Parlamentskorrespondenz Nr. 705 vom 06.10.2003

ANTRÄGE

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GRÜNER ANTRAG ZUR ERLASSUNG EINES LÄRMSCHUTZGESETZES

Während die Behörde bei einer gewerblichen Betriebsanlage gesundheitsgefährdenden oder belästigenden Lärm durch Auflagen zu verhindern hat und NachbarInnen solche beantragen können, sei Lärmschutz bei der Straße ein Gnadenakt, beklagen die Grünen in einem Entschließungsantrag. Bei der Planung von Straßen werde der Lärm zu sehr ausgeblendet, einen Rechtsanspruch der NachbarInnen auf Lärmschutzmaßnahmen und Verkehrsbeschränkungen gebe es nicht. Ähnlich unbefriedigend wie bei der Straße sei auch die Rechtsposition der Anrainer von Eisenbahntrassen und Flughäfen.

Sie beantragen daher, ein Lärmschutzgesetz mit folgenden Zielsetzungen auszuarbeiten: Festlegung eines gesetzlichen Immissionsschutzgrenzwertes, orientiert an WHO-Werten; Erhebung der Lärmbelästigung in neuralgischen Zonen durch Messungen und Berechnungen; Ausweisung der Zonen mit Grenzwertüberschreitungen sowie anlagenbezogene Instrumente zur Reduktion bestehender und Verhinderung zusätzlicher Lärmbelastungen, auf deren Realisierung die betroffenen NachbarInnen einen Rechtsanspruch haben sollen. (226/A[E])

GRÜNE FÜR RASCHE AUS- UND NACHRÜSTUNG DIESELBETRIEBENER KRAFTFAHRZEUGE MIT PARTIKELFILTERN

Es verdichteten sich die Indizien für die Gesundheitsschädlichkeit bis hin zu krebserregender Wirkung der Partikelemissionen von Dieselmotoren, argumentieren die Grünen in einem Entschließungsantrag. Die Dieselabgase enthielten drei Mal so viele Stickoxide und bis zu eintausendfach mehr Russpartikel im Vergleich zu Abgasen aus benzinbetriebenen Ottomotoren. Insgesamt seien Dieselabgase bis zu zehn Mal giftiger als Benzinabgase.

Der vorliegende Antrag dient daher dazu, die Bundesregierung aufzufordern, umgehend zielführende Initiativen für eine verpflichtende Einführung von Partikelfiltern für neue sowie für eine verpflichtende Nachrüstung für alte dieselbetriebene Fahrzeuge zu setzen. Die Regierung soll sich auch auf europäischer Ebene für die Umsetzung derartiger Maßnahmen einsetzen. (227/A[E])

GRÜNE STREBEN REFORM DER VERFAHRENSHILFE IM STRAFPROZESS AN

Kritik üben die Grünen in einem Entschließungsantrag daran, dass es seitens des Justizministeriums im Rahmen der Neuregelung des strafprozessualen Vorverfahrens nicht geplant ist, auch eine umfassende Neugestaltung der Verfahrenshilfe vorzunehmen und Anreize für die Anwaltschaft zu schaffen, sich im Strafrecht zu spezialisieren. Durch die Pauschalvergütung hätten sowohl VerteidigerInnen als auch die Beschuldigten das Gefühl, dass "umsonst" gearbeitet wird. Viele Kanzleien übernähmen nur ausnahmsweise Strafverteidigungen, die Verfahrenshilfeverteidigung bleibe aus Kostengründen den jüngsten und unerfahrensten KonzipientInnen überlassen und mangels direkter Bezahlung könnten sich nur wenige AnwältInnen auf Strafverfahren spezialisieren.

Die Grünen streben dem aus ihrer Sicht unbefriedigenden Zustand gegenüber eine Gesamtreform der Verfahrenshilfeverteidigung an, die eine direkte, einzelfallbezogene und wirtschaftlich vertretbare Entlohnung für die Verfahrenshilfeverteidigung anstelle der Pauschalvergütung vorsieht. Weiters halten die Grünen die Einführung verpflichtender Qualitätsanforderungen in der Verfahrenshilfeverteidigung sowie verpflichtende Regelungen für StrafverteidigerInnen für erforderlich. Darüber hinaus sollen VerteidigerInnen frei gewählt werden können. (228/A[E])

GRÜNE WOLLEN MASSNAHMEN ZUR ERHÖHUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT BEI KLEINTRANSPORTERN UND LKW UNTER 7,5 t SETZEN

Sorgen bereitet den Grünen die überproportional steigende Zahl von Unfällen mit Kleintransportern und Klein-LKW. Für diese gebe es wesentlich weniger Kontrollmöglichkeiten, stellen sie fest und fordern die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, umgehend Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen zu setzen. Insbesondere sollte für eine wirkungsvolle Kontrolle gesorgt werden. Konkret schlagen die AntragstellerInnen vor, Kleintransporter und Klein-LKW in die Geltung europäischer Sozial-, Arbeitszeit- und Sicherheitsbestimmungen sowie in die Geltung von Fahrverboten und Fahrbeschränkungen auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung und des Immissionsschutzgesetzes-Luft einzubeziehen. (229/A[E])

SPÖ: BIG-WOHNUNGEN UND BUNDESWOHNUNGEN MÜSSEN VORRANGIG AN MIETER GEHEN

Den Rechnungshofbericht zum Verkauf von Wohnungen der Bundeswohnbaugesellschaft sowie die Vorgangsweise beim Verkauf der bundeseigenen Wohnungen, wobei der Auftrag, die Wohnungen vorrangig an MiterInnen zu verkaufen, nicht erfüllt worden sei, nahmen die Abgeordneten der SPÖ zum Anlass, einen Entschließungsantrag einzubringen. Darin wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert, eine Novelle zum Bundesimmobiliengesetz vorzulegen, die eine Anbotspflicht an die einzelnen WohnungsmieterInnen vor Veräußerung einer Liegenschaft vorsieht. Der angebotene Kaufpreis soll auf Grund des einheitlichen Verkehrswertes nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz ermittelt werden, sodass die MieterInnen dritten ErwerberInnen gleichgestellt sind. Eine Novelle zum Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften soll den Anspruch der einzelnen WohnungsmieterInnen auf vorrangigen Verkauf sicherstellen. Als Kaufpreis sei der einheitliche Verkaufspreis nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz anzubieten. (230/A[E])

SPÖ LEGT INITIATIVANTRAG ZU EINEM BUNDES-HEIMVERTRAGSGESETZ VOR

Ziel des von der SPÖ eingebrachten Initiativantrags zu einem Bundes-Heimvertragsgesetz ist es u.a., die Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen zu schützen, ihre Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu fördern und den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte zu garantieren. Das Gesetz soll grundsätzlich den Vertragsabschluss zwischen Heimen für alte oder pflegebedürftige oder behinderte Personen und deren Bewohner regeln und somit die Rechtsbeziehung zwischen allen Arten von Heimen für alte oder pflegebedürftige oder behinderte Personen und deren BewohnerInnen auf eine neue, feste rechtliche Basis stellen. Erfasst sollen alle Einrichtungen werden, die wenigstens drei Personen auf Dauer oder bestimmte Zeit aufnehmen und sich verpflichten, im Bedarfsfall Betreuungsleistungen auch selbst zu erbringen. Krankenanstalten und Rehabilitationseinrichtungen sind nur insoweit betroffen, als sie der Betreuung des genannten Personenkreises dienen.

Landesgesetzliche Bestimmungen sollen davon nicht berührt werden. Beabsichtigt ist aber ein effizientes Zusammenwirken zwischen dieser bundesgesetzlichen Regelung und bestehenden Landes-Heimgesetzen oder sonstigen landesgesetzlichen Vorschriften.

Festgelegt werden im vorliegenden Antrag die Grundsätze der Leistungserbringung durch den Heimträger. Dies betrifft vor allem auch den Leistungskatalog in Bezug auf das Wohnen, die Betreuung und die Pflege, der im Sinne von Mindeststandards in einer Ausführungsverordnung fixiert werden soll. Allgemeine Pflege- und Betreuungsleistungen, wie z.B. Waschen, Anziehen, Toilette, Hilfe bei der Einnahme von Essen und Getränken oder soziale Betreuung sind im Rahmen der Grundbetreuung ohne zusätzliche Entgeltleistungen zu erbringen.

Erstmals soll auch der Persönlichkeitsschutz von HeimbewohnerInnen durch eine klare und detaillierte Auflistung von Persönlichkeits- und Grundrechten gewährleistet werden. So wird beispielsweise das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit, auf anständige Begegnung, auf Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, auf Achtung der Intimsphäre, auf Selbstbestimmung und Achtung des Privatlebens im Heim, auf persönliche Kleidung oder auf politische und religiöse Selbstbestimmung explizit im § 9 festgeschrieben. Vereinbarungen über freiheitsbeschränkende Maßnahmen können nicht Gegenstand des Heimvertrages sein, stellt der Gesetzentwurf klar. Darüber hinaus soll den HeimbewohnerInnen auch die Möglichkeit zu einer wirkungsvollen Mit- und Selbstbestimmung ihrer Interessen im Heim eröffnet werden. Gleichzeitig wird ihnen auch die Einhaltung von Pflichten auferlegt.

Die weiteren Bestimmungen des beantragten Gesetzes betreffen Fragen der Vertragsanbahnung und -beendigung, der Vertragsvergebührung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Rechte und Pflichten von Heimträgern sind in den Heimverträgen, welche privatrechtlicher Natur sind, verständlich zu regeln. Der Vertragsabschluss hat schriftlich zu erfolgen. Das zu entrichtende Entgelt muss aufgeschlüsselt nach einzelnen Leistungen angegeben werden. Entgelterhöhungen sollen nur dann zulässig sein, wenn sich die Berechnungsgrundlage nachweislich um wenigstens 3 % verändert hat. (231/A)

GRÜNE UND SPÖ: FRIEDENSPROZESS IN DER WESTSAHARA AKTIV UNTERSTÜTZEN

Die Gefährdung des Friedensprozesses in der Westsahara durch den jüngsten Widerstand der marokkanischen Regierung gegen den von UNO-Generalsekretär Kofi Annan vorgelegten Friedensplan, der ein Referendum mit drei Optionen vorsieht, nehmen die Grünen und die Sozialdemokraten zum Anlass, die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag zur aktiven Unterstützung dieser Friedensbemühungen aufzufordern. Demnach soll sich die Regierung für die Respektierung des Selbstbestimmungsrechts der Sahrauis, für eine aktive Teilnahme der EU-Länder am Friedensprozess sowie für die Einhaltung der Menschenrechte in dieser Region und für die Freilassung aller politischen Gefangenen einsetzen. Darüber hinaus sollte Österreich der UNO im Bedarfsfall auch anbieten, Militärbeobachter, PolizistInnen und ziviles Personal zu entsenden, und humanitäre Hilfe mitzufinanzieren. (232/A[E])

SPÖ-INITIATIVE FÜR DIE ISRAELITISCHE KULTUSGEMEINDE

Um den Fortbestand der Israelitischen Kultusgemeinde und ihres religiösen und gesellschaftlichen Lebens in der bisherigen Form sicherzustellen, fordern SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, das ihre dazu beizutragen und ein ausreichendes Darlehen zu gewähren, das nicht mit dem Entschädigungsfonds verknüpft werden soll. (233/A[E])

SPÖ FÜR FAIRE AUFNAHMECHANCEN UND BESSERE ENTLOHNUNG DER FRAUEN IM BUNDESHEER

SPÖ-Abgeordnete kritisieren in einem Entschließungsantrag die umstrittene und ihrer Ansicht nach ungerechte und beinahe schikanöse Aufnahmeprozedur für Frauen beim österreichischen Bundesheer sowie deren zu niedrige Entlohnung (245,70 € pro Monat). Sie verlangen daher entsprechende gesetzliche Änderungen mit dem Ziel, die körperlichen Aufnahmetests für Frauen funktionsspezifischer zu gestalten und die Entlohnung so festzusetzen, dass diese ab dem ersten Tag jener der männlichen Zeitsoldaten vom sechsten Monat bis zum Ende des siebten Monats entspricht, das wären 725,90 € pro Monat. (234/A[E])

GRÜNE FÜR ENTZUG DER GEWERBEBERECHTIGUNG BEI RASSISCHER, ETHNISCHER ODER RELIGIÖSER DISKRIMINIERUNG

Für den zwingenden Entzug der Gewerbeberechtigung im Wiederholungsfall, wenn einer Person auf Grund ihrer Nationalität, Hautfarbe, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Religion der Zutritt zu oder die Bedienung in einem Lokal verweigert wird, treten die Grünen in einem Entschließungsantrag ein. Darin wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert, eine entsprechende Novelle zur Gewerbeordnung bis spätestens 1. Jänner 2004 vorzulegen. Die Grünen kritisieren dabei auch, dass die EU-Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes noch nicht umgesetzt wurde. (235/A[E]) (Schluss)