Parlamentskorrespondenz Nr. 654 vom 12.09.2003

DAS VERKEHRS-ARBEITSINSPEKTORAT BERICHTET ÜBER DAS JAHR 2002

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Wien (PK) - Verkehrsminister Hubert Gorbach hat dem Nationalrat kürzlich den Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2002 vorgelegt (III-49 d.B.). Die wichtigsten Tendenzen, die dem umfangreichen Zahlenmaterial zu entnehmen sind. Lassen sich in folgendem erfreulichen Befund zusammenfassen: Weiterer Rückgang der Unfälle sowie der tödlichen Unfälle und weniger Berufskrankheiten bei den verschiedenen Verkehrsbetrieben zu Land, Luft und Wasser.

Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat war im Jahr 2002 für die Inspektion und Beratung von insgesamt 10.504 Betrieben, Beriebsstätten und Anlagen mit 142.314 ArbeitnehmerInnen zuständig. Diese Aufgabe wurde von 17 Verkehrs-Arbeitsinspektoren, 2 Verkehrsarbeitsinspektorinnen und einem Verkehrs-Arbeitsinspektionsarzt wahrgenommen.

Insgesamt wurden 1.121 Inspektionen in insgesamt 705 Betrieben mit 39.303 ArbeitnehmerInnen durchgeführt. 2.850 Beanstandungen und 9 Strafanträge wurden registriert. Zudem nahmen die Verkehrs-ArbeitsinspektorInnen an 495 kommissionellen Verhandlungen teil. Die Anzahl der Geschäftsfälle betrug im Berichtsjahr 19.734. Jede Verkehrs-Arbeitsinspektorin erledigte somit im Durchschnitt 1.038 Geschäftsfälle.

DIE UNFALLSTATISTIK

Dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat wurden im Jahr 2002 insgesamt 4.563 Unfälle, darunter 15 tödliche Unfälle gemeldet. Die rückläufige Tendenz in der Unfallstatistik während der letzten Jahre konnte somit fortgeschrieben werden: Gegenüber 2001 sank die Zahl der Unfälle um 1.236, die der tödlichen Unfälle um einen. Seit 1992 nahm die Zahl der Unfälle von 9.960 auf 4.563 und die Unfallrate ging von 59,5 Unfällen pro 1000 ArbeitnehmerInnen auf 32,1 zurück.

BERUFSKRANKHEITEN

Im Jahr 2002 langten bei den Trägern der Unfallversicherung 39 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein (2001: 54 Anzeigen).

Umgekehrt meldeten die Träger der Unfallversicherung dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat 18 Personen mit anerkannten Berufskrankheiten; 2001 hatte diese Zahl noch bei 25 gelegen.

WEITERENTWICKLUNG DES ARBEITNEHMERSCHUTZES IM VERKEHRSBEREICH

Die Aufgaben des Verkehrs-Arbeitsinspektorates beschränken sich aber nicht darauf, den ArbeitnehmerInnenschutz bei Eisen- und Straßenbahnen, Seilbahnen, Post- und Telkommunikationsunternehmen, Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und Schifffahrtsbetrieben zu gewährleisten. Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat versteht sich auch als Dienstleistungsunternehmen mit Beratungsfunktion, das Fragen von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen direkt beantwortet und an der Erstellung von Vorschriften mitarbeitet. Im Berichtszeitraum ging es beispielsweise um den Schutze des fliegenden Personals vor kosmischer Strahlung, die Überarbeitung von Dienstvorschriften der ÖBB auf den Gebieten Betrieb, Brandschutz, Brücken, Oberbau und Signale. Dazu kam eine Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen, neue Betriebsvorschriften für Seilbahnen, ein Leitfaden für den Brandschutz bei Seilbahnen sowie neue ArbeitnehmerInnenschutz-Richtlinien für die Post.

Außerdem wirkten die MitarbeiterInnen des Verkehrs-Arbeitsinspektorates im Vorjahr auf nationaler und europäischer Ebene in zahlreichen Normungsgremien mit, wo sie sich mit technischen Fragen der Binnenschifffahrt, des Eisen- und Seilbahnbahnwesens, der Luftfahrt und der Telekommunikation befassten.

Der Bericht gibt schließlich auch einen Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Arbeitnehmerschutz im Bereich des Verkehrs und enthält ausführliche statistische Daten über die Verkehrsunternehmen und die Tätigkeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorates. (Schluss)