Parlamentskorrespondenz Nr. 685 vom 24.09.2003

EIGENKAPITALERSATZ-GESETZ, RECHTSANWALTSORDNUNG, E-GRUNDBUCH

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Wien (PK) - Unter einem verhandelte der Nationalrat das Eigenkapitelersatz-Gesetz, die Änderung der Rechtsanwaltsordnung und das Grundbuchumstellungsgesetz, das die Voraussetzung dafür schafft, dass ab 2004 Online-Abfragen im Grundbuch möglich werden.

Abgeordneter Mag. TRINKL (V) kam zunächst auf das Grundbuchumstellungsgesetz zu sprechen, das die Grundlage für eine weiteren Schritt in Richtung e-government setzt. Beim Eigenkapitalersatzgesetz geht es um die Behandlung von Darlehen, die an Gesellschaften in Krisensituationen gewährt werden. Durch diese legislative Maßnahme wird nun die Frage "Was passiert mit diesen Geldern im Falle einer Insolvenz?" geregelt und es werde Rechtssicherheit geschaffen, erläuterte Trinkl. Es wurde ein Kompromiss gefunden, der einerseits dem Gläubigerschutz gerecht wird und andererseits auch die Sanierung von Unternehmen durch den Anteilseigner ermöglicht.

Das Eigenkapitalersatzrecht sei eine Konsensmaterie, da dadurch im wirtschaftlichen Bereich mehr Rechtssicherheit geschaffen wird, meinte auch Abgeordneter Dr. JAROLIM (S). Kritisch betrachtete er jedoch, dass im Vorfeld einige Diskussionsteilnehmer ausgeschlossen wurden.

Auch Abgeordneter Mag. MAINONI (F) begrüßte die Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechtes. Sodann befasste er sich mit der aktuellen Diskussion rund um die strafrechtliche Dimension des Handelns des Lombardklubs. Die Tatsache, dass nun das Instrument der Diversion, d.h. eine Lösung ohne Schuldeinbekenntnis, gewählt wurde, sei seiner Meinung nach sehr problematisch. Was die Frage der Richterbestellungen betrifft, so habe der Justizminister ganz klar und unmissverständlich gesagt, dass er nicht für Ernennungen auf Zeit eintrete.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) hatte den Eindruck, dass von Seiten des Justizministers u.a. die Idee ventiliert wurde, die Richter nur auf Zeit zu bestellen. Dies heiße aber nicht, dass man darüber nachdenken müsse, wie die Verfahrensdauer reduziert werden könne. Der Änderung der Rechtsanwaltsordnung werden die Grünen zustimmen, auch wenn die Vorgangsweise "frappierend" war. Kurz vor Beginn der Sitzung wurde nämlich noch ein umfangreicher Abänderungsantrag eingebracht, der auf die Wünsche dieser Berufsgruppe einging.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) wies darauf hin, dass es nicht fair sei, einer einzelnen Gruppe die Möglichkeit zu geben, sich im Justizausschuss zu Wort zu melden, nachdem sich die Betroffenen in jahrelangen Diskussionen mühsam um einen Kompromiss bemüht haben. Bei der Änderung der Rechtsanwalts- und der Notariatsordnung geht es um die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie der EU, erklärte Donnerbauer weiter. Der zur Abstimmung vorliegende Entwurf stelle eine gute Lösung dar, da zwar einerseits eine Meldepflicht auferlegt werde, aber andererseits auch eine Beschränkung dieser Pflicht auf bestimmte Gebiete vorgesehen ist. Positiv beurteilte der Redner auch das Grundbuchumstellungsgesetz, da der Zugang zu den Urkunden erleichtert werde.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) befasste sich kritisch mit dem Eigenkapitalersatzrecht, weil seiner Meinung keine ausreichende Rechtssicherheit geschaffen werde. Es handle sich dabei um ein weiteres Husch-Pfusch-Gesetz, kritisierte er.

Die Kritik des Abgeordneten Puswald sei an den Haaren herbeigezogen, meinte Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F). Sehr positiv sei, dass Maßnahmen getroffen werden, um problematische Geldanlagen besser zu kontrollieren. Besonders der Kauf oder Verkauf von Immobilien soll nun stärker unter die Lupe genommen werden, führte die F-Rednerin weiter aus.

Auch Abgeordneter Mag. IKRATH (V) erläuterte nochmals den Inhalt des Eigenkapitalersatzgesetzes. Durch die bessere Rechtssicherheit werden die Gesellschafter bereit sein, noch einmal über Darlehen Liquidität zuzuführen, erläuterte er. Und damit werde den Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, die Arbeitsplätze zu retten.

Die Sozialdemokraten werden den drei Vorlagen aus dem Justizbereich grundsätzlich zustimmen, kündigte Abgeordnete BURES (S). Sie könne jedoch nicht verstehen, warum die Einwendungen des Kreditschutzverbandes bezüglich des Eigenkapitalrechts im Ausschuss nicht gehört wurden. Bures befasste sich sodann noch mit der Änderung der Rechtsanwalts- und Notarordnung, wo es um die wichtige Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie geht. Diese Vorlage stelle aber nicht nur einen Beitrag zur Terrorbekämpfung dar, sondern sei auch im Sinne des Schutzes der Bürgerrechte, hob die Rednerin hervor.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) erinnerte daran, dass eine Woche vor dem Justizausschuss auch die Wünsche der Opposition zu den Vorlagen beraten wurden. Der Abgeordnete Puswald hätte etwa bei dieser Gelegenheit schon einen Abänderungsantrag anregen können. Es sei absolut ungerechtfertigt, von Husch-Pfusch-Gesetzen zu sprechen, denn dies stelle eine Desavouierung der Beamtenschaft dar, kritisierte Fekter. Tatsache sei auch, dass sie am Tag vor der Sitzung ein Mail des Kreditschutzverbandes erhalten habe, wonach die Vorlage gänzlich abgelehnt wird. Der "Justizausschuss schießt nicht aus der Hüfte", unterstrich Fekter, "und schon gar nicht auf medialen Druck hin".

Auch wenn die Bedenken zu spät vorgebracht wurden, so war es doch nicht schlecht, noch einmal über die Materie zu diskutieren, meinte Justizminister Dr. BÖHMDORFER in Richtung seiner Vorrednerin. Das Gespräch habe dazu geführt, dass man sich entschlossen habe, die Auswirkungen des Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetzes vor allem im Hinblick auf die klein- und mittelständischen Unternehmen bis spätestens drei Jahre nach dem Wirksamwerden zu evaluieren, erklärte er.  Sodann wies er noch auf den geplanten Ideenwettbewerb bezüglich der Frage der Verfahrensbeschleunigung hin.

Man wisse genau, dass auch in Österreich eine Menge Mafiageld in den Banken deponiert werde, konstatierte Abgeordneter PARNIGONI (S). Er begrüße daher ausdrücklich die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie. Es gehe aber nicht nur darum, internationale und Großkriminalität zu bekämpfen, sondern auch die steigende Zahl an Massendelikten.

Bei der Abstimmung wurden alle drei Vorlagen einstimmig angenommen.

Auch der Staatsvertrag, durch den Rechtshilfe zwischen Österreich und Großbritannien auf Ballei Guernsey ausgedehnt wird, wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.

(Schluss Eigenkapitalersatz-Gesetz/Forts. NR)