Parlamentskorrespondenz Nr. 684 vom 24.09.2003

MEHR LICHT WIRD ZIVILRECHTLICH DURCHSETZBAR

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Wien (PK) - Ein "Recht auf Licht" wird zivilrechtlich durchsetzbar. Alle vier Fraktionen stimmten heute im Nationalrat der entsprechenden Änderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs zu.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) bezeichnete die Vorlage als eine Summe von kleinen Novellen mit großer Wirkung. Konkret ging sie auf die einzelnen Aspekte dieser Reformen im Justizbereich ein und begründete die geplanten Änderungen. Besonderes Augenmerk legte die Rednerin dabei auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Klärung von Nachbarschaftsstreitigkeiten im Wege der Mediation. Von großer Wichtigkeit für viele Menschen seien auch die Verbesserungen im Bereich des Konsumentenschutzes, so Fekter. Diese Neuerungen brächten mehr Rechtsschutz und mehr Rechtssicherheit und seien daher zu begrüßen.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (V) meinte, diese Vorlage finde grundsätzlich auch die Zustimmung seiner Fraktion, wobei er vor allem die geplanten Regelungen im Nachbarschaftsbereich hervorhob. Hinsichtlich der Errichtung einer Schlichtungsstelle brachte der Redner einen Entschließungsantrag ein, wonach diese in gebotener Zeit einer Evaluation unterzogen werden sollte. Überdies forderte er dazu auf, die Richter in ihrer Arbeit entsprechend zu unterstützen. Erfreut zeigte sich Jarolim über die Fortschritte im Bereich des Konsumentenschutzes.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) signalisierte ebenfalls Zustimmung zu den intendierten Maßnahmen. Vor allem die im Nachbarschaftsbereich angedachten Schritte seien begrüßenswert, so die Rednerin. Besonders die vorgesehene Mediation sei hier ein richtungweisender Ansatz, meinte Partik-Pable, die auch die Fortschritte im Konsumentenschutz würdigte.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kündigte an, auch ihre Fraktion werde diesem Konvolut von juristischen Änderungen die Zustimmung nicht verweigern. Die Grünen seien sehr zufrieden mit den einzelnen Aspekten dieser Vorlage, zumal sie selbst viele Jahre für solche Novellierungen eingetreten seien.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER begründete die Übersiedlung der Gerichte in der Riemergasse in den City Tower mit den begrenzten Raumverhältnissen, zudem sei das neue Gebäude besser adaptiert und wesentlich besser erreichbar. Zufrieden zeigte er sich mit der Anerkennung des Nachbarschaftsrechtes, er werde diese an die beteiligten Beamten weiterleiten. Es habe, erklärte Böhmdorfer weiter, zu keiner Zeit eine Überlegung gegeben, die Richterzeit zu begrenzen. Dies stehe nicht auf der Agenda. Man müsse aber, so der Minister weiter, Wege finden, die Verfahrensdauer pro futuro zu verkürzen.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) thematisierte ebenfalls die Frage der Verfahrensdauer. Besonderes Gewicht legte der Redner auf die nun geschaffene Schadenersatzlösung für immaterielle Schäden, die einen wichtigen Aspekt des Konsumentenschutzes darstelle. Hier sei der richtige Weg gegangen worden, unterstrich der Redner.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) nannte die Vorlage "ohne Zweifel eine Erweiterung des österreichischen Zivilrechts". Sie sei daher entsprechend zu begrüßen. Sodann sprach Maier zum Nachbarrecht. Erfreut zeigte er sich überdies über die geplante Erweiterung des Konsumentenschutzes. Die Diskussion über den Konsumentenschutz müsse gleichwohl weitergehen, weshalb er einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringe. Konkret sollte es eine einheitliche Rücktrittsfrist bei Verträgen geben, so Maier.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) zeigte sich erfreut über die Einhelligkeit in dieser Materie. Es handle sich bei den Reformen um ein Nachziehen hinsichtlich des inzwischen erforderlichen Verbesserungsbedarfs, wobei der Redner vor allem die Novelle im Nachbarschaftsbereich und die Aspekte des Konsumentenschutzes hervorhob.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) verwies darauf, dass ihre Fraktion Maßnahmen im Bereich des Konsumentenschutzes bereits im Jahr 2000 beantragt habe, weshalb sie es mit Zufriedenheit erfülle, dass man diesen Anliegen nun auch Rechnung trage. Der Minister möge sich durch die Zustimmung der Grünen darin bestärkt fühlen, in dieser Richtung fortzufahren, betonte die Rednerin.

Abgeordneter GLASER (V) würdigte die Neuregelung der Nachbarrechte als sehr praxisnah. Man habe hier die Erwartungen erfüllt. Es werde interessant sein, wie sich diese neue Regelung bewähren werde. Gerade auf diesem Gebiet brauche es Toleranz und Rücksicht, und dem trage die neue Fassung Rechnung, was begrüßenswert sei.

Abgeordnete Mag. WURM (S) schloss inhaltlich an ihren Vorredner an und meinte, es sei gut, dass diese Novelle des Nachbarschaftsrechts allgemeine Zustimmung finde. Die gewählte Vorgangsweise sei sinnvoll und mithin ein guter und richtiger Weg, bloß sollte es schon per 1.1.2004 in Kraft treten, regte die Rednerin an.

Abgeordneter DI MISSETHON (V) schloss sich der positiven Bewertung der Neuerungen im Bereich des Konsumentenschutzes an. Sie seien im Interesse der Konsumenten und der Produzenten, weshalb seine Fraktion zustimmen werde.

Abgeordneter PENDL (S) sagte, man habe es hier mit einer Konsensmaterie zu tun, auch seine Fraktion werde sich diesen Novellen nicht verschließen. Konkret bedankte sich der Redner bei den Beamten, die diese Entwürfe erarbeitet haben.

Abgeordnete FRANZ (V) sprach ebenfalls zum Nachbarschaftsrecht und brachte ein Beispiel aus Bezau, welches kein Einzelfall sei und die Sinnhaftigkeit der Novelle unterstrich. Auch die Verbesserungen im Konsumentenschutz seien zu unterstützen, meinte Franz.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) signalisierte ebenfalls Zustimmung zu den Änderungen beim Konsumentenschutz, dabei auch auf besondere Details der Gesetzesmaterie eingehend. Begrüßenswert wären jedoch, schränkte Becher ein, stellenweise konkretere Formulierungen, die gegebenenfalls präzisiert werden sollten.

Abgeordnete STADLBAUER (S) ersuchte um Ergänzungen bei der geplanten Schlichtungsstelle und unterstrich die Ansicht ihrer Fraktion, keine zeitliche Begrenzung des Richteramtes einzuführen. Hier brauche es vielmehr mehr Personal und entsprechende Ressourcen. Dessen ungeachtet stimme ihre Fraktion zu, weil es den Betroffenen Zugang zum Recht verschaffe. Schließlich brachte sie einen Vierparteien-Entschließungsantrag betreffend Evaluierung des Nachbarrechts ein.

Die Vorlage wurde ebenso einstimmig angenommen wie der zuletzt eingebrachte Entschließungsantrag. Der S-Entschließungsantrag verfiel der Ablehnung. (Schluss Zivilrecht/Forts. NR)