Parlamentskorrespondenz Nr. 821 vom 05.11.2003

FAMILIENAUSSCHUSS WILL FAIR PLAY FÜR DIE JUGEND IN ÖSTERREICH

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Wien (PK) - Gesetzesvorhaben sollen künftig auf ihre "Jugendverträglichkeit" überprüft werden. Der Familienausschuss des Nationalrats stimmte heute mit SP-VP-FP-Mehrheit einem entsprechenden Entschließungsantrag der Regierungsparteien zu, den die Jugendsprecher von ÖVP und FPÖ, Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) und Abgeordneter Elmar Lichtenegger (F), unter dem Titel "Fair Play für die Jugend in Österreich" eingebracht hatten. Weitere Punkte des Antrags sind eine Evaluierung des Bundesjugendvertretungsgesetzes, eine verstärkte Einbindung der Bundesjugendvertretung als gesetzlicher Interessenvertreter der österreichischen Jugend in Entscheidungsprozesse und die Schaffung von Landes- und Bundesschulgemeinschaftsausschüssen zur Förderung der Mitsprache der SchülerInnen. Außerdem fordern die Abgeordneten aktive Schritte seitens der Regierung in Richtung Verbesserung der Einkommenssituation junger Menschen ein, wobei sie meinen, dass nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in der Privatwirtschaft eine Änderung der Lebensverdienstkurve anzustreben ist.

Sowohl die VertreterInnen der SPÖ im Familienausschuss als auch Grün-Abgeordnete Sabine Mandak kritisierten die ihrer Ansicht nach "verwaschenen" Forderungen im Entschließungsantrag, die SPÖ stimmte diesem dennoch zu, weil, wie Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek meinte, prinzipiell nichts gegen die einzelnen Punkte einzuwenden sei, auch wenn "markantere" Formulierungen angebracht gewesen wären. Ihre Fraktionskollegin Andrea Kuntzl ergänzte, der Antrag enthalte sehr viel "heiße Luft" und werde nichts bewegen, die SPÖ stimme zwar zu, "aber ohne jede Euphorie".

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (F) erklärte dem gegenüber, die Koalition wolle unter dem Motto "doppelt hält besser" nochmals einige Punkte unterstreichen, die ihr im Jugendbereich ein besonderes Anliegen seien. Er sieht beispielsweise einen Änderungsbedarf bei der Jugendförderung, da derzeit viele Projekte vorfinanziert werden müssten. Wichtig ist für ihn auch die Mobilität im Verkehr für Jugendliche, konkrete Punkte gelte es aber noch auszuverhandeln.

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) erachtet es, wie sie sagte, für problematisch, dass im öffentlichen Verkehr Seniorentickets halb so viel kosten wie Jugendtickets. Konkrete Forderungen in diesem Bereich sollten ihrer Meinung nach aber im Verkehrsausschuss diskutiert werden. Die Evaluierung des Bundesjugendvertretungsgesetzes ist ihr zufolge ein ausdrücklicher Wunsch der Bundesjugendvertretung. Positiv zum vorliegenden Entschließungsantrag äußerte sich auch ihr Fraktionskollege Hans Langreiter.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) sprach hingegen von einer reinen Alibiaktion. Für sie liegt die Frage von Bundesschulgemeinschaftsausschüssen in der Autonomie der Schulen, die weiteren Punkte des Entschließungsantrages seien entweder ohnehin bereits im Laufen, im Regierungsprogramm verankert oder völlig nichts sagend. Ihr seien Anliegen der Jugend besonders wichtig, unterstrich die Abgeordnete, einen derart verwaschenen Antrag könne sie jedoch nicht unterstützen. Das heiße aber nicht, dass die Grünen die einzelnen Punkte des Antrags ablehnten. Mandak zufolge wäre es angebracht gewesen, klare Termine zu setzen und klare Bedingungen festzulegen.

Staatssekretärin Ursula Haubner zeigte sich darüber erfreut, dass seitens der Jugendsprecher im Nationalrat ein, wie sie formulierte, "gewisser positiver Druck" hinsichtlich der bereits im Regierungsprogramm verankerten Jugendverträglichkeitsprüfung von Gesetzen gemacht werde. Die Evaluation des Bundesjugendvertretungsgesetzes und des Jugendförderungsgesetzes ist ihrer Auskunft nach bereits im Gang, bis Ende dieses Jahres könnten die Abschlussberichte vorliegen. In dieser Frage gebe es viele Arbeitsgespräche mit Jugendvertretern, betonte sie. Hinsichtlich der Förderrichtlinien seien allerdings Verhandlungen mit dem Finanzministerium erforderlich.

KEINE MEHRHEIT FÜR GENERELLE SENKUNG DES WAHLALTERS AUF 16

Nicht durchsetzen konnte sich die SPÖ im Familienausschuss mit der Forderung nach einem Jugend-Demokratiepaket. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt. Der Entschließungsantrag zielt unter anderem auf eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung eines Pflichtfaches "Politische Bildung" ab der 5. Schulstufe, verstärkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte für Jugendliche, etwa in Form von verpflichtenden Kinder- und Jugendgemeinderäten in jeder Gemeinde, eine verstärkte SchülerInnenmitbestimmung und die Einrichtung einer SchülerInnenanwaltschaft in jedem Bundesland ab.

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) hielt fest, sie könne zwar zu 8 von 9 Punkten des SPÖ-Antrages "ja" sagen, auch wenn man bei manchen der Punkte "den tieferen Sinn hinterfragen könnte", mit der Forderung nach einer generellen Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre habe sie aber Probleme. Fuhrmann verwies auf eine aktuelle Umfrage im Burgenland, wonach eine Mehrheit der Sechzehnjährigen einer solchen Wahlaltersenkung ablehnend gegenüber stehe. Fuhrmann zufolge soll man einen entsprechenden Schritt noch genauer prüfen.

Ähnlich argumentierten auch die Abgeordneten Anna Höllerer (V), Sigisbert Dolinschek (F), Notburga Schiefermair (V) und Edeltraud Lentsch (V). Dolinschek erklärte, er könne sich eine allgemeine Senkung des Wahlalters auf 16 auf Gemeindeebene vorstellen. Erfahrungen zeigten aber, dass sich Jugendliche hauptsächlich für Gesellschafts-, Freizeit- und Bildungspolitik auf kommunaler Ebene interessierten, ein allgemeines Interesse an Politik gebe es erst ab etwa 25 Jahren. Abgeordnete Schiefermair hielt fest, man müsse Sechzehnjährigen Zeit für eine Entscheidungsfindung lassen. Sie regte eine österreichweite Umfrage an, um festzustellen, ob die betroffenen Jugendlichen überhaupt wählen wollen. Abgeordnete Lentsch meinte in Richtung Abgeordneter Heinisch-Hosek, "lassen Sie uns Zeit", die ÖVP werde dem Anliegen sicher einmal beitreten.

Skeptisch zu einer generellen Senkung des Wahlalters zeigten sich auch die beiden ÖVP-Abgeordneten Hans Langreiter und Nikolaus Prinz. Prinz kann sich überdies nicht vorstellen, die Parteien gesetzlich zu verpflichten, junge Kandidaten auf die Wahllisten zu setzen.

Seitens der SPÖ machten unter anderem die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Heidrun Silhavy und Gabriele Binder geltend, dass es der SPÖ nicht um eine Wahlpflicht für Sechzehnjährige, sondern um das Wahlrecht gehe. Silhavy meinte, es seien auch nicht alle Über-Siebzigjährigen an Politik interessiert, trotzdem komme man nicht auf die Idee, das Wahlrecht ab 70 abzuschaffen. Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) vermutet den Grund für den Widerstand der ÖVP gegen eine Wahlaltersenkung in Umfrageergebnissen über Parteipräferenzen von Jugendlichen.

Generell hielt Abgeordnete Heinisch-Hosek zum Entschließungsantrag der SPÖ fest, ihrer Partei gehe es vor allem darum, Grundlagen für eine stärkere Beteiligung der Jugend an politischen Entscheidungen zu schaffen, und nicht darum, dass jeder Punkt des Antrags eins zu eins umgesetzt werde. Ein Teil der Forderungen ist ihr zufolge aus dem Programm der Regierung Schüssel I übernommen. Nur wenn man Politik mit Jugendlichen mache und sie in Entscheidungsprozesse einbeziehe, könne man damit rechnen, dass sie sich für Politik interessierten, zeigte sich Heinisch-Hosek überzeugt. Zur Wahlaltersenkung merkte sie an, auch die SPÖ sei nicht immer dafür gewesen, habe aber gelernt.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) unterstützte den Entschließungsantrag der SPÖ und konstatierte, sie verstehe die Argumentation von ÖVP und FPÖ nicht. Man wolle Sechzehnjährige schließlich nicht verpflichten, wählen zu gehen, sondern ihnen das Wahlrecht einräumen. Die Wahlen im Burgenland haben ihr zufolge zudem gezeigt, dass das Wahlrecht von den Sechzehn- bis Achtzehnjährigen sehr stark in Anspruch genommen worden sei. (Schluss)