Parlamentskorrespondenz Nr. 681 vom 24.09.2003

WER AM WAHLTAG 18 IST, DARF IN ZUKUNFT WÄHLEN

----

Wien (PK) - In Zukunft sollen StaatsbürgerInnen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei Nationalrats-, Bundespräsidenten- und Europawahlen wahlberechtigt sein. Dieses Ziel verfolgen ein Vier-Parteien-Antrag sowie ein Antrag der Sozialdemokraten und ein Antrag der Grünen. Die Änderung des Wahlrechts erfolgte mit den Stimmen aller Fraktionen.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) zeigte sich in der Debatte erfreut über den vorliegenden Vierparteiengesetzesantrag und brachte einen Abänderungsantrag hinsichtlich der Textierung und der verfassungsrechtlichen Gewichtung des Antrags ein. Sodann begründete die Rednerin den Antrag damit, man sei dem Versprechen an die Jugend nachgekommen, hier mehr Gerechtigkeit hinsichtlich des Rechts, erstmals zu wählen, zu schaffen. Dabei habe man eine gute und praktikable Lösung gefunden. Sodann plädierte Baumgartner-Gabitzer für die Einführung des Rechtes auf Briefwahl.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) reklamierte die Initiative zu dieser Novelle für seine Fraktion, weshalb diese die wichtige, gerechte und verwaltungstechnisch adäquate Regelung entschlossen mittrage. In diesem Sinn ventilierte der Redner neuerlich die Forderung nach einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und verwies dabei auf die positiven Erfahrungen, die man in dieser Hinsicht im Burgenland gemacht habe. Zudem zahlten 16jährige Steuern, dürften aber nicht darüber mitbestimmen, was mit diesen Steuergeldern geschehen solle. Dass sich die ÖVP hier sperre, zeuge von veralteten Politikkonzepten, meinte Wittmann.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) zeigte sich erfreut darüber, dass es gelungen sei, in dieser wichtigen Frage des Wahlrechts für die jungen Österreicherinnen und Österreicher einen Konsens erzielt zu haben. Man habe eine höchst notwendige Korrektur vorgenommen, um sicherzustellen, dass jeder, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, auch wählen kann. Was eine weitere Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre anbelangt, sei er gesprächsbereit, doch müsse eine solche Frage zuerst entsprechend ausdiskutiert werden. Jugendstudien belegten, dass die Bereitschaft der Jugendlichen, sich in Parteien zu engagieren, im Abnehmen begriffen sei, weshalb alle Parteien gemeinsam ihre Strukturen überdenken sollten, um für junge Menschen wieder attraktiver zu werden.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) meinte, die Reife einer Demokratie messe sich an zwei Kriterien: wie gehe sie mit Minderheiten um und wie weit reiche die Partizipation. Hier habe es zuletzt in den 70er Jahren wichtige Schritte gegeben, ein weiterer Schritt erfolge heute. In diesem Sinn votierte auch Glawischnig für eine weitere Senkung des Wahlalters. Diese Frage sollte gleich der heutigen Reform gemeinsam diskutiert werden und gegebenenfalls ebenfalls in einen Vierparteienantrag münden.

Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) wies darauf hin, dass seine Partei als einzige drei wirklich junge Abgeordnete in ihren Reihen habe. Positiv sei, dass sich alle vier Fraktionen zu diesem wichtigen Schritt bekennen würden. Hier habe seine Kollegin Fuhrmann besondere Verdienste erworben. Die Frage der Wahlaltersenkung sei differenziert zu betrachten. So müsse man sich etwa ansehen, was die Jugend wirklich wünsche. Zudem solle man sehen, ob sich eine solche Maßnahme auf kommunaler Ebene bewähre. Gleich der Erstrednerin plädierte auch Lopatka für die Einführung der Briefwahl.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) wies darauf hin, dass die Jungen sehr wohl laut Studien für eine Wahlaltersenkung einträten. Zahlreiche Maßnahmen der Regierung beträfen die Jugendlichen massiv, was zeige, dass die ÖVP mit der "Internet-Generation nichts am Hut" habe. Offenbar habe die ÖVP wenig Interesse, die Partizipation auszuweiten. Die Wahlaltersenkung sei aber der konsequente nächste Schritt, so die Rednerin.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) begrüßte den Entwurf als Jugendvertreter ebenfalls und bezeichnete ihn als eines der Highlights, die er in diesem Hause erlebt habe. Es sei wichtig, die Jugendlichen in das öffentliche Leben einzubinden und ihnen Mitverantwortung einzuräumen. In diesem Sinne sei auch eine weitere Wahlaltersenkung eine Überlegung wert.

Abgeordnete MANDAK (G) plädierte gleichfalls für eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und erteilte der Überlegung einer Einführung der Briefwahl eine Absage, die von der ÖVP wohl aus wahltaktischen Gründen forciert werde. Im Sinne der genannten Wahlaltersenkung brachte die Rednerin einen entsprechenden Entschließungsantrag ein. Man möge, betonte Mandak, auch den Jugendlichen die Möglichkeit der Mitbestimmung geben.

Abgeordneter DONABAUER (V) bezeichnete es zunächst als erfreulich, dass sich alle vier Parteien auf einen Antrag zur Absenkung des Wahlalters einigen konnten. Es sollte jedoch keiner Partei unterstellt werden, nur spekulative Absichten zu haben, wünschte er sich. Viel wichtiger wäre es, die Jugend für die Demokratie und die Wahlen zu interessieren und zu begeistern. Bedauerlich sei, dass noch immer kein Einstieg in die Briefwahl gelungen sei und dass die Wahlzeiten noch nicht attraktiv genug gestaltet sind.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) meinte, dass nun endlich die Vernunft gesiegt habe. Die Tatsache, dass eine langjährige Forderung der Sozialdemokraten umgesetzt wird, verdiene Lob und Anerkennung und lasse zudem hoffen, dass nicht alle Vorschläge der Opposition reflexartig abgelehnt werden. Die Jugend sei nicht beeinflussbarer als andere soziale Gruppen, sie sei vielmehr äußerst kritisch gegenüber Versprechungen von Erwachsenen, urteilte Grossmann. Die Politik dürfe die Auseinandersetzung mit der Jugend nicht scheuen, forderte sie, und deshalb dürfe den jungen Menschen das demokratische Mittel der Wahlen nicht länger vorenthalten werden.

Es sei nicht richtig, dass das Wahlalter gesenkt werde, wie dies vom Abgeordneten Donabauer behauptet wurde, sondern es würden lediglich die Wahlordnungen der Verfassung angepasst, stellte Abgeordneter BROSZ (G) klar. Er sei der Auffassung, dass ein Alterslimit ab 16 Jahren für die erstmalige Teilnahme an einer Wahl durchaus gerechtfertigt sei. In der Praxis zeige sich zudem, dass die Partizipation von jungen Menschen sehr hoch sei, unterstrich Brosz. Was den ÖVP-Vorwurf hinsichtlich der Parteipolitik in den Schulen anbelangt, so sei dies kein Schreckgespenst, sondern es wäre gerade die Aufgabe der Bildungseinrichtungen, sich mit demokratischen Prozessen und Parteiprogrammen auseinander zu setzen.

Abgeordnete FUHRMANN (V) wies zunächst darauf hin, dass die SPÖ den höchsten Altersdurchschnitt bei den Abgeordneten aufweist. Angesichts der demographischen Entwicklung sei es durchaus ein Erfolg, dass im Burgenland die jungen Menschen auf kommunaler Ebene mitbestimmen können. Nur könne man keine Wahlaltersenkung auf Bundesebene herbeiführen, wenn sich die Gemeinden und Länder dagegen sträuben, argumentierte sie.

Eine Diskussion zwischen den Generationen gebe es in allen Parteien, meinte Abgeordneter KRAINER (S). Der Unterschied zur ÖVP sei nur, dass sich die Sozialdemokraten schon vor Monaten für einen Solidarbeitrag für besser verdienende Pensionisten sowie eine Harmonisierung ausgesprochen hätten; eine Position, die die junge Volkspartei jetzt ansatzweise vertrete. Was den heutigen Beschluss betrifft, so könne dies nur ein erster Schritt sein, erklärte Krainer. Überdenken sollte man etwa die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Frage des Wahlrechts von Zuwanderern.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) machte eingangs darauf aufmerksam, dass Salzburg das erste Bundesland war, das diese Wahlrechtsänderung vorgenommen hat. Die Ergebnisse einer Umfrage unter Jugendlichen in Salzburg haben jedoch leider ergeben, dass nur 69 % der jungen Menschen die Demokratie für eine gute Staatsform halten; dies zeige seiner Meinung, dass das politische Bewusstsein noch mehr gefördert werden müsse. Jugendliche müssten in demokratische Prozesse noch besser eingebunden werden, forderte Langreiter, wobei es eine Reihe von politischen Beteiligungsformen gebe.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf in der Fassung eines Vier-Parteien-Zusatz- bzw. Abänderungsantrages einstimmig genommen; der G-Entschließungsantrag betreffend Wahlaltersenkung verfiel der Ablehnung. (Schluss Wahlordnung/Forts. NR)