Parlamentskorrespondenz Nr. 683 vom 24.09.2003

ALLE FRAKTIONEN FÜR KATASTROPHENHILFE NACH DÜRRESCHÄDEN

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Wien (PK) - Nach den Hochwasserschäden des Jahres 2002 die Dürreschäden des Sommers 2003: Mit einer Änderung des Hochwasseropfer-Entschädigungs- und Wiederaufbaugesetzes und des Katastrophenfondsgesetzes sollen Mittel aus dem Katastrophenfonds für Dürreschäden bereit gestellt werden. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Keine Berufsgruppe sei so vom Wetter abhängig wie jene der Bauern, meinte einleitend Abgeordneter AUER (V). Allen seien noch die Bilder von den enormen Hochwasserschäden vom Vorjahr in Erinnerung, erklärte der Redner, und heuer hätten viele Landwirte, teilweise in denselben Gebieten, unter der Dürre gelitten. Man rechnet damit, dass der Ernteausfall 2003 rund 300 Mill. € betrage, wobei vor allem das Grünland besonders betroffen war. Dies sei aber nicht nur eine rein österreichische Problematik, zeigte Auer auf, sondern auch die Getreidebestände der EU seien dramatisch zurückgegangen, und zwar auf den niedrigsten Stand seit 40 Jahren. Er zeigte sich erfreut darüber, dass eine rasche und unbürokratische Lösung gefunden werden konnte, die u.a. sicherstelle, dass nur diejenigen eine Entschädigung erhalten, die Futter zukaufen und Rechnungen vorweisen können. Für die Zukunft werde man sich jedoch überlegen müssen, eine vernünftige Ernteversicherung auch für Trockenschäden im Grünlandgebiet auf die Beine zu stellen.

Seine Fraktion werde dem vorliegenden Antrag selbstverständlich die Zustimmung erteilen, kündigte Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) an. Insbesondere auch deshalb, weil man bei der Höhe und der Limitierung der Entschädigung darauf geachtet hat, dass es sich dabei um keine Wirtschaftsförderung für Großagrarbetriebe handelt. Matznetter erinnerte sodann daran, dass es im Jahr 2002 eine der schlimmsten Hochwasserkatastrophen der letzten Jahrzehnte gegeben hat. In Wien habe es jedoch keine Probleme gegeben, weil eine vernünftige Verwaltung rechtzeitig einen Hochwasserpräventivschutz betrieben habe. Prävention sei aber auch wichtig in der Finanzpolitik, urteilte Matznetter, weshalb bald eine Steuerreform durchgeführt werden müsse. Was die Agrarpolitik anbelangt, so müsse man sich überlegen, wie man mehr tun könne für jene kleinen Betriebe, die in benachteiligten Regionen liegen.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) unterstützte den Vorschlag des Abgeordneten Auer, wonach die landwirtschaftlichen Betriebe besser abgesichert werden sollen. Was die Ausführungen seines Vorredners anbelangt, so warnte er davor, die Bauern auseinander dividieren zu wollen. Hinsichtlich der Hochwasserschäden in Kärnten könne er erfreut mitteilen, dass bereits Gelder geflossen seien.

Abgeordnete SBURNY (G) befasste sich mit den privaten Spendengeldern, die für die Hochwasseropfer gesammelt wurden. Die Grünen haben diesbezüglich einige Anfragen an den Bundesregierung gestellt, deren Beantwortung jedoch nicht befriedigend war, bemängelte die G-Mandatarin. Es sei nämlich nicht ganz klar, was mit diesen 18,2 Mill. € passiert sei. Grundsätzlich gehe es auch um die Frage, wie in Zukunft vorgesorgt werden könne, damit solche Naturkatastrophen nicht mehr diese dramatischen Auswirkungen zeitigen. Ihrer Meinung nach müssten Projekte zur Renaturierung von Flüssen forciert werden, um das Hochwasser möglichst in Bahnen zu lenken.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) wies darauf hin, dass im Rahmen der ÖPUL schon viele Maßnahmen gesetzt worden seien, um die Wasserrückhaltefähigkeit der Böden zu verbessern. Man habe sich auch schon bemüht, auf privatwirtschaftlicher Basis eine Trockenschadensversicherung einzurichten, was aber daran gescheitert sei, dass kein Rückversicherer gefunden werden konnte. Aber in der Frage der umfassenden Ernteversicherung müsse man an die EU appellieren, eine europäische Lösung zu finden, schlug er vor.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) kritisierte, im Budget sei nach wie vor keine Vorsorge für Katastrophenprävention getroffen. Es wäre effizienter, Mittel im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung vorzeitig einzusetzen anstatt später Katastrophenschäden abzugelten, sagte sie.

In einem Entschließungsantrag forderte Trunk unter anderem die Bereitstellung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds für die Wiederaufbauarbeiten nach den schweren Unwettern in Kärnten sowie für die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen.

Staatssekretär FINZ teilte mit, dass bereits 500.000 € an Kärnten überwiesen wurden und demnächst noch rund eine Million € zur Abdeckung von Schäden Privater folgen werde.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) dankte der Bevölkerung für die Solidarität mit den Opfern des Hochwassers des letzten Jahres und zollte vor allem auch jenen Geschädigten Respekt, die nach der Katastrophe "wieder die Ärmel aufgekrempelt und weitergemacht haben".

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) sah die steigende Zahl der Naturkatastrophen als Folge des Klimawandels und rief die Bundesregierung zu Klimaschutzmaßnahmen auf. Handlungsbedarf sah er auch bei der Siedlungswasserwirtschaft, wobei er insbesondere Flussrückbau forderte.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) urgierte in einen Entschließungsantrag Mittel für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen. Er verlangte ferner auch die Freigabe der Mittel aus dem Verzicht der Bundesregierung auf sechs Eurofighter im Gefolge der Hochwasserkatastrophe.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) forderte ihrerseits Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung des Kyoto-Ziels und warf der Bundesregierung in diesem Bereich Säumigkeit vor.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) befasste sich mit dem Futterzukauf nach der Dürrekatastrophe und schlug ein geteiltes System vor, bei dem die diesbezüglichen Förderungen nach der tatsächlichen Betroffenheit ausbezahlt werden, sodass die Bauern nicht gezwungen sind, Viehbestand zu verkaufen.

Staatssekretär FINZ teilte mit, dass für die Zukunft bei Dürreschäden ein Versicherungsmodell angestrebt werde. Sollten die jetzt vorhandenen Mittel nicht ausreichen, werde die Entschädigungsfrage noch mit den Ländern geklärt werden müssen, gab er zu bedenken.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) plädierte für eine integrale Vorgangsweise beim aktiven Hochwasserschutz und sah vor allem auch die Flächenwidmungspläne der Gemeinden gefordert.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) verlangte in einem Entschließungsantrag eine Verlängerung der Antragsstellungsfrist für Hochwassersanierungskredite bis Dezember 2004.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) forderte in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung dazu auf, Vorsorge dafür zu treffen, dass den von den Unwettern in Kärnten betroffenen Privatpersonen rasch Mittel zur Unterstützung zur Verfügung gestellte und umgehend die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Infrastruktur in Angriff genommen werden.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) äußerte sich ablehnend zum Antrag des Abgeordneten Gartlehner und argumentierte, diese Initiative gehe zu weit, zumal sie auf die Bürges-Kredite abstelle.

Abgeordneter GRADWOHL (S) machte in seiner Wortmeldung auf Unklarheiten bei der Feststellung der Dürreschäden und bei der Entschädigung der Betroffenen aufmerksam.

Bei der Abstimmung wurde die Gesetzesänderung einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien passierte das Plenum mit Stimmenmehrheit. Die Entschließungsanträge der SPÖ fanden keine Mehrheit. (Schluss Katastrophenfonds/Forts. NR)