Parlamentskorrespondenz Nr. 943 vom 03.12.2003

ZWEI KURZDEBATTEN: UNFALLRENTEN-BESTEUERUNG, LEHRER-FRÜHPENSIONEN

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Wien (PK) - Die Debatte über Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur wurden am Nachmittag zur Durchführung von zwei Fristsetzungsdebatten unterbrochen. Die SPÖ ist für die sofortige Streichung der Besteuerung der Unfallrenten, die Grünen fordern Maßnahmen im Zusammenhang mit den Frühpensionen von LehrerInnen.

KURZDEBATTE: FRISTSETZUNG FÜR S-ANTRAG 245/A

Seit drei Jahren werden UnfallrentnerInnen herumgeschoben und geschröpft, meinte einleitend Abgeordnete LAPP (S). Da die Unfallrente um ein Drittel gekürzt wurde, müssen sich die mehr als 100.000 Betroffenen bei jedem Schritt überlegen, ob sie es sich auch leisten können. Der Verfassungsgerichtshof hat aber nun der Regierung den Auftrag erteilt, diese unsoziale Maßnahme zurückzunehmen. Daraufhin wurde dilettantisch eine Regelung gebastelt und eine bürokratische Rückzahlungsaktion für 2001 und 2002 gestartet, wobei aber noch immer nicht alle Unfallrentner die Steuer zurückbekommen haben. Zudem werde im Jahr 2003, dem europäischen Jahr der Behinderung, weiterhin die Besteuerung - ohne Abfederungsmaßnahmen - aufrechterhalten. Lapp forderte daher die Bundesregierung auf, dem Fristsetzungsantrag der SPÖ, der die rückwirkende Abschaffung der Unfallrentenbesteuerung 2003 vorsieht, zuzustimmen.

Es sei richtig, dass die SPÖ die Besteuerung der Unfallrenten vor den Verfassungsgerichtshof gebracht habe, räumte Abgeordneter Dr. TRINKL (V) ein. Dieser habe aber eindeutig die Verfassungskonformität der Besteuerung bestätigt, betonte er. Die Maßnahme, die per Ende dieses Jahres ausläuft, wurde nur deshalb aufgehoben, weil die Regelung damals zu schnell erfolgt sei und der Vertrauensschutz nicht gewährleistet war. Man habe die Besteuerung ursprünglich eingeführt aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit, erläuterte Trinkl. Außerdem werde von Seiten der Opposition nie darauf hingewiesen, dass die Schwerstbehinderten eine 50 % höhere Rente bekommen und dass die Behindertenvereine aufgrund der Einnahmen aus der Unfallrentenbesteuerung eine wesentlich höhere Förderungen erhalten.

Seit 2001 werden in Österreich die Unfallrenten wieder besteuert, konstatierte Abgeordnete SCHÖNPASS (S). Sie wies darauf hin, dass für die Bemessung der Rente zwei Drittel des letzten Jahresbezuges herangezogen werden. Das dritte Drittel blieb immer unberücksichtigt, da es als Steuerersatz galt. Die Maßnahme der Regierung hat nun quasi zu einer Doppelbesteuerung geführt, kritisierte sie. Auch jetzt gebe es trotz des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs keine Gewissheit, ob die Besteuerung in adaptierter Form weitergeführt werde. Schönpass appellierte daher an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die Unfallrentenbesteuerung 2003 ersatzlos und rückwirkend zu streichen.

Die Besteuerung der Unfallrenten wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil es eine zu geringe Übergangsfrist gegeben hat, erläuterte Abgeordneter DOLINSCHEK (F). Er werde sich auch dafür einsetzen, dass diese Maßnahme nach dem Auslaufen in dieser Form nicht mehr eingeführt wird. Außerdem soll eine Möglichkeiten geschaffen werden, dass auch jene, die noch keine Rückerstattung erhalten haben, im Zuge des Härteausgleichsfonds etwas zurückbekommen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies seinen Vorredner darauf hin, dass all jene, die einen Arbeitsunfall nach dem 1.7.2001 erlitten haben, im Jahr 2003 weder von der Steuer befreit sind noch die Möglichkeit haben, einen Antrag beim Härteausgleichsfonds zu stellen. Der G-Redner wies zudem auf die Ungerechtigkeiten des derzeitigen Systems hin, da z.B. ein Lehrling, der in jungen Jahren einen schweren Arbeitsunfall hatte, sein Leben lang nur eine sehr niedrige Rente erhält. Die Unfallrente war immer auch als Schadenersatz gedacht und daher sei auch eine Steuerbefreiung gerechtfertigt, argumentierte er.

Bei der Abstimmung fand der SPÖ-Fristsetzungsantrag keine Mehrheit.

KURZDEBATTE ÜBER G-ANTRAG 284/A(E)

In einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung beantragte Abgeordneter ÖLLINGER (G) die Beiziehung von Bundesministerin Gehrer zu dieser Debatte.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordneter BROSZ (G) veranschaulichte mit zahlreichen Beispielen die negativen Folgen der Frühpensionierungen von hunderten Lehrern in Österreich. Diese Maßnahme habe z.B. dazu geführt, dass es in Maturaklassen Lehrerwechsel in den Hauptfächern gibt, dass oft nur mehr mit größter Mühe der Regelunterricht aufrechterhalten werden kann und dass zunehmend Lehrer in Fächern unterrichten, für die sie keine Ausbildung haben. Damit diese Probleme nicht auf dem Rücken der Schüler ausgetragen werden, sollte die Möglichkeit für Lehrer geschaffen werden, zumindest bis zum Ende des Schuljahres zu unterrichten, forderte Brosz. Außerdem glaube er, dass die Maßnahme rechtswidrig sei, da nur jene Posten eingespart werden können, die nicht mehr nachbesetzt werden.

Auch wenn die Opposition ständig versuche, das österreichische Bildungssystem madig zu machen, belegen alle internationalen Vergleiche, dass es in einem hervorragenden Zustand sei, unterstrich Abgeordneter AMON, MBA (V). Was die Frühpensionierungen anbelangt, so werde niemand dazu gezwungen, sondern die Lehrer stellen selbst den Antrag, gab er zu bedenken. Damit ergebe sich für über 8.000 junge Lehrer die Chance, eine Anstellung zu finden. Außerdem habe es von Seiten des Bundes keine Kürzung der Planstellen gegeben. Die Stadt Wien habe sogar über 600 zusätzliche Stellen erhalten, erklärte Amon. Es dürfte daher auf das Missmanagement in der Bundeshauptstadt zurückzuführen sein, wenn die Frühpensionierungen derzeit Probleme verursachen.

Aufgrund der Frühpensionierungswelle sei eine schwer zu bewältigende Situation in den Schulen entstanden, meinte Abgeordnete Mag. KUNTZL (S). Zum Glück gebe es aber kein Chaos und auch kein Missmanagement, denn das Regelschulwesen sei weiterhin intakt. Allerdings können viele zusätzliche Angebote, wie der Förderunterricht für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache oder für legasthenische Schüler, nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Nicht richtig sei auch, dass nun viele Junglehrer eine Chance bekommen, denn viele Stellen werden nicht nachbesetzt. Wien sei besonders betroffen, gab Kuntzl zu bedenken, da ein Drittel der Lehrer-FrühpensionistInnen auf die Bundeshauptstadt entfielen.

Die Opposition missbrauche wieder einmal das Thema Schule, um politisches Kleingeld zu schlagen, bemängelte Abgeordnete ROSSMANN (F). Kein einziger Lehrer werde gezwungen, dieses Vorruhestandsmodell, das große Abschläge bei der Pension bringt, zu nützen. Eine Bewilligung, die dem jeweiligen Bundesland unterliege, könne zudem nur dann erfolgen, wenn keine dienstrechtlichen Interessen entgegenstehen, zeigte Rossmann auf. Ebenso wie Abgeordneter Amon wies sie darauf hin, dass Ministerin Gehrer im Rahmen des Finanzausgleiches zusätzlich 602 Lehrerplanposten für Wien genehmigt habe. In Kärnten z.B., wo eine rechtzeitige und umsichtige Planung stattgefunden hat, sei kein Problem durch die Frühpensionierungen entstanden.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) sprach von einer fehlgeleiteten, misslungenen und bösartigen Bildungspolitik der Bundesregierung. Noch vor vier Jahren habe sich die Regierung dazu bekannt, die 2.000 Stellen, die es im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen gegeben hat, zu erhalten. Bundesministerin Gehrer habe aber vor kurzem nur mehr von 1.300 Förderlehrern gesprochen und sie frage sich, wo die anderen 700 hingekommen seien.

Der G-Fristsetzungsantrag fand keine Mehrheit.

(Schluss Kurzdebatten/Forts. NR)