Parlamentskorrespondenz Nr. 769 vom 22.10.2003

NEUE REGELUNGEN FÜR SCHIFFFAHRT UND SEILBAHNEN

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Wien (PK) - Unter einem debattierte der Nationalrat dann die Änderung des Schifffahrtsgesetzes sowie die Änderung des Seilbahngesetzes. Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) hielt fest, die Grünen stünden für jede Initiative zur Verfügung, um die Promillegrenze für die Schifffahrt am Bodensee von 0,8 Promille auf 0,5 Promille zu senken. Für Berufsfahrer gelte ohnehin eine Grenze von 0,1 Promille, skizzierte sie. Positiv bewertete Lichtenberger, dass nunmehr für Seilbahnen ein eigenes Gesetz geschaffen wird. Ihrer Ansicht nach hätte man aber angemessener auf das Seilbahnunglück von Kaprun reagieren und beispielsweise strengere Überprüfungsintervalle einführen müssen. Das vorgesehene fünfjährige Prüfungsintervall hält sie für "skandalös". Verabsäumt hat man Lichtenberger zufolge auch das Streichen einiger "Uralt-Bestimmungen" aus den gesetzlichen Vorschriften für Seilbahnen.

Abgeordneter DI REGLER (V) wertete das neue Seilbahngesetz als "epochales Gesetz" und zeigte sich enttäuscht darüber, dass es zu keiner einstimmigen Beschlussfassung im Nationalrat kommen wird. Für ihn ist es "wahnsinnig wichtig", dass Aufstiegshilfen im alpinen Tourismus zur Verfügung stehen. Regler erläuterte, dass die Bestimmungen für Seilbahnen bisher im Eisenbahngesetz geregelt worden seien. Einen guten Kompromiss hat man ihm zufolge in der Frage der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern gefunden.

Abgeordnete BINDER (S) zeigte sich darüber erfreut, dass das Schifffahrtsgesetz auf den Bodensee ausgedehnt wird und damit die 0,8-Promille-Grenze für die private Schifffahrt künftig auch dort vollzogen werden könne. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die häufigen Schiffsunfälle am Bodensee.

Abgeordneter WATTAUL (F) konstatierte, die Änderung des Schifffahrtsgesetzes bringe mehr Rechtssicherheit. Das neue Seilbahngesetz bezeichnete er als ausgewogen. Er halte nichts davon, in diesem Zusammenhang ein neues Feindbild "Liftkaiser" zu schaffen, meinte er in Richtung Abgeordneter Lichtenberger.

Auch Abgeordnete STADLER (V) äußerte sich kritisch zur Wortmeldung von Abgeordneter Lichtenberger. Sie verstehe die Kritik Lichtenbergers an der mangelhaften Berücksichtigung von Umweltschutz und Nachbarschutz im Zusammenhang mit der Errichtung von Seilbahnen nicht, erklärte sie. Lichtenberger habe offenbar vergessen, dass Seilbahnanlagen in Tirol mit großer Sorgfalt bewilligt würden. Durch die Neuerrichtung von Liftanlagen könne ein Auspendeln der Bevölkerung aus den Talschaften hintangehalten werden, skizzierte die Abgeordnete.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) hofft, wie er sagte, auf einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie beim Bau von Seilbahnanlagen. Seiner Meinung nach gibt es auch für sanfte Erweiterungen von Schigebieten oft unnötige Verzögerungen. Wintertourismus sei ohne die Leistung der Seilbahngesellschaften nicht vorstellbar, betonte er. Als ein Problem sieht Hoscher das geringe Eigenkapital vieler Seilbahngesellschaften.

Abgeordneter WITTAUER (F) begrüßte mit Nachdruck die Änderungen im Seilbahngesetz und argumentierte, die Sicherheit und die Qualität der Seilbahnen seien Voraussetzungen für die Wertschöpfung im österreichischen Tourismus. Kein Verständnis zeigte er für die Kritik der Grünen. Die Nachbarschaftsrechte seien durch das Eisenbahngesetz, auf dessen Grundlage das Seilbahngesetz aufbaut, gesichert, Enteignungsverfahren für Seilbahnen habe es überhaupt noch nie gegeben, betonte Wittauer.

Abgeordneter BÖHM (V) äußerte sich grundsätzlich zustimmend zur Einführung der Alkoholkontrollen am Bodensee, gab aber zu bedenken, man müsse vorsichtig mit dieser Causa umgehen, um der Tourismuswirtschaft keinen großen Schaden zuzufügen.

Abgeordnete FLECKL (S) kritisierte, die Änderungen des Seilbahngesetzes würden nicht ausreichen, um schwere Unfälle wie jenen in Kaprun in Zukunft zu vermeiden. Sie lehnte insbesondere jene Bestimmung ab, wonach betriebliche Kontrollen nach wie vor von externen Sachverständigen vorgenommen werden können. Es bestehe hier die Gefahr, dass sich die Liftbetreiber mit den privaten Kontrolleuren arrangieren, meinte sie.

Staatssekretär Mag. KUKACKA erklärte zur Änderung des Schifffahrtsgesetzes, eine Absenkung der Promillegrenze auf 0,5 sei nicht möglich, weil in der Schweiz die 0,8 Promillegrenze gelte. Die Kritik am Seilbahngesetz wies Kukacka scharf zurück, Nachbarschaftsrechte bleiben voll gesichert, Umwelt- und Naturschutz werden berücksichtigt, stellte er fest. Was die Sicherheitsbestimmungen betrifft, so habe man seit Kaprun durch umfassende Maßnahmen die Voraussetzungen geschaffen, dass sich solche Unfälle nicht mehr ereignen können.  

Abgeordneter Dr. BRADER (V) bemerkte zum Schifffahrtsgesetz, wenn es eine Einigung mit den Anrainerstaaten über die Senkung der Promillegrenze gibt, dann werde man eine diesbezügliche Anpassung an die Straßenverkehrsordnung vornehmen. - Abgeordneter ZWEYTICK (V) erwartet sich von der Kontrollmöglichkeit im Schifffahrtsgesetz eine gewisse Präventivwirkung für die Freizeitkapitäne. - Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Schifffahrtsgesetzes einstimmig und die Änderung des Seilbahngesetzes mit V-F-Mehrheit angenommen. (Schluss Schifffahrt/Forts. NR)