Parlamentskorrespondenz Nr. 869 vom 18.11.2003

DAS "WACHSTUMS- UND STANDORTGESETZ 2003"

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Wien (PK) - Unter dem Titel "Wachstums- und Standortgesetz 2003" hat die Bundesregierung dem Nationalrat ein Paket mit Gesetzentwürfen sowie Vorschläge zur Änderung bestehender Gesetze vorgelegt, die dem Ziel dienen, das als unzureichend eingeschätzte Wirtschaftswachstum anzuregen und dabei insbesondere Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern.

DIE NATIONALSTIFTUNG FÜR FORSCHUNG, TECHNOLOGIE UND ENTWICKLUNG

Ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Forschungsstiftung, die - unabhängig von den jährlich zur Verfügung gestellten Budgetmitteln - zur nachhaltigen Finanzierung von Forschungsinitiativen beitragen soll. Die Stiftung soll nur als Finanzierungsinstrument dienen, für Entscheidungsfindung und Abwicklung werden bestehende Instrumente und Einrichtungen herangezogen; die zusätzlichen Kosten für die Organe der Stiftung und den Rat für Forschungs- und Technologieentwicklung werden als marginal bezeichnet.

Dotiert wird die Stiftung mit Zinserträgen aus Kapitalstöcken des ERP-Fonds sowie der Nationalbank in der Höhe von insgesamt 3,3 Mrd. €, sodass mit einem jährlichen Ertrag von circa 125 Mill. € gerechnet werden kann. Für die Forschungsfinanzierung im Jahr 2004 bedeutet dies zusätzliche Mittel von 100 Mill. €, weil die Nationalbank die gewinnabhängigen und daher stark schwankenden Ausschüttungen aus dem Jubiläumsfonds für wirtschaftsorientierte Forschung einstellen wird. Zusätzlich soll die Stiftung weitere Forschungsförderungsgelder, etwa die Mittel für die Forschungsoffensive, abwickeln.

Budgetär stellt die Dotierung der Forschungsstiftung mit Zinserträgen des ERP-Fonds und der Oesterreichischen Nationalbank eine mittelbare Umwidmung dar: Der Mittelzufluss aus der Nationalbank an die Stiftung vermindert den an den Bund abzuführenden Notenbankgewinn. Für 2004 ergeben sich bei einem auf 643 Mill. € geschätzten Nationalbank-Bruttogewinn eine Rücklagen-Umwidmung von 1,5 Mrd. € durch die Nationalbank zu Gunsten von F&E und zugleich Mindereinnahmen des Bundes von 44,3 Mill. €.

WEITERE FORSCHUNGS- UND WACHSTUMSIMPULSE 

Im Einkommensteuergesetz wird der Forschungsfreibetrag von 15 % auf 25 % und die Forschungsprämie von 5 % auf 8 % angehoben. Der erhöhte Forschungsfreibetrag von 35 % für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen bleibt aufrecht, die katastrophenbedingte vorzeitige Abschreibung sowie die Sonderprämie werden um ein Jahr verlängert. Auch die Investitionszuwachsprämie gilt ein weiteres Jahr.

Eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll die Zuwanderung von Schlüsselkräften der Wirtschaft erleichtern, indem diese und ihre Familienangehörigen vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen werden. Die Ausnahme soll auch für das Support- und Hauspersonal der Führungskraft gelten.

Ein Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen sichert den Verleihern von ausländischem Kulturgut, das vorübergehend in Österreich gezeigt wird, die sachliche Immunität des Kulturgutes und die Rückgabe zum festgesetzten Zeitpunkt rechtsverbindlich zu - ungeachtet der Rechte, die Dritte an dem Kulturgut eventuell geltend machen könnten.

Eine Änderung des ASFINAG-Gesetzes soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, den Verkehr auf dem ihr übertragenen Straßennetz über die Einhaltung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 hinaus zu überwachen. Die Regelung soll Anfang 2005 in Kraft treten.

SALDENNEUTRALE ÄNDERUNGEN DER BUNDESFINANZGESETZE 2003 UND 2004

Die Regierungsvorlage enthält auch Änderungen der Bundesfinanzgesetze 2003 und 2004 sowie ein Budgetüberschreitungsgesetz 2003. Die Änderungen im BFG 2003 tragen Entwicklungen Rechnung, die bei der Budgeterstellung nicht absehbar oder betraglich nicht abschätzbar waren, etwa Umschichtungen im Rahmen der Vollziehung des Bundesimmobiliengesetzes oder zusätzliche 10 Mill. € für die Implementierung des Universitätsgesetzes 2002. Der Gesamtüberschreitungsbetrag des BÜG 2003 beträgt 13,1 Mill. €. 10,9 Mill. € werden durch Ausgabeneinsparungen, 0,2 Mill. € durch Mehreinnahmen und 2 Mill. € durch eine Rücklagenauflösung bedeckt. - Das präliminierte Budgetdefizit von 3,940 917 Mrd. € bleibt unverändert; die Ausgaben steigen um 2,2 Mill. € auf 61,355 336 Mrd. €, die Einnahmen ebenfalls um 2,2 Mill. € auf 57,414 419 Mrd. €.

Im Jahr 2004 werden unter anderem 13,5 Mill. € zugunsten des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung umgeschichtet. Die  zusätzliche Vorsorge für die Betreuung der zahlenmäßig enorm zunehmenden Asylwerber beträgt 45 Mill. €; 10 Mill. € erhalten neue FH-Lehrgänge, 5,2 Mill. € stehen für Denkmalschutz-Projekte, 4 Mill. € für die Sanierung der Parlamentsrampe zusätzlich zur Verfügung; mit 5 Mill. € wird der energetische Einsatz der Biomasse zusätzlich gefördert, inklusive Kofinanzierung durch Länder und EU ergibt dies ein zusätzliches Förderungsvolumen von 17 Mill. €.

In den Schlusssummen des BFG 2004 steigen die Ausgaben von 62,666 069 Mrd. € auf 62,666 997 Mrd. €, die Einnahmen nehmen im selben Ausmaß von 59,235 933 Mrd. € auf 59,236 861 Mrd. € zu, sodass das ursprünglich veranschlagte und vom Nationalrat beschlossene Defizit mit 3,430 136 Mrd. € gleich bleibt (313 d.B.). (Schluss)