Parlamentskorrespondenz Nr. 577 vom 10.07.2003

PATIENTENCHARTA MIT TIROL, VERSCHÄRFUNG DES TABAKGESETZES

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Wien (PK) - Tirol ist das 6. Bundesland, mit dem der Bund eine Patientencharta vereinbart hat. In Umsetzung einer EU-Richtlinie gelten in Zukunft strengere Grenzwerte bei Tabakprodukten.

Die vorliegende Vereinbarung mit dem Bundesland Tirol enthalte Regelungen zu folgenden wesentlichen Bereichen, führte Abgeordnete GRANDER (V) aus: Patientenrechte, Recht auf Behandlung und Pflege, Recht auf Achtung der Würde und Integrität, Recht auf Selbstbestimmung und Information, Recht auf Dokumentation, Vertretung von Patienteninteressen und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Zur Schaffung einer vertrauten Umgebung von Langzeitpatienten werde z.B. auch die Mitnahme von persönlichen Gegenständen und Erinnerungsstücken zu ermöglichen sein.

Auch die Sozialdemokraten stimmen der Patientencharta mit dem Bundesland Tirol gerne zu, kündigte Abgeordnete SILHAVY (S) an. Diese Art der Vereinbarungen gehen ja auf Bemühungen von Bundesministerin Hostasch zurück und es gebe bereits Vereinbarungen mit den Bundesländern Kärnten, Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark. Kritisch betrachtete sie die derzeitige Gesundheitspolitik, einerseits den Menschen  Ambulanzgebühren und Selbstbehalte "aufs Aug drücke" und andererseits aber nichts unternehme, um die Krankenkassen zu sanieren. Dies führe dazu, dass die Gesundheit für manche Menschen bald nicht mehr erschwinglich sein wird.

Wir können uns sehr darüber freuen, dass wir heute die Patientencharta für das sechste Bundesland beschließen, erklärte Abgeordnete ROSENKRANZ (F). Damit werde zum Ausdruck gebracht, dass die Befindlichkeit des Patienten und seine Menschenwürde im Mittelpunkt stellen, betonte sie.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) bezeichnet die Patientencharta als typisches Beispiel für die österreichische Rechtssprechung. Unterm Strich gebe es nämlich keine verbindliche Sicherheit, da die Materie in den verschiedensten Gesetzesbereichen niedergeschrieben ist. Er glaube jedoch, dass die Charta nicht die glücklichste Lösung ist, da Patientenrechte im Rahmen eines Bundesgesetzes mehr Verbindlichkeit hätten.

Mit dem Beschluss der Patientencharta für Tirol habe bereits das sechste Bundesland diese Vereinbarung für die umfassende Wahrung der Patientenrechte abgeschlossen, erklärte Abgeordnete MAREK (V). Die Diskussion um einen Abschluss in Wien werde schon sehr lange, aber leider auch sehr fruchtlos geführt, gab sie zu bedenken.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT zeigte sich erfreut darüber, dass heute nun auch die Patientencharta mit dem Bundesland Tirol abgeschlossen werden kann. Sie teilte den Abgeordneten mit, dass bereits nächste Woche eine Charta in Vorarlberg unterzeichnet wird und dass dann nur mehr die Länder Salzburg und Wien fehlen werden. Ziel sei es, dass alle Länder unterzeichnen, damit man einen gemeinsamen Level erreiche und von diesem Level aus weiterarbeiten könne, betonte sie.

Die SPÖ werde natürlich auch der Patientencharta mit Tirol zustimmen, erklärte, Abgeordneter Ing. KAIPEL (S). Die Weiterentwicklung der Vereinheitlichung der Patientenrechte werde schon seit über zehn Jahren diskutiert und die föderale Struktur sei wahrscheinlich der Grund dafür, dass es noch zu keiner bundeseinheitlichen Lösung gekommen sei.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) schloss sich seinen Vorrednern an. Die Patientencharta sei für ihn deshalb wichtig, weil es dabei vor allem auch um die jugendlichen Patienten und die Kinder gehe.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) gab zu bedenken, dass in der Patientencharta die Situation von sinnesbehinderten Menschen nicht berücksichtigt werde. Sie habe dies bei jeder Charta eingefordert, aber leider ohne Erfolg, bedauerte sie.

Bei der Abstimmung wurde die Patientencharta einstimmig angenommen.

EU-RICHTLINIEN ALS URSACHE FÜR VERSCHÄRFUNG DES TABAKGESETZES

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) bezeichnete die Vorgaben der EU als durchaus sinnvoll, da es u.a. zu mehr Warnhinweisen und einem verschärften Werbeverbot komme. Man solle nicht vergessen, dass 50 % der Raucher am Rauchkonsum sterben werden und dass 30 % aller Krebserkrankungen dem Tabakkonsum zugerechnet werden. Man könne auch nicht darauf stolz sein, dass Österreich - gemeinsam mit Grönland - die höchste Rate an jugendlichen Rauchern aufweise.

Es müsse ein Anliegen aller sein, die Jugendlichen fit fürs Leben zu machen, meinte Abgeordnete SCHASCHING (S). Das heißt, man müsse sie davon abhalten, Drogen und Nikotin zu konsumieren und sie zur gesunden Lebensweise zu animieren. Dazu gehöre auch, dass es nicht sinnvoll sei, die Turnstunden in den Schulen zu kürzen, urteilte sie.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) bezeichnete Nikotin als die Einstiegsdroge zu sehr viel härteren Drogen. Eine aktuelle Studie beweise, dass Rauchen auch dumm mache, da die Durchblutung gestört werde und die Demenzgefahr viel höher sei als bei Nichtrauchern. Außerdem sterbe alle neun Sekunden ein Mensch aufgrund des Nikotingenusses, gab der Redner zu bedenken.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) erinnerte daran, dass dieses Gesetz auf eine EU-Richtlinie zurückgehe, die bis spätestens 30. 9. 2002 vollzogen hätte werden müssen. Mit dem Tabakgesetz allein sei jedoch die Gesundheit nicht zu retten; es müsse eine umfassende Gesundheitspolitik betrieben werden.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT machte darauf aufmerksam, dass durchaus erschreckende Daten im Bereich des Nikotinkonsums vorliegen. Einer Umfrage zufolge haben 20 % der 15jährigen Burschen und 26 % der 15jährigen Mädchen angegeben, dass sie regelmäßig rauchen. Wir müssen daher alles daran setzen, in den nächsten Jahren mit einer entsprechenden Informations- und Aufklärungskampagne einen Bewusstseinswandel zu erzeugen.

Es gebe in Österreich sicher noch Handlungsbedarf, zumal 2,3 Millionen Menschen rauchen, zeigte Abgeordneter WÖGINGER (V) auf. Im Vergleich zu den anderen EU-Ländern liege man 37,8 % im Spitzenfeld. Positiv sei, dass 70 % der Raucher, mit diesem Laster aufhören wollen bzw. es stark einschränken möchten. Sprüche wie "Rauchen gefährdet die Gesundheit" sollen nicht mehr am unteren Eck einer Packung stehen, sondern mehr Platz einnehmen. Besonders wichtig sei auch die Reduzierung der gefährlichen Inhaltsstoffe, unterstrich er.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) gab zu bedenken, dass durch die Herabsetzung der Werte viele Raucher in die Irre geführt werden. Denn es gebe viele Menschen, die glauben, dass leichtere Zigaretten gesünder seien als stärkere. Viel besser wäre es ihrer Ansicht nach gewesen, rigoroser beim Werbeverbot vorzugehen. Außerdem sollten die Beiträge aus der Tabaksteuer per Gesetz in den Gesundheitssektor umgeleitet werden.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

(Schluss Tabakgesetz/Forts. NR)