Parlamentskorrespondenz Nr. 950 vom 04.12.2003

NATIONALRAT DISKUTIERT TIERTRANSPORTGESETZ

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Wien (PK) – Im Rahmen der Debatte über das Tiertransportgesetz -Straße und einen G- Entschließungsantrag zu diesem Thema stellte Abgeordneter HEINZL (S) fest, dass es die Agrar- und Frächterlobby in bewährter Zusammenarbeit - wie beim Entwurf für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz - auch bei der vorliegenden Änderung des Tiertransportgesetzes-Straße geschafft habe, ein sinnvolles Gesetz zahnlos zu machen. Der Abgeordnete geißelte die Missstände bei Tiertransporten und verlangte, Förderungen für Tiertransporte zu streichen und die Kontrollen zu verschärfen. Er verlangte auch Berichte über die Kontrolle der Tiertransporte. Da das vorliegende Gesetz nicht den Anforderungen eines humanen Tierschutzes entspreche, könne ihm die SPÖ nicht zustimmen.

Abgeordneter BÖHM (V) unterstrich die hohe Bedeutung, die seine Fraktion dem Tierschutz beimisst, und betonte die Verantwortung, die der Mensch für die Tiere, die als Mitgeschöpfe Gottes zu behandeln sind. Die Änderung des Tiertransportgesetzes-Straße sei geeignet, den Schutz der Tiere bei Transporten auf der Straße zu gewährleisten. Böhms Entschließungsantrag galt dem Ziel, behördliche Assistenzleistungen für Tiertransportinspektoren auch nach der Eingliederung der Zollwache ins Innenressort sicher zu stellen.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) plädierte für die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, wie dies das Tierschutzvolksbegehren verlangt habe. EU-Vorschriften seien umzusetzen, im vorliegenden Fall werde dadurch aber das bisherige Tiertransportgesetz entschärft. Konkret wies die Rednerin darauf hin, dass zwar Pausen bei langen Fahrten vorgesehen seien, aber kein Entladen der Tiere verlangt werde, daher könne keine Rede von strengen zeitlichen Obergrenzen für Tiertransporte sein. Außerdem fehle im Gesetz nunmehr die bisherige Bestimmung, dass bei Transporten Vorsorge zu treffen sei, dass Tiere nicht von den Exkrementen der anderen Tiere getroffen werden.

Lebendtiertransporte und Exporterstattungen für Lebendtiertransporte sollten verboten werden, verlangte Weinzinger und mahnte bessere Kontrolle ein, daher sei es wichtig, den Tiertransportinspektoren die behördliche Unterstützung nicht zu entziehen.  

Abgeordneter WATTAUL (F) hielt fest, aus seiner Sicht sei das vorliegende Gesetz praktikabel. So bräuchten alle Tiertransporte in Zukunft eine Bewilligung, zudem müsse es jeweils einen Transportplan geben. Bei schwer wiegenden Verstößen könne dem Transportunternehmer auch die Bewilligung entzogen werden.

Vizekanzler GORBACH zufolge werden mit dem vorliegenden Entwurf die EU-Vorschriften im Bereich Tiertransport nunmehr in Österreich vollständig umgesetzt. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht seiner Ansicht nach das Lebewesen, das Tier, dennoch seien die Vorschriften praktikabel. Insgesamt sieht der Vizekanzler deutliche Verbesserungen für den Tierschutz im Vergleich zu den derzeit in Österreich geltenden Bestimmungen.

Abgeordneter MARIZZI (S) führte aus, der SPÖ gehe das Gesetz zu wenig weit. Er räumte allerdings ein, dass es auch einige Verbesserungen gebe. Generell gab Marizzi zu bedenken, Tiere könnten sich nicht wehren.

Abgeordneter PREINEDER (V) stellte dem gegenüber fest, das Gesetz bringe Verbesserungen zum Schutz der Tiere und garantiere, dass Transporte mit größtmöglicher Schonung durchgeführt würden. Ihm zufolge haften Transportunternehmer künftig mit ihrer Lizenz und damit mit ihrer Existenz für die Einhaltung der Vorschriften. Skeptisch zeigte sich Preineder bezüglich der Forderung nach Abschaffung der EU-Exporterstattung für Lebendtiere. Dadurch würden bäuerliche Existenzen vor allem in Berggebieten gefährdet, befürchtet er.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) wertete es als positiv, dass Tiertransportunternehmer in Zukunft eine Lizenz haben und ihre Fahrzeuge adäquat ausstatten müssten. Dennoch zeigte er sich mit dem Gesetz unzufrieden. In der Frage der EU-Exporterstattungen vertrat Pirklhuber eine andere Auffassung als sein Vorredner. Es komme immer wieder zu massiven Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich, skizzierte er. So würden Zuchtrinder etwa nach Marokko transportiert, dort aber nicht für die Zucht verwendet, sondern geschächtet.

Abgeordneter WITTAUER (F) brachte eine generell ablehnende Haltung gegen Tiertransporte zum Ausdruck, machte aber geltend, dass sich Österreich an EU-Regelungen halten müsse. Besonderes Augenmerk sollte man seiner Meinung nach daher auf die Qualität der Transporte richten. Wittauer gab zu bedenken, dass der größte Stress für die Tiere beim Aufladen und beim Abladen entstehe.

Abgeordneter STEIER (S) beklagte, Österreich würde bestehende Spielräume in der EU-Richtlinie nicht nutzen. Seiner Auffassung nach hat man in der EU auf die tagelangen Tiertransporte quer durch Europa immer noch keine richtige Antwort gefunden, auch nicht im neuen, diesen Sommer vorgelegten Richtlinienvorschlag. Gleiches gelte für die Frage effizienter Kontrollen. Steier sprach sich dafür aus, alle Förderungen für Tiertransporte zu streichen und die Tiere möglichst in der Nähe ihres Aufzuchtortes zu schlachten.

Abgeordneter GRADWOHL (S) wies die Darstellung von Abgeordnetem Wattaul zurück, religiöse Hintergründe seien der Hauptgrund für Tiertransporte. "Diese Märchenstunde können Sie woanders halten", sagte er, in erster Linie gehe es bei Tiertransporten um "Kohle". Für ihn sind die Exportstützungen der EU hauptverantwortlich für Tiertransporte.

Das Tiertransportgesetz-Straße wurde bei der Abstimmung mehrheitlich angenommen. Einhellig stimmten die Abgeordneten dem Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend Sicherung der Tätigkeit der Tiertransport-Inspektoren zu.

Mit Stimmenmehrheit nahm der Nationalrat den (negativen) Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Grünen betreffend Maßnahmen für den Schutz von Tieren beim Transport zur Kenntnis.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) skizzierte, angesichts des rasanten Fortschritts der Medizin müssten sich alle Ärzte laufend weiterbilden und einer Kontrolle unterziehen. Er begrüßte in diesem Sinn die Verankerung von Qualitätsstandards im Ärztegesetz und die vorgesehene neue Gesellschaft zur Qualitätssicherung. Wichtig ist es für Rasinger, wie er sagte, dass die Regelungen zur Qualitätssicherung unbürokratisch und klar sind.

Abgeordneter LACKNER (S) führte aus, die SPÖ verweigere ihre Zustimmung zur Änderung des Ärztegesetzes nicht, weil es dabei nicht nur um einen weiteren Schritt zur Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich gehe, sondern weil im Entwurf auch die Teilzeitausbildung für Turnusärzte und das Rotationsprinzip enthalten seien. Lackner machte allerdings geltend, dass eine effiziente Kontrolle der vorgesehenen Qualitätsstandards notwendig sei. Diese Kontrolle sollte seiner Ansicht nach nicht unbedingt "im Schoße der Ärztekammer" angesiedelt sein, vielmehr urgierte er eine Evaluierung durch eine externe Stelle.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) verwies auf die Notwendigkeit einer Gesundheitsreform. Sie fürchtet, dass ohne eine solche die Qualität des Gesundheitssystems "schleichend sinken" wird und es in Folge zu sozialen Unterschieden bei der Behandlung kommen würde. Zur Forderung nach einer externen Kontrolle der Qualitätsstandards für Arztpraxen merkte Rosenkranz an, sie sei zuversichtlich, dass die Ärzte selbst kein Interesse daran hätten, dass sich unter ihnen "schwarze Schafe" befinden.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) unterstrich, für die Grünen würden im vorliegenden Gesetzentwurf die positiven Punkte überwiegen. Als ein Beispiel für einen solchen positiven Punkt nannte er die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an Laien im Einzelfall. Grünewald brachte aber auch Bedenken gegen einzelne Bestimmungen im Ärztegesetz vor. So hielt er zur neuen Gesellschaft für Qualitätssicherung fest, es sei international nicht üblich, dass sich Organisationen selbst kontrollierten. Um ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten zu ermöglichen, brachte Grünewald ein Verlangen auf getrennte Abstimmung ein.

Gesundheitsministerin RAUCH-KALLAT erklärte, die vorliegende Gesetzesnovelle bringe nicht nur eine Reihe von Verbesserungen bei der Ausbildung von Ärzten, sondern sehe auch eine verbesserte Qualitätssicherung vor und ermögliche es Ärzten in Zukunft, Angehörigen medizinische Aufgaben zu übertragen.

Die Gewährleistung der Qualitätssicherung sei ihr ein besonderes Anliegen, versicherte Rauch-Kallat. Dass Qualitätsstandards nunmehr im Ärztegesetz und nicht mehr im ASVG verankert werden, begründete sie damit, dass man sonst nicht alle Ärzte, sondern lediglich die Vertragsärzte der Sozialversicherungsträger erreicht hätte. Diesem Argument habe sie sich, so die Ministerin, nicht verschließen können. Sie kann sich gegebenenfalls aber zusätzliche Qualitätsvorgaben für Vertragsärzte vorstellen.

Abgeordnete STEIBL (V) begrüßte das Qualitätssicherheitspaket für Gesundheit sowie die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung für junge Ärztinnen, wodurch es zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie komme. Sie rechtfertigte sich gegenüber Vorwürfen der SPÖ und stellte fest, dass sich ÖVP-Abgeordnete sehr wohl für die Anliegen Behinderter einsetzten, und zwar auch mit konkreten Hilfestellungen.

Abgeordnete SILHAVY (S) unterstrich, dass auch die SPÖ der Ärztegesetz-Novelle ihre Zustimmung gebe. Gleichzeitig kritisierte sie, dass die Qualitätsregeln aus dem ASVG eliminiert werden. Es müsse auch Qualitätsstandards für einen Kassenvertrag geben, sagte sie. Immerhin gehe es hier um öffentliche Gelder. Sie begrüße aber eine zusätzliche Regelung im Ärztegesetz. In diesem Zusammenhang brachte sie einen Entschließungsantrag zur umfassenden Qualitätsoffensive ein.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) nahm ebenfalls Bezug auf die Qualitätssicherung im Ärztegesetz. Notwendig sind seiner Meinung auch andere Maßnahmen, wie die Hygiene oder die technische Ausstattung von Ordinationen. Darüber hinaus sollten die ÄrztInnen selbst immer wieder aktiv werden und sich weiterbilden. Zum Dritten müsste man auch mehr auf die Zufriedenheit der PatientInnen Bedacht nehmen.

Abgeordneten ÖLLINGER (G) "berührte eigentümlich", dass ein Kriterienkatalog für die GesmbH vorliege, der aber nicht die Zustimmung der Ministerin finde. Öllinger fragte sich, wie die Ministerin ein abermaliges Einbringen dieses Vorschlages durch die Ärztekammer verhindern wolle. Außerdem kritisierte er, dass der Patientenanwalt nur im Beirat vertreten ist und nicht in der GesmbH. Der Beirat dürfe aber nur reden, nicht aber bestimmen. Auch stehe im Gesetz nichts darüber, wer das Ganze bezahlt. Wenn die Ärztekammer das zahle, dann könne man davon ausgehen, dass es nicht viel kosten dürfe, befürchtet der grüne Sozialsprecher. Geht es nach ihm, sollten im Beirat auch die Versicherten besser vertreten sein, denn sie seien es ja, die zahlen.

Abgeordnete GRANDER (V) begrüßte die verbesserte Absicherung der pflegenden Angehörigen von kranken Personen. Diese seien bei Fehlern strafrechtlich nicht mehr und zivilrechtlich nur mehr bedingt haftbar, den Privaten betreffe nur mehr die Durchführungshaftung. Für wichtig hält sie auch die Tatsache, dass die Abgrenzung zur professionellen Pflege gelungen ist und dass diese von diesen Richtlinien nicht berührt wird.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) betonte, er stimme dem Gesetz nur mit gemischten Gefühlen zu. Denn die Politik der Koalition bleibe "menschenverachtend" und habe mit einer Politik des Miteinander nichts zu tun. Die Ministerin sei nicht bereit, über die konstruktiven Vorschläge der SPÖ zu reden. Die SPÖ identifiziere sich auch nicht damit, dass man den PensionistInnen von der geringen Erhöhung der Pensionen einen Großteil für die Erhöhung der Krankenversicherung wieder abnimmt.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bemerkte, dass es bei der Qualitätssicherung auch um die Ausstattung der Arztpraxen gehe, denn diese sei notwendig, um auch Behinderten die freie Arztwahl zu sichern. Ob die Qualität der Behandlung auch tatsächlich stimmt, werde die Ärztekammer nicht wirklich sagen, weshalb die Qualitätskriterien ihrer Meinung nach nicht von der Ärztekammer erstellt werden dürften. Zum Schluss ihres Debattenbeitrags schenkte Haidlmayr der Ministerin ein Buch über die Erfahrung behinderter Menschen mit Ärzten und den vorhandenen Barrieren in vielen Arztpraxen.

Abgeordneter DI HÜTL (V) unterstrich das Ziel, jedem ohne Unterschied die bestmögliche medizinische Versorgung zuteil werden zu lassen. Das vorliegende Ärztegesetz sei ein weiterer Schritt dazu. Dieses Gesetz erfasse nun alle ÄrztInnen, ZahnärztInnen und Gruppenpraxen. Diese seien verpflichtet, regelmäßig eine Evaluierung vorzunehmen, woraus dann auch Konsequenzen gezogen würden. Positiv bewertete er auch die Möglichkeit, bestimmte ärztliche Tätigkeiten pflegenden Angehörigen übertragen zu können, diese aber entsprechend abzusichern.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT stellte aus ihrer Sicht klar, dass der wissenschaftliche Beirat zwingend anzuhören sei. In diesem müsse auch jemand sitzen, der Erfahrung in der Patientenvertretung habe. Die Kriterien zur Qualitätssicherung würden vom wissenschaftlichen Beirat vorgeschlagen und bevor diese von der Ärztekammer erlassen werden, seien diese von der Ministerin zu genehmigen. Man könne sicher sein, dass sie keiner zahnlosen Qualitätssicherung zustimmen werde, bekräftigte die Gesundheitsministerin.

Die Abstimmung über die Ärztegesetz-Novelle wurde auf Antrag der Grünen getrennt vorgenommen. In der dritten Lesung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend umfassende Qualitätsoffensive blieb in der Minderheit. (Forts.)