Parlamentskorrespondenz Nr. 945 vom 03.12.2003

INFORMATIONSSICHERHEIT, PRESSEFÖRDERUNG, ANTI-DOPING, FRAUEN

----

Wien (PK) - Eine breite Themenpalette, von der Novellierung des Informationssicherheitsgesetzes über die Presseförderung bis zu landwirtschaftlichen Themen und Fragen der Gleichbehandlung auf dem land, bewältigte der Nationalrat in seiner Mittwoch-Sitzung in den späten Abendstunden.

NOVELLE ZUM INFORMATIONSSICHERHEITSGESETZ

Abgeordneter PARNIGONI (S) hielt fest, die Regierung habe es verabsäumt, die Mängel in diesem Gesetz zu beheben, wofür seine Fraktion schon anlässlich der letzten diesbezüglichen Debatte eingetreten sei. Er referierte die Inhalte der vorliegenden Novelle und meinte, seine Fraktion könne die dabei an den Tag gelegten Eile nicht nachvollziehen. Wichtige Fragen wären noch zu klären, er bedauere daher das diesbezügliche Eilzugsverfahren. Die SPÖ könne dieser Novelle daher nicht zustimmen.

Abgeordneter Mag. BRADER (V) begründete die vorliegende Novelle als "notwendige Maßnahme", die sicherstelle, dass österreichische Unternehmen auch an entsprechenden internationalen Projekten teilnehmen könnten. In diesem Sinne stellte der Redner einen V-F-Abänderungsantrag, die militärische Landesverteidigung betreffend. Sodann sprach der Redner zu den Perspektiven, die sich aus dieser Gesetzesänderung ergäben.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) bezeichnete es als Zumutung, in einer zweiten Lesung einen Abänderungsantrag einzubringen. So eine Vorgangsweise sei ungeheuerlich. Ihre Fraktion habe dieses Gesetz schon einmal abgelehnt und werde dies nun wieder tun.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) meinte, man brauche dieses Gesetz, um Österreich die Möglichkeit zu geben, an den genannten Projekten teilzunehmen. Deshalb möge dieses Gesetz angenommen werden.

Die Vorlage passierte das Plenum in der Fassung des V-F-Abänderungsantrages mehrheitlich.

NEUREGELUNG DER PRESSEFÖRDERUNG BESCHLOSSEN

Abgeordneter Dr. CAP (S) bezeichnete das Ergebnis der Debatte zu dieser Vorlage als enttäuschend. Der Level sei nun niedriger als zuvor, die gesamte Presseförderung habe eine radikale Kürzung erfahren, überdies gebe es eine eklatante Wettbewerbsverzerrung. Das neue System sei willkürlich und daher abzulehnen. Es sei zwar positiv, wenn einzelne Titel künftig mehr bekämen, aber es sei nicht zu akzeptieren, dass andererseits andere massive Kürzungen hinnehmen müssten. Stattdessen sei eine allgemeine Presseförderung anzustreben.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) wies die Kritik ihres Vorredners zurück. Es habe keine Kürzung bei der Presseförderung gegeben. Diese werde die Medienvielfalt erhalten und die Qualität sichern. Es gebe objektive und ausgewogene Kriterien, die Förderung sei transparent und erfolge nach klaren Richtlinien, betonte die Rednerin. Es sei mithin ein gutes Gesetz, dem ihre Fraktion gerne die Zustimmung geben werde.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) meinte, die Vorlage habe grobe Mängel. Es gebe zwar einzelne Punkte, die zu begrüßen seien, doch viel mehr sei zu kritisieren, weshalb ihre Fraktion diesem Gesetzesentwurf nicht die Zustimmung geben könne, sei die Änderung doch ungenügend. Vor allem die Förderung von Parteizeitungen sei hinterfragenswert. Diese Novelle sei kein großer Wurf, just ein solcher sei aber notwendig, erklärte die Rednerin.

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) nannte die Vorlage eine Verbesserung des alten Gesetzes, was man anerkennen solle. Das Gesetz werde nach einem gewissen Zeitraum evaluiert werden, um auf diesem Gebiet weitere Verbesserungen vornehmen zu können, sollte sich dies als notwendig erweisen.

Staatssekretär MORAK erklärte, man habe die Presseförderung an die Zeit angepasst, was einen Beitrag zur Medienvielfalt leiste und generell eine Verbesserung darstelle. Morak ging auf einzelne Beispiele ein und referierte grundsätzliche Gedanken zur Medienlandschaft. Die Kritik der Opposition könne er nicht nachvollziehen, sei doch gerade in diesem Bereich sehr viel geleistet werden, während von parteipolitischer Motivation nicht die Rede sein könne. Vielmehr habe man einen ausgewogenen Entwurf vorgelegt.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) hielt fest, dass in diesem Entwurf die Wochen- gegenüber den Tageszeitungen benachteiligt würden. Konkret habe man aber auch einzelne Tageszeitungen von der Förderung ausgeschlossen, was ebenfalls nicht goutiert werden könne. Somit könne nicht von einem großen Wurf gesprochen werden, vielmehr habe man es mit einem Gesetz zu tun, das nicht gut sei.

Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) ortete hingegen "eindeutige Verbesserungen" in drei Bereichen. Dieses Gesetz bringe Transparenz, während die alte Form der Presseförderung verdientermaßen ein Ende gefunden habe. Das neue Gesetz erhalte die Qualität und sichere die Zukunft der Medienvielfalt, so Lopatka, der auch auf Verbesserungen bei der Ausbildung hinwies.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) widersprach der Auffassung, hier komme es zu einer Objektivierung und einer Verbesserung. Vielmehr werde eine bedauerliche Situation heraufbeschworen. Die Medienlandschaft Österreichs entferne sich von internationalem Standard, dieses Gesetz steuere dem nicht gegen.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) sagte, der Ansatz der FP sei es gewesen, Parteizeitungen gänzlich aus der Presseförderung auszunehmen, und immerhin sei es zu einer Kürzung gekommen. Die Qualitätskriterien und die Vielfalt stünden im Vordergrund dieser Vorlage, und das sei zu begrüßen. Es sei dies ein Schritt in die richtige Richtung, weitere müssten folgen.

Abgeordnete MACHNE (V) begrüßte den Gesetzesentwurf, der gut sei, stärke er doch die Regionalmedien. Die Rednerin verwies auf weitere Vorteile dieser Vorlage und empfahl deren Annahme.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) empfand die Novelle als Fortschritt gegenüber dem alten Modell, man solle dem Entwurf daher zustimmen.

Der Entwurf wurde mehrheitlich angenommen.

ZUSATZPROTOKOLL ZUR ANTI-DOPING-KONVENTION

Abgeordneter Dr. HAUBNER (V) nannte es "einen guten Tag für den Sport", würden doch wichtige Maßnahmen gegen das Doping beschlossen. Immer mehr Personen strebten nach sportlichen Höchstleistungen, und nicht alle täten dies mit legalen Mitteln. Die vorliegende Konvention sei daher ein richtiger und wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, dieses Zusatzprotokoll ergänze diesen Weg, um auch in Zukunft Ausrichter von sportlichen Großveranstaltungen sein zu können.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) äußerte sich zustimmend zum Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention und verwies u.a. auf die künftige Erleichterung unangekündigter Dopingkontrollen. Auch der von seinem Vorredner angesprochene Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend die Schaffung eines österreichischen Anti-Doping-Gesetzes wurde von ihm begrüßt. Wittmann gab allerdings zu bedenken, dass Österreich in Bezug auf die Einführung eines solchen Gesetzes säumig sei. Man hätte seiner Ansicht nach schon vor zwei Jahren tätig werden müssen.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) hielt fest, Faktum sei, dass man nunmehr ein Anti-Doping-Gesetz in Auftrag gegeben habe. Er ist überzeugt, dass ein gutes Gesetz herauskommen wird. Positiv beurteilte Lichtenegger auch das Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention. Dieses bringe nicht nur einheitliche Richtlinien, sondern forciere auch einheitliche Qualitätsstandards bei Doping-Kontrollen.

Abgeordneter BROSZ (G) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion sowohl zum Zusatzprotokoll der Anti-Doping Konvention als auch zum Entschließungsantrag betreffend die Schaffung eines österreichischen Anti-Doping-Gesetzes. Allgemein hielt er zum Thema Doping fest, die Grenzen seien "relativ fließend". Vieles, was vor Jahren noch erlaubt gewesen sei, sei mittlerweile verboten. Für ihn sind die Grenzen bis zu einem gewissen Grad willkürlich und auch die Kontrollen teilweise uneinheitlich.

Sportstaatssekretär Mag. SCHWEITZER wies den Vorwurf von Abgeordnetem Wittmann zurück, die Regierung sei bei der Vorlage eines Anti-Doping-Gesetzes säumig. Er erinnerte daran, dass ein entsprechender Entwurf vorgelegt worden sei, dieser habe im Sportausschuss des Nationalrats allerdings keine Mehrheit gefunden. Nun kündigte Schweitzer einen neuen Anlauf an. Erfreut zeigte sich der Sportstaatssekretär über die allgemeine Zustimmung zum Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention, damit wird seiner Meinung nach ein wesentlicher Schritt in Richtung Doping-Bekämpfung gesetzt.

Abgeordnete MIKESCH (V) führte aus, Doping sei ein internationales Phänomen, deshalb sei auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit notwendig. Sie gab zu bedenken, dass der Leistungsdruck im Sport immer größer werde. Doping hält sie für ein Problem, aber für keines, das überhand nehme.

Abgeordnete PFEFFER (S) erwartet sich vom Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention eine Harmonisierung, mehr Effizienz und mehr Transparenz bei Doping-Kontrollen. Oberste Priorität muss es ihr zufolge sein, die österreichischen Sportler zu schützen und ihnen beizustehen.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) hält, wie er sagte, ein Anti-Doping-Gesetz für unbedingt notwendig. In diesem Sinn zeigte er sich darüber erfreut, dass auf Initiative der SPÖ ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag zustande gekommen sei. Maier zufolge ist es aber auch erforderlich, über Doping im Freizeitbereich zu reden. Für ihn ist es schockierend, welche Mittel oftmals in Fitness-Center angeboten würden. Für besonders problematisch erachtet er verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) erinnerte an den heutigen fünfzigsten Geburtstag von Franz Klammer. Seine fünfundzwanzig Weltcupsiege in der Abfahrt seien bis jetzt "uneingeholt", skizzierte sie. Allgemein wies Wendl auf die Begeisterung der Bevölkerung für erfolgreiche österreichische Sportlerinnen und Sportler hin. Zum Thema Doping merkte sie an, sie wisse, dass die Auswüchse nicht wirklich in den Griff zu bekommen seien, alle Schritte, die zur Eindämmung von Doping beitragen, seien aber zu begrüßen.

Abgeordnete SCHASCHING (S) appellierte an die Koalition, die Anträge der SPÖ im Sportausschuss nicht ständig abzulehnen. Den Sportstaatssekretär forderte sie auf, die Sportverbände und -vereine zu stärken.

Der Nationalrat genehmigte das Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention einstimmig.

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ VON PFLANZENZÜCHTUNGEN

Abgeordneter FAUL (S) erklärte, die SPÖ lehne die vorliegende Regierungsvorlage ab, weil im Hinblick auf die geltende EU-Sortenschutzverordnung keine weiteren Anpassungen des Sortenschutzrechtes in Österreich erforderlich seien. Die Materie sei hinreichend geregelt. Faul beklagte, mit dem vorliegenden Abkommen würden die letzten Reste des gerade für kleine Landwirte so wichtigen Landwirteprivilegs aufgehoben.

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V) sieht das Landwirteprivileg durch das vorliegende Übereinkommen hingegen nicht gefährdet. Er verwies stattdessen auf die Bedeutung der Pflanzenzucht und auf die Notwendigkeit, Pflanzenzüchtungen ausreichend zu schützen. Diese seien nicht zuletzt ein elementarer Faktor für die Bekämpfung des Hungers auf der Erde.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) machte in Richtung seines Vorredners geltend, die schwarz-blaue Koalition habe das Landwirteprivileg bereits mit der Agrarrechtsnovelle 2001/2002 eliminiert. Wie SPÖ-Abgeordneter Faul äußerte sich auch Pirklhuber zum vorliegenden Übereinkommen ablehnend. Dieses greift seiner Meinung nach in traditionelle bäuerliche Rechte ein und sehe Patente für Produkte vor, die keine Erfindungen seien, sondern in der Natur vorkommen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Bauern mit ihrer Ernte weiterarbeiten können, unterstrich Pirklhuber.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) zeigte kein Verständnis für die Argumente der Opposition und kündigte die Zustimmung der Freiheitlichen zur Vorlage an.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) hielt fest, die Koalition verspreche sich vom vorliegenden Übereinkommen Erleichterungen für den Export österreichischer Pflanzenzüchtungen. Ihrer Auffassung nach werden durch die strengen Sortenschutzbestimmungen aber kleine Landwirte benachteiligt und große Saatgutkonzerne bevorzugt. Deshalb wende sich die SPÖ gegen die Vorlage.

Landwirtschaftsminister DI PRÖLL verteidigte dem gegenüber das vorliegende Übereinkommen und verwies auf die Notwendigkeit einer Harmonisierung und einer Stärkung des Sortenschutzes. In Österreich bestehen ihm zufolge zwei Sortenschutzsysteme nebeneinander: die entsprechenden EU-Bestimmungen und das österreichische Sortenschutzgesetz. Kritikern am vorliegenden Abkommen hielt Pröll entgegen, dass das Züchterprivileg auch in Zukunft gesichert bleibe. Für die Züchtung einer neuen Sorte könne jede bestehende Sorte ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers verwendet werden.

Auch Abgeordneter SIEBER (V) wies auf die Bedeutung eines wirksamen Sortenschutzsystemes hin und machte geltend, dass das vorliegende Übereinkommen das einzige international anerkannte Sortenschutzsystem sei. Seiner Auffassung nach begünstigt das Übereinkommen die Entwicklung neuer Pflanzensorten zum Vorteil der ganzen Gesellschaft. Sieber wies in diesem Zusammenhang auf die hohen Kosten von neuen Pflanzenzüchtungen hin.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) warf den ÖVP-Abgeordneten vor, in ihrer Argumentation Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Ihr zufolge gibt es bereits Prozesse vor dem EuGH, wo Bauern wegen vorgeblicher Verletzungen des Sortenschutzes angeklagt seien. Die ÖVP unterliege einer Illusion, glaubt Rest-Hinterseer.

Abgeordneter FREUND (V) erläuterte, mit dem vorliegenden Übereinkommen werde das Sortenschutzrecht gestärkt und klarer gestaltet. Zudem enthalte es geeignete Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schadorganismen. Die österreichischen Pflanzenzüchter sind Freund zufolge mit ihren Sorten und Entwicklungen international sehr erfolgreich.

Bei der Abstimmung erhielt der vorliegende Staatsvertrag mehrheitliche Genehmigung.

GLEICHSTELLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN IM LÄNDLICHEN RAUM

Abgeordnete MIKESCH (V) begrüßte das Zustandekommen eines gemeinsamen Entschließungsantrages aller vier Fraktionen zum Thema Chancengleichheit von Männern und Frauen im ländlichen Raum. Als ein großes Problem für Frauen im ländlichen Raum sieht sie die mangelnde Mobilität durch den ungenügenden Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Mikesch forderte zudem eine Stärkung des Selbstbewusstseins von Frauen bereits in der Schule, damit Mädchen auch frauenuntypische Berufe ergreifen. Je weiter weg Frauen von Ballungszentren wohnten, desto geringer sei das Durchschnittseinkommen von Frauen, skizzierte sie. Für notwendig erachtet die Abgeordnete auch mehr Kinderbetreuungseinrichtungen in ländlichen Gebieten.

Abgeordnete WALTHER (S) wies darauf hin, dass 70 % aller armutgefährdeten Menschen im ländlichen Raum leben. Dies betreffe die Landwirte, die älteren  Menschen und speziell die Frauen, die oft schlecht ausgebildet oder Alleinerzieherinnen sind. Ein besonderes Problem stelle der Mangel an flexiblen, gut erreichbaren und gut bezahlten Arbeitsplätzen sowie fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten dar, gab Walther zu bedenken. 

Chancengleichheit sei ein Grundpfeiler freiheitlicher Politik, unterstrich Abgeordnete DI ACHLEITNER (F). Es gebe große Unterschiede zwischen den städtischen und den ländlichen Regionen, gab die Rednerin zu bedenken, besonders was das Ausbildungsniveau der Frauen anbelangt. Aus diesem Grund sei es notwendig, dass Förderungsprogramme für Frauen, vor allem im Bereich der Informationstechnologie, sowie die Bewusstseinsbildung unterstützt werden.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) stellte grundsätzliche Überlegungen zum Gender Mainstreaming an und präferierte das Konzept der Geschlechtervielfalt, da das binäre Denken ihrer Ansicht nach überholt sei. Sie glaube, dass die Frauenfrage auf dem Land gelöst werden müsse, denn dann sei sie überall lösbar.

Die Frauen nehmen ihre Verantwortung für die Gesellschaft gerne wahr, sie fordern dafür aber Anerkennung und Gleichbehandlung, erklärte Abgeordnete SCHIEFERMAIR (V). Sie bekenne sich zur Familie und vor allem dazu, die nötigen Maßnahmen und entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Zahlreiche Förderungsprogramme wurden bereits erfolgreich initiiert, führte sie weiter aus, doch es müsse noch einen Schritt weiter gegangen werden. Ein wichtiges Anliegen ist ihr dabei die Chancengleichheit im ländlichen Raum. Dieses Prinzip müsse bei allen gesetzlichen Maßnahmen mit überlegt werden, zum Beispiel bei einer familiensituationsgerechten Kinderbetreuung.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) zeigte sich erfreut über den vorliegenden Vier-Parteien-Antrag. Frauen sind noch immer in vielen Bereichen des täglichen Lebens stark benachteiligt, vor allem im ländlichen Raum. Es müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Frauen ermöglichen mit zu entscheiden und mit zu bestimmen, forderte sie. Selbstbestimmtes Leben hänge vor allem von finanzieller Unabhängigkeit ab, meinte Königsberger-Ludwig. Die derzeitige Politik der Bundesregierung verschärfe jedoch noch durch die Pensionskürzungsreform und die Reform der Ladenöffnungszeiten die Situation der Frauen.

Auch Abgeordneter GAHR (V) sah die Notwendigkeit, Benachteiligungen von Frauen aufzuzeigen und bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Probleme für Frauen im ländlichen Raum sah er insbesondere bei der Kinderbetreuung, der Mobilität sowie beim Angebot an Teilzeitjobs. Sodann wies er auf EU-Initiativen betreffend Gleichstellung von Frauen im ländlichen Raum hin.

Die Situation von Frauen im ländlichen Raum sei in der Tat sehr schwierig, meinte Abgeordneter HUAINIGG (V), weil sie unter einer Mehrfachbelastung leiden und oft auch für die Pflege von Angehörigen zuständig sind. Dieser Antrag sei ein erster wichtiger Schritt, weil dadurch die Probleme sichtbar gemacht werden.

Ohne Frauen könne es keine Entwicklung im ländlichen Raum geben, denn sie spielen eine maßgebliche Rolle im gesellschaftlichen und sozialen Leben sowie in den landwirtschaftlichen Betrieben, konstatierte Abgeordnete BINDER (S). Die Frauen stießen jedoch oft an Grenzen, weil es in den Regionen oft sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt. Vielfach fehlten qualifizierte Arbeitsplätze sowie öffentliche Nahverkehrsmittel, urteilte sie, und die Beschlüsse hinsichtlich der Zukunft der ÖBB würden auch nicht dazu beitragen, dass die Frauen im ländlichen Raum ein Mehr an Mobilität gewinnen können.

Der Bericht des Ausschusses wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

BUNDESBAHNSTRUKTURGESETZ UND EUROFIMA

Der Antrag, diese beiden Tagesordnungspunkte zu vertagen, wurde einstimmig angenommen.

TIERTRANSPORTGESETZ STRASSE UND G-ANTRAG BETR. TIERSCHUTZ

Auch der Antrag, diese beiden Tagesordnungspunkte zu vertagen, wurde einstimmig angenommen. (Schluss)