Parlamentskorrespondenz Nr. 810 vom 04.11.2003

WISSENSCHAFTSAUSSCHUSS ERLEDIGT MINISTERIELLE BERICHTE

Umfangreiche Tagesordnung im parlamentarischen Gremium

Wien (PK) - Eine umfangreiche Tagesordnung wurde vom Wissenschaftsausschuss des Nationalrates in seiner heutigen Sitzung erledigt. Zentrale Punkte der Agenda waren dabei Berichte des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

DIE UMSETZUNG DES AKADEMIE-STUDIENGESETZES

Auf Grund der Schulorganisationsgesetz-Novelle 1999 trat im September 1999 das Bundesgesetz über die Studien an Akademien und über die Schaffung von Hochschulen für pädagogische Berufe (Akademien-Studiengesetz, AStG) in Kraft. Darin wird festgehalten, dass innerhalb von acht Jahren hochschulische Einrichtungen für die Ausbildung von PflichtschullehrerInnen zu schaffen seien. Mit der Umsetzung des Gesetzes wurde ab Jänner 2000 begonnen. Bundesministerin Gehrer legte nun den dritten Bericht über die bislang erzielten Fortschritte in diesem Prozess vor. (III-45 d.B.)

Darin wird betont, "dass sich die Gestaltungs- und Veränderungsbereitschaft, der Wille zur Kooperation und Kommunikation bei den AStG-Akademien erfreulich aktiv und konstruktiv entwickelt hat." Der Jahresbericht der PEK für das Jahr 2002 liefert grundlegende Vorschläge und Materialien für die Entwicklung der "Hochschulen für pädagogische Berufe".

Grosso modo stieß dieser Bericht unter den Abgeordneten auf eine positive Resonanz. Lediglich Abgeordneter Dieter Brosz (G) bemängelte, dass wichtige Fragen im Bericht ausgespart worden seien. Konkret sprach er das Thema des Fortschreibens der Trennung zwischen PflichtschullehrerInnen und Lehrenden an Höheren Schulen an, wo er die Möglichkeit eines Wechsels zwischen den beiden Systemen anregte. Es sollte, so Brosz, nicht länger unterschiedliche Dienstrechte und Entlohnungsschemata geben. Abgeordnete Gertrude Brinek (V) konnte dieser Argumentation nicht folgen und meinte, es sei sinnvoll, unterschiedliche Bildungsaufgaben auch weiterhin von unterschiedlichen Lehrenden wahrnehmen zu lassen. Die MandatarInnen der SPÖ stimmten dem Bericht ebenfalls zu, wollten aber einige Details zuvor geklärt haben. So thematisierte Abgeordneter Erwin Niederwieser die Standortentscheidungen und den Forschungsbereich, dies Fragen, die auch Abgeordnete Magda Bleckmann (F) aufwarf. Abgeordneter Josef Broukal (S) erkundigte sich nach der Durchlässigkeit des Ausbildungssystems, Abgeordneter Robert Rada (S) kam auf die bevorstehenden Frühpensionierungen unter der Lehrerschaft zu sprechen. Weitere Detailfragen kamen von Abgeordnetem Werner Amon (V).

Bundesministerin Elisabeth Gehrer würdigte den Bericht als sehr gut, lege er doch umfassend Rechenschaft über die Arbeit der Kommission. Die Standortfrage werde zu klären sein, meinte Gehrer, die auf die diesbezüglichen Probleme hinwies. So seien etwa mit der Kirche gesonderte Verhandlungen zu führen, da deren Einrichtungen durch das Konkordat zwischen der Republik und dem Vatikan geregelt seien. Eine Umsetzung des Akademien-Studiengesetzes mache aber nur Sinn, wenn man auf größere Einheiten abziele. Man müsse sich dieses Thema also genau ansehen, gehe es hier doch um die konkrete Organisation dieses Bereichs. Dabei gebe es zwei Möglichkeiten: Entweder man stelle eigene Kriterien auf, die dann erfüllt werden müssten, oder man agiere nach einem Netzplan. Es sei sinnvoll, sich hier zusammenzusetzen und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

Hinsichtlich des Dienstrechts votierte Gehrer dafür, einen Schritt nach dem anderen zu tun, zumal diese Fragen ohnehin im Rahmen der geplanten Harmonisierung zu diskutieren sein würden. Sie, Gehrer, sei jedenfalls optimistisch, die Vorhaben wie geplant bis 2007 umsetzen zu können. Die Durchlässigkeit sei, so die Ministerin weiter, ein wichtiges Ziel, das schon heute verfolgt werde. Nicht minder wichtig sei eine Bedarfschätzung. Gegenwärtig sei eine Prognose schwierig, die Frühpensionierungen müsse man jedoch auch als eine Chance für die Junglehrer begreifen. Die Ministerin zog abschließend eine positive Bilanz der bisherigen Tätigkeiten.

Der Bericht wurde mehrheitlich, das diesbezügliche Kommunique einstimmig zur Kenntnis genommen.

BERICHT DES UNIVERSITÄTENKURATORIUMS

Sodann befasste sich der Ausschuss mit dem Bericht des Universitätenkuratoriums. Das Universitätenkuratorium legte im Sinne des Universitätsorganisationsgesetzes seinen Bericht für die Kalenderjahre 2002/03 (III - 61 d.B.) vor. Es handelt sich dabei um eine Art Bilanz, da dieses Gremium mit Ablauf des Jahres 2003 seine Tätigkeit als Beratungsorgan der Bundesministerin einstellt. Im Bericht wird darauf verwiesen, dass die im Laufe von fast neun Jahren gesammelten Erfahrungen zudem in einer eigenen Broschüre der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sei.

Eingangs der Debatte referierte Generaldirektor Bundschuh die wesentlichen Eckpunkte des Berichts und verwies in diesem Zusammenhang auf die veröffentlichte Broschüre. Auch hier stellten die Abgeordneten - namentlich Kurt Grünewald (G), Elke Achleitner (F), Erwin Niederwieser (S), Karin Hakl (V) - gezielte Detailfragen, die sich mit der Qualitätssicherung ebenso befassten wie mit Universitätslehrgängen oder Empfehlungen, welche das Gremium den Universitäten erteilen könne. Abgeordnete Andrea Wolfmayr (V) lobte Bericht und Tätigkeit des Gremiums und hob positiv hervor, dass man mit weniger Mitteln als geplant ausgekommen sei. Vor allem die Datensammlung des Kuratoriums sei zu würdigen, so Wolfmayr. Zu einem ähnlichen Schluss kam Abgeordnete Gertrude Brinek (V), die meinte, das Kuratorium habe seine Aufgabe bravourös gemeistert.

Bundesministerin Elisabeth Gehrer dankte Bundschuh und den Mitgliedern des Kuratoriums für die geleistete Arbeit und insbesondere für die umfangreiche Datensammlung, die von eminenter Bedeutung für die Universitäten sei. Besonders hervorzuheben sei der Umstand, dass alle Mitglieder des Kuratoriums ehrenamtlich tätig gewesen seien, und sie, Gehrer, würde sich freuen, wenn diese weiter für Expertisen zur Verfügung stünden.

Der Bericht und das diesbezügliche Kommunique wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

BERICHT DES AKKREDITIERUNGSRATES

Als dritten Tagesordnungspunkt behandelte der Ausschuss den Bericht des Akkreditierungsrates 2002, dessen zentrale Aussage lautet: "Die Situation am Sektor der privaten Universitäten in Österreich war im Berichtszeitraum weiterhin durch ein reges Interesse seitens ProjektbetreiberInnen und AntragstellerInnen geprägt. Es wurden vier Verfahren auf Akkreditierung als Privatuniversität durchgeführt."  (III-59 d.B.)

Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates Helmut Konrad erinnerte daran, dass es eben erst vier Monate her sei, seit man den Bericht 2001 in diesem Ausschuss zur Kenntnis genommen habe. Damals gab es eine umfassende Debatte, sodass er sich auf die wesentlichen Eckpunkte des Jahres 2002 beschränken könne. Man habe die Medizinische Universität Salzburg akkreditiert, zudem sei das Brucknerkonservatorium an den Rat herangetreten, und ohne den Entscheidungen vorgreifen zu wollen, gehe er davon aus, dass deren Ansuchen im Dezember einer positiven Erledigung zugeführt werden dürfte. Es handle sich wie bei Salzburg um typische Landesuniversitäten, wobei sich die Tendenz verstärke, kleinere auf wissenschaftliche Spezifika spezialisierte Lehrgänge, die fraglos das akademische Angebot in Österreich bereicherten, akkreditieren zu können. Der Rat sehe es dabei als seine Aufgabe, über die gebotene Qualität zu wachen, meinte Konrad. Abschließend merkte er an, dass es Ende 2002 an den Privatuniversitäten zwischen 13.000 und 14.000 Studierende gegeben hat, was nicht einmal einem Anteil von 1 % der österreichischen Studierenden entspricht. Als Maximum für diesen Markt gibt Konrad einen prozentuellen Anteil von 2 % an.

In der anschließenden Diskussion wurden wieder zahlreiche Detailthemen angesprochen. So thematisierte beispielsweise Abgeordneter Kurt Grünewald (G) die Größenordnung mancher Privatuniversitäten, die einer kleinen Volksschule entsprächen. Dies griff Bundesministerin Gehrer auf und meinte, dass man sich die bisherige Entwicklung genau ansehen müsse, um zu beurteilen, ob diese dahin gehe wie man sie tatsächlich wolle. Gegebenenfalls sei es notwendig, neue Kriterien für die Zukunft zu erstellen.

Die Frage der öffentlichen Zuschüsse an private Universitäten wurde sowohl von Abgeordnetem Erwin Niederwieser (S) als auch von Abgeordnetem Grünewald (G) und Abgeordnetem Werner Amon (V) angesprochen. Grünewald äußerte auch auf Grund zahlreicher Gespräche Bedenken hinsichtlich der Qualität bei der Forschung, der Strukturierung des Lehrangebots und bemängelte, dass es für die Güte von Prüfungen keinerlei Kriterien gebe. Aus hohen Studienkosten würde teilweise auch das Recht abgeleitet, Prüfungen bestehen zu müssen, sagte er. Das Thema Evaluierung stellte Abgeordnete Gertrude Brinek (V) in den Mittelpunkt ihrer Wortmeldung und fragte den Vorsitzenden des Akkreditierungsrates, ob er sich vorstellen könne, auch Akkreditierungsinstanz für das Weiterbildungsangebot der Universitäten zu sein. Abgeordnete Magda Bleckmann (F) interessierte sich für die Einbindung in internationale Netzwerke und Abgeordneter Werner Amon (V) sprach die Problematik der Weitergabe von Daten an.

Dazu meinte Helmut Konrad, dass die Verwendung öffentlicher Mittel durch Finanzgutachter überprüft würden. Die soziale Zusammensetzung der Studierenden bei der postgraduellen Ausbildung müsse man selbstverständlich von anderen Voraussetzungen her betrachten. Eine gesamte Erhebung darüber könne er leider nicht liefern, weil die Universitäten unterschiedliche Daten weitergäben. Was das Monitoring betreffe, so sei es derzeit nicht möglich, vor Ort zu prüfen, es werde aber verlangt, dass sich jede Universität einer externen Evaluierung nationaler oder internationaler Provenienz zu stellen hat. Auf internationaler Ebene hätten sich die Verfahren von Akkreditierungen harmonisiert, bei der rechtlichen Zuständigkeit und hinsichtlich der Reichweite würde es jedoch noch Unterschiede geben. Das internationale Netzwerk sei von Bedeutung, da man voneinander lerne, sagte Konrad, die Verfahren seien europaweit transparenter geworden und hätten sich verfeinert. Größere Probleme bestünden aber noch bei der Heranführung osteuropäischer Netzwerke zur Qualitätssicherung an die westeuropäische Praxis.

Konrad unterstrich die Sensibilität von Daten und versicherte, dass man keinerlei Daten unrechtmäßig weitergebe. Abschließend äußerte er den Wunsch nach mehr Personal, wobei er jedoch die gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium hervorhob. Jedenfalls müssten die für die Akkreditierung Zuständigen in Zukunft hauptberuflich tätig sein, sagte Konrad.

Bei der Abstimmung wurden der gegenständliche Bericht sowie das diesbezügliche Kommunique einstimmig zur Kenntnis genommen.

BERICHT DES FACHHOCHSCHULRATES

Im Anschluss daran nahmen die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses den Bericht des Fachhochschulrates für das Jahr 2002 in Verhandlung. Wie der Bericht ausführt, boomte der österreichische Fachhochschulbereich auch im Jahr 2002 ungebrochen. Nach der erfolgreichen Einrichtung von 30 weiteren Studiengängen erhöhte sich das Gesamtangebot der Fachhochschulen zu Beginn des Wintersemesters 2002/03 auf nunmehr 124 FH-Studiengänge mit insgesamt 6.457 StudienanfängerInnen. Dieser Erfolg ist umso beeindruckender, als dieses Angebot durch den Bedarf der Wirtschaft abgedeckt ist. Die Nachfrage nach hochqualifizierten jungen MitarbeiterInnen könne durch den in der Regel nahtlosen Übergang der AbsolventInnen in die Wirtschaft bestätigt werden. (III-60 d.B.)

Der Vorsitzende des Fachhochschulrates Claus Raidl ergänzte den vorliegenden Bericht durch aktuelle Zahlen aus dem Jahr 2003. So gebe es derzeit 22.170 genehmigte Studienplätze und 141 angebotene Studiengänge. Genehmigt worden seien bereits 144 Studiengänge. Im Schnitt betrage der Anteil der weiblichen Studierenden 28,5%, derjenige der männlichen 71,5%. Die leichte Steigerung des Anteils weiblicher Studierender sei darauf zurückzuführen, dass in letzter Zeit Studiengänge genehmigt worden seien, die traditionell weiblich besetzte Inhalte anbieten, wie Soziales oder Tourismus. Die Zahl der Graduierten sei im Sommer 2003 bei ca. 10 000 gelegen.

Das Verhältnis zwischen angebotenen Studienplätzen und InteressentInnen, die aufgenommen werden wollen, liege bei 1 zu 2,5 bis 1 zu 2,7. Dabei sei zu bemerken, dass in einigen technischen Studiengängen das Angebot nicht ausgeschöpft werde, im Tourismusbereich liege das Verhältnis aber oft bei 1 zu 10. Jedenfalls sei eine gewisse Transferflexibilität gegeben, sagte Raidl. Besonders sei man darauf bedacht, die Qualität der Lehrenden zu halten. Als Kennzahlen dazu fügte er an, dass zwischen 17 % und 20 % hauptberuflich tätig seien, von den nebenberuflich Tätigen kämen 37 % aus der Wirtschaft und 15 % von den Universitäten. Hinsichtlich der Qualitätssicherung gebe es eine solche ex ante im Zuge der Akkreditierung, wozu seit dem Vorjahr Richtlinien vorlägen, und eine ex post. Dabei werde großes Augenmerk auf die Infrastruktur der Träger gelegt sowie auch eine studienbezogene Evaluierung vorgenommen. Der Druck auf die Erhalter, eine entsprechende Infrastruktur anzubieten, habe sich positiv ausgewirkt, bemerkte Raidl.

Raidl wies auch auf das "Fachhochschul-Plus-Programm" hin, wodurch 10,6 Mill. € für Forschung und Entwicklung für ein Projektvolumen zwischen 18 und 20 Mill. € zur Verfügung gestellt wurden. Es sei wichtig, dass man mit einer laufenden Förderung rechnen könne, unterstrich er. Raidl betonte auch, dass man auf die Internationalisierung im Bereich der Lehrenden und Studierenden großen Wert lege.

Der Präsident der österreichischen Fachhochschulkonferenz, Werner Jungwirth, merkte dazu ergänzend an, dass bei den Anmeldungen auch deshalb Überbuchungen vorkämen, weil sich über 40 % der Studierenden mehrfach anmelden. Er wünschte sich auch, dass bei Bedarfs- und Akzeptanzanalysen größere Regionen herangezogen werden und sprach sich für die Festlegung von Mindeststandards im Bereich Forschung und Entwicklung aus.

Der vorliegende Bericht wurde von den Abgeordneten wegen seiner Professionalität und Aussagekraft äußerst positiv aufgenommen. Sie stellten dazu eine Reihe von Detailfragen, auf die Claus Raidl genau einging. So stellte er gegenüber Abgeordnetem Kurt Grünewald (G), der das Forschungsvolumen angesprochen hatte, fest, dass man die Zahl der geförderten Projekte mit den Erhaltern und nicht mit den Studiengängen in Relation setzen dürfe. Der medizintechnische Dienst stelle ein Problem dar, da hier sowohl der Föderalismus als auch der Berufsgruppenegoismus eine Rolle spiele. Bundesministerin Gehrer stimmte dem zu und wies darauf hin, dass mit dem Gesundheitsministerium Gespräche geführt würden und man diese Frage im Finanzausgleich diskutieren müsse.

Die Frage der Abgeordneten Elke Achleitner (F) nach dem Stand der Systemumstellung konnte Raidl auf Grund mangelnder Erfahrungswerte mit dem Bakkalaureat noch nicht beantworten. Man sei aber sehr bemüht, das System vom klassischen Diplomstudium umzustellen. Die Bedenken der Abgeordneten Petra Bayr (S) hinsichtlich der Qualitätsagentur wollte Raidl nicht teilen, nachdem es für die Kriterien zur Qualitätssicherung durch eine Verordnungsermächtigung eine saubere legistische Basis gebe. Was die Konzentration betreffe, so trete er grundsätzlich dafür ein, dass es in räumlicher Hinsicht eine gewisse Mindestzahl von Studienangeboten gibt. In manchen Fällen sei aber eine hervorragende Infrastruktur vorhanden, wo man den räumlichen Aspekt nicht so hoch bewerten dürfe, sagte Raidl. Auf die Frage des Abgeordneten Heribert Donnerbauer (V) nach dem Wettbewerb zwischen Fachhochschulen und Universitäten antwortete Raidl mit dem Hinweis auf die berufsorientierte Ausbildung an den Fachhochschulen im Unterschied zu den Universitäten. Das wollte Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) nicht im Raum stehen lassen, indem er aus seiner Sicht feststellte, dass sich die Unterschiede zwischen Universitätsstudien und Fachhochschulstudien zunehmend vermischten. Er hält daher eine ausführliche Diskussion für notwendig, was auch Bundesministerin Gehrer unterstrich.

Angesprochen von Abgeordneter Gertrude Brinek (V) auf die Möglichkeit der Weiterbildung an den Fachhochschulen, meinte Raidl, dass er dies sehr begrüßen würde, zumal die Weiterbildung ein wichtiges Instrument der Bedarfsorientierung darstelle. Im Sinne der Qualitätssicherung forderte er aber für diesen Fall das Recht des Fachhochschulrates, Weiterbildungskurse untersagen zu können.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht sowie das diesbezügliche Kommunique einstimmig zur Kenntnis genommen.

(Fortsetzung)