Parlamentskorrespondenz Nr. 579 vom 10.07.2003

NATIONALRAT BESCHLIESST HÖHERES KINDERBETREUUNGSGELD FÜR MEHRLINGE

Außerdem Verbesserungen für AlleinerzieherInnen

Wien (PK) - Letzter Punkt der Tagesordnung der letzten Sitzung des Nationalrats vor der Sommerpause war die Erhöhung des Kinderbetreuungsgelds bei Mehrlingen. Abgeordnete STADLER (V) begrüßte den Zuschlag für Mehrlingsgeburten, weil gerade in den ersten Jahren für diese Familien große Schwierigkeiten zu bewältigen seien.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ-Fraktion zu diesem Gesetzesantrag  an, obwohl sie einräumte, dass es bezüglich des Kinderbetreuungsgeldes einen gröberen Novellierungsbedarf gebe. Sie regte in diesem Zusammenhang die völlige Aufhebung der Zuverdienstgrenze an. Außerdem thematisierte sie den Kündigungsschutz und die Flexibilisierung der zeitlichen Inanspruchnahme sowie den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) erwiderte, dass das Kinderbetreuungsgeld einen großen Fortschritt darstelle, da es an alle Mütter ausbezahlt werde. Sie könne keine Ungerechtigkeiten erkennen. Das Kinderbetreuungsgeld werde daher auch von den Betroffenen positiv aufgenommen.

Abgeordnete MANDAK (G) unterstützte die Gesetzesänderung aus ihrer Sicht, brachte aber einen Abänderungsantrag ein, der ein erhöhtes Kinderbetreuungsgeld vorsieht, wenn Kinder in sehr knappen Zeitabständen zur Welt kommen.

Abgeordneter PRINZ (V) bezeichnete die vorliegenden Novelle als einen richtigen Schritt und zeigte sich erstaunt darüber, dass die Opposition das Kinderbetreuungsgeld ursprünglich abgelehnt hat, die nunmehrigen Maßnahmen aber als zu wenig erachte.

Abgeordnete BINDER (S) meinte skeptisch, es werde sich weisen, ob das Kinderbetreuungsgeld tatsächlich zum Wohle und zum Schutz der Frauen sei. Außerdem müsse die Familienbeihilfe eigentlich Kinderbeihilfe heißen. Grundsätzlich monierte sie, das Kinderbetreuungsgeld auf seine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu überprüfen.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) stellte aus ihrer Sicht fest, dass das Kinderbetreuungsgeld den Bedürfnissen junger Familien entspreche und daher ein Meilenstein in der Familienpolitik sei. Die Frauen würden, wie Studien zeigten, verstärkt die Absicht haben, in den Beruf zurückzukehren, und somit könne man sagen, dass diese Maßnahme zu einem der stärksten Instrumente der Familienpolitik geworden sei.

Staatssekretärin HAUBNER bedankte sich bei allen, dass sie dieser sinnvollen Familienleistung zustimmen, weil man damit die Wertschätzung für die Familien signalisiere.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) machte drei Anmerkungen: Sie begrüßte die Besserstellung der Mehrlingsgeburten, räumte aber ein, dass diese Verbesserung lediglich ein Brotkrumen für die betroffenen Familien sei. Weinzinger fragte in diesem Zusammenhang, wo die Väter bei den Mehrlingsgeburten in den ersten zwei Jahren blieben. Darüber hinaus müsse man schauen, wo die Frauen nach der Kinderpause seien, ob sie auf ihrem Arbeitsplatz mit dem gleichen Einkommen seien.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) hob die familienpolitischen Leistungen der Regierung hervor. Die Transferleistungen trügen auch zur Wertschöpfung in den touristischen Gebieten bei, merkte er an.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) erneuerte die Kritik der SPÖ am Kinderbetreuungsgeld, die durch Studien wissenschaftlich bestätigt werde. Viele Frauen zögen sich aus dem Erwerbsleben zurück, zu gering sei auch die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes durch die Väter. Sie brachte daher einen Entschließungsantrag betreffend Verbesserung des Kinderbetreuungsgeld-Gesetzes ein.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) wies auf die Steigerung der Geburtenrate hin, was sie auch auf die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes zurückführte. Die vorliegende Novelle bedeute einen Schritt zur Entlastung der Familien und stelle die Qualität der Familienpolitik der Bundesregierung unter Beweis.

Abgeordneter RIEPL (S) hob die familienpolitischen Leistungen Wiens in Bezug auf die Kinderbetreuungsplätze hervor. Auch seien in Wien die meisten SozialarbeiterInnen im Einsatz. "Wien ist anders, Wien ist Vorbild, Wien ist Spitze", so Abgeordneter Riepl.  

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) antwortete darauf, dass diese Regierung Spitze sei, weil sie mehr für Familien, für Frauen und für Kinder erreicht habe, als jede andere Regierung zuvor. Das Kinderbetreuungsgeld habe pädagogische Bedeutung und sei für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig. Selbstverständlich, so die Rednerin, brauche man begleitend innovative Projekte und in dieser Hinsicht sei noch viel zu tun.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) wies darauf hin, dass die Geburtsstunde des Kinderbetreuungsgeldes in Kärnten gewesen sei.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Kinderbetreuungsgeld-Gesetzes einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt. Ebenso wurde der SPÖ-Entschließungsantrag abgelehnt.

UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ABGELEHNT, KEINE PERMANENTERKLÄRUNGEN

Weiters wurde über folgende Anträge abgestimmt:

Der Antrag der Grünen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Vorgänge im Zusammenhang mit der Beschaffung von Eurofighter-Kampfjets wurde abgelehnt.

Der Antrag der SPÖ, den Rechnungshofausschuss und damit auch seinen ständigen Unterausschuss in Bezug auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002 (insbesondere Verkaufsvorbereitungen der ÖIAG) sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben während der tagungsfreien Zeit für permanent zu erklären, wurde ebenfalls abgelehnt.

Der Antrag der Grünen auf Permanenterklärung des Unvereinbarkeitsausschusses fand auch nicht die erforderliche Mehrheit. Dieser hätte folgende Gegenstände beraten sollen: 1. die Überprüfung der Tätigkeiten von Bundesminister Grasser hinsichtlich des Berufsverbots, insbesondere seine regelmäßige Vortragstätigkeit für Banken und andere Institutionen; 2. die Vereinbarkeit von Honorar- bzw. Geldforderungen eines Finanzministers gegenüber Banken für seine dienstlichen Auftritte mit seinem Ministeramt, insbesondere hinsichtlich des Zwecks des Unvereinbarkeitsgesetzes sowie im Lichte seiner Funktion als Organ der Bankenaufsicht; 3. die Überprüfung der Anzeigen der Tätigkeiten von Bundesminister Grasser im Sinne des Unvereinbarkeitsgesetzes seit seiner erstmaligen Angelobung als Bundesminister; 4. die Untersuchung, ob Minister Grasser seine Stellung in gewinnsüchtiger Absicht missbraucht hat; 5. Minister Grasser die vorgebrachten Tatsachen mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Im Einvernehmen mit den Fraktionen legte Präsident Khol noch folgenden Antrag vor: Der Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2002/2003 der 22. Gesetzgebungsperiode mit Freitag, den 11. Juli 2003 für beendet zu erklären. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. (Schluss Tagesordnung/Forts.)