Parlamentskorrespondenz Nr. 590 vom 16.07.2003

NEUN ANTRÄGE (175 - 183) UND EINE BÜRGERINITIATIVE (8)

----

VP-FP-ANTRAG ZUR REFORM DER EU-AGRARPOLITIK

ÖVP und FPÖ haben gemeinsam einen Entschließungsantrag eingebracht, der darauf abzielt, dass die für Österreich wichtigen Ergebnisse des auf EU-Ebene erzielten Kompromisses über die Reform der EU-Agrarpolitik bestmöglich bei der legistischen Umsetzung berücksichtigt werden. Den beiden Koalitionsparteien geht es insbesondere um folgende Punkte: Sicherung und Stabilisierung der Einkommen für die bäuerliche Landwirtschaft, weiterer Ausbau der ländlichen Entwicklung, Sicherung der Lebensmittelqualität, Sicherung und Stärkung der Marktposition und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Aufrechterhaltung der multifunktionalen Landwirtschaft sowie der ökologischen Leistungsfähigkeit und Erhaltung der Attraktivität der österreichischen Kulturlandschaft. Außerdem fordern sie Anreize für Bauern, die ihren Betrieb zukunfts- und marktorientiert ausrichten. Innerstaatlich soll der Landwirtschaftsminister auf Wunsch der Koalition darauf achten, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Regionen oder Sektoren kommt.

Der Entschließungsantrag wurde in der Nationalratssitzung vom 8. Juli dringlich behandelt. (175/A[E])

SPÖ WILL AUSBILDUNGSGARANTIE FÜR JUGENDLICHE

Die SPÖ sieht die Notwendigkeit, die Arbeitsmarkt-Situation für Jugendliche zu verbessern und will die Regierung daher mit einem Entschließungsantrag zum Handeln auffordern. Das von der SPÖ erarbeitete 10-Punkte-Programm umfasst folgende Forderungen: bessere Berufs- und Bildungsberatung für Jugendliche, gebührenfreies Nachholen des Hauptschulabschlusses für alle, eine Ausbildungsgarantie für Jugendliche, die Schaffung eines Lastenausgleiches zwischen den Betrieben durch einen Lehrlingsfonds, die Einrichtung von regionalen Jugendbeschäftigungsgipfeln, eine flexiblere Lehrlingsausbildung, die Schaffung neuer Lehrberufe mit Zukunftsperspektive, die Aufwertung der Berufsschulen, beste Qualifizierung der AusbildnerInnen und Vergabe von Auszeichnungen für besondere Ausbildungsqualität. Konkret regt die SPÖ etwa an, Lehrlingen ein Modulsystem anzubieten, bei dem die Lehrlinge neben einem Basismodul mehrere Zusatzmodule ohne Verlängerung der Lehrzeit wählen können. An Berufsschulen sollen ihrer Ansicht nach auch Schlüsselqualifikationen wie rhetorische Kompetenz, Bewerbungstraining, Teamarbeit, Mitarbeiterführung, Zeitmanagement, Konfliktlösung und ähnliches unterrichtet werden. (176/A[E])

GRÜNE FORDERN VERBESSERUNG DER QUALITÄTSKONTROLLE IN KRANKENANSTALTEN

Die Grünen vermissen ausreichende Qualitätskontrollen in den Krankenanstalten und wenden sich daher mit einem Entschließungsantrag an Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat. Sie soll, um eine wirksame Qualitätskontrolle in allen Krankenanstalten zu gewährleisten, eine Novellierung des Krankenanstaltengesetzes ausarbeiten. Außerdem sprechen sich die Grünen für die Einrichtung einer zentrale Stelle zur Qualitätskontrolle auf Bundesebene aus. Eine unabhängige Expertengruppe soll die qualitätssichernden Maßnahmen an den Krankenanstalten auf ihre Effizienz prüfen. (177/A[E])

Den Grünen geht es aber nicht nur um bessere Qualitätskontrollen in Krankenanstalten, sondern generell um eine Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen. In diesem Sinn mahnen sie in einem weiteren Entschließungsantrag die Erstellung eines gesamtösterreichischen Plans zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle ein. (178/A[E])

GRÜNE: ÄRZTE IN ÖFFENTLICHEN SPITÄLERN ARBEITEN VIEL ZU LANG

Weiters beklagen die Grünen, dass das mittlerweile seit rund sieben Jahren in Kraft stehende Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz vor allem in öffentlichen Spitälern nicht eingehalten wird. Überprüfungen durch die Arbeitsinspektorate hätten krasse Überschreitungen der Arbeitszeithöchstgrenzen sowie weitgehend fehlende Arbeitszeitdokumentationen ergeben. Den Grund dafür sehen die Grünen nicht zuletzt im völligen Fehlen gesetzlicher Strafbestimmungen. Sie fordern daher in einem Entschließungsantrag eine Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes und die Verankerung von Strafen für die Übertretung des KA-AZG auch im öffentlichen Dienst. Außerdem ist es Abgeordnetem Grünewald und seine FraktionskollegInnen ein Anliegen, für Kollektivverträge im privaten Bereich eine Höchstgrenze für die Normalarbeitszeit einzuziehen, um zu verhindern, dass in Krankenanstalten beschäftigte Dienstnehmer trotz hoher Arbeitsbelastung praktisch nie Überstundenzuschläge erhalten. Der Kollektivvertrag für Privatkrankenanstalten ermöglicht es laut Grünen derzeit, die Normalarbeitszeit mit bis zu 72 Wochenstunden festzusetzen. (179/A[E])

GRÜNE BEANTRAGEN ÄNDERUNG DES VOLKSZÄHLUNGSGESETZES

Die Grünen beantragen eine Änderung des Volkszählungsgesetzes. Sie wollen jene Paragraphen aus dem Gesetz streichen, die die geheime Erhebung der Muttersprache regeln, und begründen dies damit, dass die Erhebung der Muttersprache und/oder der Umgangssprache in modernen demokratischen Rechtsstaaten im Rahmen der regulären Volkszählungen und nicht mittels einer geheimen Erhebung stattfinden soll. (180/A)

GRÜNE GEGEN GENTECHNIK IN DER LANDWIRTSCHAFT

Die Grünen fordern von der Regierung ein umfassendes Maßnahmenbündel, um weiterhin eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Saatgutproduktion in Österreich zu gewährleisten. Die Regierung soll ihrer Ansicht nach unter anderem ein umfassendes Konzept zur Errichtung gentechnikfreier Zonen in Österreich erarbeiten, die Informations- und Beratungsarbeit verstärken, Pflanzenzüchter und Saatgutindustrie, die GVO-freies Saatgut auf den Markt bringen, unterstützen und Haftungsregelungen für unerwünschte GVO-Verunreinigungen ausarbeiten. Außerdem fordern Abgeordneter Pirklhuber und seine FraktionskollegInnen, Förderungen nach dem ÖPUL-Programm ausdrücklich nur bei einem Verzicht auf GVO-Saatgut zu gewähren.

Begründet wird der Entschließungsantrag von den Grünen damit, dass die Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Bezug auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit bis jetzt nicht einschätzbar seien und sich auch die KonsumentInnen mehrheitlich skeptisch gegenüber Nahrungsmitteln zeigten, die aus gentechnisch veränderten Grundstoffen hergestellt sind. (181/A[E])

SPÖ LEGT VORSCHLAG FÜR SCHWARZUNTERNEHMERBEKÄMPFUNGSGESETZ VOR

Um illegale Erwerbstätigkeit besser bekämpfen zu können, hat die SPÖ einen Gesetzentwurf für ein Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz erarbeitet und schlägt gleichzeitig die Novellierung einiger mit dieser Materie in Zusammenhang stehender Gesetze vor. Die Vorschläge umfassen unter anderem folgende Punkte: Beauftragung der Zollbehörden mit der Kontrolle der illegalen Erwerbstätigkeit, Koordinations- und Kooperationsverpflichtungen aller involvierten Behörden, Werbe- und Anzeigenverbot für illegale Dienst- oder Werkleistungen, Einrichtung von Ansprechstellen für Schwarzarbeit für die Öffentlichkeit, die Schaffung eines gerichtlich strafbaren Tatbestandes der organisierten Schwarzarbeit und schärfere Formulierung bestehender Straftatbestände im Zusammenhang mit illegaler Erwerbsarbeit, Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten der Kontrollorgane, eine Neuregelung der Verwaltungsstrafbestimmungen für den Generalunternehmer im Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Weiters sollen Arbeitnehmer künftig, geht es nach der SPÖ, bereits vor Beschäftigungsbeginn verpflichtend bei der Sozialversicherung anzumelden sein. Generalunternehmer sollen bei der Insolvenz eines Subunternehmers für Beitragsschulden zur Sozialversicherung als Ausfallsbürgen haften. Außerdem soll es öffentlichen Auftraggebern erlaubt sein, geschuldete Zahlungen zurückzubehalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass bei der Erfüllung des Auftrags Schwarzarbeiter eingesetzt wurden.

Der Gründung von Gesellschaften, die von Vornherein darauf ausgerichtet sind, Löhne, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht zu zahlen, will die SPÖ unter anderem dadurch entgegenwirken, dass bei Eintragung eines Rechtsträgers in das Firmenbuchgesetz verpflichtend ein abgabenrechtlich Haftender zu bestellen und bei der Gründung einer GmbH verpflichtend ein Treuhandkonto mit einem Mindestbetrag von 7.500 € einzurichten ist, auf das nur im Insolvenzfall, bei der Liquidation der Gesellschaft, bei Vorliegen eines rechtskräftigen Exekutionstitels einer Finanzbehörde oder eines Sozialversicherungsträgers bzw. nach Ablauf eines Jahres nach Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch verfügt werden kann. Gleichzeitig soll in das Strafgesetzbuch ein neuer Tatbestand "Qualifizierter Sozialbetrug" eingefügt werden, demzufolge Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bzw., übersteigt der Schaden die Grenze von 100.000 €, bis zu zehn Jahren drohen.

Ausdrücklich weist die SPÖ darauf hin, dass sie unter Schwarzarbeit eine wirtschaftliche Tätigkeit versteht, die ohne die erforderlichen Berechtigungen, ohne ordnungsgemäßes Abführen von Steuern und Abgaben oder ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung ausgeübt wird. Nicht zu Erwerbszwecken erfolgende Hilfeleistungen wie die gegenseitige Unterstützung im Familien-, Freundes- oder Nachbarschaftskreis fallen nicht darunter und sollen durch die neuen gesetzlichen Regelungen nicht beeinträchtigt werden. (182/A)

FPÖ und ÖVP DRÄNGEN AUF EUROPÄISCHE REGELUNG DER TRANSITPROBLEMATIK

FPÖ und ÖVP weisen in einem Entschließungsantrag auf den zunehmenden Transitverkehr durch Österreich und die damit verbundenen Probleme hin und drängen auf eine europäische Regelung, um die durch den Lkw-Verkehr verursachten Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Konkret ersuchen sie die Bundesregierung, im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene eine Wegekostenrichtlinie durchzusetzen, die den österreichischen Bedürfnissen in ökologischer Hinsicht Rechnung trägt. Bis zu deren Inkrafttreten wünschen sie sich eine tragfähige Übergangsregelung zur Fortführung des Ökopunktesystems im gesamten Bundesgebiet. Der Entschließungsantrag wurde in der Nationalratssitzung am 9. Juli dringlich behandelt. (183/A)

BÜRGERINITIATIVE BETREFFEND RÜCKSTELLUNG DES AUSBAUS DER S 1

Eine von der Unabhängigen VerkehrsPlattform Korneuburg initiierte Bürgerinitiative will erreichen, dass der im Generalverkehrsplan vorgesehene Ausbau der Hochleistungsstraßen zurückgestellt wird. Insbesondere geht es den UnterzeichnerInnen darum, den vierspurigen Ausbau der S 1 und der darin einmündenden Hochleistungsstraßen - Nordautobahn, Marchfeld-Schnellstraße, Donauuferautobahn - vorerst zu stoppen und stattdessen die jetzt schon vom Verkehr stark beeinträchtigten Gemeinden entlang dieser geplanten Straßen durch zweispurige Ortsumfahrungen zu entlasten. Vorhandene Mittel sollten in den Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel fließen. Begründet wird die Bürgerinitiative damit, dass die Lebensqualität in Korneuburg bereits jetzt durch den Verkehr auf der B 3 und der A 22 schwer beeinträchtigt ist und die Belastung der Bevölkerung durch den vierspurigen Ausbau der S 1 und den damit verbundenen höheren Verkehrsaufkommen weiter steigen würde. (8/BI) (Schluss)