Parlamentskorrespondenz Nr. 908 vom 26.11.2003

SOZIALAUSSCHUSS LEGT GRUNDSTEIN FÜR REZEPTGEBÜHR-SENKUNG FÜR GENERIKA

Versicherungsanstalten für Eisenbahnen und Bergbau zusammengelegt

Wien (PK) - Der Sozialausschuss des Nationalrats billigte heute mit VP-FP-Mehrheit das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003. Damit wird auch die gesetzliche Grundlage für eine Senkung der Rezeptgebühr für wirkstoffidente Nachfolgeprodukte von Medikamenten, so genannten Generika, geschaffen. Neben einer Reihe weiterer Änderungen enthält das Gesetz außerdem Bestimmungen über eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten für die Eisenbahner und den Bergbau und sieht eine Verlängerung der in der letzten Legislaturperiode eingeführten Deckelung der Verwaltungskosten bei den Krankenversicherungsträgern vor.

Während die Vertreter der beiden Koalitionsparteien darauf hinwiesen, dass die Gesetzesänderungen eine Reihe von Verbesserungen für die Versicherten bewirkten, übte die Opposition zum Teil scharfe Kritik am Gesetzentwurf. So äußerten die Abgeordneten von SPÖ und Grünen die Befürchtung, dass sich die Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung negativ auf das Service für die Versicherten auswirken wird. Kritik gab es seitens der Opposition zudem an der ihrer Ansicht nach teilweise extrem komplizierten Formulierung der Bestimmungen und an der späten Vorlage zweier Abänderungsanträge zum Gesetz.

Konkret wird der Hauptverband der Sozialversicherungsträger durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz beauftragt, für bestimmte Gruppen von Heilmitteln, wie etwa wirkstoffidente Nachfolgeprodukte, einen Abschlag von der Rezeptgebühr festzusetzen. Damit kann die Rezeptgebühr in Hinkunft je nach Art des verschriebenen Medikaments unterschiedlich hoch sein. Ferner sollen Rundungsbestimmungen für die Rezeptgebühr auf 5 Cent der Vereinfachung der Handhabung dienen.

Mittels eines von der Koalition heute vorgelegten Abänderungsantrags zur Regierungsvorlage wurde darüber hinaus das komplette von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat präsentierte Maßnahmenpaket zur Senkung der Medikamentenkosten in das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz integriert. Mit diesem Maßnahmenpaket sollen die jährlichen Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich im Zeitraum 2003 bis 2006 bei drei bis vier Prozent pro Jahr stabilisiert werden. Die Regierung rechnet mit einem jährlichen Einsparungsvolumen von rund 120 Mill. €.

Konkret ist vorgesehen, das bisherige Heilmittelverzeichnis durch einen neuen so genannten "Erstattungskodex" zu ersetzen, der in drei Bereiche - einen grünen, einen gelben und einen roten - unterteilt wird. Arzneimittel kommen dann in den grünen Bereich, wenn sich Hersteller und Hauptverband auf einen "medizinisch und ökonomisch vertretbaren Preis" einigen, für sie ist keine spezielle chef- und kontrollärztliche Bewilligung vorgesehen. Der gelbe Bereich ist für innovative und hochpreisige Arzneispezialitäten reserviert, in den roten Bereich kommen - zeitlich befristet - alle neu auf dem Markt befindlichen Medikamente, für die eine Aufnahme in den Erstattungskodex beantragt wurde. Sowohl für Medikamente im gelben als auch für solche im roten Bereich ist der Erstattungspreis mit dem ermittelten EU-Durchschnittspreis limitiert.

Für Medikamente im gelben Bereich des Erstattungskodex ist außerdem weiterhin eine Bewilligung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst vorgesehen, allerdings soll diese Bewilligung künftig nicht mehr durch den Patienten eingeholt werden müssen, sondern durch den Arzt selbst. Damit will man, wie Gesundheitsstaatsekretär Reinhart Waneck in der heutigen Sitzung festhielt, die Kommunikation zwischen behandelndem Arzt und Chefarzt forcieren und gleichzeitig die Kontrolle verbessern. Alle bisherigen Chefarzt-pflichtigen Medikamente kommen vorerst in den roten Bereich des Erstattungskodex.

Liegt ein wirkstoffgleiches Nachfolgeprodukt für ein Medikament, also ein Generikum vor, ist eine gestaffelte Preisreduktion für das Originalprodukt vorgesehen. Für alle im Erstattungskodex angeführten Arzneimittel, insbesondere auch für rezeptfreie Produkte, ist grundsätzlich jegliche Werbung für VerbraucherInnen untersagt.

Die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus werden laut Gesetzentwurf zu einer "Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau" zusammengeführt. Durch die Fusionierung sollen Synergien genutzt und die Effizienz gesteigert werden, heißt es dazu in den erläuternden Bemerkungen. Man rechnet damit, dass man bis zum Jahr 2007 durch natürliche Abgänge und einen unterstützenden Sozialplan mit rund 10 % weniger Personal das Auslangen finden wird; daraus ergibt sich ein Gesamteinsparungspotential bis 2007 im Ausmaß von rund 7,2 bis 8 Mill. €.

An weiteren Maßnahmen enthält das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz u.a. die Abstandnahme von der Einhebung der ausständigen Beträge der Ambulanzgebühr, die Schaffung eines Anspruchs auf Invaliditätspension auch bei originärer Invalidität, die Einbeziehung der FunktionärInnen des Tiroler Skilehrerverbandes in die Unfallversicherung nach dem ASVG, die Berücksichtigung der Zeiten der Inanspruchnahme der "Familienhospizkarenz" bei der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld, die Einräumung eines Mitspracherechtes der Interessenvertretungen der Privatspitäler beim Großgeräteplan und die Einbeziehung auch der kündbaren DienstnehmerInnen der BVA in das B-KUVG.

Die beiden heute vorgelegten und bei der Abstimmung mitberücksichtigen VP-FP-Abänderungsanträge enthalten nicht nur die Regelungen zum Erstattungskodex, vielmehr werden damit auch die Bestimmungen über die Verlängerung der Deckelung der Verwaltungskosten in den Krankenversicherungsanstalten präzisiert und die im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des ÖBB-Dienstrechts stehenden sozialversicherungsrechtlichen Anpassungen aus dem Gesetzentwurf herausgenommen. Gestrichen wurde auch jene Passage, wonach ständige freie MitarbeiterInnen nach dem Journalistengesetz künftig von der Pflichtversicherung auszunehmen sind.

Sowohl seitens der SPÖ als auch seitens der Grünen wurde massive Kritik an der späten Vorlage der Abänderungsanträge und an der Gliederung der Regierungsvorlage in zwei Teile geübt. Abgeordneter Karl Öllinger (G) sprach von einem "Pallawatsch", den er auf die Kompetenzzersplitterung zwischen Sozialministerium und Gesundheitsministerium zurückführt. Er forderte, dass in Zukunft wieder eine einzige Stelle für das ASVG zuständig ist, und wertete die bei der Erstellung des vorliegenden Gesetzentwurfes gewählte Vorgangsweise als "legistisch schlicht eine Katastrophe". Weiters bemängelte er, dass der neue "Erstattungskodex" nicht in Begutachtung gegangen und wenige Stunden vor dem Sozialausschuss "zum ersten Mal aufgetaucht" sei. Ausschussvorsitzende Heidrun Silhavy (S) qualifizierte die Tatsache, dass Firmen den Abänderungsantrag zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz offenbar vor der Opposition erhalten hätten, als bezeichnend dafür, wie ÖVP und FPÖ den Parlamentarismus handhabten.

Inhaltlich kritisierte SPÖ-Sozialsprecherin Silhavy die Betrauung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsverträger mit neuen Aufgaben, obwohl dieser gemäß einem VfGH-Erkenntnis nicht verfassungskonform eingerichtet sei. Bevor man dem Hauptverband neue Aufgaben übertrage, solle das Gremium verfassungskonform gemacht werden, forderte sie.

Zur vorgesehenen Abstandnahme von der weiteren Einhebung der Ambulanzgebühr merkte Silhavy an, es wäre am einfachsten, die Ambulanzgebühr rückwirkend abzuschaffen und die bereits einbezahlten Vorschreibungen von Amts wegen rückzuerstatten. Ihre Fraktionskollegin Barbara Prammer bemängelte vor allem die weitere Deckelung des Verwaltungs- und Verrechnungsaufwandes der Krankenversicherungsträger und äußerte in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass sich dadurch das Service für die Versicherten verschlechtern und die Kontrolle eingeschränkt wird.

Ähnlich argumentierte der Sozialsprecher der Grünen Karl Öllinger. Was den Krankenversicherungen an Einsparungsverpflichtungen zugemutet werde, sprenge jede Dimension dessen, was sinnvoll sei, meinte er und erinnerte daran, dass die Verwaltungskosten auf dem Stand von 1999 eingefroren seien. Öllinger fragt sich überdies, warum der Hauptverband der Sozialversicherungsträger nicht in die Einsparungsziele einbezogen wird. Seiner Darstellung nach haben sich die Verwaltungskosten dort durch die Umstrukturierung um über 800% erhöht.

Sowohl Öllinger als auch seine Fraktionskollegin Theresia Haidlmayr zeigten sich weiters darüber empört, dass eine Bestimmung, die die Ärzteschaft zur Qualitätskontrolle verpflichtet, aus dem ASVG eliminiert wird. Die Ärzte seien in der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung  zunächst säumig gewesen und hätten dann eine Liste mit Qualitätsstandards geliefert, die "ein Hohn ist", schilderte Öllinger. Nun reagiere der Gesetzgeber darauf, indem er die Verpflichtung aus dem ASVG herausnehme. Statt dessen dürften die Ärzte in Zukunft selbst Standards festlegen und sich auch selbst kontrollieren, ohne dass der Hauptverband oder die einzelnen Versicherungsträger mitreden dürften. "Das kann es ja nicht sein!" sagte der Sozialsprecher der Grünen.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) begrüßte dem gegenüber die im Sozialversicherungs-Änderungsgesetz enthaltenen Änderungen und appellierte an die Opposition, den Blick auf das Ganze zu richten. Die Koalition habe ein Paket vorgelegt, das nicht nur eine Fülle von Veränderungen und Anpassungen im Organisationsrecht bringe, sondern auch konkrete Fortschritte für die betroffenen Versicherten.

Er sei auch nicht glücklich, über die knappe Übergabe des Abänderungsantrags mit dem Heilmittel-Paket, sagte Tancsits, letztendlich gehe es aber darum, Einsparungen für die Versicherten im Ausmaß von 120 Mill. € pro Jahr zu erzielen. Durch die Abschaffung der Chefarztpflicht in der bisherigen Form entfalle künftig überdies eine "Schikane" für die Versicherten, statt dessen komme es zu einer echten Mengenkontrolle. Besonders positiv bewertete der Abgeordnete auch die Zusammenlegung der Versicherungsanstalten der Eisenbahnen und des Bergbaus.

Zur Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung hielt Tancsits fest, es sei notwendig, die Spargesinnung der Krankenkassen weiter einzumahnen. Ihm zufolge ist ohnehin klar festgehalten, dass sowohl notwendige Investitionen im Servicebereich als auch die zu erwartenden Mehrkosten durch die Kollektivvertragserhöhung nicht von der Deckelung erfasst seien. Als sinnvoll wertete er es außerdem, dass kleine Krankenkassen künftig nur noch einen stellvertretenden Generaldirektor bestimmen dürfen.

Was das VfGH-Urteil zum Hauptverband betrifft, sei er einer anderen Meinung als Abgeordnete Silhavy, erklärte Tancsits. Der Verfassungsgerichtshof habe eine Sanierungsfrist vorgesehen, was zur Folge habe, dass der Hauptverband bis zum 31.12. 2004 voll handlungsfähig sei.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) machte geltend, dass das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz Einsparungen, Synergieeffekte und eine Harmonisierung des Sozialversicherungsrechts bringe. Er gebe zu, dass es sich um eine Fülle von zum Teil nicht leicht durchblickbaren Änderungen handle, skizzierte er, man müsse aber die positiven Auswirkungen sehen. Besonders verwies Dolinschek auf die vorgesehenen Einsparungen im Arzneimittelbereich und die Anhebung des Generika-Anteils an den verschriebenen Arzneimitteln. Durch die Neuordnung der Chefarztpflicht ist ihm zufolge nunmehr sichergestellt, dass der Hauptverband die Ärzte und nicht die Patienten kontrolliere.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) sieht die Koalition mit dem vorliegenden Gesetzespaket auf einem "guten Weg". So ist für ihn mit der Konsolidierung der Medikamentenkosten etwas gelungen, was jahrelang zur Diskussion gestanden sei. Durch die Reduktion der Rezeptgebühr würden Generika auch für Verbraucher interessanter. Außerdem habe man, so Donabauer, erstmals einen Weg gefunden, den "peinlichen Prozess" der Chefarztgenehmigung zu ändern und durch einen direkten Dialog zwischen Arzt und Hauptverband zu ersetzen. Positiv wertete er auch die Zusammenlegung der Versicherungsanstalten der Eisenbahnen und des Bergbaus.

Was die Kritik der Opposition an der späten Vorlage der Abänderungsanträge anbelangt, sagte Donabauer, dies sei das Schicksal von Abänderungsanträgen. Es sei immer schon so gewesen, dass bis zum Schluss verhandelt werde. Ebenso nichts abgewinnen kann er, wie er sagte, der Befürchtung der Opposition, die Deckelung der Verwaltungskosten der Krankenversicherungen werde das Service und die Leistungen für die Versicherten beeinträchtigen. Er glaubt, dass die Einsparungsziele erreichbar sind, noch dazu wo Pilotprojekte davon ausgenommen seien.

Auch Abgeordneter Maximilian Walch (F) verteidigte die späte Vorlage der Abänderungsanträge und konstatierte, es sei keine Schande, wenn man bis zuletzt Änderungen zugunsten der Versicherten vornehme. Besonders begrüßt wurde von ihm die Senkung der Medikamentenpreise. Seiner Ansicht nach hätten die ehemaligen SPÖ-Sozialminister jahrzehntelang Zeit für entsprechende Maßnahmen gehabt.

Sozialminister Herbert Haupt wies die Kritik an der Unverständlichkeit mancher Bestimmungen zurück und versicherte darüber hinaus, dass beim Projekt "Neukodifizierung des ASVG" "das Ende des Tunnels schon mit Licht erfüllt ist". Man nähere sich mit den Arbeiten dem Ende.

Die Festlegung von Qualitätskriterien für Ärzte fällt Haupt zufolge in den Gesundheitsbereich, er werde es sich als Konsumentenschutzminister aber nicht nehmen lassen, auf bestimmte Standards und auf die Sicherung von Patientenrechten zu drängen, meinte er. Für ihn sei es wichtig, dass sich die Ärzte nicht allein kontrollierten, sondern auch ein Vertreter der Patientenanwaltschaft in die Qualitätskontrolle eingebunden sein wird. Den von der Ärztekammer vorgelegten Kriterienkatalog wertete Haupt als fragwürdig, er gab allerdings zu bedenken, dass viele vermeintliche Selbstverständlichkeiten in Arztpraxen oftmals nicht selbstverständlich seien.

Was die Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung betrifft, wies Haupt darauf hin, dass jene Krankenversicherungsträger, die die Einsparungsziele eingehalten haben, künftig die Inflationsrate voll abgegolten bekommen.

Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck stimmte mit Abgeordneter Haidlmayr in der kritischen Beurteilung des von der Ärzteschaft vorgelegten Papiers überein und machte geltend, dass dieses daher von der Gesundheitsministerin auch zurückgewiesen worden sei. Warum die Verpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards künftig im Ärztegesetz und nicht mehr im ASVG verankert sein soll, begründete er damit, dass damit alle Ärzte und nicht nur ein Teil der Ordinationen erfasst würden. Seiner Auskunft nach ist auch sichergestellt, dass in die künftige Festlegung von Qualitätsstandards Patientenvertreter eingebunden sein werden.

In Bezug auf die Deckelung der Verwaltungskosten hielt Waneck fest, fast alle Versicherungsanstalten hätten die Sparziele übererfüllt, und zwar ohne Qualitätsverlust. Sie könnten daher in Zukunft mit einer vollen Inflationsabgeltung rechnen.

In Zusammenhang mit der geplanten Senkung der Medikamentenkosten erinnerte Waneck daran, dass die Ausgaben für Medikamente in den 90er Jahren pro Jahr um 9 % gestiegen seien und in den Jahren 2000, 2001 und 2002 eine Halbierung der Steigerung auf 5 % erreicht werden konnte. Für heuer zeichne sich allerdings wieder eine Kostenerhöhung um etwa 8 % ab, schilderte er, weshalb neuerliche Maßnahmen zur Kosteneindämmung notwendig seien. Er gebe zu, dass das neue Gesetz kompliziert sei, sagte Waneck, aber es sei weit weniger kompliziert als die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Bei der Abstimmung wurde das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz unter Berücksichtigung der beiden Abänderungsanträge mit VP-FP-Mehrheit beschlossen. Ebenfalls mit VP-FP-Mehrheit wurde eine Ausschussfeststellung zur Deckelung des Verwaltungsaufwandes bei den Sozialversicherungsträgern angenommen.

Mitverhandelt mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz wurden ein Entschließungsantrag der SPÖ, eine Petition und eine Bürgerinitiative zum Thema Pensionsreform, die allesamt bereits im Zuge der Verhandlungen über die letzte Pensionsreform eingebracht worden waren. Die SPÖ spricht sich dabei für ein einheitliches Pensionssystem für alle ÖsterreicherInnen aus, das dauerhaft garantiert, dass nach 45 Jahren und einem Pensionsalter von 65 Jahren 80 % des Nettogehaltes als Pension zustehen.

Die Beratungen über alle drei Verhandlungsgegenstände wurden auf Antrag von Abgeordnetem Walter Tancsits mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien vertagt. Zuvor hatte Abgeordneter Franz Riepl (S) darauf aufmerksam gemacht, dass einige Punkte der von mehreren FPÖ-Abgeordneten unterstützten Petition noch nicht erledigt seien. Insbesondere nannte er verträgliche Übergangsregelungen und die Durchführung einer Volksabstimmung über die Pensionsreform.

FPÖ-Sozialsprecher Sigisbert Dolinschek stellte hingegen fest, dass wesentliche Punkte der Petition in die letzte Pensionsreform eingeflossen seien und andere Punkte bei der anstehenden Harmonisierung des Pensionsrechts mitberücksichtigt würden. Eine Volksabstimmung kann ihm  zufolge auch später noch durchgeführt werden.

Abgeordneter Karl Dobnigg (S) kritisierte die geringe Pensionserhöhung im kommenden Jahr und erinnerte daran, dass die Regierung vor der Wahl allen Pensionisten eine Inflationsabgeltung versprochen habe. (Fortsetzung)