Parlamentskorrespondenz Nr. 809 vom 04.11.2003

LANDWIRTSCHAFTSAUSSCHUSS: GENDER-MAINSTREAMING IM LÄNDLICHEN RAUM

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Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner Sitzung befasste sich der Landwirtschaftsausschuss zunächst mit der Revision internationaler Übereinkommen zur Anpassung an das WTO/TRIPS-Abkommen sowie an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Entwicklungen. Nach einer kritischen Stellungnahme des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) zum Thema Züchterschutz und einer diesbezüglichen Antwort des Ministers machte der Ausschuss die Internationale Pflanzenschutzkonvention (125 d.B.; V-F-G-Mehrheit) sowie das Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (195 d.B.; V-F-Mehrheit) plenumsreif.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) erinnerte an die Kritik seiner Fraktion an der Aushöhlung des Landwirteprivilegs, der Ausweitung der Züchterrechte und an der Beeinträchtigung der Rechte indigener Völker, wobei er auf die Notwendigkeit hinwies, seltene Heilpflanzen zu erhalten. Außerdem appellierte Pirklhuber an den Landwirtschaftsminister, die jüngste Nichtigkeitsklage des Landes Oberösterreich gegen die EU in Sachen gentechnikfreie Zonen zu unterstützen. Ein Anliegen, das der grüne Agrarsprecher mit dem Hinweis auf neueste Studien untermauerte, die eine Einschränkung der Biodiversität durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen belegen.

Landwirtschaftsminister Josef Pröll unterstrich zunächst die Bedeutung des vorliegenden Übereinkommens über Pflanzenzüchtungen für ein starkes Sortenschutzrecht. Zum Thema gentechnikfreie Zonen stellte der Minister fest, er sei immer gegen eine autonome Vorgangsweise eingetreten, weil sie die Gefahr mit sich bringe, rechtlich Schiffbruch zu erleiden. Er wolle gentechnikfreie Zonen haben, aber im europäischen Konsens und nicht "mit dem Kopf durch die Wand". Zur Nichtigkeitsklage Oberösterreichs werde das Bundeskanzleramt eine Bewertung vornehmen, sagte der Minister.

GESCHLECHTSNEUTRALE AGRARPOLITIK, EIN ANLIEGEN ALLER FRAKTIONEN

Die Gleichstellung der Geschlechter in sämtlichen Programmen, denen Mittel aus dem Strukturfonds gewährt werden, in der Aus- und Weiterbildung sowie in den Zielbestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes lautete das Anliegen der Grünen im Antrag 51/A [E], den Berichterstatterin Heidemarie Rest-Hinterseer (G) erklärte, wobei sie ihrer Befriedigung über einen mittlerweile ausgearbeiteten Vier-Parteien-Entschließungsantrag zum Ausdruck brachte.

Diesen Antrag legte Abgeordnete Herta Mikesch (V) vor. Es gehe darum, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im ländlichen Raum durch Kinderbetreuung und durch den Ausbau der Nachmittagsangebote an Schulen zu verbessern, Mädchen stärker für neue und frauenuntypische Berufsfelder zu interessieren, Aus- und Weiterbildungsprogramme für Frauen im ländlichen Raum zu fördern, auf die Teilnahme von Frauen an FH-Studiengängen speziell Bedacht zu nehmen und die Gendersensibilität im Sprachgebrauch zu beachten.

Besonderes Augenmerk wollte Abgeordnete Mikesch darauf legen, die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern im ländlichen Raum zu verringern und die Lebensqualität der Frauen zu verbessern.

Abgeordnete Heidrun Walther (S) betonte die Notwendigkeit, mehr Arbeitsplätze für Frauen im ländlichen Raum zu schaffen.

Nach Ablehnung des Entschließungsantrages der Grünen nahm der Ausschuss den Vier-Parteien-Entschließungsantrag einstimmig an.

SPÖ: SICHERE LEBENSMITTEL SETZEN SICHERES TIERFUTTER VORAUS

Schließlich widmeten sich die Abgeordneten dem Thema Lebensmittelsicherheit. Konkret ging es um sicheres Tierfutter, "mit dem die Sicherheit der Lebensmittel beginnt", wie SPÖ-Abgeordneter Johann Maier als Berichterstatter zur Begründung des Initiativantrages 150/A auf Änderung des Futtermittelgesetzes ausführte. Ein neuer § 3a soll eine Warn- und Informationspflicht vorsehen, wenn verbotene oder für Tier und Mensch gesundheitsschädliche Futtermittel in Verkehr gebracht werden. Die Information soll die Bezeichnung der Ware, den Hersteller, den Importeur oder Vertreiber, Angaben, weshalb die Ware gesundheitsschädlich ist, und die Warnung vor dem Verbrauch der Ware umfassen. Zudem enthält ein neuer § 11a die Verpflichtung, jährlich einen Revisions- und Probenplan für die Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe zu erstellen, um eine flächendeckende Kontrolle zu gewährleisten.

Abgeordneter Franz Eßl (V) hielt den Antragstellern entgegen, ihr Anliegen sei in wesentlichen Punkten bereits umgesetzt und wies auf die Tätigkeiten und Aufgabenstellungen der Agentur für Lebensmittelsicherheit, des Bundesamtes für Ernährungssicherheit und der Landesstellen hin. Eßl erläuterte im Detail das System der Risikobewertungen, Kontrollen und der Erstellung der Probenpläne im Bereich Futtermittel. Der Abgeordnete hielt die vorgeschlagenen höheren Verwaltungsstrafen für nicht notwendig und beantragte die Vertagung des Tagungsordnungspunktes.

Abgeordneter Johann Maier (S) konnte der Argumentation seines Vorredners nicht folgen. Er machte mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass die Kontrolle von Futtermitteln und die Informationspflicht über gesundheitsschädliche Futtermittel auf EU-Ebene analog den diesbezüglichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts normiert sind. In Österreich bestehe hier ein legislatives Loch, ein rechtliches Defizit, das schnellstens beseitigt werden sollte. Angesichts der hohen Kosten, die Bauern zu tragen haben, wenn sie nicht rechtzeitig über verunreinigte Futtermittel informiert werden, sah Maier Handlungsbedarf und wandte sich entschieden dagegen, "den Antrag seiner Fraktion auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu vertagen".

Auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) unterstrich, dass Konsumentenschutz auch dem Schutz der Bauern- und Bäuerinnen diene, da diese in der Vergangenheit die Folgen jedes Futtermittelskandals tragen mussten. - Der Beschluss, den Antrag der SPÖ zu vertagen, fiel mit der Mehrheit von ÖVP und FPÖ. (Schluss)