Parlamentskorrespondenz Nr. 944 vom 03.12.2003

GEHALTSERHÖHUNG FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST BESCHLOSSEN

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Wien (PK) - Die 2. Dienstrechts-Novelle 2003, die der Nationalrat in den Abendstunden debattierte, ist ein umfangreiches Paket mit sehr heterogenen Materien - darunter die Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten -, die von ihrer Fraktion unterschiedlich bewertet werden, konstatierte Abgeordnete Mag. KUNTZL (S). Ein Punkt sei dabei der Abschluss der Gehaltsrunde im öffentlichen Dienst, der von der SPÖ begrüßt werde. Begrüßenswert seien auch die erweiterte Möglichkeit des Rechtes auf Teilzeit sowie die Einführung des Verwaltungspraktikums. Kritisch betrachtete sie jedoch jene Maßnahmen, die auf eine Anpassung des Dienstrechts auf die Universitätsreform abzielen.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) brachte einen V-F-Abänderungsantrag ein, der eine Zuständigkeitsrichtlinie für Entscheidungen der Personalentwicklung an den Universitäten sowie einen Zuschlag für den Auslandseinsatz von Militärpersonen vorsieht. Auch Neugebauer verwies auf die Einführung eines Verwaltungspraktikums, das die bisherige Eignungsausbildung ablösen wird. Weiters machte er auf die Änderungen im Militärberufsförderungsgesetz aufmerksam, wodurch ein leichterer Wiedereinstieg ins zivile Leben ermöglicht werden soll. Schließlich kam Neugebauer noch auf den Gehaltsabschluss zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Diensts und der Bundesregierung zu sprechen, der eine Erhöhung der Gehälter um 1,85 % bringe.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) bewertete die Neuerungen in der Dienstrechtsnovelle aus der Sicht der Grünen und stand dabei vor allem dem verbesserten Recht auf Teilzeit positiv gegenüber. Allerdings frage sie sich, warum die Möglichkeit, weniger als 50 % zu arbeiten, nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eröffnet wird. Was das Verwaltungspraktikum betrifft, so sei es nicht klar, warum sich die Eignungsausbildung nicht bewährt habe und nun durch diese neue Maßnahme ersetzt werde. Selbstverständlich begrüße sie den Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst, schloss die G-Mandatarin.

In der Dienstrechtsnovelle seien wesentliche Schritte enthalten, die die Teilnahme Österreichs an den KIOP-Einheiten ermöglichen, erläuterte Abgeordneter Dr. BÖSCH (F). Damit werde sicher gestellt, dass sich das Bundesheer an diesen internationalen Operationen beteiligen könne. 

Staatssekretär Dr. FINZ ging auf die Wortmeldung der Abgeordneten Stoisits ein und wies darauf hin, dass die Eignungsausbildung deshalb abgeschafft wurde, weil sie sich nicht bewährt habe. Sie war vor allem nicht für Akademiker offen und deshalb wurde nach dem Vorbild der Richteramtsausbildung eine entsprechende Ausbildung geschaffen. Einerseits werde dadurch den jungen Menschen eine Vorpraxis ermöglicht und andererseits werden - trotz einer restriktiven Personalpolitik -  Chancen für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst eröffnet. Was die Frühpensionierungen bei den Lehrern betrifft, so gebe es diese Regelung schon seit dem Jahr 1998, erinnerte der Staatssekretär. Außerdem müssen bei der Antragstellung auch immer die dienstlichen Interessen berücksichtigt werden. Die Bestimmung sei grundsätzlich gut, ist Finz überzeugt, in Wien habe bloß das Schulmanagement versagt.

Abgeordneter PENDL (S) bedankte sich zunächst bei allen öffentlich Bediensteten für ihre Leistungen. Er verwahrte sich dagegen, die Menschen im öffentlichen Dienst ausschließlich als Kostenfaktor zu betrachten. Es müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, forderte er, denn der öffentliche Dienst sei auch Garant für den  Wirtschaftsstandort Österreich.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) unterstrich die Bedeutung der Einführung des Verwaltungspraktikums, weil damit sowohl den Dienstnehmern als auch den Dienstgebern eine wertvolle Entscheidungshilfe in die Hand gegeben wird. Das Praktikum ersetze die bisherige Eignungsausbildung und sei in Zukunft auch für Akademiker offen, führte der Redner aus. Ab 2004 sind insgesamt 250 Ausbildungsplätze für alle Ressorts vorgesehen.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) brachte zunächst einen Abänderungsantrag ein, der auf die Probleme rund um die Frühpensionierungen bei den Lehrern einging. Es sei nicht richtig, dass es die umstrittene Regelung schon seit einiger Zeit gebe, argumentierte er, denn die Frist 1. Dezember 2003 wurde erst im Rahmen der Pensionsreform festgelegt. Im Interesse der Schüler sollte daher den Lehrern die Möglichkeit gegeben werden, zu denselben Bedingungen per Ende des Schuljahres in Pension gehen zu können.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) erläuterte die Kernpunkte der Dienstrechtsnovelle und ging insbesondere auf die KIOP-Einsätze ein. Das neu geschaffene Militärberufsförderungsgesetz stelle eine Verbesserung gegenüber der alten Gesetzeslage dar, weil unter anderem auch die Ausbildung im Ausland ermöglicht und arbeitsmarktpolitische Akzente gesetzt werden.

Abgeordneter BROSZ (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Abänderungsantrag des Abgeordneten Niederwieser an. Insbesondere in jenen Fällen, in denen es nachweislich zu Beeinträchtigungen der Schulqualität und zu einer Einschränkung des Angebots komme, sei es notwendig, diese Akutmaßnahme rückgängig zu machen. Er verstehe auch nicht, warum zum Beispiel Direktorinnen, die unter 55. Jahre sind, in Frühpension gehen können, obwohl dieser Posten doch nachbesetzt werden müsse.

Auch Abgeordneter MURAUER (V) kam auf die Änderungen im Berufsförderungsgesetz zu sprechen. Es werde unter anderem ein Anreizsystem für zeitlich befristete Soldaten geschaffen, wobei die Lohnanpassung flexibler gehandhabt werden könne. Die Auslandsverwendungen können selbstverständlich für die Definitivstellungen und Aufstiegsmöglichkeiten herangezogen werden, informierte er.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) befasste sich mit dem Bundesbedienstetenschutzgesetz. Die Rechtsvorschriften verfolgen insgesamt die gleichen Ziele, wie sie auch dem Arbeitnehmerschutzgesetz zugrunde liegen. Im Konkreten verändern sich zum Beispiel die Meldepflichten, die Unterweisung der Bediensteten, etc. Die zu erwartenden Einsparungen für den Bund betragen 890.000 € pro Jahr.

Abgeordneter SCHÖLS (V) zeigte sich erfreut darüber, dass es gelungen sei, in einer vorbildlichen Art und Weise einen Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst zu erzielen. Auch er bedankte sich bei den öffentlich Bediensteten für ihre Leistungen und verwahrte sich dagegen, dass sie in den Medien nur als Kostenfaktor oder Privilegienritter dargestellt werden.

Bei der getrennten Abstimmung wurde die 2. Dienstrechts-Novelle in der Fassung eines Zusatz- bzw. Abänderungsantrages teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen; der SPÖ-Zusatzantrag fand keine Mehrheit. Das Bedienstetenschutzreformgesetz wurde mehrheitlich angenommen.

Ohne Wortmeldung waren vor der Debatte über die Dienstrechtsnovelle Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, mit der Mongolei und mit Kuba sowie ein Investitionsschutzabkommen mit Algerien einstimmig angenommen worden. (Schluss Dienstrechtsnovelle/Forts. NR)