Parlamentskorrespondenz Nr. 776 vom 23.10.2003

ARBEIT DER VOLKSANWALTSCHAFT WIRD VON BEVÖLKERUNG SEHR GESCHÄTZT

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Wien (PK) - Sodann befasste sich der Nationalrat mit drei Abkommen: dem Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden, dem Abkommen mit dem Ständigen Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen über dessen Amtssitz und mit dem Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) zeigte sich erfreut darüber, dass sich der Sitz des Sekretariates der Alpenkonvention in Innsbruck befinden wird. Dadurch werde es leichter möglich sein, die Umweltschutzinteressen des Alpenraums noch besser in Brüssel und auch in Wien vertreten zu können, meinte die Tiroler Mandatarin. Außerdem könne dadurch auch die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Alpenregionen verbessert werden. Sie dankte noch der Außenministerin dafür, dass sie sich so intensiv für die Transitproblematik einsetzt. Hakl sprach sich weiters dafür aus, dass in Hinkunft mehr ausgelagerte Unternehmen des Bundes in den Ländern angesiedelt werden.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) befasste sich in seiner Wortmeldung mit dem Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und Behörden. Im Hinblick auf das immer größer werdende Europa sei eine Erleichterung der Kooperation notwendig. Neben der Schaffung von rechtlichen Grundlagen gehe es auch um die Frage der Infrastruktur, wobei vor allem die Ostregion einen Nachholbedarf habe. Das Entscheidende beim Zusammenwachsen von Regionen sei vor allem das gemeinsame Erleben, urteilte Bauer, und dabei soll insbesondere die Jugend eingebunden werden.

Gerade er als Tiroler Mandatar freue sich sehr, dass heute das vorliegende Abkommen ratifiziert werden könne und das Sekretariat der Alpenkonvention nach Innsbruck komme, erklärte Abgeordneter WITTAUER (F). Das internationale Abkommen zum Schutz dieser ökosensiblen Zonen werde für Österreich ein wichtiges Argument in den Verhandlungen über die Transitfrage sein, weil sich die Vertragsstaaten zu einer umweltverträglichen Nutzung des gesamten Alpenraums verpflichten. Nun gehe es darum, auch jene Länder, die noch nicht ratifiziert haben (wie z.B. die Schweiz) von der Wichtigkeit des Abkommens zu überzeugen.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) zeigte Freude über die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes und sprach von einer besonderen Errungenschaft auf internationaler Ebene, der möglichst bald auch die Einrichtung einer internationalen Umweltschutzorganisation folgen sollte. Kritik übte die Abgeordnete am Versuch der USA, durch bilaterale Abkommen Ausnahmen für ihre Soldaten zu erwirken und so für sich einen Ausweg aus dem internationalen Abkommen zu finden.

Auch Abgeordneter GROSSRUCK (V) zeigte sich erfreut über die Tatsache, dass der Sitz des Sekretariats der Alpenkonvention in Innsbruck sein wird. Sodann ging er auf die Wortmeldung der Abgeordneten Lunacek bezüglich der Hilfe für irakische Kinder ein. Die Kritik daran könne er nicht nachvollziehen, da es sich um eine wichtige humanitäre Sofortmaßnahme, die von der Außenministerin initiiert wurde, handle. Wenn man die Kinder vor Ort behandelt hätte, wäre das ein Todesurteil gewesen, gab Großruck zu bedenken. 

Außenministerin Dr. FERRERO-WALDNER befasste sich zunächst mit der Alpenkonvention, die sie am 24. Juni 2003 in Innsbruck unterzeichnen konnte. Sie habe sich sehr darüber gefreut, weil damit wieder eine internationale Organisation nach Österreich geholt werden konnte. Dabei gehe es um den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des wichtigsten Ökosystems Europas, erläuterte die Ressortchefin. Weiters hob sie die Bedeutung des Protokolls für den Bereich Verkehr hervor, wodurch eine nachhaltige Verkehrspolitik im Alpenraum sichergestellt werden soll. Ein zentrales Element ist dabei, dass auf neue hochrangige Straßen für den alpenquerenden Verkehr verzichtet werden soll.

Sodann kam Ferrero-Waldner noch auf den Internationalen Strafgerichtshof, dessen Einrichtung eine lange und intensive Diskussion voraus ging, zu sprechen. Inzwischen sind 139 Staaten bereits Vertragsparteien, was einen Erfolg darstellt und eine neue Epoche des Völkerrechts einleitet. Bedauerlich sei die Vorgangsweise der USA, die bilaterale Abkommen abschließt, die auf den Ausschluss der Überstellung von US-Staatsbürgern an den Gerichtshof abzielen.

Abgeordneter HEINZL (S) stellte zunächst mit Bedauern fest, dass es keine Generaldebatte über die Außenpolitik im Nationalrat mehr gibt, weil sich die Regierungsparteien weigern, den Außenpolitischen Bericht ins Plenum zu bringen. Das vorliegende Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofes ist ein weiterer richtiger Schritt zur Errichtung einer Institution, welche die grausamsten Verbrechen verfolgen und Einzelindividuen wegen Schwerstverbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen soll. Auf Grund der Nichtteilnahme der USA, Russlands, Chinas und Indien sei die Wirksamkeit des Gerichtes jedoch stark eingeschränkt, gab Heinzl zu bedenken. Er fragte die Außenministerin, welche Aktivitäten sie diesbezüglich setze.

Es reiche nicht, sich darüber zu freuen, dass das Sekretariat der Alpenkonvention seinen Sitz in Innsbruck habe, meinte Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G), es müsse auch etwas aus diesem Abkommen gemacht werden. Es sei dringend notwendig, dass endlich auch die Europäische Union ein Bekenntnis zur Alpenregion ablege und die Protokolle als das akzeptiere, was sie sind: nämlich die Umsetzung einer nachhaltigen Politik in den verschiedenen Bereichen.

Abgeordnete FELZMANN (V) war überzeugt davon, dass die österreichische Außenpolitik sehr nachhaltig geplant und durchgeführt wird. Das wichtigste außenpolitische Ereignis des Jahres war zweifellos die EU-Erweiterung, die eine der großen Prioritäten Österreichs gewesen ist. Ab 1. Mai 2004 werde damit der größte Binnenmarkt der Welt entstehen. Gerade deshalb sei die Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Gebietskörperschaften von enormer Bedeutung, argumentierte Felzmann unter Bezugnahme auf das vorliegende Abkommen.

Abgeordneter LEDOLTER (V) bemängelte, dass die Opposition das Bild unseres Land ständig in den schwärzesten Farben zeichnet. Dies war zum Beispiel während der Zeit der EU-Sanktionen der Fall, was unserem Land und insbesondere der Tourismuswirtschaft einen schweren Schaden zugefügt habe. Ledolter verwies sodann auf die Erfolge der Außenministerin im Bereich der Auslandskultur, für die ein völlig neues Präsentationskonzept entwickelt wurde. Ein Höhepunkt im Jahr 2002 war zweifellos die Eröffnung des Kulturfestivals in New York. Der VP-Mandatar erinnerte weiters an die zahlreichen kulturellen Aktivitäten und hob insbesondere die Unterstützung der deutschsprachigen Schulen in den EU-Kandidaten-Beitrittsländern hervor.

Abgeordneter MURAUER (V) machte darauf aufmerksam, dass im Ausschuss eine engagierte Diskussion über den Außenpolitischen Bericht geführt wurde. Was die Alpenkonvention angeht, so werde durch den Sitz in Innsbruck bewiesen, dass man Österreich diese wichtige Aufgabe zutraue. Positiv hob Murauer hervor, dass die Außenministerin sich insbesondere für den Schutz der Kinder, wie zum Beispiel im Irak, einsetze.

Bei der Abstimmung wurden alle drei Staatsverträge einstimmig genehmigt.

Die Regierungsvorlage über das Übereinkommen zur Durchführung über die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände wurde gleichfalls einstimmig genehmigt.

In der Debatte über den 25. und 26. Bericht der Volksanwaltschaft sprach Abgeordnete Dr. FEKTER (V) zunächst der Volksanwaltschaft Dank für die hervorragende Zusammenarbeit aus. Die zur Debatte stehenden Berichte aus den Jahren 2001 und 2002 seien wie immer hervorragend aufbereitet, informativ und übersichtlich gestaltet. Die Arbeit der Volksanwaltschaft werde auch von den Bürgern außerordentlich geschätzt, da sie volksnah, politisch unabhängig und unbürokratisch agiere, wie dies in einer Umfrage bestätigt wurde. In den letzten Jahren haben die Beschwerden immer mehr zugenommen, worauf der Gesetzgeber durch eine personelle Aufstockung reagiert habe, führte Fekter aus.

Auch Abgeordneter MARIZZI (S) bedankte sich für die gute Arbeit und das Engagement der Volksanwaltschaft. Er machte darauf aufmerksam, dass es einen exorbitanten Anstieg bei Beschwerdefällen gegeben hat, 2001 waren es noch 9.032, 2002 bereits 14.851 Fälle. Äußerst positiv sei, dass trotzdem kein Qualitätsverlust entstanden sei, hob Marizzi hervor. Wichtig sei auch die "mediale Begleitmusik" durch ORF-Sendung "Gleiches Recht für alle", die zum Beispiel am vergangenen Samstag von 390.000 Zuschauern verfolgt wurde. Marizzi trat dafür ein, die Anregungen der Volksanwaltschaft umzusetzen, insbesondere was die Verabschiedung eines Heimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetz betrifft.

Abgeordneter BUCHER (F) bedankte sich auch im Namen seiner Fraktion für die ausgezeichnete Arbeit der Volksanwaltschaft. Die Tatsache, dass sich die Geschäftsfälle jedes Jahr um 60 % bis 70 % gesteigert haben, bezeuge die hohe Akzeptanz dieser Institution durch die Bevölkerung. Diskutieren könnte man darüber, dass die Volksanwaltschaft Fristsetzungsanträge einbringen kann, um lange Verfahren zu verkürzen, regte Bucher an.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) schloss sich dem Dank ihrer Vorredner für die hervorragende Arbeit der Volksanwaltschaft an. Es sei zwar positiv, dass insgesamt schon 185 Anregungen legistisch umgesetzt wurden, wie dies Abgeordnete Fekter festgestellt hat, aber umgerechnet seien das nur 5 Anregungen pro Jahr. Ihrer Ansicht nach sei es sogar beschämend, wie wenig Vorschläge der Volksanwaltschaft letztendlich aufgenommen werden. Sehr positiv sei die Neueinführung des Grundrechtsteils in den Berichten, der für die Abgeordneten eine maßgebliche Richtschnur darstelle, betonte Stoisits. Der einzige Wermutstropfen sei, dass im Bericht zur Strafanstalt Stein, wo es zu einigen Todesfällen gekommen ist, die zu Grunde liegende Problematik verniedlicht wurde.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) anerkannte die Arbeit der Volksanwaltschaft als "Dienstleistung an den Bürgern" und dankte für den hervorragenden Bericht. Sodann beleuchtete er die Thematik aus der Sicht der Gemeindeverwaltungen.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) führte das Ansteigen des Arbeitsanfalls der Volksanwaltschaft auch auf deren hervorragenden Ruf und deren Engagement zurück, wofür ihr herzlich gedankt sei. Konkret ging der Redner auf einen Fall aus der Arbeit der Volksanwaltschaft ein, eine Lösung im Sinne der Anregungen der Volksanwaltschaft einfordernd.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) schloss sich dem Dank seiner Vorredner an die Adresse der Volksanwälte an und würdigte deren Tätigkeit. Auch die TV-Sendung sei sehr professionell und wichtig für die Menschen, die so eine Möglichkeit zur Information erhielten. Alle drei Volksanwälte leisteten hervorragende Arbeit und agierten vorbildlich, betonte Scheibner, der sodann auf konkrete Aspekte dieser Arbeit einging.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bezeichnete den Bericht der Volksanwaltschaft als "Spiegel der Gesellschaft" und meinte, dass die Zahl der Beschwerden so eklatant gestiegen sei, zeige, dass im österreichischen Gesetzeswerk zahlreiche Lücken und Ungereimtheiten vorhanden seien, die behoben werden müssten. In der Folge beleuchtete die Rednerin den Bericht aus der Sicht behinderter Menschen, dabei auch die gegenwärtige Praxis beim Pflegegeld thematisierend, in welchem Zusammenhang sie einen Entschließungsantrag einbrachte. Schließlich votierte die Rednerin dafür, den Grad der Behinderung vom Grad der Erwerbsminderung zu trennen, da zwischen diesen beiden Punkten nicht notwendigerweise ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen müsse.

Abgeordneter DONABAUER (V) dankte den Volksanwälten und ihren Mitarbeitern, dass sie der Bevölkerung mit Rat und Tat zur Seite stünden. 14.000 Anträge seien ein beachtlicher Arbeitsanfall, der gewürdigt werden müsse. Man könne wohl nicht allen helfen, aber allein schon, dass man sich mit den Anliegen der Bevölkerung befasse, sei zu honorieren.

Volksanwältin BAUER dankte dem Hohen Haus für die Möglichkeit, ab 2004 drei Referenten einstellen zu können und auch eine Budgeterhöhung im Sachaufwand bewilligt bekommen zu haben. Der Arbeitsaufwand sei massiv angestiegen, was einerseits an der Sendung, andererseits aber auch an intensiviertem Bürgerkontakt liege. In diesem Zusammenhang danke sie den Mitarbeitern der VA für deren enormes Engagement. Bauer verband diese Ausführungen mit konkreten Details aus dem vorliegenden Bericht und antwortete auf von den Abgeordneten aufgeworfene Fragen.

Abgeordneter DI REGLER (V) betonte den Aspekt der legistischen Anregungen, welche die Volksanwaltschaft geben könne. Diese Möglichkeit habe schon gute Ergebnisse geliefert, meinte der Redner, dies an einigen Beispielen illustrierend. Zum Antrag der Abgeordneten Haidlmayr merkte der Redner an, die Regierungsfraktionen stünden diesem Ansinnen wohlwollend gegenüber, doch arbeiteten sie selbst an einer diesbezüglichen Regelung, sodass sie allein aus diesem Grunde dem gegenständlichen Antrag die Zustimmung verweigern müssten.

Die beiden Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen; der Entschließungsantrag verfiel der Ablehnung. (Fortsetzung)