Parlamentskorrespondenz Nr. 830 vom 06.11.2003

RAUCH-KALLAT: GESUNDHEITSFÖRDERUNGSTAGE FÜR ALLE 14-JÄHRIGEN

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Wien (PK) - Im Rahmen einer Aussprache des Gesundheitsausschusses über aktuelle Fragen aus dem Ressortbereich kündigte Bundesministerin Maria Rauch-Kallat heute die Einführung von Gesundheitsförderungstagen für alle 14jährigen an. Die Gesundheitsvorsorge bei Jugendlichen - das Thema wurde vom Abgeordneten Elmar Lichtenegger (F) aufgeworfen - sollte nach den Worten der Ressortleiterin als Schwerpunkt in der achten Schulstufe gesetzt werden. Mit 14 Jahren können junge Menschen bereits selbst Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen, meinte Rauch-Kallat.

Konkret sei geplant, in jeder Klasse der achten Schulstufe eine diesbezügliche Projektwoche, zumindest aber einen Projekttag im zweiten Halbjahr abzuhalten, bei dem insbesondere Bereiche wie gesunde Ernährung, Bewegung, Suchtgift und Alkohol und Unfallverhütung behandelt werden. Ziel sei dabei die Erstellung eines so genannten Jugendvorsorgepasses. Rauch-Kallat rechnet damit, dass diese Gesundheitsförderungstage bis spätestens 2006 flächendeckend an allen österreichischen Schulen realisiert werden können.

BANKOMATKARTE ALS GESUNDHEITSCARD NUR AUF FREIWILLIGER BASIS

Von Abgeordnetem Manfred Lackner (S) auf das Projekt der Bankomatkarte als Chipkarte für den Gesundheitsbereich angesprochen meinte Rauch-Kallat, die Idee sei "nicht uninteressant". Es müsse aber noch die Frage geklärt werden, ob dies technisch und rechtlich überhaupt möglich sei. Die Gesundheitskarte werde jedenfalls Schlüsselfunktion für den Arzt haben, damit dieser online die Berechtigung für den Versicherten abfragen kann, stellte die Ministerin klar. Eine Speicherung von Gesundheitsdaten sei auf der Bankomatkarte aber nicht zulässig. Mit Nachdruck betonte Rauch-Kallat, dass die Entscheidung, ob die Bankomatkarte auch als Gesundheitskarte verwendet wird, immer beim Versicherten liegen und damit dem Prinzip der Freiwilligkeit folgen werde. Grundsätzlich habe sie nur die Möglichkeit eröffnet, über die Bankomatkarte nachzudenken; ob es dann soweit komme, sei eine andere Frage. Auf alle Fälle wurde sichergestellt, dass es zu keinen weiteren Verzögerungen komme, betonte Rauch-Kallat.

Was die ihre Aussage bezüglich der Höhe der Gesundheitskosten (5,5 % vom BIP) betrifft, so habe sie dies nie als Dogma verstanden, zumal ja auch das BIP Veränderungen unterliege. Allerdings müsste man innerhalb des Systems danach trachten, die vorhandenen Mittel effizient zu verwalten, damit die Entwicklung nicht aus dem Ruder laufe. Wichtige Anliegen sind ihr außerdem die Gewährleistung eines "niederschwelligen Zugangs" zum Gesundheitssystem sowie die Forcierung der Gesundheitsförderung.

Hinsichtlich der Pflegeberufe, die von Abgeordneter Haidlmayr (G) angesprochen wurden, führte Rauch-Kallat aus, dass es eine Akademisierung für Führungs- und Ausbildungskräfte geben müsse. Wichtig sei ihr, dass der Beruf der diplomierten Schwester auch im zweiten Bildungsweg erreicht werden könne. Die Forderung Haidlmayrs, wonach das Pflegegeld für die Hospizkarenz auch im Antrags- und Sterbemonat ausbezahlt werden soll, werde sie an den Sozialminister weiterleiten. Auf die Wortmeldung der Abgeordneten Heidrun Silhavy eingehend stellte die Ministerin fest, dass eine Plattform für Telemedizin gegründet wurde und in ihrem Ressort derzeit an einem Telematikgesetz gearbeitet wird. Das LKF-Punkte-System soll - auch im Hinblick auf den Finanzausgleich 2005 - evaluiert werden, und zwar parallel zur Strukturreform.

NOVELLE ZUM MEDIZINPRODUKTEGESETZ MEHRHEITLICH ANGENOMMEN

Die Novelle zum Medizinproduktegesetz dient vorwiegend der Umsetzung von EU-Richtlinien und betrifft Medizinprodukte, die in unterstützender Funktion stabile Derivate aus menschlichem Blut enthalten. Für diese Produkte werden spezifische Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren sowie Übergangsfristen festgelegt. Weiters werden Anpassungen bei der Instandhaltung und bei der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten vorgenommen. Dabei wird auch aktuellen Entwicklungen zum Outsourcing bestimmter Leistungen von Gesundheitseinrichtungen im hygienischen Bereich Rechnung getragen. Ein Vertreter des Ministeriums erklärte zudem, dass die Instandhaltungsvorschriften von Medizinprodukten vereinheitlicht werden. Außerdem wurden z.B. in Zusammenhang mit Defibrillatoren, die in öffentlichen Gebäuden zur Verfügung stehen, die Verantwortlichkeiten und notwendige Schulungsmaßnahmen definiert und festgelegt.

Abgeordneter Grünewald brachte einen G-S-Abänderungsantrag ein, in dem auf die völlige Intransparenz des Marktes für Medizinprodukte, Preis- und Qualitätsvergleiche hingewiesen wird. Im Sinne von PatientInnensicherheit sowie Nutzung von Einsparungspotentialen wäre ein regelmäßig gewartetes Medizinprodukteregister dringend notwendig, argumentierte der Gesundheitssprecher der Grünen. Angesichts der Tatsache, dass es ca. 500.000 Medizinprodukte gibt, stünde der Aufbau eines Registers in keiner adäquaten Kosten-Nutzen-Relation, argumentierte Abgeordneter Erwin Rasinger (V).

Bei der getrennten Abstimmung wurde die Vorlage dann teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen. Angenommen wurde auch eine Ausschussfeststellung, die eine Klarstellung betreffend Überwachungsmodalitäten im Hinblick auf die effiziente und qualitätsgesicherte Anwendung, Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten trifft. Der G-S-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

PATIENTENCHARTA FÜR VORARLBERG EINSTIMMIG ANGENOMMEN

Einstimmig wurde eine Vereinbarung des Bundes mit dem Land Vorarlberg über die Sicherstellung der Patientenrechte genehmigt. Es handelt sich dabei bereits um die siebente derartige mit einem Bundesland geschlossene Übereinkunft. Ziel ist, wie Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat betonte, die Erstellung einer bundesweiten Patientencharta nach dem Abschluss von Verträgen mit allen Bundesländern.

KEINE INHALTLICHE ENTSCHEIDUNG ÜBER ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE DER GRÜNEN

Mehrheitlich vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, in dem Abgeordneter Kurt Grünewald eine Verbesserung der Qualitätskontrolle in Krankenanstalten fordert.

Abgeordneter Günter Kößl (V) meinte dazu, das Anliegen der Grünen sollte auf breiterer Basis im Zuge der Gesundheitsreform behandelt werden.

Ebenfalls mehrheitlich auf Vertagung entschied der Ausschuss hinsichtlich eines weiteren Antrages der Grünen. Abgeordneter Kurt Grünewald verlangte darin als Reaktion auf eine Publikation die Einsetzung einer unabhängigen internationalen Expertenkommission zur Klärung von Versorgungsdefiziten im Bereich der Kinderheilkunde.

Staatssekretär Reinhart Waneck gab Defizite in der Kinderheilkunde zu, verwies aber auf eine bereits bestehende Kommission, die auch mit internationalen Experten beschickt wurde.

Schließlich wurde e in internationales Abkommen zwischen der Republik Österreich und der WHO einstimmig genehmigt, das den der Organisation gewährten Rechtsstatus für die Dauer der 53. Tagung des europäischen Regionalkomitees im Zeitraum vom 8. bis zum 11. September 2003 in Wien regelt. (Schluss)