. Schuljahr anhängen zu können. Dies sei für jene Kinder von großer Bedeutung, die es aus sozialen, sprachlichen oder lernpsychologischen Gründen nicht geschafft haben, während der normalen Schulzeit ihren Abschluss zu machen.

Abgeordnete WALTHER (S) begrüßte die beiden Vorlagen, wobei sie sich besonders darüber freue, dass eine Vier-Parteien-Einigung erzielt werden konnte. Nicht zufrieden sei sie jedoch mit der Entlastungsverordnung, da oft beim Turnunterricht und der Bildnerischen Erziehung eingespart wird. Sie hoffe, dass diese Maßnahme noch einmal überdacht werde.

Auch Abgeordneter FAUL (S) zeigte sich zufrieden über den Vier-Parteien-Antrag. Durch die Möglichkeit, ein 10. oder 11. Schuljahr anzuhängen, können die Jugendlichen die notwendige Qualifikation erwerben, um den Eintritt ins Berufsleben zu schaffen.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) befürwortete die Reform des Unterrichtspraktikums, das eine Erleichterung für die Lehramtsabsolventen darstelle und bürokratische Hürden beseitige. Sie befasste sich noch kritisch mit der Postenbesetzung von Bezirks- und Landesschulinspektoren in Kärnten, wo qualifizierte Personen nicht zum Zug kommen, weil sie nicht der richtigen Partei oder gar keiner Partei angehören. Außerdem gebe es kein Bewerbungsverfahren, kein Hearing und keine Objektivierung wie in allen anderen Bundesländern. Unerklärlich sei für sie, wie die Ministerin solchen Besetzungen zustimmen könne.

Abgeordneter KRAINER (S) richtete seine Wortmeldung an die Abgeordnete Fuhrmann und prophezeite ihr, dass viele Forderungen der SPÖ, die heute abgelehnt wurden, in absehbarer Zeit von ihr eingefordert werden. Denn wenn man wirklich Politik für junge Menschen machen will, dann werde sie einsehen, dass sie in der falschen Partei ist.

Die beiden Gesetzentwürfe wurden einstimmig angenommen. (Schluss)